corona 181: AKW-Sicherheitsexperte: Maskenanordnung an Schulen sind Straftaten

Der dies schreibt, weiß als ehemaliger Verantwortlicher für die Sicherheitssysteme bei Atomkraftwerken wovon er spricht: er war für die Planung der Sicherheitsanlagen in Atomkraftwerken zuständig bei einer der größten europäischen Nuklearfirmen. Schon dort hat er sich mit dem Management angelegt, weil das unter dem Druck drohender Konventionalstrafen notwendige Sicherheitsüberprüfungen und Korrekturen nicht zuließ. Es ging dort letztlich nur um den schnellen Profit und nicht um die Gesundheit der Bevölkerung und der Belegschaften. Auch diese Schlüsselerlebnisse – wie auch das Schweißen von Reaktorhüllen unter Zeitdruck und Akkordbedingungen – treiben ihn jetzt zur scharfen Kritik an den Lockdown-Maßnahmen: (der folgende kursiv gesetzte Text stammt aus seiner Feder. Die von ihm zitierten Arbeitsschutzbestimmungen dürften Industrie-Gewerkschaftern und solchen des öffentlichen Dienstes und den dortigen Betriebs- und Personalräten geläufig sein. GEW-KollegINNen und Personalräten im Bildungsbereich waren bisher weniger von diesen Fragen betroffen und werden viele der Bestimmungen noch nicht so gut kennen. Da wäre es gut gewesen, der Autor des folgenden Textes hätte noch einmal ausdrücklicher darauf hingewiesen. Zur Frage des vernachlässigten Arbeitsschutzes im CORONA-Zeitalter sei hier auf die Untersuchungen von Dr. Werner Rügemer hingewiesen corona 207: Arbeits- & Infektionsschutz in Großbetrieben? Die Fehlanzeige beschreibt Dr. Werner Rügemer – barth-engelbart.de (barth-engelbart.de). Die Organisation Arbeits-Un-recht bot bis zur Pandmie auch Schulungern zum Thema an. Jetzt der Text des AKW-Sicherheitsexperten,(den ich aus arbeitsrechtlichen Gründen hier nicht namentlich nenne:

Das Anordnen des Maskentragen in z.B. Schulen ist nicht nur gesundheitsschädlich gefährlich, es ist rechtswidrig und strafbar. Für jede Schule muss der Schulleiter eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen. Hierbei sind das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinien, Vorgaben der DGUV u.v.m. zu berücksichtigen. Hier unterscheidet der Jugendarbeitsschutz zwischen Kindern, Heranwachsenden, Jugendlichen (15 – 18 Jahre) .

Tätigkeiten in Gefahrenbereichen, also unter Benutzung einer Schutzausrüstung (PSA), ist nur Jugendlichen in begrenztem Rahmen gestattet.

D. h. Kinder dürfen keine Schutzausrüstung (z.B. Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Kinder dürfen Gefahrenbereiche in denen z.B. eine Gefährdung durch Kontakt mit Viren durch inhalative Exposition besteht nicht betreten.

Im Fall von SARS-CoV-2 dürften dies auch Jugendliche nicht, da SARS-CoV-2 vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe des BMAS in die Risikogruppe 3 eingestuft wurde.

Wenn Schulleitungen Kinder und Jugendliche zum Tragen der MNB (PSA) in der Schule zwingen, ohne dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, stellt das nach geltendem Arbeitsrecht eine Straftat dar.

Noch zumal die MNB kein standardisiertes und geprüftes Schutzprodukt darstellt. Im Falle der MNB muss die Schulleitung jeden Tag die MNB jedes Schülers/Schülerin einer Prüfung unterziehen, ob diese geeignet ist, den Schutz vor der Inhalation von SARS-CoV-2 zu gewährleisten und die Gefahr der psychischen und physischen Beeinträchtigung mit der Schutzwirkung abwägen.

Würden die Schulleitungen den Ihnen obliegenden Pflichten als Verantwortliche im Sinne des Gesundheitsschutzes nachkommen, müssten Sie das Tragen der MNB durch ihre Schutzbefohlenen untersagen.

Schließlich schreiben selbst das RKI und die Hersteller all der MNB Produkte, dass diese nicht vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 schützen.

Schulleitungen und Lehrkräfte, die den Maskenunfug an ihren Schulen nicht beenden, missbrauchen Kinder zur Durchsetzung privatfinanzieller Interessen mittels politisch angeordneter Maßnahmen.

HaBE dazu eine Anmerkung: der Ex-Sicherheitsspezialist bei einer der größten europäischen Nuklearfirmen hatte in seinem Text die aktuellen Maßnahmen mit den Praktiken in den Zwangsarbeitslagern der Faschisten verglichen, meinte mit den Arbeitslagern aber nicht die KZs. (den entsprechenden Schlusssatz habe ich entfernt)

Die Maßnahmen in den Schule mit denen der Arbeitslager-Aufseherinnen zu vergleichen, geht zu weit und verharmlost diese Einrichtungen.

Wie stigmatisierend das Masken-Kommando, das a-„social-distancing“ und die virtuellen Schulen auf Kinder und Jugendliche kurz und langfristig wirken, muss aber weiter geklärt und ein weitere Stigmatisierung verhindert werden. Die Verhinderung der Übernahme der Schulen und Lehrpläne durch Bertelsmann & Co sollte weiterhin eine wichtige Aufgabe der Gewerkschaften sein.

Nach Rückfragen meinte der AKW-Sicherheitsexperte, es handele sich bei den von ihm gemeinten Arbeitslagern um die schon durch Notverordnungen der Reichsregierung Müller eingerichteten Arbeitslager, in die alle eingewiesen wurden, die sich weigerten zum Dumpinglohn auf den durch das Arbeitsamt angewiesenen Arbeitsplätzen zu arbeiten und auf ihrem Arbeitslosengeld bestanden. Aus diesen vom SPD-Reichskanzler Müller per Notverordnung mit eingerichteten Arbeitslagern bediente sich der „freiwillige“ Reichsarbeitsdienst mit Billigstarbeitskräften für Notstandsarbeiten: Bau des Hanauer Hafens, Bau des Michelstädter Waldschwimmbades, beginnender Bau der Reichsautobahnen, Einsatz von „Arbeitsscheuen“ in den Steinbrüchen zur Belieferung der Autobahnbaustellen mit Kopfstein-Pflaster und mit Schotter für die Trassenbauten für die Reichsbahn usw. ….

Ebenfalls wurden viele Wohlfahrtsempfänger in diese Arbeitslager eingewiesen, die bei der Machtübergabe an die Faschisten beibehalten und ausgebaut wurden zur Umerziehung „arbeitsscheuer Volksgenossinnen, Gewerkschaftsbonzen, Sozialdemokraten, Kommunisten, Kleinkriminellen, Verwahrlosten..“ Einrichtungen wie das Arbeitslager Herrnhaag, (aus dem die „freiwilligen“ Reichs-Arbeits-Dienst Arbeitskräfte bei den archäologischen Ausgrabungen auf dem Glauberg Anfang der 1930er stammten), die MUNA, die Munitionsfabrik bei Hirzenhain, in die Mütter eingewiesen wurden, wenn sie nicht gewährleisteten, ihr Kinder zu anständigen National-„Sozialisten“ zu erziehen. Die Kinder wurden dann in Umerziehungslager gesteckt, wo man sie NS-ausgerichtet für Führer und Vaterland aufzog und nach ausreichendem Heranwachsen und arischem Aussehen der Mädchen dem Lebensborn in Schlüchtern-Ramholz und im Ebsdorfer Grund (kurz vor Marburg) den SS-Leuten zuführte, zwecks Züchtung einer arischen Herrenrasse. Diese Umerziehungs- und Arbeitslager wurden von SS- und SA-Leuten und von BdM-Funktionärinnen bewacht und geführt. Das Kürzel BdM wurde damals im Volksmund so übersetzt: „Bück Dich Mädel. Bei Drei biste Mutter!“. Die Nordhessischen Schlösser der Kohle- & Stahl-Barone von Kühlmann-Stumm waren zwischen 1933 und 1945 staatlich organisierte Vergewaltigungsanstalten.

Auch hier wurde unter Aufsicht der BdM-Funktionärinnen zum Wohlergehen der SS-Goldfasane gearbeitet, genäht, gekocht, gewaschen, gefickt, geboren und gewickelt. Wozu Frauen ja geschaffen sind. Das war eine Freude. Kraft durch Freude. Alles für den Endsieg.

Diese Lager darf man nicht mit KZs verwechseln. In der MUNA wurden zwar russische kriegsgefangene Frauen durch Arbeit vernichtet oder erschossen, aber die deutschen Zwangsarbeiterinnen arbeiteten dort zwecks Umerziehung zu guten Volksgenossinnen. Die Vogelberger kommentierten die häufigen Explosionen in der Bermuthshainer MUNA, bei der russische Frauen mit in die Luft gingen so: „Jetzt hawwe se widder Russeweiwer erschosse!“

Die frühen KZs waren eher Arbeitslager, wo zwar auch gefoltert und erschossen wurde, aber die KZs Birkenau bei Guxhagen und das KZ Osthofen waren keine Vernichtungslager. Auch das KZ Bögermoor war kein Vernichtungslager, hier sollte der Widerstand gebrochen werden.

Siehe dazu auch:

corona 219/220: Schuldbekenntnis: HaBE seit Beginn der Pandemie jede Verschwörungstheorie verbreitet & Hochverrat mit vorbereitet. – barth-engelbart.de (barth-engelbart.de)

VORSICHT. Zum Teil handelt es sich bei dem Vorspann des obigen Artikels um beim Blogwart der Bundes-Schrifttumskammer anmeldepflichtige Satire. Der Bundes-Blogwart hat die Satire bereits genehmigt. Wg. der Corona-Pandemie wird die Zustellung des Zertifikats der Bundes-Schrifttumskammer noch etwas dauern. „Wegen der vielen Corona-Hilfsprogramm-abhängigen Kabarettisten hat sich eine virtuelle Warteschlange gebildet, ich bin erschüttert! Die Schlange kann nur peu á peu abgearbeitet werden, da sich dort ja fast alle Kreativen einreihen.“, sagt die für KünstlerINNEN-Corona-Hilfe zuständige Staatsministerin für Kultur und Medien, Melanie Rüttert gegnüber  dba, upi, afd, srid, srad, ebd, kena, dry, sat, ire und last not least der Agentur Reuther

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

2 Gedanken zu „corona 181: AKW-Sicherheitsexperte: Maskenanordnung an Schulen sind Straftaten“

  1. Die Lehrer meiner Schulzeit (1971 – 1985) haben uns gelehrt gegen Rechtswidrige Befehle aufzustehen und Widerstand zu leisten. Stauffenberg, Bonhoeffer und Andere Widerstandskämpfer wurden uns als Vorbilder gelehrt. Wehrdienstverweigerung trotz fünf Monatiger Verlängerung gegenüber dem Wehrdienst, als Strafe für Ungehorsam, haben die Babyboomer für ihren Widerstand in Kauf genommen. Jeder Mensch der andere Menschen (und im speziellen ihm Schutzbefohlene Kinder) zwingt Dinge zu tun die sie nicht möchten oder die ihnen schaden, nur weil sie von der Politik angeordnet sind, begeht ein Verbrechen. Mindestens gegen die Menschlichkeit. Bei der Thematik des Maskenzwangs für Kinder in Schulen handelt es sich sogar um Straftaten im Sinne des Arbeitsschutzes bzw. Jugendarbeitsschutzes. Weil das der Hessischen Landesregierung bewusst zu sein scheint, hat sie den Schulleitungen in der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus unter § 3, (1) Satz 3 sogar die Möglichkeit eingeräumt die Maskenpflicht auszusetzen. Zitat: „Die Pflicht nach Satz 1 kann durch Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters ….. ganz oder teilweise ausgesetzt werden.“ Zusammen mit der gesetzlichen Pflicht der Schulleitungen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung , für ihre jeweilige Schule, hätte jedem Verantwortlichen bewusst werden müssen dass das Maskentragen für Kinder rechtswidrig ist. Trotz der Befreiung durch die Hessische Landesregierung und des offensichtlichen Nichtvorhandenseins eines Befehlsnotstands berufen sich Schulleitungen und Lehrkräfte auf den „Befehl von Oben“ und drangsalieren nicht nur Schülerinnen und Schüler denen die Maske verrutscht sondern auch Kolleginnen und Kollegen. Androhung von Suspendierung vom Schuldienst weil Lehrkräfte Empathie für ihre Schüler gezeigt haben und ihnen Maskenpausen gewährt haben sind an der Tagesordnung. Strammstehen und Salutieren „Jawohl Herr Landrat“. Wer da als Schulleitung oder Lehrkraft die Vernunft und Empathie ausschaltet sollte sein Handeln umgehend hinterfragen damit ihnen nicht das gleiche Schicksal droht wie den Aufsehern in den Zwangsarbeiterlagern und er/sie sich nachher wegen Beihilfe, Körperverletzung im Amt, Nötigung etc. auf der Anklagebank wiederfinden.

  2. Super Artikel. Wo Du sowas immer her hast. Großartig. Hab den Artikel und Deine Seite schon bei Telegram bekannt gemacht. Kinder dürfen nach JArbSchG nicht in Bereichen Tätig sein in denen die Gefahr besteht sich mit Viren der Risikogruppe 3 (Biostoffverordnung) zu infizieren. Hier muss die betreffende Schule temporär geschlossen und kann nach erfolgreicher Desinfizierung wieder ohne weitere Schutzmaßnahmen betreten werden.
    Influenzaviren sind in der Risikogruppe 2. Das Herabstufen von SARS-CoV-2 in die Risikogruppe 2 durch den Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe beim BMAS, aufgrund der neuesten Erkenntnisse und Veröffentlichung der WHO, wäre auch eine Lösung dem Spuk ein Ende zu machen. Bei der jährlichen Grippeepedemie gibt es auch keinen Lockdown.

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