CORONA 31: Gehorchen und dran glauben!

Beate Bahner, Heidelberger Fachanwältin für Arzt-, Medizin- & Gesundheitsrecht hat Klage gegen die Aufhebung der Grundrechte in Deutschland eingereicht. Es ist eine Klage, die inhaltlich an der Argumentation des von der IG-Metall geführten Anti-Notstandskongresses und den verfassungsrechtlichen Stellungnahmen von Heinrich Hannover aus den End-1960ern anschließt. Die Antwort auf die mehrseitige schriftliche Klagebegründung war der Besuch des Staatsschutzes in ihrer Kanzlei. Beate Bahner hat jetzt , am 11. April eine CORONA-Auferstehungs-Verordnung erlassen.

Facebook hat mich ab 15.07. für 7 Tage komplett gesperrt, weil die drei folgenden Beiträge gegen die FB-Standards  gegen Hassrede verstießen. Das ist jetzt seit Jahresbeginn die 11. Totalsperre, zum Teil für mehrere Wochen. Und meist sind die Entscheidungen zumindest nach dem ersten Gedanken völlig irrsinnig:  so verstößt mein Roman „Die drei Leben der Hannia W“  der die Biografie einer Theresienstadt- und Auschwitzüberlebenden beinhaltet, angeblich gegen das FB-Hassrede-verbot.  Nun, Hannia W. hielt nach ihrer Befreiung durch die Rote Armee den polnischen Antisemitismus nicht aus, floh nach Palästina  und dort wieder vor dem israelischen Rassismus gegen die Araber und  wanderte mit ihrer Familie wieder aus …  vielleicht gilt dem Herrn Salzthal die Hannia W. als selbsthassende Jüdin?.

Ein Herr Al-Gorithmus, der Blogwart der Gesichtsbuchhaltung des Herrn  Dollard Salzthal (wegen der Abmahngefahr habe ich seinen Namen etwas verschlüsselt?) verhindert jetzt, dass die Beiträge bei den nachdenkseiten, bei  der Hamburger Friedenswerkstatt und weiteren 25 FB-Gruppen erscheinen mit über 800.000 Teilnehmerinnen. Bitte teilt meine Texte, verbreitet sie weiter  raubkopiert sie und setzt sie auch auf eure FB-Seiten. Ich kann noch nicht mal meine eigene FB-Seite beposten.

In Berlin wurden rund 500 atembemaskete Menschen in 2 Meterabstand auf dem Rosa-Luxemburg versammelt zum Verlassen des Platzes gezwungen mit der Begründung, sie begingen eine Straftat: Staftatbestand war die Verteilung des Grundgesetzes und das öffentliche Zitieren daraus. Der Verstoß gegen das von dem „Rot-roten“ Berliner Senat erlassene versammlungsverbot stellt maximal eine Ordnungswidrigkeit dar. Dass die Verteidigung unserer Verfassung einmal als eine Ordnungswidrigkeit, ja sogar als eine Straftat verfolgt werden würde, war seit über einem halben Jahrhundert fast undenkbar.

Der Widerstand gegen die Notstandsgesetze war immer auch der Widerstand gegen den Vietnam-Krieg. Heute ist der Widerstand gegen die obersten Verfassungsfeinde meist auch einer gegen den Aufmarsch der NATO an der Ostfront, gegen die deutschen Kriegsbeteiligungen in Asien, im Nahen Osten und in Afrika

fast vergessen war der Widerstand gegen die Notstandsgesetze, die der Alt-Nazi Kurt-Georg Kiesinger zusammen mit Willy Brandt Mitte der 60er Jahre in einer GroKo durchpeitschen konnte, weil es keine parlamentarische Opposition mehr gab. Der Widerstand und die begleitende Generalstreik-Debatte in den Gewerkschaften des DGB wurde durch die sozialdemokratische Führung aus- & totgesessen. Die führenden Köpfe wie der ADA-Absolvent & IGM-Mittelbau-Funktionär Helmut Schauer (Haupt-Organisator des Anti-Notstands- und des Vietnam-Kongresses 6 deshalb nur noch „Kongress-Schauer“ genannt) wurden von den Gewerkschaftsführungen kaltgestellt und/oder mit Versorgungsposten korrumpiert. (Diese Optionen wurden ab Ende der 70er immer seltener, denn der „Konsum“, die „Neue Heimat“, die „Bank für Gemeinwirtschaft“, auch die gewerkschaftseigenen Druckereien verschwanden als Auffangbecken für warmherzig Kaltgestellte, ausgediente und unbequeme Gewerkschaftsfunktionäre.)

Erinnert sei hier und heute an die Worte des KPD-Fraktions-und Parteivorsitzenden Max Reimann von 1949, der in der Begründung der Ablehnung dieses nicht vom Volk abgestimmte Grundgesetzes (mit seinen schon enthaltenen Notstandsklauseln und Alliierten Vorbehalten) betonte, „Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“!“ Dieser Tag ist nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze in den 1960ern heute fast über Nacht eingetreten.

Und zu CORONA die letzte LANZ-Sendung anschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=VP7La2bkOMo

Bahner erklärt Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet 


Corona-Auferstehungs-Verordnung 
vom 11. April  2020

Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 GG (Handlungsfreiheit), Art. 4 GG (freie Religionsausübung), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 6 GG (Schutz der Ehe, Familie und Kinder), Art. 7 GG (Schulwesen), Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit), Art. 11 GG (Freizügigkeit), Art. 12 GG (freie und ungehinderte Berufsausübung), Art. 14 GG (Eigentumsgarantie), Art. 20 Abs. 4 GG (Recht zum Widerstand), §§ 1, 12 a BRAO (anwaltliche Pflicht zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung)

Hiermit ergehen auf Basis der vorgenannten Artikel des Grundgesetzes und der darin verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Verfügungen: (Übersicht, für Gesamtdarstellung bitte hier klicken)

§ 1: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu öffnen

§ 2: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu betreten und
       zu besuchen

§ 3: Aufenthalt im öffentlichen Raum

§ 4: Reisegebote im In- und Ausland

§ 5: Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und
       Kindertagespflegestellen

§ 6: Studienbetrieb

§ 7: Kirchen und Gebetshäuser

§ 8: Pflicht zur schnellen und effizienten Verbreitung dieser
       Verordnung

§ 9: Androhung von Konsequenzen bei Verstoß gegen diese
       Verordnung 

Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr 

Chronologie des Kampfes von Beate Bahner um den Erhalt des Rechtsstaats, die Bewahrung der Grund- und Menschenrechte und den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland: 

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag 
von Beate Bahner ab – 1 BvQ 26/20 – 
Karfreitag, 10. April 2020, 17.30 Uhr
          Zur Entscheidung hier klicken

Offener Brief an Juli Zeh 
Karfreitag, 10. April 2020, 15 Uhr
           Zum Brief hier klicken

Polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Beate Bahner wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat nach § 111 StGB wegen Einladung zur Demonstration „Coronoia 2020: Nie wieder mit uns! Wir stehen heute auf“ am Ostersamstag, 9. April 2020
Sperrung Homepage auf Anordnung des Polizeipräsidiums Mannheim, 9. April 2020
Hilferuf an Bundesverfassungsgericht, 9. April 2020, 23.30 Uhr
           Hier klicken


Beate Bahner reicht Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland ein
8. April 2020, 20 Uhr (persönliche Abgabe beim BVerfG)
          Zum Antrag hier klicken

Beate Bahner reicht Eilantrag beim VGH Baden-Württemberg ein und beantragt, die Corona-Verordnung Baden-Württemberg sofort auszusetzen
8. April 2020, 13 Uhr per Fax und 22 Uhr Nachtbriefkasten VGH

           Zum Antrag hier klicken 

Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist – und der größte Rechtsskandal der Bundesrepublik Deutschland
7. April 2020
           Zur Erklärung hier klicken 

Beate Bahner kündigt durch Pressemitteilung Normenkontrollklage beim VGH bishin zum Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung von Beate Bahner, 3. April 2020

           Zur Pressemitteilung hier klicken

eingangsbereich_400

Fachanwaltskanzlei Bahner

Voßstraße 3 

69115 Heidelberg

Commerzbank Beate Bahner 
IBAN: DE69 6708 0050 0521 9486 02
BIC:   DRESDEFF670

Steuer-Nr. 32011/30304
Zuständige Aufsichtsbehörde: 
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Das ist (noch nicht) Ostern 2020 in Berlin, oder Dezember in Paris -dafür fehlen die typischen ausgeschossenen Augen, Macron hat zwar ausreichend Gummigeschosse und die merkelsche Bundespolizei hat genügend Tränengas, aber Atemschutzmasken gibt’s keine. Das Bild entstand Ostern 1968 auf dem Kurfürstendamm in Westberlin – als Brandt-Nachfolger als regierender Bürgermeister Klaus Schütz (SPD) die „Freiheitsglocke“ zur Unterstützung der US-Army in Vietnam läuten ließ und den Shah Reza Pahlevi mit seinen SAVAG-Jubelpersern als Freund empfing.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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