Warum die plötzliche Überbelegung der Intensivstationen? Bis vor ein paar Tagen standen die doch noch leer?
Bei der anhaltenden Unterfinanzierung der Krankenhäuser würde ich als Klinik-Chef (-Arzt) schon durchaus bereit sein, einen Patienten mit anderen Atemwegserkrankungen und zusätzlicher corona-Infektion als COVID-19-Patienten zu melden und bei todsicheren Komplikationen und voaussehbarem Exitus auch entsprechend -zwar gesundheitlich zwecklos- aber finanziell verlockend- als COVID-19-Fall behandeln. Wenn er stirbt, war es halt COVID-19 und leider zu spät. Dass das nichts neues ist, habe ich bereits bei der Behandlung von Alten in einem Hanauer Altenheim recherchiert. Da haben die Betreiber mit Hilfe von Ärzten die sedierten Alten nach ihrem Ableben in den Kühlraum geschafft und erst Wochen nach den tatsächlichen Tod den Totenschein ausstellen lassen. Heraus kam das durch Whistleblower in der Belegschaft und abgestellt wurde diese Praxis erst nach einem Bericht in der nhz, der Neuen Hanauer Zeitung. In einem anderen drastischen Fall stellte eine Frankfurter Klinik im Einvernehmen mit der Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft bei drei PatientINNen statt einer Berufskrankheit eine Kinderkrankheit fest. Zwei weitere Patienten schalteten unabhängige Ärzte ein, die in Zivil sich als Angehörige ausgaben und die drei PatientINNen dann heimlich untersuchten und Gegengutachten schrieben. Einer katholischen Pfarramts-Sekretärin mit Sehnenscheidenentzündung wg. der Überbeanspruchung beim Schreibmaschinenschreiben, einer Hosennäherin aus Birstein und einem Metallarbeiter von Röhm & Haas in Darmstadt konnte so die Berufsunfähigkeitsrente gesichert werden. Ein weiterer Fall waren Arbeiter aus den Hanauer Nuklearbetrieben. Der Strahlentod eines dieser Arbeiter konnte im Nachhinein noch nachgewiesen und so der Frau und den Kindern das posthum fällige Schmerzensgeld und eine Rente gesichert werden. In all diesen Fällen waren Ärzte von kommunalen und landeseigenen (zum teil heute schon privatisierte) Kliniken beteiligt. Die Reihe der Beispiele ließe sich unendlich fortsetzen, denn „Gesundheit“ ist zur Ware geworden und als Ware macht sie krank, das ist die Logik der „freien Marktwirtschaft“. An gesunden Menschen kann die „Gesundheitsindustrie“ nichts verdienen. (Nachbemerkung: die beiden Patienten, die diese Ärzte eingeschaltet hatten, wurden von der Klinikleitung nach Zimmerdurchsuchungen schließlich gefunden und sofort aus der Klinik verwiesen. Da beide bereits in der Reha waren, war das nicht mehr soooo schlimm. Etwas Angst hatte dann doch der Klinikleiter. Als einer von beiden bei einer Visite nachfragte, ob es sich bei seinen Folgen einer Fußoperation um einen Pseudo-Sudeck handele, stieg ihm die Zornesröte ins Gesicht: „Was bilden Sie sich denn ein! Sie sind doch kein Mediziner!“. War er auch nicht, nur Fernfahrer, aber mit einer Ärztin befreundet. Pech für den Herrn Professor. Nach der Visite kam der Assistenzarzt noch Mal ins Krankenzimmer, untersuchte die Füße und gab zu: „Es sieht tatsächlich aus wie ein Pseudo-Sudeck!“ . Nach einer erneuten Untersuchung konnte zwar der Pseudo-Sudeck ausgeschlossen werden, aber als Rache für die Aufklärungsarbeit bei den drei anderen PatientINNen wurde dem Delinquenten die Anerkennung eine Schwerbehinderung verweigert, dann wurden lediglich 20 % anerkannt und es bedurfte einer Reihe von Prozessen, Gegengutachten usw., um den Behinderungsgrad endlich mit 70% anzuerkennen. …
Hier zu der finanziellen Corona-Verlockung ein Zitat aus praxisvita (bei dem die staatlichen Zuschüsse für diese Krankenhäuser noch nicht mitgerechnet wurden):
Kosten einer stationären Behandlung bei schwererem Corona-Verlauf
Die AOK, mit 26,5 Millionen Versicherten einer der größten Versicherer der Bundesrepublik, wertete auf Anfrage der Welt am Sonntag die Kosten für einen stationären Aufenthalt wegen der Behandlung von COVID-19 aus. Dabei ergab sich pro Patient ein Wert von 10.700 Euro für die ärztliche Zuwendung. Bei Patienten, die beatmet werden mussten – etwa zehn Prozent der stationär Behandelten – stiegen die Kosten auf rund 38.500 Euro an, so Martin Litsch, Bundesvorstand der AOK gegenüber der Presse. Im Einzelfall könnten die Zahlungen sogar bis zu 85.000 Euro ansteigen.
Auch die Barmer Ersatzkasse wertete die Zahlungen für einen stationären Klinikaufenthalt ihrer Versicherten – etwa neun Millionen Mitglieder – aus. Dabei betrugen hier die durchschnittlichen Kosten 6.900 Euro im Falle einer einfachen stationären Behandlung. 31.700 Euro kostete im Durchschnitt die Versorgung bei Patienten, die beatmet werden mussten.
Quellen:
„COVID-19: Kosten für stationäre Behandlung im fünfstelligen Bereich„, in: arerzteblatt.de
„So teuer ist jede Corona-Behandlung in der Klinik für die Krankenkassen„, in: welt.de
„Hinweise zu Erkennung, Diagnostik und Therapie von Patienten mit COVID-19„, in: rki.de
„DIVI-Intensivregister„, in: intensivregister.de