corona 287: Berliner Polizei löst Partei-Gründungsversammlung auf & verstößt offen gegen das Grundgesetz

Ob die Berliner Polizei die Gründung einer Partei durch Corona-Maßnahmen-Kritiker tatsächlich verhinderte oder die spontane Gründungsversammlung nur behindern konnte, konnte ich bisher noch nicht herausfinden. Die Beamten ließen sich trotz des Nachweises der Einhaltung der Corona-Bestimmungen und des lauten Vortragens der Grundgesetzartikel, gegen die sie gerade verstießen nicht von der Be- und vermutlich auch Verhinderung der Parteigründung abhalten. So hatten wir uns Demokratie immer vorgestellt!

Wurde der Polizeieinsatz durch den Berliner SPD-Linken Koalitions-Senat veranlasst? Gab es wieder eine Geisel-Nahme? Wie weit ist der Berliner Innensenator von den Zielmarken Zörgiebel und Noske noch entfernt?

Man kann sicher darüber streiten, ob es sich bei dieser Parteigründungsversammlung um einen ernsthaften Gründungsversuch handelte oder nur um eine Aktion zur Offenlegung des Demokratie-Verständnisses des Berliner Senats und seiner Polizei.

Kritiker dieser Veranstaltung führen an, die Versammlung sei nicht genehmigt gewesen. Nun kenne ich keine gesetzliche Bestimmung, nach der eine Parteigründungsversammlung polizeilich genehmigt werden muss. Das gab es unter den Sozialistengesetzen des Deutschen Reiches. Selbst in der Weimarer Republik während ihrer Notverordnungs-Endphase waren solche Versammlungen nicht genehmigungspflichtig. Dass vor und im 1. Weltkrieg politische Versammlungen anmeldepflichtig waren, hatte seinen Grund in der „Notwendigkeit des kriegsrechtlichen Verbotes“, der Festsetzung der OrganisatorINNen (durch Geisel-Nahme wie heuer in Berlin :-0))) und der im Ausnahme-Genehmigungsfalle ausreichend möglichen Beschickung mit „Beobachtern“.

Warum haben die Parteigründerinnen die Versammlung nicht angemeldet?

Nun, ich kann mit vorstellen, dass sie entweder mit Hinweis auf die Corona-Lage und die geltenden Hygiene-Bestimmungen nicht genehmigt oder (un-)endlich verzögert worden wäre.

Durch die Anmeldung wäre es eher möglich geworden, die InitiatorINNen vor der Versammlung gezielt an der Teilnahme zu hindern. So wie es bei der Festnahme von Anselm Lenz vor der Spaziergang-Demo in Form einer Geisel-Nahme geschehen ist.

Warum in einer Kneipe?

Kann ja sein, dass der Betreiber selbst ein Interesse an dieser Parteigründung hat. Dann braucht man keine langen Anträge und die obrigkeitliche Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Versammlungsräume.

Die Gründungsversammlung hätte dann von vornherein unter der Beobachtung derer gestanden, gegen die sich diese Parteigründung richtete.

Und dieser Genehmigung. bzw. Ablehnungs-Prozess wäre ziemlich klammheimlich abgelaufen und schlecht anschaulich und massenwirksam dokumentierbar gewesen. Wen interessiert schon die Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung in der zweiten oder dritten Instanz zur Genehmigung einer Parteigründungsversammlung. Und dann schließlich eine mit Auflagen beschwerte Genehmigung, die doch auf eine defakto-Ablehnung hinausgelaufen wäre. Eine genehmigte Parteigründung in einem Akt der Unterwerfung sendet auch eine von der Obrigkeit intendierte Botschaft.

Der Polizeieinsatz gegen eine laufende Parteigründung findet dagegen schon ein größeres Interesse und sendet ein ganz anderes Signal

Kampf um Demokratie! | opablog

Kampf um Demokratie!

Erstellt am 15. Januar 2021 von kranich05

Deutschland, Berlin, 14. Januar 2021

https://youtube.com/watch?v=sHsX4BufyKg%3Fversion%3D3%26rel%3D1%26showsearch%3D0%26showinfo%3D1%26iv_load_policy%3D1%26fs%3D1%26hl%3Dde%26autohide%3D2%26wmode%3Dtransparent

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

2 Gedanken zu „corona 287: Berliner Polizei löst Partei-Gründungsversammlung auf & verstößt offen gegen das Grundgesetz“

  1. Gut, dass das ein Zaungast vom geschlossenen Biergarte n aus mitbekommen hat, obwohl er wegen der Einhaltung der Abstandsregeln nicht mehr reingelassen wurde. Gott sei Dank oder besser Dank seines Stellvertreters auf Erden, Bill Gates, der die Microsoft-ware dafür inklusive seines Microsoft-Viren-Schutzprogrammes geschaffen hat, wurde die Veranstaltung ja nach Außen übertragen und konnte per Public-Viewing und so auch von der Polizei verfolgt werden. Den uninformierten Geisel-Nehmern ging es ja ausschließlich um die Gesundheit der ParteigründerINNEN und das Virenschutzprogramm des großen Gates. Viele der Betroffenen waren selbst Anwälte. Welcher davon war denn nun der „windige“? „Der Füllmich!“, höre ich jetzt schon unsere Amateur-Rassisten schreien, „das ist doch ein Jude!“ KLar, so wie der Kaisers-Kaffe-Konkurrent Schade&Füllgrabe oder der Michelstädter Friseur Rodemich, der soll ja sogar jüdischer Kommunist gewesen sein.Oder die „bösen Wölfe“ von Dreiturm, die zur Tarnung Kreidefraßen und die Menschen einseiften und so übern Tisch zogen…. die Corona-Leugner sind doch teil einer russisch-chinesisch-jüdischen Weltverschwörung gegen Pfizer-BioNTech, Moderna … wahrscheinlich haben die auch die über 33 angeblichen Impftoten in Norwegen auf dem Gewissen: da war sicher wieder Nowatschok im Spiel wie in der Unterhose vom Krawallny

  2. Dank eines windigen Anwaltes haben die Betroffenen erst hinterher erfahren, dass sie eigentlich eine Partei gründen wollten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert