Jahrzehntelang hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gegen die Bertelsmanie im Bildungswesen gekämpft, auch in den eigenen gewerkschftlichen Reihen. Eckart Spoo, Horst Bethge und weitere prominente OrganisatorINNen von Kampagnen gegen die Umwandlung von Städten, Ländern, Parlamenten und Kabinetten, von Universitäten und Schulen in „Mohn-Felder“ konnten und können davon viele Lieder singen: Einige davon HaBE ich für sie geschrieben: Gegen Bertelsmanie gibt’s Mittel aus der APO-Theke – barth-engelbart.de
Großer Mohn, wir loben Dich und wir preisen Deine Stärke! … (Fortsetzung siehe gaaanz unten)
Ist die Bertelsmann Stiftung „gemeinnützig“ im Sinne von §§ 52 ff. AO?
Eine Expertise unabhängiger Juristen
Von Klaus Lindner, Michael Krämer, Wiebke Priehn (1)
Jeder Vereinsvorstand muß sich an das geltende Gemeinnützigkeitsrecht halten. Tut er dies nicht, wird sein Laden steuerpflichtig. Wieso für die raffiniert verflochtenen Bertelsmänner eine Sonderstellung gelten und der Steuerzahler deren teilweise abstruse neoliberale Politikvorstellungen und das vorgespielte Gutmenschentum finanzieren soll, fragen sich nicht nur NRhZ-LeserInnen (siehe NRhZ 68, 119, 149 u.a.). Lesen Sie dazu die folgende Expertise. – Die Redaktion
I. Sachverhalt/Problemstellung:
1. Bertelsmann-Stiftung
„Ob Privatisierung öffentlicher Dienste oder Einführung von Studiengebühren, ob Hartz IV und Sozialkürzungen oder globale Militärinterventionen und
Liz Mohn, stellvertretende Vorsitzende des
Vorstandes und des Kuratoriums der
Bertelsmann Stiftung
Quelle: Bertelsmannstiftung
Vorgaben zur Aufrüstung, Schaffung neuer Hochschulgesetze oder eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches: Die gesellschaftspolitische Agenda der Bundesrepublik wird von der Bertelsmann-Stiftung entworfen. Diese “gemeinnützige” und steuerbegünstigte “Reformwerkstatt”, die zugleich das größte Aktienpaket am Bertelsmann-Konzern als weltweit viertgrößten Medienunternehmen hält, stellt die erfolgreichste Public-Private-Partnership dar – nicht allein auf Firmenprofit, sondern zugleich auch auf gesellschaftliche Steuerung ausgerichtet.” (2)
2. Bertelsmann-AG und verbundene Unternehmen
Die Bertelsmann AG ist einer der weltgrößten Medienkonzerne. 76,9% des Aktienkapitals der AG werden von der Bertelsmann Stiftung gehalten. Die Stiftung zählt zu den wichtigsten neoliberalen Politikberatern im Land und dient dabei auch den wirtschaftlichen Interessen des Weltkonzerns.
Reinhard Mohn – gründete die
Bertelsmann-Stiftung und erhielt
das Große Bundesverdienstkreuz
Quelle: Bertelsmannstiftung
Die Tätigkeit der Stiftung heute ist dadurch geprägt, dass sie sich über sog. think tanks (3), die eng mit den Tochtergesellschaften der Bertelsmann AG kooperieren, als Dienstleister auf dem Markt der sog. Politikberatung betätigt, de facto jedoch als Agentur u.a. für sog. trojanisches Marketing (4) den Tochtergesellschaften der Bertelsmann AG, wie z. B. Arvato bzgl. Hard- und Software, Adressenbeschaffung u. ä. zuarbeitet und Folgeaufträge akquiriert. Das Entgelt für diese Marketingdienstleistung läuft über die wenig transparente Gewinnverteilung innerhalb des Konzerns. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Marketingdienstleistung der Stiftung, die mit der Beeinflussung des Politikbetriebs in Deutschland einhergeht, eine geldwerte Dienstleistung darstellt, die wirtschaftlich der Bertelsmann AG, ihren Tochtergesellschaften sowie dem Stifter Reinhard Mohn und dessen Familie zufließt.
3. Personelle Verflechtungen zwischen Stiftung und Unternehmen (5)
Zwischen der Bertelsmann Stiftung und der Bertelsmann AG sowie zu den mit der AG verbundenen Unternehmen bestehen darüberhinaus vielfältige personelle Verflechtungen. Dr. Gunter Thielen ist Vorsitzender des Vorstands der Bertelsmann Stiftung und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bertelsmann AG. Prof. Dr. Dieter H. Vogel ist Vorsitzender des Kuratoriums der Bertelsmann Stiftung und Gesellschafter der Bertelsmann-Verwaltungsgesellschaft und geschäftsführender Gesellschafter der Lindsay Goldberg Vogel GmbH (6). Reinhard Mohn ist Mitglied des Kuratoriums der Stiftung und Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates der Bertelsmann AG, sowie Gesellschafter der Bertelsmann-Verwaltungsgesellschaft. Dr. Wulf H. Bernotat (E.ON) ist Mitglied des Kuratoriums der Stiftung und Mitglied des Aufsichtsrates der Bertelsmann AG. Liz Mohn ist stellvertretendes Vorstandsmitglied der Stiftung und Mitglied im Aufsichtsrat der Bertelsmann AG; darüber hinaus ist sie Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Bertelsmann-Verwaltungsgesellschaft. Tochter Dr. Brigitte Mohn ist Mitglied des Vorstandes der Bertelsmann Stiftung und Mitglied des Aufsichtsrates der Bertelsmann-AG. Auch sie ist Gesellschafterin der Bertelsmann-Verwaltungsgesellschaft(7). Familie Mohn hält im übrigen 23,1 % des Aktienkapitals an der Bertelsmann AG.
II. Rechtliche Beurteilung
Fraglich ist, ob bei diesen Strukturen noch der Tatbestand der Gemeinnützigkeit iSv. §§ 52 ff. AO erfüllt ist. (8)
Für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen der „Gemeinnützigkeit“ und die daraus folgende Steuerbefreiung gegeben sind, sind die §§ 52 ff. AO einschlägig (9). Im Rahmen dieser kurzen Expertise können nur die ins Auge springenden Rechtsprobleme angesprochen werden, nämlich
a) welchen in der Satzung geregelten Zweck die Stiftung angeblich hat, welches der heute tatsächlich ausgeübte, von der ursprünglichen Satzung möglicherweise erheblich abweichende Zweck der Bertelsmann Stiftung ist und welche rechtlichen Konsequenzen ggf. daraus resultieren,
b) ob die im Wesentlichen politikberatenden/ -ersetzenden Dienstleistungen der sog. „think tanks“ (de facto: Agenturen für trojanisches Marketing) als sog. Zweckbetriebe der Stiftung i.S.v. § 65 AO zulässig sind,
c) ob die Stiftung mit ihrem heutigen, politikberatenden/-ersetzenden Dienstleistungsumfang noch dem Gebot der Selbstlosigkeit iSv. § 55 AO bzw. dem Gebot der Ausschließlichkeit i.S.v. § 56 AO genügt.
Zu a)
(1) Die im Internet unter www.bertelsmann-stiftung.de nachzulesende Satzung der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahre 1977 in der Fassung vom 20.12.2007 ist hinsichtlich des dort geregelten Stiftungszwecks immer noch zu unbestimmt, als dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (10) den Kriterien der §§ 52 ff. AO genügen dürfte: Es fehlt die gebotene Konkretisierung, auf welche Art und Weise die in der Satzung genannten Zwecke verwirklicht werden sollen (§ 60 I AO). Die Satzung lässt entgegen der Rechtsprechung des BFH nicht erkennen, dass die Stiftung ausschließlich selbstlose steuerbegünstigte Zwecke verfolgt. Anhand dieser unbestimmten Satzung konnte und kann das Finanzamt nicht überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung vorliegen. Die bloße Angabe eines oder mehrerer, der in § 52 AO genannten gemeinnützigen Zwecke ohne hinreichende Konkretisierung – wie hier – genügt nicht. Es fehlt deshalb bereits an der sog. formellen Satzungsmäßigkeit. (11).
(2) Die Bertelsmann Satzung enthält ferner in §§ 23, 24 eine Art „Änderungsvorbehalt“, wonach die Satzung geändert bzw. die Aufgaben der Stiftung „den Notwendigkeiten veränderter Zeitumstände folgend, im Rahmen der Gemeinnützigkeit und im Sinne des Stifterwillens, wie er in der Satzung niedergelegt ist, behutsam durch Satzungsänderung weiterentwickelt werden“ kann. Mit dieser Änderungsermächtigung, die die Wirksamkeit der Änderung nicht einmal von der erneuten Prüfung bzw. Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde abhängig macht, ist, abgesehen von der schon unbestimmten Regelung der Verwirklichung des Stiftungszwecks in § 2, dieser de facto auch noch nach dem Stifterwillen beliebig änder – und erweiterbar. Auch dieser Änderungsvorbehalt steht im Widerspruch zu §§ 52, 60 AO.
(3) Die heute feststellbaren Aktivitäten der Bertelsmann Stiftung, insbesondere die umfänglichen Dienstleistungen der sogenannten Politikberatung in Form des trojanischen Marketings zugunsten der Bertelsmann AG und deren Tochtergesellschaften sind in der Stiftungssatzung überhaupt nicht konkretisiert und nicht einmal im Ansatz erwähnt. Würde man – wie vom Gesetz gefordert – in die Satzung hineinschreiben, wie der Stifter die angeblich gemeinnützigen Zwecke konkret verwirklicht sehen will, würde sofort ins Auge springen, dass die angestrebten Ziele gerade nicht der Allgemeinheit, sondern dem Stifter, seiner Familie und dem Konzern durch massive Steuerersparnis für privatnützliche politische Aktivitäten zugute kommen. Jedenfalls aus heutiger Sicht handelt es sich um eine sog. politische Stiftung (12), die nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt: Die Förderung politischer Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien, Marktuntersuchungen für die zum Bertelsmann-Konzern gehörenden Unternehmungen und dergleichen) ist kein gemeinnütziger Zweck. Dies gilt auch für das Bemühen, ähnlich einer politischen Partei Einfluß auf die politische Meinungsbildung zu nehmen(13). Die vielfältigen, ständig auch an sog. Entscheider in den öffentlichen Verwaltungen, Parlamentsabgeordnete usw. versandten Prospekte (sog. Marketing – Guides) und Einladungen der Stiftung in allen aktuellen tagespolitischen Lebensbereichen, in denen sie meint, Einfluß auf die Tagespolitik nehmen zu müssen sowie die Erklärungen ihres Stifters Reinhard Mohn, das Gemeinwesen im Sinne seiner Vorstellungen mit Hilfe der Stiftung hin zu mehr unternehmerischen Denken und Wettbewerb und damit zu einer Ökonomisierung aller Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie z.B. Bildung, Ausbildung, Altersversorgung usw. verändern zu wollen(14), zeigen, dass er mit Hilfe seines großen Vermögens und der daraus resultierenden Finanzmacht versucht, gerade auch in der Tagespolitik als undemokratischer, systemverändernder „Reformmotor“ in seinem Sinne zu fungieren (15).
„Veranstaltungen mit führenden Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Kultur und den Medien“: Das Palais der Bertelsmann Stiftung
Quelle: arbeiterfotografie.com
(4) Der heute praktizierte Stiftungszweck in Form der sogenannten Politikberatung dürfte sich deshalb auch nicht im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung halten, was aber Voraussetzung für das Kriterium „Förderung der Allgemeinheit“ iSv. § 52 I AO wäre: Der BFH hat einem Verein zur Förderung des Umweltschutzes die Gemeinnützigkeit abgesprochen, weil sich die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins und seine Betätigung nicht im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung hielten(16). Dies dürfte auch für die Bertelsmann-Stiftung zu gelten haben: Die mit der sogenannten Politikberatung z. B. im kommunalen Bereich praktizierte, völlig intransparente Privatisierung öffentlicher Aufgaben, mit welcher die öffentlich Bediensteten von Aufgaben (vermeintlich) ohne finanzielle Gegenleistung an die Stiftung entlastet werden, für die kraft Verfassung sie – und nicht eine private Stiftung – verantwortlich sind, könnte den Tatbestand der Vorteilsnahme/-gewährung i.S.v. §§ 331 ff. StGB n. F. in Form sog. „Anfütterns“ bzw. der „Klimapflege“ erfüllen, insbesondere wenn damit die Akquisition von Folgeaufträgen für die Bertelsmann AG oder deren Tochtergesellschaften beabsichtigt ist. Im übrigen sieht das Grundgesetz eine Timokratie, d. h. eine nicht demokratisch legitimierte Beeinflussung der Tagespolitik durch „Herrschaft des Geldes“ (17) nach einem Stifterwillen und einen hierdurch forcierten Systemwechsel nicht vor.
Zu b) Da schon aus formellen Gründen kein zulässiger Stiftungszweck (mehr) vorliegt, vielmehr die Bertelsmann Stiftung als Unternehmensberatung im weiteren Sinn, nämlich im Sinne ihres Stifters Reinhard Mohn, als politikberatender, die Tagespolitik massiv beeinflussender Dienstleister fungiert, kann auch ein zulässiger Zweckbetrieb iSv. § 65 AO nicht vorliegen.
Zu c) Es liegt auf der Hand, dass die dargelegte Art von mit der Stiftung intransparent verflochtenen wirtschaftlichen Dienstleistungen in der besonderen Form des trojanischen Marketings keine selbstlose Tätigkeit iSv. § 55 AO sind. Entsprechendes gilt für die vorhandene Gemengelage durch massive Verflechtungen zwischen Stiftung und Aktiengesellschaft im Führungspersonal, die aufgrund ihrer Intransparenz und der Unvereinbarkeit mit dem Ausschließlichkeitsgebot in § 56 AO zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen muß.
III. Ergebnis
Nach alledem liegen jedenfalls heute die Voraussetzungen der steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit der Bertelsmann – Stiftung nicht (mehr) vor. Vielmehr wird die damit verbundene Steuerbefreiung unberechtigt in Anspruch genommen zu dem Zweck, mittels steuerfinanzierter privater Politikberatung unter Umgehung demokratischer Willensbildung durch öffentlichen Diskurs in den verfassungsrechtlichen Organen eine Umgestaltung des Gemeinwesens nach den Vorstellungen des Stifters Reinhard Mohn durchzuführen („Bertelsmannrepublik“, Refeudalisierung). Diese Vorstellungen und ihre Umsetzung durch „steuerbegünstigte Politikberatung“ gründen sich ausschließlich auf privaten Reichtum und Vermögen(18), sodaß man von einer Privatisierung der Politik auf Kosten der öffentlichen Kassen sprechen kann (19).
Im Rahmen der Stiftungsaufsicht darf eine Körperschaft, die im wesentlichen politikberatende Dienstleistungen in Form trojanischen Marketings für die Bertelsmann AG und deren Tochtergesellschaften erbringt, nicht als gemeinnützige Stiftung anerkannt werden. Aus dem gleichen Grund müßte die Finanzverwaltung bei der regelmäßigen Überprüfung, die alle drei Jahre stattzufinden hat, die Gemeinnützigkeit aberkennen.
Ob und ggf. wie diese Umstände möglicherweise kartellrechtlich unter der Gesichtspunkt des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung relevant sind, ist Gegenstand einer gesonderten Prüfung. Dies gilt entsprechend für die strafrechtliche Bewertung etwaiger Kontroll- und Aufsichtsdefizite. (PK)
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Fußnoten:
(1) Zu den Autoren: Klaus Lindner ist Volljurist m. Kanzlei f. Mediation, Controlling, Korruptionsermittlung in Rosdorf/Göttingen; Michael Krämer, Wanfried/Hessen, ist Vorsitzender Richter am Landgericht (Wirtschaftsstraf¬kammer); Wiebke Priehn ist Studentin der Rechtswissenschaften in Hamburg.
(2) Aus : Klappentext Biermann, Werner/ Klönne, Arno: Agenda Bertelsmann – Ein Konzern stiftet Politik, Köln 2007.
(3) Zur Lobbyistenfunktion solcher think tanks, vgl. wikipedia, Schlagwort „Denkfabrik“; zur Problematik ferner: Wernicke, Jens/ Bultmann, Torsten (Hg.), Netzwerk der Macht – Der medial-politische Komplex aus Gütersloh, div. Autoren, Marburg 2007; ferner umfangreiche kritische Veröffentlichungen zum politischen Charak¬ter der Bertelsmann Stiftung, bzw. den einhergehenden Konzerninteressen: ag du bist bertelsmann: Bro¬schüre gegen die Ökonomisierung von Bertelsmann, Januar 2009, http://bertelsmannkritik.de; Baetz,Brigitte: Meinung für Millionen. Wie Interessengruppen die öffentliche Meinung beeinflussen. Deutschlandfunk (Feature), Hintergrund Kultur, 26.08.2005; Barth,Thomas (Hg.): Bertelsmann: Ein globa¬les Medienimperium macht Politik, Hamburg 2006; Barth, Thomas /Schöller, Oliver: Der Lockruf der Stif¬ter. Bertelsmann und die Privatisierung der Bildungspolitik, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 11/2005, 1133-1348; Bauer, Rudolph: Die ‚Bertelsmannisierung’ der Bürgergesellschaft, in: Fest¬schrift f. Friedrich Ortmann, Uni Kassel; ders.: Gemeinwohl und Eigeninteresse, in: Neue Zürcher Zeitung, 30. März 2007, Nr. 75; http://www.nzz.ch/2007/03/30/em/articleEW1KK.html; Global Player Bertels¬mann, in: Blätter für deut¬sche und internationale Politik, 08/2007, S. 1003-1009; Bürgergesellschaft als Bertelsmann-Projekt. Ein kritischer Bericht, in: Ingo Bode/Adalbert Evers/Ansgar Klein (Hg.): Bürgergesell¬schaft als Projekt, Wies¬baden 2009, S. 265-291; Becker,Jörg/ Flatz, Christian: Glanz und Gloria aus Gü¬tersloh: Der Bertels¬mann-Konzern, in: Nord-Süd-Netz, DGB Bildungswerk: Medien im Globalisierungs¬rausch – Kommt die De¬mokratie unter die Räder? 12/2003, S.37-38: http://www.nord-sued-netz.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=82; Bennhold,Martin: Die Bertels¬mann Stiftung, das CHE und die Hochschulreform: Politik der ´Reformen´ als Politik der Unterwerfung, in: Ingrid Lohmann / Rainer Rilling (Hg.): Die verkaufte Bildung, Opladen 2002, 279-299;
Bethge, Horst: Bilanz der Privatisierungspolitik im Bildungsbereich (überarbeitetes Referat beim Plenum der AG Bildungspolitik 5./6. 5. 07 Potsdam), S. 5 f., http://www.rosalux.de/cms/uploads/media/Bildung-Privatisierungsbilanz.pdf; Biermann, Werner/ Klönne, Arno: Agenda Bertelsmann. Ein Konzern stiftet Poli¬tik, Köln 2007; Böckelmann, Frank/ Fischler, Hersch: Bertelsmann. Hinter der Fassade des Medienimpe¬riums, Frankfurt a. M. 2004; Diekmann, Florian/ Mohrdiek, Frederik: Die Überzeugungstäter, in: Injektion, Heft 3; Bertelsmannkritische Tagung am 27.10.2007: Frankfurter Apell gegen Bertelsmann 2007, http://www.anti-bertelsmann.de/2007/AufrufBertelsmann2007.pdf; Georg, Hans: Wer regiert die Welt? Weltmächte und internationale Ordnung, in: NRhZ-Online: Online-Flyer Nr. 50 vom 27.06.2006: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=1692; german-foreign-policy.com: Bis zum heutigen Tag, 04.12.2005, http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/56139; Eine Frage von Krieg und Frie¬den, 25.03.2007, http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/56795; Nachkriegsballast, 13.06.2007, http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/56885; Die Massen führen, 16.01.2008, http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57128; und weitere Beiträge; Hagenloch, Jörn: Die neue Weltordnung aus Gütersloh, in: Telepolis, 23.11.2005; http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21364/1.html; Hartmann, Detlef: Bertelsmann und der Griff ins Subjekt, 2005, http://www.anti-bertelsmann.de/sozialtechnik/GriffinsSubjekt.pdf; Heinelt, Peer: The world according to Bertelsmann, in: konkret, Heft 7/2007, S. 22 f.; Hierlmeier, Moe: Bertels¬mann meets Porto Alegre, in: Fantômas, Nr. 12, Dezember 2007; Koch, Hannes: Interview mit Hans J. Kleinsteuber: „Bertelsmann hat enormen Einfluss“, in: taz vom 07.12.2005, S. 17, http://www.taz.de/pt/2005/12/07/a0125.1/text; Köhler, Otto: Wir sind Deutschland und Du bist Bertels¬mann, 28.07.2006, in: Wochenzeitung „Freitag“, http://www.freitag.de/2006/30/06300301.php;
Lieb, Wolfgang: Die Souffleure der Macht – Bertelsmann als informelles Bildungsministerium? Referat im Rahmen der Vortragsreihe „Ende der Geschichte oder Geschichte ohne Ende. Wohin steuert die Wissens¬gesellschaft?“ an der Philipps-Universität Marburg am 06.12.2006, http://www.nachdenkseiten.de/?p=1921; Die Bertelsmann Stiftung und ihre Verflechtungen. Referat im Rahmen einer Vortragsreihe des Rosa-Luxemburg-Clubs Wupptertal am 26.02.2007, http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=2144; Das Centrum für Hochschulentwicklung und die Hochschulreformen. Impulsreferat auf der 4. Bertelsmann-kritischen Tagung am 24. Januar in Gütersloh. http://www.nachdenkseiten.de/?p=3726; Lohmann, Ingrid: „Die »gute Regierung« des Bildungswesens: Bertelsmann Stiftung“, Manuskript des Beitrags zum 20. DGfE-Kongreß, FFM 2006, Symposium 19;
Lüder, Silke: Bertelsmann – Eine Stiftung macht Politik, http://www.anti-bertels¬mann.de/2008/Lueder.pdf; Marohn, Anna: Verschwommene Grenzen in Gütersloh, Frankfurter Rund¬schau Online, 10.11.2004, http://www.meinepolitik.de/bertelsm.htm; Mietz, Jürgen: Bertelsmanns Welt. Von der Heilssehnsucht zur gelenkten Demokratie. Ein sozialpychologischer Blick auf das Wirken der Bertelsmann-Familie, 2007, http://www.anti-bertelsmann.de/2007/Heilssehnsuch.pdf; Müller, Albrecht: Machtwahn, München 2006; Müller, Uwe/Giegold, Sven/ Arlhelger, Malte(Hg.): Gesteuerte Demokratie? Wie neoliberale Eliten Politik und Öffentlichkeit beeinflussen, Hamburg 2004; Oberansmayr, Gerald: „Jetzt ist eine PR-Kampagne notwendig!“ Bertelsmann-Institut fuer kriegerisches und autoritaeres EU-Regime: „Get anywhere, fight anywhere, eat anywhere, stay anywhere“ http://akin.mediaweb.at/2005/11/11bertel.htm; Ritter, Andrea: It’s the economy, stupid! Hilfreich und edel, fortschrittlich und gut – in Zeiten leerer Staatskassen präsentieren sich Stiftungen als Wohltäter der Gemeinschaft, in ScheckheftGEPFLEGT, Stadtmagazin, Winter 2006; Ritz, Hauke: Bewußtseinsdesign im Namen der Exzellenz, Annex Nr. 1, Juni 2005; Roski, Steffen: Die Anstifter anstiften, stiften zu gehen, Interview mit der Tageszeitung Neues Deutschland, Juli 2007, http://www.steffen-roski.de Rötzer, Florian: „Ohne Bertelsmann geht nichts mehr“. Ein Gespräch mit Frank Böckelmann über die stille Macht des Medienkonzerns und die Privatisierung der Politik, Telepolis, 09.11.2004, http://www.heise.de/tp;
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(4) Vgl. hierzu: Anlanger, Roman/Engel, Wolfgang A., Trojanisches Marketing – Mit unkonventioneller Werbung zum Markterfolg, Freiburg 2008: Das Buch beschreibt verharmlosend als „unkonventionelle Werbung“, wie Bürger ähnlich der Homerschen Troja-Sage getäuscht werden, um ihnen Produkte/Dienstleistungen zu verkaufen.
(5) Siehe dazu Organigramm OVERCOME BERTELSMANN Führungsstruktur – Anlage 1 –
(6)Zu den Aktivitäten von Prof. Vogel in den 90iger Jahren, vgl. SPIEGEL Nr. 49/1997 .
(7) Quellen: www.bertelsmann.com, www.bertelsmann-stiftung.de, www.die-stiftung.de, Nachricht vom 11.01.2008)
(8) Zweifelnd die Stimmen bei www.anti-bertelsmann.de mit Nachweisen; Entschließung der 4. Anti-Bertels¬manntagung in Gütersloh vom 24.01.2009; Neue Westfälische Zeitung v. 26.01.2009 „Bertels¬mann-Kritiker wollen Gemeinnützigkeit prüfen lassen“.
(9) Gesetzestext Abgabenordnung:
§ 52 Gemeinnützige Zwecke
(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Perso¬nen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körper¬schaft des öffentlichen Rechts zuführt.
§ 55 Selbstlosigkeit
(1) Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke – verfolgt werden und wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
1.Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder oder Gesellschafter (Mit¬glieder im Sinne dieser Vorschriften) dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zu¬wendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittel¬bare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden……
5.Die Körperschaft muss ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Ver¬wendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in dem auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden…..
§ 56 Ausschließlichkeit
Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.
§ 60 Anforderungen an die Satzung
(1) Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass aufgrund der Satzung geprüft wer¬den kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung gegeben sind …
§ 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung
(1) Die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegüns¬tigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünsti¬gungen enthält.
(2) Für die tatsächliche Geschäftsführung gilt sinngemäß § 60 Abs. 2, für eine Verletzung der Vorschrift über die Vermögensbindung § 61 Abs. 3.
(3) Die Körperschaft hat den Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Absatzes 1 entspricht, durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen.
(4) Hat die Körperschaft Mittel angesammelt, ohne dass die Voraussetzungen des § 58 Nr. 6 und 7 vorliegen, kann das Finanzamt ihr eine Frist für die Verwendung der Mittel setzen. Die tatsächliche Geschäftsführung gilt als ordnungsgemäß im Sinne des Absatzes 1, wenn die Körperschaft die Mittel innerhalb der Frist für steuerbegünstigte Zwecke verwendet.
§ 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
(1) Schließt das Gesetz die Steuervergünstigung insoweit aus, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14) unterhalten wird, so verliert die Körperschaft die Steuervergünstigung für die dem Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen (Einkünfte, Umsätze, Vermögen), soweit der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein Zweckbetrieb (§§ 65 bis 68) ist.
(2) Unterhält die Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe (§§ 65 bis 68) sind, werden diese als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt.
§ 65 Zweckbetrieb
Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn
1.der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen,
2.die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und
3.der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist.
(11) vgl. Klein/Gersch, Abgabenordnung – AO –, 7. Aufl., § 60 Rdr.1 m. Nachw..
vgl. BFH BFH/NV 1989, 479; FG Hamburg, EFG 1989, 32; FG Düsseldorf, EFG 1998, 594; obwohl die ins Internet gestellte Mustersat¬zung der OFD Münster ausdrücklich eine Spalte/Rubrik für die konkrete Darstellung der Verwirklichung des Satzungszweckes vorsieht, fehlt eine solche Darstellung in der Satzung der Bertelsmann-Stiftung. Auch das Jahresteuergesetz 2009 (BR Drucks. 896/08: § 1 Abs. 2 der Mustersatzung, Anlage 1 zu § 60 AO) sieht erneut diese Konkretisierung in der Satzung vor.
(12) vgl. § 25 II Nr:2 PartG verbietet ausdrücklich den politischen Parteien, Spenden von politischen Stiftun¬gen anzunehmen.
(13) vgl. Klein/Gersch, aaO., § 52 Rdr. 4 a.E. m. Nachw..
(14) vgl. Reinhard Mohn, Von der Welt lernen, Gütersloh 2008, z. B. S. 63,79, 80 „…parasitäre Gesell¬schaft.“: Deshalb beglückt die Stiftung in allen Lebenslagen die Bürger mit Wettbewerb in Form zweifelhafter sog. Rankings.
(15) vgl. Lieb, Wolfgang/Müller, Albrecht, Nachdenken über Deutschland – Das kritische Jahrbuch 2008/2009, Kirchsahr, S. 288 ff.
(16) Vgl. BFH BStBl. 1998, 9.
(17) Vgl.Lieb/Müller, aaO., S. 288.
(18) Vgl. Lieb/Müller, aaO.; Susanne Schiller, Untersuchung der politischen u. gesellschaftlichen Einflu߬nahme der Bertelsmann-Stiftung auf die Reformen im öffentlichen Bereich, Diplomarbeit, Universität Bremen, 2007, Seite 77 ff.
(19) Vgl. Schiller, aaO., S. 79.
Online-Flyer Nr. 183 vom 04.02.2009
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Wie der Bertelsmann über die GEW in die Schulen kommt
Ein Lehrstück mit Namen “Kulturelle Praxis”, dem Themen-Schwerpunkt der Sommerausgabe der HLZ, der Zeitschrift der GEW Hessen
“Großer Mohn, wir loben Dich
und wir preisen Deine Stärke
vor Dir beugen Städte sich
Schulen, Unis, Wasserwerke
Schuldenbremsen ziehst Du an
Weiterfahrn? Mit Bertelsmann ….”
(und hier stehen die Liedertexte und nicht nur der Choral: Großer Mohn, wir loben Dich … http://www.barth-engelbart.de/?p=77 )
Wer bei dem HLZ-Artikel “Eine Kunst für jeden” im HLZ -Schwerpunkt-Thema “Kulturelle Praxis” den Namen der Hauptautorin Gabriele Vogt und HKM bei gooogle eingibt, landet zuallererst beim HKM und der Bertelsmann-Stiftung, aus deren Krallen sich die GEW nach einigen Beschlüssen eigentlich befreit hatte.
Es hat Jahre gedauert, bis es den GEW-Basisstrukturen gelungen ist, die Bundes-GEW aus der Kooperation mit der Bertelsmann-Stiftung zu befreien. Zumindest weitgehend. Aber wer Bundes-Ministerien erobern kann (indem er den überlasteten Doktoranten z.B. die Gesetzesvorlagen zum üblichen Abschreiben vorformuliert), Städte und Länder in einer Art government-facility-service-corporation fremdbestimmt und es bei immer mehr Kommunen so probiert und damit Höchstprofite absahnt, sich die Steuergesetze maßschneidert usw., der lässt nichts unversucht.
Der bertelsmannierte Staat als Kapital-Sevice-Unternehmen.
Es ist nicht nur Reinhard Kahls pädagogisches Traumschiff auf dem Bodensee, seine streckenweise echt spannenden Treibhausfilme über andere Schulen, Entschulung, Laborschulen der zweiten und dritten Generation nach Hartmut von Hentig… die am Tropf des Großen Mohn hängen und so die bertelsmannia in die zu privatisierende – bei Mohns Kahl heißt das “zu befreiende” – Bildungslandschaft einfließen lassen.
Liz Mohn kommt über die leiseren Töne und verbreitet die Kunde von musikalisch nach Bertelsmannier optimierten Leistungskühen bzw. -Kindern…und so kommt der bertelsmann dann doch wieder in die Grundschulen über die HLZ und die GEW, die ihm erst kürzlich durch Bundes- und Landesdelegiertenbeschlüsse die Tür gewiesen hatte….
Macht die HLZ jetzt der GEW den Türöffner für den großen Mohn ?
Dass Obama über MOVE-ON und seinen EU-Ableger AVVAZ bei attac andockt und Lieberman über Liebich und BAK-Shalom die LINKE freundlich übernimmt, daran sind wir bereits gewöhnt. Aber dass bertelsmann mit trojanischen Pferden in die GEW galoppiert ?
http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/en/media/xcms_bst_dms_12791_12792_2.pdf
Während ich mit Hilfe von Spendensammlungen versuchte ein emanzipatorisches Projekt Kultureller Parxis (- von Kapazitäten wie Prof Bastian und Prof Adamek hoch gelobt und sogar als Patenkind in die Menhuin-Stiftung aufgenommen) in einem sozialen Brennpunkt zu retten, wurden einerseits die Bertelsmann-Projekte durch das HKM gefördert und die Mittel für ein solches abweichendes Projekt nicht zur Verfügung gestellt. Es paate nicht in die verkohlt blühende Landschaft zwischen Gentrifizierung und Zwangs-Assimilation, von Prof. Micha Brumlik geforderter Negativsanktionierung von Muttersprachen und -Kultur (in Erziehung &Wissenschaft, dem Zentralorgan der GEW), passte nicht in das regime staatlicher Abschieberbanden, wenn die Hanauer “Lamboy-Kids” trotzig ihre Stadtteil-Hymne sangen – nach der Melodie, die ihnen Bill Healy für seinen “Mambo-Rock” geklaut hat: “Wir kommen aus Afghanistan, aus Polen, der Turkei, aus deutschland und aus Kasachstan – kurz vor der Mongolei, aus Griechenland, Italien, SriLanka und Iran …. Wir wohnen nicht im Golfhotel, wir wohnen nicht im Riz, wir wohnen in der Lamboy-Straß, wir sind die Lamboy-Kids …Und schreit dann einer: “Macht euch raus!”, dann schreien wir, “Wir bleiben hier, die Lamboy-Kids. die Lamboy-Kids, die Lamboy-Kids sind WIR ….” und das Lied , das uns der Sinto Drafi (Kalman) Deutscher mit unserer Genehmigung geklaut hatte, war ursprünglich fürs Viertel geschrieben: “Wenn Du bei uns im Lamboy wohnst, damm-damm, damm-damm, ganz egal woher Du kommst, damm-damm, damm-damm Hohlblock-Beton-Eisen bricht, aber unsre Freundschaft nicht, die Lamboy-Kids, die stehn Dir bei, Lamboy-Kids sind treu … ” Dass Drafi dann daraus Marmorstein und Eisen gemacht und damit Gold geholt hat, das haben wir ihm noch lange vor seinem Tod verziehen …. Nur, dass er unsere Trommel-Passagen rausgestrichen hat, da waren wir ihm schon etwas böse …Ich habe der HLZ wiederholt meine Essays über die Bertelsmannsche Privatisierung des Musikunterrichtes zur Verfügung gestellt und Teile der Projektbeschreibung sind ja auch veröffentlicht worden.
Aber bei aller Liebe zum Schul-Theater-Studio und dem geschätzten Kollegen Reiss, bei dessen Projekt “Schule Kreativ” die Hanauer “Lamboy-Kids” um das Jahr 2000 herum neben den zahlreichen “response-Projekten” auch glänzen durften – mit dem Schwerpunkt “Kulturelle Praxis” öffnet die HLZ der Bertelsmann-Stiftung ein großes Einfallstor in die GEW und über die GEW in die Grundschulen und nicht nur in diese.
Natürlich könnte man darüber streiten, ob es dem Schwanz gelingt mit dem Hund zu wedeln, nur wie lautet der von mir zum Preise Bertelsmanns neugeschriebene Choral?.
“Großer Mohn, wir loben Dich
und wir preisen Deine Stärke
vor Dir beugen Städte sich
Schulen, Unis, Wasserwerke
was der Staat nicht leisten kann
leistet sich der bertelsmann ….”
Wider die Bertelsmannia: gegen schleichende & offene Privatisierung der Schulen
Einen -diesmal nicht AgitProperen – lyrischen sondern einen prosaisch-(eher)
wissenschaftlichen – aber nicht minder agitatorischen Text-Vorschlag zur Vorbereitung der Frankfurter Contra-Bertelsmannia-Tagung (”Bertelsmannkritische Tagung”) am
Samstag, 27.10.2007, 10.00 – 18.30 Uhr Fachhochschule Frankfurt/Main
Gebäude 2, Nibelungenplatz 1 / findet Frau/Mann auch unter dieser Adresse http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=1650
und für, die das nicht öffnen können, folgt hier der Versuch einer Kopie aus der Neuen Rheinischen Zeitung:Kultur und Wissen / Musik macht Kinder intelligenter und sozial kompetent
Wider die Privatisierung von Bildung
Von Hartmut Barth-Engelbart
Ist Wiesbaden ein Zentrum des organisierten Verbrechens? Wo sitzen die
Terroristischen-Kriminellen Vereinigungen? Harte Fragen in harten Zeiten!
Wie nennt man es, wenn Kinder und Jugendliche durch den Noten- und
Prüfungsterror der G8, durch überfüllte Klassen, mit überforderten
Lehrkräften, mit steigender Tendenz suizidgefährdet sind, die
Schulabbrecherquoten steigen, der zwangsversteckte Krankenstand bei
Lehrkräften, das Burnoutsyndrom und die Emigration nach Innen, die mentalen Kündigungen, der tägliche we-just-do-our-job-Terror statt pädagogischem Eros, all das nimmt rapide zu . Supervisionen gibts nur noch auf Krankenschein oder bei Selbstbezahlung. (Der folgende Essay entstand als Teil eines noch nicht erschienenen Buches mit dem etwas martialischen Arbeits-Titel: “Wir haben was gegen brennende Vorstädte”).
So wie die SchülerINNEN systematisch ausgelesen werden, findet auch eine Auslese bei den Lehrkräften statt, wer den Drill und die kaum noch
pädagogisch bemäntelte Kasernenhofathmosphäre nicht durchhält, der fällt
(r)aus. Nahkampfgeschulte Eintelkämpfer mit Karate statt Caritas sind gefragt. Und so rekrutiert sich die “Elite” aus der “Elite”. Die Teilhabe am Reichtum wird über die Schulbildung abgesichert. Die Studienplätze an den verschulten
Universitäten unter der Aufsicht der Industrieverbände und Banken sind dann
noch Mal so gestaltet, dass in der Regel nur durchkommt, wer private Lift-Stütz-Nachhilfe-Repetitorien und die Studiengebühren aus privater Tasche bezahlen kann und wo die Kids nicht neben dem Studium noch ihren
Lebensunterhalt erarbeiten müssen.Ein sehr grundlegendes Mittel zur möglichst frühen Auslese ist das Streichen der musischen Unterrichtsangebote bei den allgemeinbildenden Schulen und hier ganz besonders im Primar-bereich:
Meine auch durch die Hirnforschung wissenschaftlich belegte These ist, dass
nicht nur die Unterbrechung der muttersprachlichen Sozialisation …
(Muttersprach-Ver- & Deutschsprech-Gebot auf den Schulhöfen & in den Klassen! Schönen Gruß an den Deutschsprach-Gebotler Prof. Dr. Micha Brumlik!))
… irreversible Vernarbungen auf der Hirnrinde hinterlässt und die Kindliche
Intelligenzentwicklung behindert – nein, auch mit der Streichung und
Reduzierung von musischen Angeboten in der Schule, mit Reduzierung der
Lehrerstellen bzw. der nicht ausreichenden Aufstockung für kleinere Klassen
begehen die Kultusministerien bewusst zumindest Beihilfe zur Körper-verletzung, zu Verstümmlung, zu Mobbing und eingedenk Freising, Erfurt,
Ahrensburg und der anderen idyllischen west- & ostdeutschen Städtchen in der
pädagogischen Provinz zumindest einen Anteil von Beihilfe zu Mord und
Todschlag. Harte Zeiten. Harte Thesen.
Wers bezweifelt, ist schon viel zu lange nicht mehr in der Schule gewesen.
Leider hat trendinfo-partisan von dem folgenden Essay zu diesem Thema wesentliche Teile nicht mitveröffentlicht. Die “neue rheinische zeitung”
ebenfalls nicht. In der nächsten Ausgabe der Hessischen LehrerINNEN Zeitung
(HLZ) werden diese Teile hoffentlich berücksichtigt. Hier aber vorab schon
mal das ganze Paket:
Bei dem folgenden Essay handelt es sich um die Sammlung wissenschaftlich
abgesicherter Argumente für die Beibehaltung resp. den weiteren Ausbau eines
musischen Schwerpunktes in Grundschulen. Der Beitrag ist nach innen wie nach außen gerichtet. Er soll bestärken und dazu ermutigen, musisch-orientierte-Projekte (Lernwerkstatt als Teil der ästhetischen Erziehung, Chor, Instrumental-AG‘s, Tanz-AG’s, Musikinstrumenten-Werkstatt usw.) in diesem Sektor fortzusetzen, zu erweitern und wieder aufzunehmen.
Der Beitrag soll Diskussionen in den Schulgemeinden mit den Eltern und in den Kollegien bereichern und in der Argumentation nach „außen“ unterstützen, besonders dann, wenn der „Gegensatz“ von Kernunterricht, Leistungsfächern auf der einen und musischen Fächern, AG’s und entsprechenden außerunterrichtliche Aktivitäten auf der anderen Seite aufgebaut wird.
Der Beitrag versucht ebenfalls, die wissenschaftliche Diskussion direkt auf
die spezifischen Bedingungen von Grundschulen in “Brennpunkten” zu beziehen und daraus Konsequenzen abzuleiten, ohne nur für diese Schulen zu gelten und Vorschläge zu unterbreiten.
Für den Sektor Kunsterziehung ist es mir im Gegensatz zur Musikerziehung
noch nicht gelungen, entsprechende Forschungsergebnisse zu finden, da ich
mich mit der fachwissenschaftlichen und didaktischen Literatur der
Kunsterziehung bisher nicht ausreichend auseinandergesetzt habe. Ich glaube
aber, dass in weiten Teilen die Aussagen bezüglich der Musikerziehung auch
auf die Kunsterziehung zutreffen.
Entsprechend zur Musikerziehung müssten auf dem fachwissenschaftlich-didaktischen Hintergrund für die Kunsterziehung noch praktische Konsequenzen entwickelt werden.
„Der Paderborner Musikpädagoge Hans Günther Bastian hat in einer
wissenschaftlichen Langzeitstudie herausgefunden, dass intensives Musizieren
in den ersten vier Schuljahren die Intelligenz steigern kann..
Während sich die ABC-Schützen bei ihrer Einschulung nicht wesentlich in
ihren Intelligenzquotienten unterschieden, erzielten über 50% der
musikorientierten Schüler eineinhalb Jahre später überdurchschnittliche
Ergebnisse bei Intelligenztests. In der Vergleichsgruppe waren es nur 38%.“
(aus „Amadeo“ F/S 1998, Gruner&Jahr)
„Der Abbau des Musikunterrichts an deutschen Schulen ist eine
bildungspolitische Bankrotterklärung mit schlimmen mittel- und langfristigen
Folgen für den Wirtschafts- und Kulturstandort Deutschland.“ (Dr. Peter
Hansen-Strecker, Präsident des deutschen Musikverlegerverbandes in der
Zeitschrift „Das Musikinstrument“)
Die Damen und Herren der bertelsmann-Stiftung kaufen sich mit ihren Projekten in die Kahlschlagswüstungen des Hessischen >Kultusministeriums ein. Sie bieten outgesoursten Musiikunterricht, Events, Projekte, die in der Öffentlichkeit den Eindruck der ausreichenden Versorgung der Schulen mit entsprechenden Resourcen vermitteln, unbezahlte Mehrarbeit an den Schulen rekrutieren, um sich bei Wettbewerben um Mittel zu profilieren, den Titel “Musikalische Schule” zu erhaschen usw. und letztlich den Musikunerricht durch die “Öffnung der Schule” in privaten Händen zu organisieren, bzw ihn zum Anfüttern für den notwendigen privaten Ergänzungsunterricht zu organisieren. Sponsored by Liz Mohn und Kawasaki oder Yamaha … deren Musik-Schulen dann den Rest besorgen und diktieren, was Kulturelle Praxis ist. Das geht fdann in den Kunstunterricht fließend über, in die Theater-AG usw… In diesen “Fachbereichen” gibt es mittlerweile ene ganze reihe von “Selbsdtändigen” Existenzen wie auch im Bereich der Schulpsychologen, Familienberater, die man in den 1990ern bis in díe 2000 in den Städten ebenso outgesourced hat wie die ehemals kommiunalen Bildstellen. Jetzt stehen dort Kompanieweise Kämpfer für ausreichende private Jobs an der Arbeitsfront und predigen die Privatisierung von weiten Teilen der öffentlichen Schul-Landschaft.
Die Hensler freut das natürlich ungemein. Und die aus der Lehrerselbsthilfe erwachsenen Privatschulen kämpfen um wachsende Anteile dieser Landschaft. Und sie kämpfen mit BilliglöhnerINNen und gegen zahlungsunfähige Elternhäuser…
Der Gipfel des Zynismus wird dabei auch noch in der HLZ propagiert: ” www.kinderzumolymp.de/
Dieser beitrag wird laufend mit Nachrichten und Essays zur “Bertelsmania” ergänzt und auch mit Hinweisen zu Alternativen…und hier stehen die Liedertexte und nicht nur der Choral: Großer Mohn, wir loben Dich … http://www.barth-engelbart.de/?p=77
Autor: Hartmut Barth-Engelbart
Autor von barth-engelbart.de Alle Beiträge von Hartmut Barth-Engelbart anzeigenAutorHartmut Barth-EngelbartVeröffentlicht amKategorienAllgemein„Wie der Bertelsmann über die GEW in die Schulen kommt
Ein Lehrstück mit Namen “Kulturelle Praxis”, dem Themen-Schwerpunkt der Sommerausgabe der HLZ, der Zeitschrift der GEW Hessen“bearbeiten
Ein Gedanke zu „Wie der Bertelsmann über die GEW in die Schulen kommt
Ein Lehrstück mit Namen “Kulturelle Praxis”, dem Themen-Schwerpunkt der Sommerausgabe der HLZ, der Zeitschrift der GEW Hessen“
- Hartmut Barth-Engelbartsagt: Bearbeiten
- Lieber Fritz, erstens habe ich Deinen Kommentar kopiert und ihn hier zeitlich zum Anlass passend auch angefügt. Die von Dir geschilderte und mir jetzt wieder in den Kopf kommende Aktion von Ernest Jouhy – meinem Freund, Lehrer und Mentor und in einigen Fragen auch mein politischer Gegner (u.a. was den Widerstand der Frelimo gegen den Staudamm “Cabora Bassa” betraf) – ist so typisch. Da trafen sich Richard Mayer und er in der pädagogisch-politisch-demokratischen Praxis…. . Unter seiner Regie in der Odenwald-Schule wäre ich schon in den Mittfünfzigern dort beinahe aufgenommen worden. Nur das Geld hat nicht gereicht und die “Sozialplätze” waren schon überfüllt. Was blieb, war ein Odenwald-Schul-Kunstlehrer, der mich dann in Michelstadt “privat” unterrichtete ohne Schulgeld. Er hat mich bei der Entwicklung zum Grafiker bereits im Vorschulalter gefördert. Missbrauch? Odenwaldschule? Die ersten Missbrauchserfahrungen und die drakonische Verfolgung des Widerstands dagegen habe ich in der evangelischen Kirche machen müssen – so wie Schulfreunde auch in der katholischen … und wir mussten lange darüber schweigen.. Ich habe nicht geschwiegen und bekam im zarten Alter von 13/14 bereits 1960/61 dafür die Quittung.
Na ja , das Maul zu halten, war noch nie meine Stärke. Auf eine Bitte um Verzeihung, von Schmerzensgeld ganz zu schweigen, – warte ich heute noch. Da kommt von der evangelischen Kirche in Hessen genauso wenig wie von der in Baden-Württemberg, für die dort erlittenen sexuellen und politischen Missbräuche und die dann erlfolgte drakonische Bestrafung – Schulverweis!!- für den Widerstand dagegen…das war dann 1964.
Ich warte ja noch darauf, dass interessierte Damen und Herren dem KPF-Mitglied, Resistance-Kämpfer und Barbie-Jäger Ernest Jouhy-Jablonski, diesem verhassten kommunistischen-jüdischen-antizionistischen Pädagogen, Soziologen und Psychologen posthum Pädophilie anhängen und Missbrauch auch….Ansonsten gab es Mal in den 70ern Sozialdemokraten, die einen fast zu dem Fehler verleiten konnten, (wieder) in die SPD reinzutreten: Herbert Faller, der Frankfurter Jugendamtschef war so einer, der ehemalige Chef des Hanauer Arbeitsamtes, der Maxeiner war auch so einer oder eine Reihe von suizidgefährdeten Reformpädagogen im Hanauer Schulamt, auch der eine oder andere Schulleiter – wie der Bruchköbeler Heimo Eiermann …
Na ja und jetzt kommts halt raus: Isolde und Fritz Reichert ebenfalls und nicht an letzter Stelle .. die eine als quasi Schöpferin der hessischen Verbraucherberatung, als die diesen Titel noch verdiente, bevor sie kleingekocht wurde und Du als Chef der Hanauer Volkshochschule. So, Schluss mit Lorbeeren … wir haben noch einiges zu tun. - Eine Reaktion zu “Der erste Streik der GEW und dann auch noch WILD !! 1971/72”
- Fritz Reichert
Am 17. Juli 2011 um 14:54 UhrZu deiner Frage, lieber Hartmut, ob sich das anhört wie \”Opa erzählt vom Krieg\”:
Ja, es hört sich an wie, \”Was waren wir doch für tolle Kerle\”, ebenso männliche wie weibliche. Aber es sind eben keine Kriegsgeschichten, in denen es um Sieg ging und um Herausstellung eigener Tüchtigkeit im Töten anderer.
Bei dir geht es um unser pädagogisches Tun in einer höchst interessanten Zeit. Diese Darstellung hat vielleicht auch eine Bedeutung für Historiker, die mal diese Zeit aus einer geschichtlichen Perspektive betrachten werden.
Dafür einige Ergänzungen: Die Jahre ab 1970 waren Jahre, in denen eklatante Knappheit an Lehrern bestand. Ich erinnere an die von der CDU verspottete Anzeigenkampagne von Landrat Martin Moytal in überörtlichen Zeitungen, um Lehrer für die acht (!) Gesamtschulen im damaligen Landkreis Hanau zu bekommen. Bargeld konnte er nicht bieten, aber etwa Hilfe bei preisgünstigem Wohnraum.
Auch fehlten Erzieher und Erzieherinnen in den Kindergärten des Landkreises. Mit Ernst Jouhy gelang es mir als damaliger VHS-Leiter, in der Gesamtschule Dörnigheim eine Ausbildung von ca. 20 vornehmlich Frauen zur Erzieherin zu organisieren, über die Jouhy – wie in anderen Fällen – seine schützenden Hand hielt.
Als eine der wenigen Volkshochschulen wurden ab 1971 Lehrgänge zum Nachholen aller (!) Schulabschlüsse durchgeführt. Meine Nachfolger in der Leitung der VHS Hanau haben diese Lehrgänge ab 1994 auch weitergeführt. So wurde geholfen, wenigstens in unserem Bereich die nachteiligen Folgen des dreigliedrigen Schulsystems zu mindern.Soweit \”Opa erzählt vom Krieg\” , den Krieg gegen den Konservatismus.Gruß
Fritz
Danke, dass sind in der Tat viele, interessante Inforationen.
„Großer Mohn, wir loben Dich“ ist in der Tat legendär.
Bertelsmann und Corona – das wäre noch ein eigenes Thema.
Ein wahrer Satz zu Horst Bethge:
«„Wohin du auch kamst in demokratischen Bewegungen – Horst Bethge war schon da […]„, schreibt Wolfgang Gehrcke in einem Nachruf. (junge welt, Stärke aus Bündnissen, http://www.jungewelt.de/2011/05-18/019.php).
So war es auch im Kampf gegen Bertelsmann.»
http://www.barth-engelbart.de/?p=995
Das ging mir nicht anders. Horst Bethge lebt ganz sicher weiter in diesem unvergesslichen Nachruf:
Ach Horst
Du bist schon wieder eingeschlafen
wach auf, der Redner fand ein Ende
der AntiBertelsmann-Kongress
geht weiter
die nächste Rede dauert leider
noch etwas länger
komm sprich mit mir
du wolltest mir doch noch erzählen
…
http://www.barth-engelbart.de/?p=200132
Und hier der ebenfalls legendäre Vortrag von Eckart Spoo: http://www.privatisierung-nein.de/BertelsmannKongress.html
Vor seinem Tod wurde Horst Bethge vom damaligen Herausgeber der ZEIT, Michael Naumann, verklagt, weil er ihn als «alten Bertelsmann» bezeichnet hatte.
https://www.nd-aktuell.de/artikel/121619.naumann-ist-kein-alter-bertelsmann.html
Intuitiv erfasste Bethge Naumann als zugehörig zum Konzerngeflecht Bertelsmann, Bucerius, Gruner und Jahr und Holzbrinck. Bethge unterlag im Rechtsstreit, obwohl Ralf Dahrendorf die innige Beziehung zwischen Gerd Bucerius und seinem ZEIT-Imperium einerseits und Reinhard Mohn und Bertelsmann andererseits bereits im Jahr 2000 unter dem Buchtitel «Liberal und unabhängig – Gerd Bucerius und seine Zeit» dargestellt hatte. Es hatte nicht viel gefehlt und der ZEIT-Verlag wäre an Bertelsmann übergegangen. Über personelle Verflechtungen im Beirat bzw. Kuratorium der Bertelsmann Stiftung und der ZEIT-Stiftung konnte man sich abstimmen. Während der Hamburger Hochschulreformen unter Senator Jörg Dräger gab es denn auch maßgebliche Kooperationen zwischen Bertelsmann und ZEIT, z. B. im Rahmen des CHE-Hochschulrankings. Auch die Bilderberg-Connection von Bertelsmann wurde anfangs über die Bucerius-Connection, bzw. Theo Sommer im Beirat der Bertelsmann Stiftung 1990-96, gepflegt.