corona 280: Polizisten müssen 1,5 Meter Sicherheitsabstand halten

bei Kontrolle von Attesten, die vom Masketragen befreien. Sie müssen bei der Kontrolle des Attestes Einmal-Gummihandschuhe anziehen und sich hinterher desinfizieren. Bei Festnahmen wird es dabei etwas eng mit dem Gesundheitsschutz! Mehr dazu aus einer Rede eines Rechtanwaltes bei der Kundgebung von Bodo Schiffmann in Paderborn:

Bei Polizeieinsätzen/-kontrollen folgendermaßen verhalten:
Polizist muss 1,5m Abstand halten.
Wenn ein Bürger keine Maske trägt will Polizist Attest sehen und stellt sich direkt vor die entsprechende Person:
Er darf nicht näher als 1,5 m kommen. Kommt er näher setzt er sich Risiko aus aufgrund der „schlimmen Krankheit“. In der Regel kommt er näher. Arbeitgeber setzt damit den Polizisten der Krankheit aus. (Covid 19 Virus ist unter Kategorie 3 der Biogefahrstoffe einzuordnen – zweithöchste
Gefahrenstufe). Polizisten sind anscheinend nicht aufgeklärt. Entweder ist die Krankheit so gefährlich, dass man sich an die Regeln hält und der Polizeieinsatzleiter muss seinen untergebenen Polizisten, die ja geschützt werden müssen, auch sagen, 1,5 m Abstand einhalten, denn er hat ja mit
den „gefährlichen“ Menschen zu tun – „ohne Maske“. Denn die Menschen husten ja alles raus, was so krank macht, d.h. ein Polizist muss ja schon aus Eigenschutz den Abstand wahren.
Wenn der Polizist dann das Dokument (Attest) entgegennehmen will, muss er sich einen Einmalhandschuh anziehen oder die Hände desinfizieren, denn er kann sich doch nicht in die Gefahr begeben, krank zu werden, jedenfalls nach seiner eigenen Logik. In der Regel sind die Polizisten nicht mit Einmalhandschuhen oder Desinfektionsgel ausgestattet. D.h. der Arbeitgeber, das entsprechende Bundesland ist selbst davon nicht überzeugt, dass diese Krankheit nicht so schlimm ist, oder es setzt seine Beamte einem unkalkulierbarem Risiko aus.

Als Beamter würde ich mich fragen, was das für ein Arbeitgeber ist.
Das Gleiche gilt auch dann, was auch der Rat von Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Strafrechtler) ist, ein Attest zeigt man nicht, denn in dem Moment wo man das Attest zeigt, sagt jeder gut ausgebildete Polizist, es sei eine Fälschung. Die glauben immer das sei eine Fälschung und nicht weil sie das glauben sondern weil ihnen gesagt wurde, sie sollen glauben es sei eine Fälschung.
Deshalb Attest nicht zeigen sondern sagen, ich muss keine Maske tragen, ihr glaubt mir das nicht, also müsst ihr ein Ordnungswidrigkeitsverfahren machen. Jetzt bei diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren müsste die Polizei euren Personalausweis entgegennehmen. Da gilt wieder genau das Gleiche. So wie die vorher euer Attest angefasst haben, müssen die jetzt die
Handschuhe ausziehen und den Ausweis mit einem neuen Handschuh anfassen weil es sich ja um etwas neues handelt oder es gilt das vorher erwähnte, nämlich die Polizei muss Hände desinfizieren oder einen Einmalhandschuh anziehen. Und was ganz wichtig ist, bevor der Polizist der Person näher als 1,5 m kommt,

Erste Frage: Haben Sie Ihre Hände gewaschen bevor Sie Ihre Maske aufgesetzt haben? (Ist wichtig)

Zweite Frage: Ist die Maske frisch? (Wichtig!!)

Dritte Frage: Haben Sie es vermieden, die Maske vorne anzufassen?

Weil, wenn er das nicht getan hat, bringt er mich in Gefahr und sich selbst. Und wenn dieser Staat meint, dass dieses Virus (Biostoffegefahr Klasse 3) so gefährlich ist, dann erwarte ich, dass die Polizisten dieses Landes von ihm geschützt werden. Und wer die Polizisten dieses Landes nicht schützt, ist entweder der falsche Arbeitgeber oder er belügt uns.

Ich glaube an 2. und ich glaube deswegen an 2. weil wir die Wahrheit nicht erfahren.
Normalerweise erfahren wir die Wahrheit vor Gericht, d.h. ich bekomme irgendwann vor Gericht ein Sachverständigengutachten, worin mir Dinge erklärt werden. Ich weiß nicht wie gefährlich ein Virus ist oder nicht, ich bin Jurist, ich gehe irgendwann in ein Hauptsacheverfahren und es kommt ein
Experte, der nicht auf der Gegenseite und nicht auf der Seite von mir sondern ein Dritter Experte, der unabhängig ist und der erklärt mir was das ist .
Das OVG Bautzen, bei dem am 30.3.2020 ein Antrag auf Normenkontrollklage, dass festgestellt wird, dass die erste SARS Cov 2-Verordnung des Landes Sachsen falsch ist, gestellt wurde, hatte im November 2020 mitgeteilt, dass die Gerichtsverhandlung darüber erst am 10. Juni 2021 stattfindet, das heißt, die Gerichte haben überhaupt kein Interesse, die Geschichte aufzuklären, denn es ist eine einzige Frage bzw. die Antwort auf diese Frage beendet die Pandemie. Diese Frage ist an das Gesundheitsamt zu stellen, wie viele Menschen sind aktuell infiziert nach dem Infektionsschutzgesetz. Wenn das das Gesundheitsamt beantwortet und zwar wahrheitsgemäß beantwortet, und das wird gerade vorbereitet. Wie ihr wisst gibt es einen europäischen
Haftungstatbestand und der Mitarbeiter des Gesundheitsamts der unwahre Aussagen macht, haftet für alle Schäden die auf seiner unwahren Aussage basieren. Das ist einerseits schön aber auf der anderen Seite bedeutet das, dass wir keine Antworten bekommen. Aber die Antwort auf diese Frage,
wie viele Menschen sind tatsächlich nach dem Infektionsschutzgesetz infiziert. In § 2 Ziff. 2 steht es drin, die Antwort auf diese Frage beendet sofort die Pandemie weil wir nur Test-Positive haben und auch das Robert-Koch-Institut sagt, dass der PCR-Test keine Infektion nachweist und jedes Gesundheitsamt erklärt uns, dass es nicht mehr mache außer diesem PCR-Test, d.h. dieser PCR-Test sagt nichts über eine Infektion und alle Maßnahmen werden nur gemacht aufgrund dieses PCR-Tests der von Herrn Drosten eingeführt wurde, der weltweit eingesetzt wurde und der nichts sagt über irgendeine Erkrankung. Und diese Antwort auf diese Frage reicht aus aber niemand stellt sie – außer wir. Kein Gericht in Deutschland hat diese Frage bisher an ein Gesundheitsamt gestellt. Und das ist das was wir feststellen müssen und es wird angenommen dass Herr Laschet und Herr Söder darüber informiert werden. Herr Laschet stellen Sie sich hin, machen Sie morgen eine Pressekonferenz und sagen Sie den Menschen dieses Bundeslandes, ich werde dafür sorgen, dass wir überprüfen, wie die Tests in den Gesundheitsämtern gemacht werden und welche Aussagekraft diese PCR-Tests haben.
Nachdem ich den Test gemacht habe, wenn mehr als 35 Infektionsfälle auf 100.000 Einwohner auftreten, gibt es Maßnahmen. Wenn er das macht, ist morgen die Pandemie beendet.


Auszug aus einer Rede auf einer Kundgebung.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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