Berufsverbot gegen Rechte zielt auf die Linke

Zurzeit wird viel darüber gesprochen und gestritten, ob ein neuer „Radikalenerlass“ eingeführt werden soll – nämlich gegen Rechte. Einen entsprechenden Beschluss haben die Innenminister und Innensenatoren am 18. Oktober 2019 gefasst. Offiziell gemeint sind hier wohl vor allem Mitglieder des sog. „Flügels“ der AfD, also der Gruppierung um den thüringischen AfD-Vorsitzenden Höcke ….“ (Klaus Lipps, Sprecher der „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“)

Aber auch gegen AfD-Sprecher Meuthen, AfD-Gründer Lucke gibt es Forderungen nach Berufsverbot, auch aus den Reihen der Linken. Dass damit schon in der Wortwahl der Innenminister: „bei extremistischen Bestrebungen disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zur Entziehung des Beamtenstatus“ auch und besonders die Linke ins Fadenkreuz genommen wird, macht ein Blick in die jüngere Geschichte der „Extremismus-Bekämpfung“ deutlich:

Schon 2013 forderte die SPD in Mecklenburg-Vorpommern eine Neuauflage der Berufsverbote zur politischen Säuberung des öffentlichen Dienstes. Mit einem Erlass wollte Manuela Schwesig alle Träger von Kindertagesstätten  und deren Erzieherinnen dazu zwingen, sich zur sogenannten „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ zu bekennen. Das ist nicht etwa das Grundgesetz, die Verfassung. Es handelt sich um eine staats- und verfassungsrechtliche Amöbe, die jederzeit willkürlich an- und abgereichert, unterschiedlich interpretiert werden kann. Angeblich sollte sich dieser Erlass gegen  Neonazis wenden. Tatsächlich richtete er sich aber gegen die  in diesem Berufsfeld stark vertretene Linke.

Solche Maßnahmen zielen auf „Regime-Change“, „Decapitation“ in der Linken. Sie sind auch Vorbereitungen zum Organisationsverbot, wenn ein solches dann überhaupt noch notwendig sein sollte. Eine Linke, die unter dem Damoklesschwert ihres Verbotes alles mitmacht, braucht man nicht zu verbieten. Schon viele der klassischen neuzeitlichen Berufsverbotsopfer beteuerten seit 1968, sie hätten doch gar nichts gemacht!.  Hätten doch nur auf einer „offenen Liste“ kandidiert, einen Wahlvorschlag unterschrieben, alles freiheitlich, demokratisch und grundordentlich. Doch es hat den DKP-Mitgliedern dem „Sympathisantensumpf, den Duldern bis in die SPD, die Jusos nichts genützt. Und nach der Korrektur des Brandt’schen „Irrtums“ wurde fein säuberlich zwischen Guten und Bösen getrennt. Die GUTEN durften und konnten noch nach Straßburg , um dort mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz gegen das Berufsverbot zu klagen. Die BÖSEN wurden einfach aus der Gewerkschaft ausgeschlossen. Und die Linke weiß, dass das KPD-Verbot und gewerkschaftliche „Unvereinbarkeitsbeschlüsse“ weitgehend immer noch gelten.

Das Verbot der SRP, der neofaschistischen „Sozialistischen Reichspartei“ 1953 war nach dem FDJ-Verbot von 1952 die Generalprobe für das KPD-Verbot 1956. Die Verbotsbegründungen hatten fast den gleichen Wortlaut.

Die SRP wurde unter Anleitung des UK-Auslandsgeheimdienstes MI6 durch seinen V-Mann Adolf von Thadden als „Gegengewicht“ zur KPD gegründet. Im Nachhinein machen die Dienste diese Gründung zu einer „Maßnahme zur Überwachung von Alt- & Neo-Nazis“.

Tatsächlich diente sie aber hauptsächlich zur „Beschäftigung“ der Antifaschisten, in die dann „die Mitte mäßigend eingriff“, um die „freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen die Extremisten von links und rechts zu verteidigen“. 1953 gab es für das SRP-Verbot noch Beifall von der KPD.

Zeitgleich mit der Zulassung der DKP 1968 wurde wieder unter dienstlicher Anleitung die NPD gegründet -als „Gegengewicht zur DKP“- und wieder durch den bewährten V-Mann Adolf von Thadden, diesmal unter Federführung des „Verfassungsschutzes“.

Nur ist heute die Verbotsfrage etwas komplizierter, weil die NPD-Führungsebenen und deren verstreute Kommandos von V-Leuten nur so strotzen. Wie tief der „tiefe Staat“ in den festgeschlossenen Reihen mitmarschiert, instruiert, trainiert, munitioniert und die Finger zum Abzug führt, dafür könnte die Einsatzbreite der Allzweckwaffe Horst Mahler von der RAF über die KPD/AO bis in die NPD ein Indiz sein. Das ist richtig gruselig.

Und dann machen wir gaaaanz breite Bündnisse gegen die Rechten. Ja, muss auch sein und auch zur Not mit Olaf Scholz bis Markus Söder, auch hinter und unter den Fahnen der GRÜNEN …

Und während dessen marschiert nahezu unbehelligt und kaum beachtet die NATO an den russischen Grenzen auf. Und die Deutsche Bahn macht DB-mobil nicht nur an Fridays for Future, sie transportiert als DAS-Militär-Logistik-Unternehmen alltäglich-allnächtlich völlig klimaneutral die NATO-Armada an die Ostfront mit „100% Ökostrom“ – zwar nicht für die Güterzüge, aber immerhin darf das Offiziers-Korps im ICE nach Osten auf unsre Kosten „Entspannt reisen. CO² sparen.“

Unglaublich?

Zwischen GLS- und Umweltbank-Anzeigen darf KiWi sogar mit Wolfgang Schorlaus „Denglers 9. Fall /Der große Plan“ nach VW („Fahrt mehr Bahn“) die DB bewerben. Zwischen hippen FfF-Youngsters redet RWE nicht wie Andere übers Wetter, sondern macht Strom draus. Die Verbraucherberatung fordert regierungsgefördert: „Leg den Schalter um !“ Ein ähnlicher Slogan auf einer erwarteten Doppelseite für den Friedensdienst in NATO-Oliv-Grün kommt dann doch nicht, dafür aber die Frage aller Fragen in diesen (Vor-)Kriegstagen: „DARF MEINE GURKE PLASTIK TRAGEN?“

Solche Lektüre lässt uns dran glauben. Da vergisst man Nothalte, Verspätungen, vorbeirauschende endlose Güterzüge mit seltsamen Planwagen. Die GRÜNE DB WELT verbreitet wellness-feeling, good vibrations, gutes Gewissen, denn „DIE ZUKUNFT GEHÖRT UNS!“ trötet der creativ-sceenige DB mobil-Titel „Jung und laut“: (ich poste ihn hier jetzt nicht, denn das wird mir zu teuer. Den folgenden Link anklicken und das Heft 11/2019 suchen) https://mobil.deutschebahn.com/mobil-magazin-download

UND HIER FOLGT JETZT ENDLICH DER ANLASS FÜR MEINEN ARTIKEL:

Klaus Lipps – Pariser Ring 39 – 76532 Baden-Baden – tel. 0722162224 – k.lipps@posteo.de
Sprecher von  –  „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“ und – „Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die  Verteidigung der demokratischen Grundrechte“
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Presseerklärung                           30.10.2019

Zurzeit wird viel darüber gesprochen und gestritten, ob ein neuer „Radikalenerlass“ eingeführt werden soll - nämlich gegen Rechte. Einen entsprechenden Beschluss haben die Innenminister und Innensenatoren am 18. Oktober 2019 gefasst. Offiziell gemeint sind hier wohl vor allem Mitglieder des sog. „Flügels“ der AfD, also der Gruppierung um den thüringischen AfD-Vorsitzenden Höcke. 
 
Wir Betroffene des sog. „Radikalenerlasses“ vom 28. Januar 1972 lehnen solche Vorstöße ab, und zwar aus ganz konkreter persönlicher und politischer Erfahrung.
Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker der herrschenden Verhältnisse angewandt werden.
 
Heute soll – so die Innenminister - geprüft werden, „inwiefern bei extremistischen Bestrebungen disziplinarrechtliche Konsequenzen bis zur Entziehung des Beamtenstatus ermöglicht werden können“. 
 
Wie vor Jahren von „Radikalen“, so sprechen die Minister heute ganz allgemein von „Extremisten“, statt von Nazis. Seit Jahren werden junge Antifaschist*innen dafür kriminalisiert, dass sie gegen Nazis auf die Straße gehen. Nach unseren Erfahrungen halten wir es für möglich, dass mit den „extremistischen Bestrebungen“ genau sie gemeint sind. Und dass mit den angedrohten „Konsequenzen bis zur Entziehung des Beamtenstatus“ genau ihnen der Zugang zum Beispiel zum Lehrerberuf erneut verbaut werden soll, wie schon in den Jahren nach dem „Radikalenerlass“ von 1972.

Wir sind der Auffassung, dass jemand aus dem Öffentlichen Dienst dann entlassen werden kann (und soll), wenn er sich schwerwiegender konkreter Vergehen gegen seine Dienstpflichten schuldig gemacht hat. Die bloße Mitgliedschaft in einer Gruppe oder Organisation oder einer nicht verbotenen Partei darf kein Berufsverbot begründen. Die Dienstherren müssen sich schon die Mühe machen (und dies schleunigst!), dem/der Betreffenden konkrete Verfehlungen nachzuweisen. 
 
Wir denken, dass die etablierten Parteien, die staatlichen Institutionen und auch die Justiz alle Möglichkeiten hatten und haben, politisch und rechtlich gegen Organisa-tionen und Personen vorzugehen, die ganz offensichtlich und öffentlich grundgesetz-widrig und faschistoid agieren. Aber das wurde bisher nicht getan. Leute wie Höcke wurden lange Zeit bedauerlicherweise auch von einem Teil der Medien bekannt und hoffähig gemacht. Eine ernsthafte inhaltliche und politische Auseinandersetzung mit ihnen fand und findet bislang kaum statt.

HaBE HIER EINE kleine AUSWAHL von weiteren Artikeln zum Berufsverbot angehängt:

Wem das noch nicht reicht, kann hier oben im Suchfeld das Wort „Berufsverbot“ eingeben und dann sprudelt es.

http://www.barth-engelbart.de/?p=11737

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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