Gebt den Opfern des Berufsverbots wenigstens das Sterbegeld!

Offener Brief an den DGB und seine Einzelgewerkschaften

insbesondere an die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), an die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) als Nachfolgerin der ÖTV, IG-Medien etc…

Gebt den Berufsverbotsopfern wenigstens das Sterbegeld!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach vielversprechenden Zusagen aus dem Bundesvorstand der GEW hat sich nicht sehr viel, aber doch etwas getan: mit der Schaffung des „Neuen Heinrich-Heine-Fonds“ gibt es jetzt etwas Unterstützung für in  Altersarmut gestoßene KollegINNen mit Berufsverbot. Das ist gut und schön.

Es gibt auch die Wiederaufnahme von Berufsverbotsopfern, die auch Opfer der Unvereinbarkeitsbeschlüsse waren, in ihre Gewerkschaften. Teilweise sogar beitragsfrei und damit kommen die Betroffenen sogar in der Nähe einer materiellen Wiedergutmachung

Auch das ist gut und schön.

Jetzt gäbe es nämlich bei erneutem Berufsverbot wenigsten gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Straßburg.

Auch die warmen Worte  von aktuellen Gewerkschafts-Vorstandsmitgliedern und sogar einigen aktiven Landespolitikern mit der Bitte um Entschuldigung für das angerichtete Unrecht, auch diese Worte sind gut und schön.

Nur bringen diese Worte noch lange keine Entschuldung der Opfer, denen pro Kopf zwischen 500.000 und einer Millionen € Verluste entstanden sind: lange Arbeitslosigkeit, Lohn- und Gehaltsdumping, Lohnarbeit weit unterhalb ihrer Qualifikation, Senkung von Rente und Pensionen um teilweise über 70 %, „Existenz“ oft unterhalb des HARTZ4-Niveaus (wegen der Schamgrenzunterschreitung sich nicht den ARGEn offenbarend) .

Von gesundheitlichen physischen wie psychischen Schäden will ich hier nicht schweigen, die ich mittlerweile hie und da als ehemaliger Doktorant der Psychologie und Pädagogik nach etlichen Umwegen wieder professionell ehrenamtlich gesprächstherapeutisch begleiten muss und darf. Dank Herrn Spahn dürfen ja demnächst solche „Fälle“ erst mal einen Experten davon überzeugen, dass sie psychotherapeutischer Hilfe bedürfen, bevor die Kassen und die Beihilfe die Kosten übernehmen

Eine Wiedergutmachung ließe eventuell den Bundehaushalt kollabieren, wenn nicht der Haushaltsposten der Frau von der Leyen.gleichzeitig radikal  gekürzt wird. (Ja, ich weiß, das kostet dann wieder Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst und in der Metall-Industrie!).

Aber lassen wir das.

Kommen wir zum Sterbegeld und zu den drohenden Hauhaltsauflösungen.

Vor einigen Jahren war in den Gewerkschaftsbeiträgen  z.B. der GEW eine Sterbegeldversicherung enthalten. Das wurde abgeschafft.

Jetzt sterben immer mehr der Berufsverbotsopfer  in der Angst, wegen der Altersarmut die eigene Beerdigung nicht bezahlen zu können und auch nicht die dann anschließende Haushaltsauflösung, die ebenfalls bei Einweisung in Alters- und Pflegeheime ansteht.

Ich fordere hiermit die DGB-Gewerkschaften öffentlich dazu auf, für alle Berufsverbotsopfer entsprechende Versicherungen abzuschließen, mit dafür zu sorgen, dass sie in menschenwürdigen Heimen untergebracht werden , ihre Haushalte menschenwürdig aufgelöst und sie nicht in kommunalen Armengräbern bestattet werden.

Mit GEWerkschaftlich solidarischen Grüßen

und allen ver.di-enst-Orden geschmückt: IG-Drupa-Mitglied bei der FR 1968, Streikleiter des ersten GEW-Nachkriegsstreikes 1971/72, LaVo-Mitglied der hessischen GEW als AjLE-Vertreter, stellvertretender Personalratsvorsitzender, GEW-Obmann, IG-Metall-Ehrenmitglied (Nordbaden/ Nordwürttemberg seit 1964), Betriebsratsvorsitzender, LaVo-Mitglied der ÖTV(Privater Transport & Verkehr), Fernfahrer-Streikleiter …

Euer Hartmut Barth-Engelbart

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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