Liebe Kolleginnen im Landesvorstand und in der HLZ-Redaktion,
Euer „Aktuelles zum Thema Beihilfe“ in der HLZ 11/2020 ist, was die Leistungsverweigerung durch die Beihilfe bei “Aufwendungen für eine Untersuchung oder Behandlung nach einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methode und für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Arzneimittel“ und die Auskunft über mögliche Maßnahmen gegen diese Verweigerung und die Ablehnung von Widersprüchen betrifft, wenig hilfreich.
Nach mehreren Rücksprachen mit den behandelnden Ärztinnen, Einholung vor Zweitmeinungen, Einsendungen von zusätzlichen Attesten, Gutachten usw. … , nach mehreren Widersprüchen weigert sich die Hessische Beihilfe konstant zu leisten. Einerseits wurden zwar ärztlich verschriebene, aber leider bis auf die Nebenwirkungen wirkungslose Arzneimittel (Antibiotika, Inhalationslösungen großer Pharma-Hersteller) bezahlt, die einzig heilsam wirkenden Medikamente, die ein Heilpraktiker verschieb wurden jedoch nicht bezahlt (bis auf die vom Heilpraktiker empfohlenen Antibiotika, die er selbst nicht verschreiben darf und die dann in Korrektur zur ursprünglichen ärztlichen Fehl-Verschreibung von Ärzten verschrieben wurden). Die Beihilfe diffamierte die vom Heilpraktiker verschriebenen Inhalationslösungen, Salben und Kapseln u.a. als „Wundermittel“.
Die herstellende Stephanus-Apotheke in Bingen schreibt dazu
„Leider ist die Erstattung durch die Krankenkasse schwierig, wenn auch rechtens. Die Kapseln zählen zu keiner der genannten Kategorien, sondern zur Gruppe der Phytopharmaka und die sind selbst bei den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Bleiben Sie da hartnäckig!“.
Ohne diese Mittel wäre ich mit meiner COPD, meiner chronischen Bronchitis (Dank Reemtsma und Reynolds) schon längst über die Wupper gegangen und eventuell noch als CORONA-Toter registriert worden, wenn bei einer posthumen PCR-Testung Spuren von Corona-RNA-Teilen gefunden worden wären .
Dank der selbst bezahlten Medikamente bin ich noch sehr lebendig.
Mit einer jetzt möglicherweise folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Hessischen Beihilfe könnte ich den Rest meines Lebensabends ausfüllen und als Leich dann einen Vergleich mit ins Grab nehmen.
Ich werde mich für Schöneres entscheiden, weiter selbstzahlen, kostensenkend & gesundheitsfördernd interwallfasten und nicht klagen, obwohl ich weiß, dass genau damit die Beihilfe kalkuliert. Ausnahmsweise scheint hier zu gelten: „Wer sich wehrt, der lebt verkehrt!“ oder „Weniger leiden ohne zu klagen!“ Vielleicht kann ich mir dann auch meine Rechtsschutzversicherungsbeiträge sparen?
Ich könnte diesen Leserbrief mit einer schier endlosen Reihe von ähnlichen „Beihilfen“ ergänzen, lass es aber und komme zum nächsten Punkt:
Als Ex-Personalrats-Vize, GEW-Obmann, Ex LaVo-Mitglied der GEW-Hessen, als Ex LaVo-Mitglied der ÖTV-Hessen und Ex-Betriebsratsvorsitzender, der im Bereich des privaten Transports und Verkehrs und als Lehrlingsausbilder für (Jugend-) Arbeitsschutz zuständig war und reihenweise dementsprechende Prozesse führen musste … stellen sich mir angesichts der „Masken-Propaganda“ in der aktuellen HLZ die Nackenhaare. Auch bei der Vorstellung der ehrenamtlichen „Selbsthilfe-Masken-Schneiderei“.
Die Maskenvorschriften an unseren Arbeitsplätzen verletzen gravierend den Arbeitsschutz. Zur Verletzung der Grundrechte und den Details zur Gefahr, die der Maskenzwang bringt, kommt der Artikel im Anhang.
Die durch die Masken verursachte CO2 Konzentration in der Atemluft führt bei Erwachsenen und Kindern zu schweren gesundheitlichen Schäden, die sich teilweise erst nach 10 oder 20 Jahren bemerkbar machen. Strukturelle Unterversorgung des Hirns z.B. trägt mit hoher Sicherheit zu Alzheimer bei. . Das Kollabieren von Schulkindern nach pausenlosem Maskentragen nimmt zu. Mal abgesehen davon, dass nach zwingendvorgeschriebenen Gefahrenanalysen der Arbeitsplätze mit dem Ergebnis einer CORONA-Kontamination weder Kinder noch Lehrkräfte in diese Räume geschickt werden dürfen, bis nachweislich die Kontamination beseitigt ist.. Da es sich nach der offiziellen Darstellung ja um ein hochgefährliches Killer-Virus handelt, muss der Nachweis für die Beseitigung der Kontamination für die gesamte Schule erbracht werden…
Bei meiner Arbeit in der Anti-AKW-Bewegung war genau dieser nichterbrachte Nachweis bei den Hanauer Nuklearbetrieben ein wesentlicher Punkt für die Forderung nach ihrer Schließung, die dann Joschka Fischer verweigert hat.
Als GEW-Obmann und stellvertretender Personalratsvorsitzender am Studienseminar 12 in Hanau habe ich miterleben müssen, was die Folgen zu späten Widerstands sind: ich erfuhr 1976 von der Asbestverseuchung vieler Gesamtschulen, Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser. Das ÖKO-Institut war noch nicht da. Es war schwer, Gutachten zu erhalten. Trotzdem forderte ich im Auftrag der GEW-Schulgruppe der Maintaler Grundschule „Villa-Kunterbunt“ die Sanierung des Gebäudes und in Abstimmung mit den Kolleginnen der benachbarten Gesamtschule, dem heutigen Einstein-Gymnasium auch deren Sanierung. Leider wurde diese Forderung von den Schulleitungen nicht unterstützt. Der Rektor der „Villa Kunterbunt“, der GEWler Breiter, ein engagierter Reformpädagoge schlief sogar oft in der Schule. Nicht, um uns zu beweisen, wie harmlos das Bisschen Asbest in den Betonfugen ist, nein, es wurde bei Elterngesprächen und Vorbereitungen oft sehr spät und da lohnte der Weg nach Frankfurt nicht mehr…
Kurz bevor dann mit Unterstützung der Elternschaft die Asbestsanierung durchgeführt wurde, starb Rektor Breiter an Lungenkrebs.
Seit dieser Zeit nehme ich es mit dem Arbeitsschutz noch viel ernster.
Eine Untersuchung über die Spätfolgen bei den Kindern der Villa Kunterbunt hat nie stattgefunden. Es gab auch keine Untersuchung von Spätfolgen bei den Lehrkräften. Ob meine COPD nicht nur auf Reemtsma und Reynolds-Intensivbehandlung über 35 Jahre sondern auch auf Asbest zurückzuführen ist, müsste noch Mal untersucht werden.
Mit solidarischen Grüßen aus 49 Jahren Mitgliedschaft und 15 Berufsverbot und annulliertem Unvereinbarkeits-Ausschluss
Hartmut Barth-Engelbart
Leider fehlt hier im folgenden das Gedicht zur Hessischen Beihilfe, das ich der HLZ auch zugesendet hatte.
Morgenstund
Morgenstund
hat Gold im Mund
privat zum Zahnarzt
macht gesund
Zahnersatz
wie Knochenschwund
der Pflegesatz
der legt dich wund
trocken Brot
macht Wangen rot
in der aller größten Not
erzählt dir dann
der liebe Gott
lasst die Kindlein
zu mir kommen
erst die Heiden,
dann die Frommen
Die Hanau Stadt AG geht an die Börse
Die Hanau Stadt AG
geht an die Börse
– erst an Deine,
– dann an meine
deshalb steigen
ihre Aktien
Künstler-Pech
Wenn
die Herrschenden
die Volksschulen
weiter so schlecht machen
können die kleinen Leute
auch diesen
grad für sie geschriebnen Text
leider nicht mehr lesen
wenn das Mal keine
Absicht ist
Ermutigung
Letzten Endes
geht alles
was nicht
gegen den Strom schwimmt
den Bach runter
Maul auf
Wenn wir
nicht früh genug
das Maul aufmachen
haben wir
am Ende
gar nichts mehr
zu sagen
Blutige Amateure
Im Vergleich
zu unsren strammen Jungs und Mädels
von der SchnellenEingreifTruppe
Sind gewöhnliche Raubmörder
Und gemeine Totschläger
Gerade mal Laienkiller
Und blutige Amateure
Vorschrift
Wer nicht früh genug
lernt selbst zu schreiben
dem wird später
alles
vorgeschrieben
Hoffnungsschimmer
Mein Chef
ist Gestern
mit großem Tamtam
aus der Gewerkschaft
ausgetreten
Jetz kann ich schon
fast wieder
etwas Hoffnung schöpfen
Die HanauHospital GmbH&CoKG
Die HanauHospital
GmbH&CoKG
Das Health&Wellness-ProfitCenter
der Hanau-Holding Limited
stellt statt der teuren KrankenPfleger
im Werksvertrag erfolgsprämierte
Kopfgeldjäger-Ich-AGs
und bei Patienten
mit zu hohem Alter
auch schon Mal die Behandlung ein
Der Hanau-Wohn-Ambiente-Service-Kunden-Beirat nickt:
solche Reformen müssen sein
man muss sich wirklich Sorgen machen
bevor die alten Schläfer kurz vor dem Abgang noch erwachen
und schließlich nicht nur eine Endzeitbombe tickt