„Impfä, Impfä, Impfä-Täter- äh?“, der Büttel(n)brief der Kassenärztlichen Vereinigung BaWü ist blutiger Ernst

Aufruf der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden Württemberg vom 11.11.2021 an alle Kassenärztinnen und Psychotherapeutinnen in diesem Bundesland – vorgetragen von der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner.

Der Vorstand der KV-BaWü verpflichtet in einem Brief an alle Mitglieder, die Behandlung in ihren Praxen nach der 3G-Regel durchzuführen und Menschen, die diese Regel-Vorschriften nicht erfüllen, nicht mehr zu behandeln. Nach Ausschluss von Kultur- und Sportveranstaltungen, folgt jetzt der Ausschluss Ungeimpfter von medizinischer Behandlung. Wenn das kein Fake ist, was ist es dann? Beihilfe zur Tötung durch unterlassene Hilfeleistung. Macht das den Hippokrateischen Eid zum Meineid? Mord durch Untersuchungs-, Behandlungs- und Medikamenten-Verweigerung? Das frage ich Medizin-JuristINNen, Patienten-Vertretungen, die ExpertINNen der Krankenkassen und AbrechnungsprüferINNEN, denn die Behandlungsunterlassung etc. wird bundesweit gigantische Folgekosten bringen, nicht nur für Sterbegeld-Versicherungen.

Von den Folgen für die abgewiesenen Patientinnen will ich hier erst gar nicht anfangen zu schreiben.

Die nächste Schritte werden nicht mehr lange auf sich warten lassen: Ausschluss aus staatlichen Schulen, Universitäten, Ausschluss aus Ausbildungsbetrieben der öffentlichen Hand … für Auszubildende und Ausbildende.

Der Quasi-Impfzwang in vielen Großbetrieben wird durch Bußgelder und tägliche kostenpflichtige Tests nach österreichischem Vorbild bereits ein- & durchgeführt.

Da es in der Regierungssprachregelung den Impfzwang nicht gibt (und alle die ihn bereits im März 2020 in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes herausgelesen haben in die Ecke der Fantasten, Schwarzseher, UFO-Gläubiger Esoteriker und Verschwörungstheoretiker gemobbt wurden) muss hier vom Tatbestand der Impf-Erpressung gesprochen werden. Erpressung ist ein Straftatbestand, Unterlassung von Hilfeleistung ebenfalls.

Auch der Aufruf zu solchen oben genannten schweren Straftaten ist nach (noch) geltendem Recht m.W. strafbar.

VORSICHT Real-Satire:

Das kann doch nur Karneval sein | opablog

Wer kann mir eine adressgeschwärzte Kopie des KV-BaWü-Briefes- zusenden? Wäre -bei allem Vertrauen in Beate Bahner- zur Versicherung gegen Fake-News sehr sinnvoll. Den Schlapphüten traue ich ALLES zu, auch geschickt lancierte Fakes, um uns an der Basis zu schwächen, unglaubwürdig zu machen.

Norbert Häring (Ex-Topp-Berater der EZB und -Commerz-Banker) hat mir dazu folgende Meldungen geschickt:

Focus blamiert sich mit Bericht über die Entgleisung des KVBW gegen nicht Geimpfte

16. 11. 2021 | Update 17. 11. | Am Morgen des 16.11. berichtete Focus Online sehr freundlich über einen hetzerischen Brief der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) an die Vertragsärzteschaft vom 11.11. – erkennbar auf Basis meines kritischen Berichts vom 14.11. Der KVBW wird Gelegenheit gegeben, einen besonders extremen Vorschlag zu relativieren und eine Überarbeitung anzukündigen. Peinlich daran: Die KVBW hat bei Erscheinen längst eine Rolle rückwärts hingelegt.

KVBW löscht Aufruf zur Behandlungsverweigerung für nicht Geimpfte – mit Nachtrag

15. 11. 2021 | Update 16. 11. | Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hatte Kassenärzte und Psychotherapeuten aufgerufen, mit einem Trick nicht geimpften Menschen die Behandlung zu verweigern. Mein Bericht darüber hat offenbar Wellen geschlagen und Stress verursacht. Das Schreiben, das zuvor an alle Vertragsärzte im Land geschickt worden war, wurde stillschweigend von der Webseite gelöscht, die Fragen-und-Antworten umgeschrieben.

Kassenärztliche Vereinigung ruft dazu auf, nicht geimpften Menschen mit einem Trick die Behandlung zu verweigern

14. 11. 2021 | Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat an alle Kassenärzte und -psychotherapeuten im Land geschrieben, um diesen einen Tipp zu geben, wie sie nicht geimpften Patienten trotz entgegenstehender Rechtslage die Behandlung verweigern oder von einem vorherigen Corona-Test abhängig machen können.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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