corona 157: Caution! Vorsicht! Hochtoxisch! Davor schützt auch kein Verfassungsschutz

Das folgende Gesetz, unterzeichnet von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Spahn, veröffentlicht im offiziellen Bundesgesetzblatt, ermächtigt per Verordnungen, denen weder der Bundestag noch der Bundesrat im Einzelnen zustimmen müssen -nach einer im Krisen-Not-Parlament einmal mit einfacher Mehrheit beschlossenen, ausgerufenen Notstandslage (z.B. eine pandemische von nationaler Tragweite oder auch in der Verteidigungsfalle) –

untergeordnete Behörden, die Bundeswehr, die staatlichen Ämter von Jungend-, dem Schul-, dem Gesundheitsamt, dem Finanzamt zur Sammlung und Übermittlung ihrer Daten – auch an die Arbeitgeber zur ebenfalls auch durch untergeordnete -jedoch den bereits genannten aber übergeordneten – Stellen DURCHZUFÜHRENDE Einleitung von „Infektionsschutzmaßnahmen“, wie Einstellung nur nach Nachweis von Impfung und/oder Immunität, Entlassung wg. Infektion, Quarantäne sowie die Maßnahmen „gegen Patienten, die gegen die Verordnungen verstoßen“. Der SWR sprach bereits im Mai diese Jahres davon, dass der Schusswaffengebrauch notwendig sein könne, „um einen Patienten unschädlich zu machen.“,

Pech haben dann etwa Menschen, die beim Finanzamt bei der Steuererklärung bei Krankheitskosten Mittel angeben, die die Kasse nicht oder nicht mehr bezahlt, die den Verdacht einer Infektion erregen. In wieweit die gesetzlichen Krankenkassen in diesen Informationsaustausch einbezogen sind, hat sich mir noch nicht erschlossen. Bei der staatlichen Beihilfe dürfte es so gut wie klar sein. ABER DAS BETRIFFT JA NUR DIE immer weniger werdenden BEAMTEN. bei Post, Bahn, Polizei, Bundeswehr, Berufs-Feuerwehr,… in den Schulen und Universitäten kann man die letzten Vollzeitbeamten jetzt sehr schnell durch Digitalen Unterricht und ebensolches Studium (Home-Office / Home-Schooling, My Home is my Castle: Kinder-Küche-Karriere) ersetzen. Die kommen auf die Rote Liste der vom Aussterben bedrohten Spezies.

Aber auch zur Geburtenkontrolle und zur Bekämpfung der Überbevölkerung ist dieses Gesetz geeignet: es warnt eindringlich vor den Übertragung ansteckender Krankheiten durch Flüssigkeitsaustausch: Social-Distancing ist angesagt. Befruchtung nur noch in der Arztpraxis, Schluss mit Zungenkuss und unehelichem, wechselndem(wie die Alt68er, wer zwei mal mit der selben pennt, gehört schon zum Establishment!“), gleichgeschlechtlichem (wie schon mal bei AIDS), keine unkontrollierte Empfängnis mehr, auch keine unkontrollierte Empfängnisverhütung … denn die Pille zahlt die Kasse und das wird sie dann wohl dem Gesundheitsamt und der RKI als verdächtig melden müssen. Und dann kommen die Haubesuche wie im Infektionsschutzgesetz angekündigt – auch unangekündigt!

( War nur ein kleiner Scherz in dieser doch nicht so fröhlichen Lage!)

Hier sollte sich jede(r) genau durchkämpfen und lesen, was ihn betrifft.

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Das Lesen von Gesetzestexten gehört zur Bürgerpflicht. Die gewerkschaftlichen Rechtberatungen können euch/Ihnen ja beim Verständnis des Juristen-Lateins helfen:

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s1018.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s1018.pdf%27%5D__1601295231402

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert