Beate Bahner, Heidelberger Fachanwältin für Arzt-, Medizin- & Gesundheitsrecht hat Klage gegen die Aufhebung der Grundrechte in Deutschland eingereicht. Es ist eine Klage, die inhaltlich an der Argumentation des von der IG-Metall geführten Anti-Notstandskongresses und den verfassungsrechtlichen Stellungnahmen von Heinrich Hannover aus den End-1960ern anschließt. Die Antwort auf die mehrseitige schriftliche Klagebegründung war der Besuch des Staatsschutzes in ihrer Kanzlei. Beate Bahner hat jetzt , am 11. April eine CORONA-Auferstehungs-Verordnung erlassen.
Facebook hat mich ab 15.07. für 7 Tage komplett gesperrt, weil die drei folgenden Beiträge gegen die FB-Standards gegen Hassrede verstießen. Das ist jetzt seit Jahresbeginn die 11. Totalsperre, zum Teil für mehrere Wochen. Und meist sind die Entscheidungen zumindest nach dem ersten Gedanken völlig irrsinnig: so verstößt mein Roman „Die drei Leben der Hannia W“ der die Biografie einer Theresienstadt- und Auschwitzüberlebenden beinhaltet, angeblich gegen das FB-Hassrede-verbot. Nun, Hannia W. hielt nach ihrer Befreiung durch die Rote Armee den polnischen Antisemitismus nicht aus, floh nach Palästina und dort wieder vor dem israelischen Rassismus gegen die Araber und wanderte mit ihrer Familie wieder aus … vielleicht gilt dem Herrn Salzthal die Hannia W. als selbsthassende Jüdin?.
Ein Herr Al-Gorithmus, der Blogwart der Gesichtsbuchhaltung des Herrn Dollard Salzthal (wegen der Abmahngefahr habe ich seinen Namen etwas verschlüsselt?) verhindert jetzt, dass die Beiträge bei den nachdenkseiten, bei der Hamburger Friedenswerkstatt und weiteren 25 FB-Gruppen erscheinen mit über 800.000 Teilnehmerinnen. Bitte teilt meine Texte, verbreitet sie weiter raubkopiert sie und setzt sie auch auf eure FB-Seiten. Ich kann noch nicht mal meine eigene FB-Seite beposten.
In Berlin wurden rund 500 atembemaskete Menschen in 2 Meterabstand auf dem Rosa-Luxemburg versammelt zum Verlassen des Platzes gezwungen mit der Begründung, sie begingen eine Straftat: Staftatbestand war die Verteilung des Grundgesetzes und das öffentliche Zitieren daraus. Der Verstoß gegen das von dem „Rot-roten“ Berliner Senat erlassene versammlungsverbot stellt maximal eine Ordnungswidrigkeit dar. Dass die Verteidigung unserer Verfassung einmal als eine Ordnungswidrigkeit, ja sogar als eine Straftat verfolgt werden würde, war seit über einem halben Jahrhundert fast undenkbar.
fast vergessen war der Widerstand gegen die Notstandsgesetze, die der Alt-Nazi Kurt-Georg Kiesinger zusammen mit Willy Brandt Mitte der 60er Jahre in einer GroKo durchpeitschen konnte, weil es keine parlamentarische Opposition mehr gab. Der Widerstand und die begleitende Generalstreik-Debatte in den Gewerkschaften des DGB wurde durch die sozialdemokratische Führung aus- & totgesessen. Die führenden Köpfe wie der ADA-Absolvent & IGM-Mittelbau-Funktionär Helmut Schauer (Haupt-Organisator des Anti-Notstands- und des Vietnam-Kongresses 6 deshalb nur noch „Kongress-Schauer“ genannt) wurden von den Gewerkschaftsführungen kaltgestellt und/oder mit Versorgungsposten korrumpiert. (Diese Optionen wurden ab Ende der 70er immer seltener, denn der „Konsum“, die „Neue Heimat“, die „Bank für Gemeinwirtschaft“, auch die gewerkschaftseigenen Druckereien verschwanden als Auffangbecken für warmherzig Kaltgestellte, ausgediente und unbequeme Gewerkschaftsfunktionäre.)
Erinnert sei hier und heute an die Worte des KPD-Fraktions-und Parteivorsitzenden Max Reimann von 1949, der in der Begründung der Ablehnung dieses nicht vom Volk abgestimmte Grundgesetzes (mit seinen schon enthaltenen Notstandsklauseln und Alliierten Vorbehalten) betonte, „Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“!“ Dieser Tag ist nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze in den 1960ern heute fast über Nacht eingetreten.
Und zu CORONA die letzte LANZ-Sendung anschauen:
https://www.youtube.com/watch?v=VP7La2bkOMo
Bahner erklärt Shutdown mit sofortiger Wirkung für beendet
Corona-Auferstehungs-Verordnung
vom 11. April 2020
Erlassen durch Beate Bahner auf Grundlage der Art. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 GG (Handlungsfreiheit), Art. 4 GG (freie Religionsausübung), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 6 GG (Schutz der Ehe, Familie und Kinder), Art. 7 GG (Schulwesen), Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 9 GG (Vereinigungsfreiheit), Art. 11 GG (Freizügigkeit), Art. 12 GG (freie und ungehinderte Berufsausübung), Art. 14 GG (Eigentumsgarantie), Art. 20 Abs. 4 GG (Recht zum Widerstand), §§ 1, 12 a BRAO (anwaltliche Pflicht zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung)
Hiermit ergehen auf Basis der vorgenannten Artikel des Grundgesetzes und der darin verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland die folgenden Verfügungen: (Übersicht, für Gesamtdarstellung bitte hier klicken)
§ 1: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu öffnen
§ 2: Folgende Einrichtungen sind ab sofort wieder zu betreten und
zu besuchen
§ 3: Aufenthalt im öffentlichen Raum
§ 4: Reisegebote im In- und Ausland
§ 5: Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen
§ 6: Studienbetrieb
§ 7: Kirchen und Gebetshäuser
§ 8: Pflicht zur schnellen und effizienten Verbreitung dieser
Verordnung
§ 9: Androhung von Konsequenzen bei Verstoß gegen diese
Verordnung
Die Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020 gilt bundesweit und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten. Heidelberg, den 11. April 2020, 19 Uhr
Chronologie des Kampfes von Beate Bahner um den Erhalt des Rechtsstaats, die Bewahrung der Grund- und Menschenrechte und den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland:
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag
von Beate Bahner ab – 1 BvQ 26/20 –
Karfreitag, 10. April 2020, 17.30 Uhr
Zur Entscheidung hier klicken
Offener Brief an Juli Zeh
Karfreitag, 10. April 2020, 15 Uhr
Zum Brief hier klicken
Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist – und der größte Rechtsskandal der Bundesrepublik Deutschland
7. April 2020
Zur Erklärung hier klicken
Beate Bahner kündigt durch Pressemitteilung Normenkontrollklage beim VGH bishin zum Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung von Beate Bahner, 3. April 2020
Zur Pressemitteilung hier klicken
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