Der eventuell spätere Bau- und jetzige Abriss-Herr, der rosa-rot alimentierte brandenburgische Ministerialrat Gröger hat 2008 an der FH-Lausitz mit einem Vortrag über Baurecht eine Vorlesungsreihe zur Versorgungstechnik eröffnet
Ministerialrat Gerd Gröger bei seinen Ausführungen. |
Foto: Torsten Toepel/ FH Lausitz |
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Über das riesige Interesse an der gemeinsam vorbereiteten Ringvorlesung zu Fragen der Versorgungstechnik an der FH Lausitz in Cottbus konnten sich am 8. Oktober 2008 die Initiatoren der Hochschule und der Brandenburgischen Ingenieurkammer freuen.Weit über 200 Interessierte, in der Mehrzahl Bauingenieure und Architekten aus dem gesamten Land Brandenburg und sogar aus Sachsen, waren an die FHL gekommen. Sie folgten den Ausführungen von Ministerialrat Gerd Gröger aus dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung 2008. Zu den Schwerpunkten gehörten die Änderungen im Bereich der Bauvorlagenberechtigung, also die Frage „Wer darf einen Bauantrag stellen?“ ………..
„Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, den fachlichen Austausch im Bereich der Gebäudetechnik zu fördern“, erklärt Prof. Dr. Günter Mügge aus dem Studiengang Versorgungstechnik der FHL. „Natürlich nutzen wir diese auch, um unsere Studierenden gezielt an Praxisthemen heranzuführen.“
Anfrage an Professor Dr. Mügge und den Herrn Ministerialrat Gröger:
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Mügge,
könne Sie mir sagen, welche Technik man benutzen muss, um sich mit Grundstücken und abrissgenehmigungn zu versorgen, wenn es sich dabei um Gedenkstätten handelt. Der in diesem Bereich kompetente Ministerialrat Gerd Gröger aus dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg zur Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung hat an Ihrer Fachhochschule 2008 zur Eröffnung einer Vorlesungsreihe referiert und wurde dafür von Ihnen auch auf der hompage der FH überschwänglich gepriesen. Zu den Schwerpunkten in seinem Vortrag gehörten die Änderungen im Bereich der Bauvorlagenberechtigung, also die Frage „Wer darf einen Bauantrag stellen?“. Er muss aber auch zum Thema: „Wie erreiche ich die Abbruchgenehmigung für ein Denkmal/ eine Gedenkstätte“ referiert haben. Die Frage an Sie: hat Herr Ministerialrat Gröger in Cottbus den Studierenden und dem Lehrkörper der FH mitgeteilt, wie man in einem erst schwarz-rosa und dann rosa-rot regierten Land anitfaschistische Gedenkstätten zuerst privatisieren/käuflich erwerben und dann abreißen lassen kann ?
Wie war es möglich, den Denkmalschutz bei der Ernst Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals in Brandenburg zu umgehen ? Wie war es möglich selbst LINKE in der Regierung zur Zustimmung oder zur Duldung des Abrisses der Gedenkstätte zu bewegen ? Hat hier vielleicht auch die Versorgungstechnik eine Rolle gespielt ?
Mein Interesse rührt daher, dass in Hanau bei Frankfurt am Main eine Gedenkstätte an den antifaschistischen Widerstand – der Folterkeller der Gestapo- im Frohnhof des Stadtschlosses an Privatinvestoren verkauft werden soll – wie weitere Teile der Innenstadt – möglicherweise auch das Gebäude mit der Gedenkstätte an den Hanauer Antifaschisten und Arzt Dr. Schwab, der aus der Gestapo-Zentrale am Freiheitsplatz in den Tod gestürzt wurde. (Die Gestapo hat diesen Mord in Selbstmord umgelogen).
Im zum Verkauf anstehenden Gestapo-Folterkeller soll der Wellness-Bereich des geplanten 5-Sterne-Stadtschloss-Hotels eingerichtet werden – wobei die Investoren im Vorfeld noch Protesten zusagten, im Keller eine Hinweistafel anzubringen. Eine lobenswerte Idee, die den zahlungskräftigen Kunden bei der Massage den r-echten Kick liefern würde. „zur Versorgungstechnik beim Abriss der Ernst Thälmann – Gedenkstätte Ziegenhals“ weiterlesen