Als Reaktion aus dem „Linken-Spektrum“ auf meine CORONA-Briefe wurde mir die folgende Pressemitteilung der Heidelberger Staatsanwaltschaft unkommentiert zugesendet. Trotzdem , herzlichen Dank für dieses enthüllende Dokument. Im Windschatten der mainstreammedial geschaffenen CORONOTSTANDS-Atmosphäre & CORONA Panikdemie ist es den Herrschenden anscheinend erfolgreich gelungen, die LINKE auf Heimatfrontlinie und mindestens zum Schweigen zu bringen. Da schweigen und gehorchen die Lämmer.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571083
14.04.2020 – 15:06
Polizeipräsidium Mannheim
POL-MA: Heidelberg: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen Heidelberger Rechtsanwältin; Pressemitteilung Nr. 2
Heidelberg (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Darüber hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln (Pressemitteilung Nr. 1 vom 08.04.2020).
In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden.
Kontakt: Erster Staatsanwalt Thomas Bischoff; Telefon: 06221/59-2015; E-Mail: pressestelle@staheidelberg.justiz.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Norbert Schätzle
Telefon: 0621 174-1102
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Das ist -mit Verlaub Herr Staatsanwalt Bischoff- wenn nicht gelogen, dann doch mindestens ungefähr das Gegenteil von dem, was Sie der RNZ mitgeteilt hatten.
Abgesehen davon, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei die Vorgänge noch in einer Stellungnahme gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung ganz anders dargestellt haben: https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html
hat sich die Fachanwältin selbst aus der Psychiatrie gemeldet:
TELEFONAT BEATE BAHNERS AUS DER PSYCHIATRIE IM HOCHSICHERHEITSTRAKT MIT IHRER SCHWESTER https://soundcloud.com/user-948040119/ra-beate-bahner-verhaftet
Bleibt festzustellen:
Aufforderungen zu
Demonstrationen zum Schutz unserer Verfassung sind
also nach Auffassung der Heidelberger Staatsanwaltschaft & des Mannheimer Polizeipräsidiums -so wie die Demonstrationen auch-
Straftaten
Erinnert sei hier und heute an die Worte des KPD-Fraktions-und Parteivorsitzenden Max Reimann von 1949, der in der Begründung der Ablehnung dieses nicht vom Volk abgestimmte Grundgesetzes (mit seinen schon enthaltenen Notstandsklauseln und Alliierten Vorbehalten) betonte, „Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“!” Dieser Tag ist nach der Verabschiedung der Notstandsgesetze in den 1960ern heute fast über Nacht eingetreten.
Siehe dazu auch:
und auch: