Deutsche Bahn muss 89 Millionen € an jüdische NAZI-Opfer in Thessaloniki zurückerstatten!

Früher KZ-Verteilerbahnhof, heute wird von hier die griechische Politik diktiert.

Mit 1000 Jahren Lagerbauerfahrung

Auf den Bauschildern hat sich hier zwischen 1928 und 1944 nichts ereignet. Ich HaBE das als EZBankfurter Loch bezeichnet

und dazu eine gleichnamige Ausstellung und eine Open-Air-Widerstands-Lesung,-Schreibung gemacht. Die Honsell-Brücke mit ihren Ent-& Verladerampen war wie der Ostbahnhof der zentrale Abschieds-& Abschiebebahnhof nach Auschwitz. Die Basis des „Wirtschftswunders“ waren die in die Schweiz  über die BIZ des Nazi-Bankiers von Schröder in Basel transferierten  Superprofite aus KZ- und Zwangsarbeit und die „arisierten“ Immobilien. Von wegen: „Wir alle haben mit 40,-DM Kopfgeld alle ganz klein angefangen …. „

Auf den Seiten des Portals „Zug der Erinnerung“ gibt es eine Städte-Liste (siehe unten nach dem Brief an die Deutsche Bahn AG), die muss man nur anklicken und schon erscheinen die (recherchierten) Namen der Kinder, die die Reichsbahn nach Auschwitz und in andere Konzentrations- und Vernichtungslager transportiert hat.

Die in den Hanauer Hauptbahnhof verlegte Widerstands-Schreibung und -Lesung von 2005 hat leider keinen Eingang zum Portal des Zugs der Erinnerung gefunden. Die „arbeiterfotografie“ hat die Aktion aber gemeldet:

BGS-Aktion konnte Auschwitzgedenken im Hanauer Bahnhof nicht verhindern
Mitteilung der Akteure

Es sind nicht alle, trotz der deutschgründlichen Massenmordbuchhaltung der GESTAPO, der SA und der SS. Alle mussten bezahlen, nur Kleinstkinder fuhren „kostenlos“ zur „Umsiedlung in den Osten“. Aus Hanau waren es zum Schluss noch 8 jüdische Kinder und Jugendliche mit Namen, die uns aus der Nachkriegsschulzeit teils wieder geläufig sind. Andere Opferguppen wie Sinti und Roma, Zeugen Jehovas … fehlen und besonders die der allerersten Opfer, ohne deren Ausschaltung der Holocaust wie der Raubweltkrieg zunächst gegen Polen und die UdSSR mit über 25 Millionen zivilen Nazi-Opfern nicht möglich gewesen wäre: Gewerkschafter, Kommunisten, Sozialisten, Anarchisten, Sozialdemokraten

Diesen ersten Opfern der Faschisten, die- wenn sie die KZs überlebten- den Widerstand gegen den Faschismus weiter organisierten – auch in den KZs selbst, erhielten in der Regel im Westen keine Wiedergutmachung, keine Nachzahlungen vorenthaltenen Lohns … sie landeten ab 1947 in Massen wieder in den gleichen Gefängnissen, in denen sie 1933/34/35  zum Teil bis 1945 von den Faschisten gefoltert wurden. Sie wurden teilweise von den gleichen Polizisten festgenommen und standen dann wieder vor den gleichen Richtern wie vor 45, wieder wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“, womit u.a. die Unterschriftensammlung gegen die Teilung Deutschlands und die Wiederbewaffnung gemeint war. Oder wegen „organisierter Kindesentführung“, womit die Organisierung von „Hungerzügen“ für Tausende fast verhungernder Kinder aus den im Westen gelegenen zerstörten Industrie-Innenstädten gemeint war. Linke Frauen-Massenorganisationen hatten in den End40ern Reichsbahnzüge gechartert, um diese Kinder in den Ex-„Reichskornkammern“ im vergleichsweise -mit Ausnahme Dresdens und Berlins- weniger zerbombten Osten zum Durchfüttern abzuliefern und sie dann wieder zurück zu bringen … Diese Widerstandskämpferinnen und ihre Nachkommen warten bis heute vergebens auf Rehabilitierung, Wiedergutmachung …..,

 

Zug der Erinnerung e. V. & Die Juedische Gemeinde von Thessaloniki

An      
Dr. Ruediger Grube 
Chairman and Member of the Management Member of the
Management

Dr. Richard Lutz
CEO Board Board

Gerd Becht
Deutsche Bahn AG Finance and Controlling Department Legal Affairs

Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2

D- 10785 Berlin
Germany
Betr.: Die Verantwortung der Deutschen Bahn, den juedischen Opfern von Thessaloniki 89 Millionen Euro zurueckzuerstatten
Sehr geehrte Herren,
namens der NGO “Zug der Erinnerung e. V.” und der Juedischen Gemeinde von Thessaloniki wenden wir uns an die “Deutsche Bahn AG”, das historische Nachfolgeunternehmen der “Deutschen Reichsbahn”, und fordern Sie auf, den Erben
der griechischen Holocaust-Opfer von Thessaloniki die Fahrtkosten fuer die zwischen
Maerz und August 1943 erzwungenen Deportationen nach Auschwitz und Treblinka
zurueckzuerstatten.
Nach einem Gutachten der NGO “Zug der Erinnerung” verlangte die
“Deutsche Reichsbahn” von der juedischen Bevoelkerung Griechenlands fuer die
Massendeportationen nach Auschwitz einen Betrag, der heute mehr als 75 Millionen
Euro wert ist. Dieser Betrag wurde den Mordopfern niemals zurueckerstattet. Die
“Deutsche Bahn AG” und ihre Eigentuemerin, die Bundesrepublik Deutschland, sind
fuer diese Millionenschulden haftbar.
Nach unseren Berechnungen wurden allein in Thessaloniki ueber 48,000 Deportierte
gezwungen, Fahrtkosten im heutigen Wert von 64 Millionen Euro zu zahlen.
Die Opfer wurden zwischen Maerz und August 1943 verschleppt. In einer logistischen
Grossaktion stellten die Mordbeihelfer der “Deutschen Reichsbahn” 19 Transporte
mit jeweils etwa 30 versiegelten Gueterwagen zusammen. In den Gueterwagen fuhr
die “Deutsche Reichsbahn” mindestens 12.000 Kinder und Jugendliche in den Tod. Sofort
bei Ankunft in Auschwitz wurden die Verschleppten in die Gaskammern geschickt und ermordet. Nur wenige entgingen diesem Tod, weil sie als Sklavenarbeiter
benoetigt wurden.
I. Berechnung der Betraege, welche die Deutsche Bahn den griechischen Holocaust-Opfern schuldet:
1. Als staatseigenes deutsches Unternehmen berechnete die Nazi-“Reichsbahn”
in Griechenland wie ueberall in Europa pro Deportiertem und pro Schienenkilometer 2 Reichspfennige (Raul Hilberg: The Role of the German Railroads in the Destruction of the Jews, 1976).
2. In unserem Gutachten (2009, S. 44-45) gingen wir von einer Entfernung von etwa
1.985 km ab Saloniki/Larissa nach Auschwitz/Treblinka aus und legten eine Zahl von insgesamt 58.585 griechischen Deportierten zugrunde.
3. Fuer die Fahrt nach Auschwitz und Treblinka zog die “Reichsbahn” von jedem
Deportierten entweder individuell oder gruppenweise rund 39 Reichsmark ein.
Diese Einnahmen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von minimal 2.325.824,00
Reichsmark.
4. Wir multiplizierten die Summe von 2.325.824,00 Reichsmark mit dem Faktor 6.5,
einem Mittelwert zwischen dem von der Deutschen Bundesbank angenommenen Faktor 3.5 und dem Faktor 10 anderer oekonomischer Quellen. Daraus errechnet sich einen Betrag von 15.117.859,00 Euro. Bei einem kumulierten Zinssatz von 2.5%, seit 1943 bis 2015 (72 Jahre), ergibt sich fuer die Fahrten nach Auschwitz und Treblinka ein mittlerer Betrag in Hoehe von 89.455.820,00 Euro.
II. Die Rechtspflichten der Deutschen Bahn AG:
a) Die Gruendung der Deutschen Bahn AG als Aktiengesellschaft im Jahr 1994 erfolgte
in direktem Anschluss an das Nachkriegsunternehmen “Deutsche Bahn”, welche als
Erbin der staatseigenen Nazi- “Reichsbahn” taetig gewesen ist. Diese Umgruendung war notwendig, um das Bahneigentum Westdeutschlands und Ostdeutschlands in einer einzigen Bahngesellschaft zu vereinen und um dabei zugleich die Schulden der Nazi-“Reichsbahn” und der “Deutschen Bahn” auszulagern.
Die Deutsche Bahn AG (einschliesslich des Unternehmens “Schenker International”)
argumentiert, am internationalen Geschaeftsleben als “neuer” Teilnehmer mitzuwirken und dabei von finanziellen Verpflichtungen fuer das Nazi-Vorgaengerunternehmen frei zu sein.

Doch andererseits raeumt die Deutsche Bahn AG eine historische Verantwortung fuer “humanitaere” Folgen des Zweiten Weltkriegs ein, insbesondere fuer die Beihilfe an den Massendeportationen der Nazi- “Reichsbahn”.
2011 beauftragte die Deutsche Bahn AG US-Lobbyisten, um die die Aktivitaeten der
“Holocaust-Railroad-Coalition” zu beobachten (siehe dazu die Forderungen der US-Kongressabgeordneten Caroline B. Maloney/ Ileana Ros-Lehtinen) und diese Aktivitaeten, soweit moeglich, zu beeinflussen. Ziel war es, eventuellen Pressionen zu entgehen, wie sie auf das franzoesische Bahnunternehmen SNCF ausgeuebt wurden (Der Spiegel vom 01.04.2012: Deutsche Bahn fuerchtet sich vor US-Klagen von Holocaust-Opfern).
Ueber Klagen von Mitgliedern der “Holocaust-Railroad-Coalition” oder von kompetenten juedischen Organisationen gegen die Deutsche Bahn AG in den USA ist bis heute nichts bekannt, obwohl die Deutsche Bahn AG und das staatseigene deutsche Unternehmen “Schenker International” in den USA fuehrend sind und in den USA entschieden hoehere Einnahmen erzielen als die SNCF.
Die Deutsche Bahn AG gruendete 2013 eine Stiftung und finanziert sie mit 0,5% ihres
jaehrlichen Profits vor Steuern (Deutsche Bahn Stiftung).
b) Der deutsche Staat ist einhundertprozentiger Eigentuemer der Deutschen Bahn AG
(einschliesslich “Schenker International”). Der deutsche Staat uebernahm die Schulden des Nachkriegsunternehmens Deutsche Bahn und gliederte sich diese Schulden erneut ein, als die heutige Deutsche Bahn AG 1994 gegruendet wurde.
III. Das Kompensationsmodell der SNCF (Frankreich):
Waehrend des Zweiten Weltkriegs stellte die SNCF Zuege, Wagen und Arbeitskraft zur Verfuegung, um etwa 76.000 Juden und tausende andere “Unerwuenschte” aus Frankreich in die Nazi-Vernichtungslager zu deportieren.
Die SNCF wurde pro Person und pro Kilometer bezahlt, um die Juden ebenso wie die ueber Frankreich abgeschossenen Flugzeugbesatzungen aus den USA und Kanada
zu transportieren.
Nach Kriegsende weigerte sich die SNCF, fuer diese Taten Verantwortung zu uebernehmen oder den ueberlebenden Opfern und den Familien der Vermissten
Gerechtigkeit widerfahren bzw. Entschaedigungen zukommen zu lassen.
Seit dem Holocaust haben unabhaengige Untersuchungen und Gerichtsprozesse
ergeben, dass die SNCF mit den Nazis kollaborierte. Der Bachelier Report, der im
eigenen Auftrag der SNCF entstand, kam zu dem Ergebnis, dass bei der ersten
Besprechung ueber die Deportationen mit den Nazis vereinbart wurde, die SNCF
werde Kontrolle und Verantwortung fuer die Deportationen uebernehmen, auch fuer die technischen Voraussetzungen. Als Mitarbeiter des Roten Kreuzes den Opfern Nahrung und Wasser zukommen lassen wollten, beschwerte sich die SNCF, weil es dadurch zu Fahrplanverzoegerungen bei den Deportationen kam. Ein Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die SNCF in vollem Umfang verantwortlich ist und dass die Taten ihrer uneingeschraenkten Haftung unterliegen.
Mehr als ein Jahrzehnt arbeitete eine Gruppe von Unterstuetzern unermuedlich, um die SNCF zur Uebernahme ihrer Verantwortung fuer den Transport unzaehliger Juden in den Tod zu bewegen – Maenner, Frauen, Kinder und selbst Saeuglinge (starben). Nach Jahren anwaltlicher Arbeit wurde am 5. Dezember 2014 eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Regierungen der USA und Frankreichs geschlossen, wonach die franzoesische Regierung angesichts der abscheulichen Taten der nationalen franzoesischen Bahngesellschaft SNCF waehrend der Holocaust-Aera den zahlreichen Ueberlebenden und ihren Erben bis zu 100 Millionen US-Dollar zur Verfuegung stellen wird.
Mit Einverstaendnis der franzoesischen Behoerden wird die Auszahlung dieser Betraege
an Personen, die sonst leer ausgehen wuerden (Israelis, (US-)-Amerikaner, andere Auslaender sowie deren Familien), durch die US-Regierung beaufsichtigt – unabhaengig
vom Gesundheitszustand der Beguenstigten und ohne medizinische Begutachtung.
Was dieses Abkommen so sehr bedeutend macht und eines seiner Neuerungen darstellt, ist dieser Umgang mit den Erben, der dem Grundsatz folgt: „Erben ersetzen die Ueberlebenden, deren Ehegatten oder Kinder.“ Erben, die (eigentlich nur) im Falle
der franzoesischen Staatsbuergerschaft beguenstigt waeren, (aber Auslaender sind),
werden (trotzdem) kompensiert.
Es ist wert erwaehnt zu werden, dass der Praesident der SNCF in den USA, Mr. Alain
Leray, dessen eigene Eltern vor dem Zugriff der Nazis flohen, namens der
staatseigenen SNCF mitgeteilt hat, das Unternehmen werde in den kommenden
fuenf Jahren weitere 4 Millionen US-Dollar zur Verfuegung stellen – aus eigenem
Entschluss und unabhaengig von diesem Abkommen.
1 Million US-Dollar fliessen 2015, jeweils 200.000 in den Jahren danach, um haelftig auf
dem Gebiet der USA und zur anderen Haelfte in Israel und Europa Holocaust-Museen, Gedenkstaetten, paedagogische Projekte und Projekte der Erinnerung zu unterstuetzen. Dieser zusaetzliche Betrag von 4 Millionen US-Dollar ergaenzt die 10 Millionen US-Dollar, die (von der SNCF) in den vergangenen Jahren bereits fuer aehnliche Projekte gespendet wurden.

Beinahe 70 Jahre nach dem Ende des Holocaust gestattet es dieses Abkommen endlich, wenigstens einigen der Opfer in gewissem Umfang Gerechtigkeit angedeihen zu lassen; zugleich ist dieses Abkommen der Hoehepunkt einer rund vierzehnjaehrigen Arbeit von Holocaust-Ueberlebenden, deren Familien, staatlichen und bundesbehoerdlichen Gesetzgebern (in den USA), sowie all derer, die die Sache der Ueberlebenden verfochten haben.
IV. Anmerkungen zu Aktivaeten der Bundesrepublik Deutschland:
a) Da Deutschland internationale “Immunitaet” beansprucht, hat das italienische
Verfassungsgericht am 22. Oktober 2014 befunden, dass diese “Immunitaet” (fuer acta
iure imperii) privatrechtliche Klagen gegen Deutschland nicht hindert, sofern Verbrechen gegen die Menschheit, begangen von deutschen Besatzern waehrend des Zweiten Weltkriegs, den Klagen zugrunde liegen.
Es ist zweifelsfrei, dass die der Juedischen Gemeinde von Thessaloniki und die der
juedischen Bevoelkerung von Ioannina, Korfu, Rhodos und Kreta geschuldeten Betraege auf Verbrechen gegen die Menschheit zurueckgehen.
Deutschland stellt finanzielle Verpflichtungen in Abrede und bezieht sich dabei auf einen Vertrag mit der griechischen Regierung vom 18. Maerz 1960, in dem Deutschland zustimmte, einen Betrag in heutiger Hoehe von 57.5 Millionen Euro an griechische Opfer von Verfolgungsmassnahmen der Nazis aus Gruenden der “Rasse”, des “Glaubens” und der “Weltanschauung” zu zahlen.
Deutschland haelt diesen Vertrag fuer abschliessend und endgueltig, obwohl der Vertrag ausdruecklich feststellt, dass zukuenftige Forderungen griechischer Buerger von diesem Vertrag nicht betroffen sind (item Nr. III).

Teil des Vertrages ist ein Schreiben, in dem die griechische Botschaft ausfuehrt, es stehe der griechischen Regierung frei, weitere Forderungen zu stellen, sobald die Pruefung deutscher Verpflichtungen aus dem Londoner Schuldenabkommen (1953) ansteht (§ 5, Abs. 2).
Da eine solche Pruefung niemals ausgeschlossen worden ist, kann sie von den griechischen Glaeubigern jederzeit eroeffnet werden.
b) Deutsche Gerichte haben seit 1991 (Deutsche Vereinigung) nahezu jede Klage
abgewiesen, die Opfer der Nazi-Barbarei zwecks Restitution vor Gericht brachten, wenn diese Klagen gegen den deutschen Staat gerichtet waren. Die Gerichte argumentierten, die Nazi-Barbarei muesse den acta iure imperii zugerechnet werden.

Als die US-Regierung (Stuart E. Eizenstat) Deutschland im Jahr 2000 zwang, einige der
misshandelten Juedischen Gemeinden und Personen sowie Ueberlebende der Nazi-
Zwangs- und Sklavenarbeit vor allem in Osteuropa zu kompensieren, gruendete man in Berlin eine “humanitaere” Stiftung namens “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” (EVZ).
c) Die EVZ wurde 2010 eingeschaltet, als polnische Ueberlebende die Deutsche Bahn AG wegen Massendeportationen der Nazi-”Reichsbahn” oeffentlich anklagten und dabei auf das NGO-Gutachten verwiesen. Die Ueberlebenden forderten einen Betrag in Hoehe von mindestens 20 Millionen Euro.
Infolge diplomatischer Konsultationen zwischen der deutschen und der polnischen Regierung wurde vereinbart, die Deutsche Bahn AG 5 (fuenf) Millionen Euro anbieten zu lassen (im Tausch gegen eine Verkehrslizenz fuer die Deutsche Bahn AG in Polen).
Das Geld wurde den Ueberlebenden nicht direkt ausgezahlt, sondern in den Tresoren der EVZ verschlossen und die EVZ entschied ueber “Projekte” und “Petitionen” der Opfer.
Deswegen kam es zu Vorwuerfen an die EVZ und an die Deutsche Bahn AG, so dass
ein Bruch zwischen den polnischen Ueberlebenden und den Ueberlebenden aus
anderen osteuropaeischen Laendern die Folge war.
V. Zusammenfassung:
Wir verlangen von Ihrem Unternehmen, die Juedische Gemeinde von Thessaloniki als berechtigte Vertreterin der juedischen Holocaust-Opfer von Thessaloniki in vollen Umfang zu kompensieren. Kopien der Bahnfahrkarten stehen zur Verfuegung.
Berlin, Thessaloniki, Rom  April 2015
Hochachtungsvoll
(gez.)

Hans-Ruediger Minow David Saltiel
Vorstandssprecher Praesident
Zug der Erinnerung e.V.

Bundesrepublik Deutschland

(gez.)
David Saltiel
Juedische Gemeinde von Thessaloniki
Republik Griechenland
C. C. Adv. Zvika Barak – Legal Advisor to the Group

 

Städte und Namen

Die folgenden Städte sind Geburtsorte oder Wohnorte mehrerer Tausend Kinder und Jugendlicher, die zwischen 1938 und 1944 in die Konzentrations- und Vernichtungslager verschleppt wurden.
Die Liste der Namen, die wir den Städten zuordnen konnten, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie basiert auf dem Gedenkbuch „Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933 – 1945“ (Bundesarchiv Koblenz, 2006).

Die Namen von Kindern und Jugendlichen anderer Opfergruppen sind in dieser Liste nicht enthalten. Das hier angebotene Material kann Ausgangspunkt für Recherchen vor Ort sein, wenn sie nicht bereits erfolgt sind.

Bitte schreiben Sie uns (Kontakt), wenn die von Ihnen gesuchte Stadt nicht aufgeführt ist. Wir werden uns um Ergänzungen bemühen.

Aachen
Augsburg
Baden-Baden
Bad Laasphe
Bamberg
Bautzen
Berleburg
Berlin
Bochum
Bonn
Brandenburg a.d. Havel
Braunschweig
Bremen
Cottbus
Darmstadt
Delmenhorst
Dessau
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düren
Düsseldorf
Eisenach
Eisenhüttenstadt
Eitorf
Emden
Erfurt
Erlangen
Essen
Frankfurt a.M.
Frankfurt (Oder)
Freiburg
Fürth
Fulda
Geilenkirchen
Gelsenkirchen
Görlitz
Goch
Göttingen
Grevenbroich
Guben
Hagen
Halle
Hamburg
Hanau
Hannover
Heidelberg
Heinsberg
Hildesheim
Karlsruhe
Kassel
Kaiserslautern
Kiel
Koblenz
Köln
Konstanz
Krefeld
Leipzig
Laasphe
Lingen
Ludwigshafen
Magdeburg
Mannheim
Mainz
Marburg
Mülheim a. d. Ruhr
Mönchengladbach
München
Neumünster
Neuss
Neuwied
Nordenham
Nürnberg
Oberhausen
Oldenburg
Osnabrück
Potsdam
Rheine
Saarbrücken
Siegen
Speyer
Stolberg
Stuttgart
Tübingen
Ulm
Vechta
Viersen
Waldeck-Frankenberg
Weimar-Gotha
Wiesbaden
Wilhelmshaven
Wittenberg
Worms
Wuppertal
Würzburg
Worms
Zweibrücken


Die in den Hanauer Hauptbahnhof verlegte Widerstands-Schreibung und -Lesung von 2005 hat leider keinen Eingang zum Portal des Zugs der Erinnerung gefunden. Die „arbeiterfotografie“ hat die Aktion aber gemeldet:


BGS-Aktion konnte Auschwitzgedenken im Hanauer Bahnhof nicht verhindern
Mitteilung der Akteure
Sehr geehrte Damen und Herren
der Deutschen Bahn AG,
des Hanauer Magistrats,
des Main-Kinzig-Kreises,
an die Firma DegussaSehr geehrte Damen und Herren in den angeschriebenen Redaktionen,(da Sie trotz meiner Ankündigung dieser Gedenkaktion wegen der sattsam bekannten ausgedünnten Besetzung ihrer Redaktionen nicht am Bahnhof anwesend sein konnten, sende ich ihnen dieses ausführlicheren Bericht – bitte haben sie dafür Verständnis, dass ich nicht auch noch Fotos machen konnte)Zirka 1000 Berufstätige haben sich im Hanauer Hauptbahnhof auf dem Weg von der Arbeit lesend, diskutierend aber auch stumm vor Betroffenheit und Entsetzen an einem Auschwitzgedenken etwas anderer Art beteiligt. Das war möglich von 16.30 bis 17.15 bis der Bundesgrenzschutz einen im Bahnhof öffentlich geschriebenen Brief zum Thema Auschwitz herunterriss und den Autor mit vorläufiger Festnahme bedrohte.Der Hanau/Gründauer Schriftsteller Hartmut Barth-Engelbart hatte seine Widerstandslesung- und schreibung am 60. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz direkt an einen Tatort und an eine Stelle verlegt, die es unzähligen Menschen ermöglichen sollte, sich an den Auschwitzgedenken aktiv zu beteiligen. Der Tatort ist der Hanauer Hauptbahnhof, von dem aus tausende Menschen in den Tod, ganze jüdische Gemeinden aus dem Gebiet des heutigen Main-Kinzig-Kreises und angrenzender Regionen in die Gaskammern von Auschwitz und anderer KZs getrieben wurden. Über diesen Bahnhof sind unter Mitwirkung vieler Reichsbahner und Bahnpolizisten auch 11000 Kinder aus Frankreich nach Auschwitz transportiert worden. Der Hauptbahnhof war auch Ziel ungezählter Zwangsarbeitertransporte. Deshalb fordert der Schriftsteller von der Deustchen Bahn AG, dass sie endlich ihre Weigerung aufgibt, eine Ausstellung über diesen Kindertransport nach Auschwitz in allen großen Bahnhöfen an der Strecke zu zeigen. Barth-Engelbart fordert in seinem offenen Brief an den Bahn-Vorstand, den Hanauer Magistrat und den Main-Kinzig-Kreis die Errichtung einer Gedenkstätte im Hanauer Hauptbahnhof, die an die Opfer und den Widerstand gegen den Naziterrorund seine Nutznießer erinnern soll.

Diese Forderung des Autors stieß auf laut geäußerte Zustimmung der mitlesenden Menschen im Bahnhof. Der Schriftsteller will sich auch auf diesem Weg bei den vielen Menschen bedanken, die durch ihr couragiertes argumentierendes Eingreifen seine Festnahme verhindert und die BGS-Beamten etwas zum Nachdenken gebracht haben. Durch das Eingreifen des BGS wurde der Inhalt des Briefes und sein Anliegen natürlich noch viel weiter verbreitet. Der BGS hat dann den Auitor vom Bahnhofsgelände ver- und ihn angewiesen, seinen Offenen Brief doch in der Stadt aufzuhängen. Dieser Aufforderumng leistete der Schriftsteller nach einigen von zahlreichen Bahnkunden mit Beifall unterstützten Ansprachen in und vor dem Bahnhof umgehend Folge. Ab 18 Uhr hing dann der durch die BGS-Intervention noch nicht fertiggestellte Brief am Freiheitsplatz und wurde dort noch einmal von 100 bis 200 Menschen gelesen und diskutiert.

Ob der BGS und die Deutsche Bahn Anzeige wegen Hausfriedensbruches stellen werden, ist noch nicht abzusehen. Sollte es dazu und zu einer Gerichtsverhandlung kommen – so der Autor – würde das dann wieder eine gute öffentlich angekündigte Aktion zur Erinnerung an Auschwitz und damals und heute möglichen demokratischen Widerstand.

Es folgt jetzt der Wortlaut des Offenen Briefes an den Vorstand der Deutschen Bahn AG, den Hanauer Magistrat und den Main-Kinzig-Kreis:


Den vollen Fahrpreis dritter Klasse kassiert
Offener Brief an den Vorstand der Deutschen Bahn AG, den Hanauer Magistrat und den Main-Kinzig-Kreis zum 60. Jahrestag der Befreiung des KZ-Auschwitz durch die Rote Armee
Die DB hat sich geweigert, eine Ausstellung über die Deportation von 11 000 Kindern aus Frankreich über Saarbrücken, Frankfurt – HANAU – Fulda nach Auschwitz zuzulassen. Die französischen Staatsbahnen haben dagegen nicht nur ihre Mitschuld bekannt, sondern auch 18 große Bahnhöfe für diese Ausstellung zur Verfügung gestellt. Die DB AG lehnte ab „wegen der Kosten“! Sie müsse ja auch „die Fußball WM sponsern“.Nach der Zerstörung der Produktionsanlagen in Frankfurt wurden von Hanau aus per Bahn von der Degussa-Tochter Degesch alle Gaskammern der KZs mit Zyklon-B beliefert. Deutsche Wertarbeit, made in Hanau. Deutsche Werte!Die Firma Degussa lebt heute noch auch von den Zinsen aus diesem Mordsgeschäft.Die Deutsche Reichsbahn hat für jeden in KZs oder zur Zwangsarbeit transportierten Erwachsenen den vollen Fahrpreis dritter Klasse kassiert, für Kinder von 4 bis 11 Jahren nur die Hälfte, Kleinkinder und Babys durften umsonst ins KZ fahren.Die DB AG als „Erbin“ und Rechtsnachfolgerin der Reichsbahn sitzt heute noch auf den verzinsten Profiten aus den KZ-Transporten, aus Zwangsarbeit und „Arisierungs“-Geschäften.In Hanau im Hauptbahnhof muss eine Gedenkstätte „zwischen den Gleisen“ errichtet werden zum Gedenken an die vielen Menschen, die von hier aus in die Gaskammern geprügelt, in Zwangsarbeitslager versklavt und als Kindersoldaten in diesen gigantischen Raubkrieg gezwungen wurden.Einen der verbrecherichsten Jugendverführer und Kindersoldatenlieferanten hat die Stadt Hanau ca. 50 Jahre lang damit geehrt, dass eine Straße nach ihm benannt wurde und eine große Sportanlage: der Reichsturnerchef Carl Diem hat noch im Januar 1945 in OlympiaStadion in Berlin in einer gigantischen Massenveranstaltung zigtausende von Hitlerjungen auf Adolf Hitler und den Endsieg eingeschworen und sie ins Morden und den sicheren Tod geschickt.

So was ehrt(e) Hanau.

Einen der wichtigsten Organisatoren des Widerstands gegen die Nazidiktatur hat die Stadt Hanau dagegen mit einem Federstrich aus der Stadtgeschichte getilgt: Ernst Thälmann. Nach 1945 wurde im Stadtteil Lamboy nach ihm eine Straße benannt, im vorauseilenden Gehorsam wurde sie kurz vor dem KPD-Verbot 1956 erst in Berliner Straße und später in Dartforder Straße umbenannt.

Selbst in Artikeln gestandener alter Sozialdemokraten über die Stadtgeschichte und die Straßennamen taucht Ernst Thälmann nicht mehr auf, der als kommunistischer Widerstandsorganisator und KPD-Vorsitzender 1944 im KZ Buchenwald von den Nazis ermordet wurde.

Die Stadt Hanau hat eine politisch-moralische Verpflichtung, eine solche aktive Gedenkstätte zu errichten. Daran muss sich der Main-Kinzig-Kreis, die Deutsch Bahn-AG und alle Firmen beteiligen, die Nutznießer des NS-Regimes und besonders der KZ- und anderer Zwangsarbeit waren.

mit freundlichen Grüßen
Hartmut Barth-Engelbart

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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