CORONA 43: coronaler Kollateralschaden bei der Exekutive in HD/MA

eben gerade schickt mein APO-OPA auf seiner internetseite einen Gastbeitrag vermutlich von Jens Berger von den nachdenkseiten

Handlungsbedarf! – Polizei und Staatsanwaltschaft Heidelberg/Mannheim völlig von der Rolle!

Veröffentlicht am 17. April 2020 von kranich05

Gastbeitrag von J. B.

Die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg und dem Polizeipräsidium Mannheim sind offensichtlich unterbringungsbedürftig, und zwar in der geschlossenen Abteilung der Heidelberger Psychiatrie. Dabei kann dahin stehen, ob die vom Gesetz geforderte Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt – im Zweifel sind beide gegeben. Aus der auf der Webseite von Rechtsanwältin Bahner einsehbaren „Pressemitteilung Nr. 2“ der beiden oben genannten Behörden v. 14.4.20, deren Text mit dem veröffentlichten Original-Dokument übereinstimmt, ergeben sich die Gründe für diese Mitteilung: Darin ist zunächst zutreffend festgestellt, in der Öffentlichkeit würden „derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik“ kursieren. „Hierzu“ – so die Pressemitteilung weiter – „stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden“.

Donnerwetter! – sagt sich da der unbefangene und vorurteilsfreie Leser. War Frau Bahner gar nicht eingesperrt? Hat sie das erfunden? Spinnt sie also doch? Es steht fest, dass Frau Bahner unter Anwendung polizeilicher Gewalt (Hände hinter dem Rücken mit Handschellen gefesselt – das schmerzt nicht wenig! -, und Kopf gewaltsam gegen den Fußboden gedrückt- es heißt nicht ohne Grund Fußboden und nicht Kopfboden!) in einer geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses eingesperrt wurde. Zumindest denkbar ist, dass dies vom Bundesinnenministerium veranlasst worden ist, oder vom Innenminister des Landes Baden-Württemberg, oder vom Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg, oder von dessen Ordnungsamt, oder vom Staatsschutz, vielleicht sogar vom BND oder dem Verfassungsschutz – egal, es waren jedenfalls Polizeibeamte tätig, und zwar aus dem Einsatzgebiet, in welchem sich die Wohnung von Frau Bahner befindet.

Das wissen auch zweifelsfrei die zuständige Staatsanwaltschaft Heidelberg und das zuständige Polizeipräsidium Mannheim. An denen geht kaum etwas vorbei, was die Uniformierten in ihrem Bereich betrifft – und die müssen ja jeden Einsatz an ihre Dienststelle melden! Offensichtlich herrscht in beiden Behörden solch eine Verwirrung, dass nach der zunehmenden Aufmerksamkeit in den Medien einfach in einer gerade herumliegenden aktuellen Ermittlungsakte nach einem gegen Frau Bahner gerichteten Einsatzbefehl für die Beamten gesucht wurde, der aber – höchstwahrscheinlich – nicht vorhanden war, zumindest nicht dort. Vielleicht hat man auch nicht richtig gesucht, oder die betreffende Seite war gerade ausgeheftet worden und – natürlich ganz zufällig – in einen gerade ebenso zufällig daneben stehenden Reißwolf gelandet – wer weiß das schon. Unsere Sicherheits-Behörden haben bekanntlich sehr viel Erfahrung und Geschick auf diesem Gebiet ….

Natürlich muss solch ein Polizeieinsatz dementiert werden, wenn die vorliegenden Akten dazu keinen Einsatzbefehl hergeben. Das folgt schon aus der behördlichen Ordnung – so wie Staatsanwaltschaft und Polizei dies verstehen. Gesagt, getan: Es gibt keinen Einsatzbefehl, also auch kein Einsatz – so die Pressemitteilung. Natürlich mit Bezugnahme auf die vorhandenen, aber insoweit – warum auch immer – unergiebigen Ermittlungsakten.Es liegt also auf der Hand, dass die zuständigen Behörden den Überblick über ihr Tun und Unterlassen verloren haben: Nur ein Verrückter (das ist der, in dessen Kopf Einiges nicht mehr an der richtigen Stelle, also verrückt ist …) kann den offensichtlich vorhandenen Einsatz dementieren. Da hilft auch nicht die  Suche in dem möglicherweise unvollständigen Aktenvorgang…

Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium sind zweifelsfrei bewaffnet. Die ihnen zugeordnete Polizei sogar unmittelbar mit verschiedenen Waffen, darunter auch Schusswaffen, die Staatsanwaltschaft vermittelt über die ihr zukommende Weisungsbefugnis über die Polizeikräfte.

Beides – Kontrollverlust über die Akten und Verfügung über Waffen – führt auf jeden Fall zur Fremdgefährdung, die sich übrigens im Einsatz gegenüber Frau Bahner realisiert hat, aber auch die Eigengefährdung drängt sich bei solch offensichtlichem Organversagen auf: Keine Aktenkontrolle , keine Waffenkontrolle! Die zwangsweise Sicherstellung der betreffenden Behördenvertreter in psychiatrisch betreuter und geschlossener Umgebung ist damit unumgänglich.

*

Unabhängig von den hier begründeten, dringenden Maßnahmen gegenüber baden-würtembergischen Behördenangehörigen ergeht an das Robert Koch-Institut, Berlin, die dringende Aufforderung, den Forschungskomplex „Corona in BaWü“ auf neuartige Fälle von Organversagen mit Schwerpunkt Staatsschutz auszudehnen.

Sharen mit:

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

2 Gedanken zu „CORONA 43: coronaler Kollateralschaden bei der Exekutive in HD/MA“

  1. Sehr geehrter Herr Hentschel, sowohl Magdeburg als auch Halle kenne ich aus meiner Kindheit, als ich zum Durchfüttern in die Börde geschickt wurde und dort auch eine Zeit lang Gastschüler in einer Dorfschule war. Mein Junglehrer hieß Engel und seine Tochter war einer. Kann es sein, dass Sie in Sachsen-Anhalt wohnen?

  2. Ähnliche Gedanken gingen mir auch durch den Kopf, aber Sie, verehrter Hartmut Bahrt-Engelbart haben natürlich einen Stil der Formulierung, mit dem ich mich nicht zu messen wage. Es ist ja ganz natürlich, wenn man nachdem , was wir in den Jahren seit der „Wiedervereinigung“ erlebt haben, kritischer und misstrauischer gegenüber der Politikkaste in diesem Land werden. Als junger Mensch hat man soviele Ablenkungen, die die meisten veranlassen nicht, oder nicht tiefer Vorgänge zu untersuchen, die sie scheinbar nicht betreffen – der Arbeitstag ist so schon stressig genug! Aber mit dem Alter wächst auch die Sorge um die Nachkommen, besonders Enkel und Urenkel, die letztlich geradestehen sollen, für das, was wir versäumt haben. Deshalb ein besonderer Dank an Sie, der nichts scheut, seine „verbürgte freie Meinung“ öffentlich zu äußern.
    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Reinhard Hentschel

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