corona 169: steht mit Nikolaus & Weihnachten auch der Faschismus-Advent vor der Tür?

Die hier folgende Drucksache enthält ein Ermächtigungsgesetz, das das Grundgesetz aushebelt.

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944

  1. Wahlperiode 03.11.2020
    Gesetzentwurf
    der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer
    epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Unter dem Titel „Faschismus ante Portas“ schreibt dazu der sich dessen sichere Ulrich Mies:

Ullrich Mies ist Sozial- und Politikwissenschaftler. Er studierte in Duisburg und Kingston/Jamaica. Seine Interessenschwerpunkte sind internationale politische Konflikte, organisierte Friedlosigkeit, Staatsterrorismus, Neoliberalismus, Demokratieerosion, Kapitalismus- und Militarismuskritik sowie die Erhaltung der Biodiversität. Er ist seit 1994 selbständig und lebt seit 30 Jahren in den Niederlanden. Er schreibt für Rubikon, die Neue Rheinische Zeitung, Neue Debatte und viele andere mehr. 2017 erschien von ihm und Jens Wernicke als Herausgeber „Fassadendemokratie und Tiefer Staat: Auf dem Weg in ein autoritäres Zeitalter“, 2019 als alleiniger Herausgeber das Buch „Der tiefe Staat schlägt zu: Wie die westliche Welt Krisen erzeugt und Kriege vorbereitet“ und 2020 das Buch „MegaManipulation: Ideologische Konditionierung in der Fassadendemokratie“.

Es geht schon lange nicht mehr um den „Schutz der Bevölkerung vor einer epidemischen Lage“.

Diese wird nur vorgeschoben, um die dahinterliegende Agenda durchzusetzen.

Die politischen Herrschaftscliquen terrorisieren die Völker, weil sie bereits Ende 2019 mit ihrem Latein vollkommen am Ende waren. Vollkommen.

Sie haben alles planvoll an die Wand gefahren, was nach 1989 an positivem Aufbruch möglich gewesen wäre.

Jetzt muss das restsoziale Leben ruiniert werden. Sie haben ihren dritten Weltkrieg nach innen ausgeweitet, gegen uns!

Das ist ihre letzte Chance, um nicht zur Verantwortung gezogen zu werden.

Der Terror wird immer willkürlicher, immer dümmer und verlogener, die Maßnahmen immer abstruser.

Fällt den Menschen da eigentlich noch irgend etwas auf?

Den meisten eher nicht. Es stört sie scheinbar auch nicht, dass das Grundgesetz kalt abgeräumt wurde.

Die reale Datenlage zur nicht existierenden Pandemie interessiert sie auch nicht. Sie gehorchen wie die Kleinkinder, kuschen, ducken sich weg.

Die Mehrheit des Bundestages repräsentiert nichts und niemanden außer den eigenen Fraktionszwang, die eigene Korruption, den eigenen Opportunismus und die eigenen Versorgungsansprüche.

Sie flankiert den aufziehenden transnationalen Faschismus. In Berlin zieht immer mehr Polizei auf, Straßensperren.

Sie wollen ganz einfach zeigen, dass sie sich jeden Terror herausnehmen können, keine Idiotie ist ihnen zu grotesk.

Dazu dient ihnen das in Angst versetzte Volk, das z.T., der völligen Verblödung erlegen, nach noch härterer Maskenpflicht schreit, wie manche aus Schulen berichten.

Der Verfassungsstaat ist kollabiert. 

Das Bundesverfassungsgericht hat offensichtlich geschlossen.

…oder werden die Richter bedroht?

Nach den „Zufallstoten“ Oppermann und Ohoven ist die Frage nicht an den Haaren herbeigezogen.

Sie wollen uns von einander maximal trennen, das ist die aktuelle Herrschaftsstrategie, sie müssen die

soziale Distanz ums Verrecken bis zum Exzess treiben, um den politisch/kulturellen ungezwungenen Austausch zu verhindern.

Wir dürfen uns nicht mehr treffen, weil wir den Schwachsinn dann in Frage stellen und Debatten führen könnten.

Sie zerstören gerade den Klein- und Mittelstand, das Kulturleben insgesamt: Eine durch und durch verbrecherische Politik.

Die politischen Kriminellen rufen offen zur Denunzation auf. Der flächendeckende Krieg der Herrschaftscliquen gegen die eigene Bevölkerung, das hat nicht mal „Adolf“ gewagt.

Der Internet-Austausch ist komplett überwacht.

Was sie wollen:

5G

KI (künstliche Intelligenz)

Transhumanismus

neue Kriegstechnologien

den bargeldlosen Zahlungsverkehr, um die Totalkontrolle aller privaten Finanztransaktionen zu erhalten und die Inflationsstellschrauben noch besser bedienen zu können

die Totalverschuldung der Staaten bis zum Maximum, um die Folgegenerationen in Schuldknechtschaft zu halten

den Kulturbetrieb sowie den Klein- und Mittelstand ruinieren, der den ökonomischen, sozialen und demokratischen Austausch ermöglicht

den Impfzwang mit u.a. mit Genfragmenten und Nanotechnologie

eine neue geopolitische Ordnung

Alles dies wollen sie im Schatten der Corona-Nummer durchziehen, während sie die Menschen täglich mit immer neuem Schwachsinn terrorisieren und beschäftigen.

Die, die nicht mitmachen, werden mit Existenzvernichtung und Berufsverbot terrorisiert.

„Verhältnismäßig“ ist da gar nichts mehr.

Diejenigen, die sich den allabendlichen geistigen Unrat des Herrschaftsfernsehens ins Gehirn träufeln lassen und den neuen

aufziehenden Faschismus mittragen, machen sich mit schuldig.

U.M.

Hier, wohin die Merkel-Faschisten und ihr degenerierter SPD-Anhang wollen.

weitergeleitete Mail:

Jetzt wird es hart. 

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den folgenden Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. 

Dauerhafte Einschränkungen unseres Lebens sollen Gesetz werden. 

Wir können uns auf harte Zeiten einstellen!

„§ 28a  

Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2  

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein 

1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, 

2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum, 

3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind, 

5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen, 

6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen, 

7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs, 

8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten, 

9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel, 

10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen, 

11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,

12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,

13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen, 

14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können, 

15. Reisebeschränkungen.  

Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.

(2) Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben in Betracht. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere einfache Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht. Bei einer bundesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Bei einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind landesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen anzustreben. Die in den Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten auftretenden Inzidenzen werden zur Bestimmung des jeweils maßgeblichen Schwellenwerts durch das Robert Koch-Institut wöchentlich festgestellt und veröffentlicht.

(3) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des Absatz 1 …..

Mehr Mies ? Dann lies dies: https://www.rubikon.news/autoren/ullrich-mies#:~:text=Ullrich%20Mies.%20Ullrich%20Mies%20ist%20Sozial-%20und%20Politikwissenschaftler.,Kapitalismus-%20und%20Militarismuskritik%20sowie%20die%20Erhaltung%20der%20Biodiversit%C3%A4t.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

Ein Gedanke zu „corona 169: steht mit Nikolaus & Weihnachten auch der Faschismus-Advent vor der Tür?“

  1. Vielleicht macht es einen besseren Eindruck, wenn die Abschaffung der Restdemokratie nun auch zivilrechtlich untermauert ist. Auch dass die Bundestagsabgeordneten sich nun nicht arbeitslos melden müssen, ist in Ordnung, denn Lohn und Arbeit sind weitgehend entkoppelt. Das Geld ist nur noch despotische Gnadenzuteilung. Weil die Oligarchen aber auch nur Deppen sind wie wir, haben sie weiterhin Angst. Nämlich dass doch noch irgendwo Geist aufflammt.

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