Auf der Grundlage meiner jahrzehnte langen Beschäftigung mit der Hinterlassenschaft,
den Spätfolgen der deutschen Kolonialherrschaft in Ost-Afrika beobachte ich die
Afrika-Berichterstattung der dumontierten Frankfurter Frontschau und auch die der jungen Welt
seit einigen Jahren und Jahrzehnten.
Ich hoffe, dass die junge Welt das hält, was sie uns immer wieder verspricht
und in den meisten Punkten auch einhält— nur bei Afrika, da hat es immer etwas gehapert…
Man sollte Patrik Lumumba nicht so hoch hängen, dass ihn niemand mehr erreichen kann.
Das wurde im Christentum mit vielen Widerständlern sehr oft so gemacht,
wenn deren Einfluss auch durch physische Vernichtung nicht zu brechen war.
Jan Hus zum Beispiel, Thomas Müntzer, Tilmann Riemenschneider… und auch dieser Rebell …
aber das ist schon sooo lange.. über 2000 Jahre her..
wenn Sozialdemokraten Victor Jara so hoch hängen,
wie manche LINKE Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht…
dann gehen die im Grab noch stiften.
Aber nun zu Afrika:
Hier im Archiv einfach das Suchwort Afrika eingeben und man kann auch Teile
der Auseinandersetzung mit der Genossin Reich..
aber vor allem mit dem geschätzten Nachschlüssel des deutschen Kolonialismus
namens Johannes Dietrich nachlesen..
aber auch die AVAAZ-Kampagne FREE-ZIMBABWE
Inland
VÖLKERMORDPROZESS IN FRANKFURT
(so der sehr neutrale Titel des Artikels der heutigen jungen Welt)
Frankfurt/Main. Erstmals muß sich ab heute in Deutschland ein Angeklagter
wegen Beteiligung am Völkermord in Ruanda verantworten.
Der ehemalige Bürgermeister einer Gemeinde im Nordosten des afrikanischen Landes
ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angeklagt,
in seiner führenden Position 1994 drei Massaker angeordnet zu haben,
bei denen insgesamt mehr als 3730 Menschen aus der Volksgruppe der Tutsi getötet wurden.
In Ruanda wurden 1994 innerhalb von drei Monaten mindestens 800000 Menschen getötet.
Die meisten der Opfer gehörten zur Minderheit der Tutsi.
Der wegen Völkermord und Mord sowie Anstiftung zum Völkermord
und Mord angeklagte Onsphore R. ist ein Hutu.
Seit 2002 lebt er in Deutschland.
Seine Auslieferung lehnte die deutsche Justiz ab,
da in Ruanda kein faires Verfahren garantiert sei.
Weil Taten von 1994 angeklagt sind, wird nicht auf Grundlage des 2002 in Kraft getretenen Völkerstrafgesetzbuchs verhandelt, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit dem Weltrechtsprinzip unterstellt. Stattdessen gilt der Völkermordparagraf, wie er damals im Strafgesetzbuch stand, so Frank Wallenta von der Bundesanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur dapd. (AFP/dapd/jW)
Liebe GenossINNen
in der jW-Redaktion.
Ich hoffe, dass dieser etwas platten Ankündigung doch etwas Differenzierteres
über Tutsi und Hutu folgt.
Denn so wird die Reichsdeutsche Kolonialerfindung zweier Rassen
in diesem Teil des ehemaligen Deutsch Ost-Afrika unter den Tisch fallen ..
und damit die deutsche Verantwortung für diese Massenmorde in Ruanda-Burundi
und den angrenzenden Provinzen der Nachbarländer –
aus denen viele Menschen fliehen mussten und es nur zu einem kleinen Teil