COVID-19 „Expertenrat“ – Lockdown durch Geheimwissenschaften und vertrauliche Modellrechnungen
Sehr geehrte Corona-Kritiker und andere kritische Geister,
zu den kürzlich veröffentlichten Empfehlungen des sogenannten „Expertenrates“ der Bundesregierung möchten wir darauf hinweisen, dass weitere Details, u.a. zu den Modellrechnungen zur Ausbreitung von Omikron anscheinend vertraulich sind.
- Jan Georg Plavec, Stuttgarter Zeitung, https://mobile.twitter.com/JanGeorgPlavec/status/1472939789506723842
[Frage:]„Bei #Omikron sind Modellrechnungen zentral. Auch der Corona-Expertenrat verweist in seinem gestrigen Papier darauf, ohne Quellen. Welche Modelle hat er betrachtet?“
[Antwort:]„Die Beratungen des Expertengremiums der Bundesregierung zu COVID-19 sind vertraulich. Die Vertraulichkeit umfasst auch die den Beratungen zugrunde liegenden Unterlagen.“
Vgl. dazu das dünne 3-seitige Pamphlet der „Experten“. Dieses Dokument, das Horrorszenarien an die Wand malt und der Bundesregierung auf Basis von Modellrechnungen dringend Kontaktbeschränkungen zum Schutz kritischer Infrastruktur empfiehlt, kommt ohne eine einzige Referenz oder Graphik aus.
- „Erste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 – Einordnung und Konsequenzen der Omikronwelle“, 19.12.2021, https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1992410/7d068711b8c1cc02f4664eef56d974e0/2021-12-19-expertenrat-data.pdf
„Laut der mathematischen Modelle kann eine Überlastung des Gesundheitssystems und die Einschränkung der kritischen Infrastruktur nur zusammen mit starken Kontaktreduktionen eingedämmt werden.“
Was das für Modelle sind oder welche Parameter verwendet wurden, dürfen wir nicht mehr erfahren. Das hat mit Wissenschaft nichts mehr zu tun und auch nicht mehr mit demokratischer Kontrolle. Demnächst wird man wohl jegliche Kritik an den Verkündigungen der „Experten“ unter Strafe stellen.
Nach 2 Jahren Krise ist der Panikduktus des Pamphlets alleine schon lächerlich. Dass weitere Details vertraulich sein sollen, spottet jeder Beschreibung.
Deutschland soll wieder auf Basis von kruden Modellrechnungen in den Lockdown geschickt werden und diesmal erfahren wir nicht einmal mehr wie man zu dem Ergebnis gekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kreis
Hier der dazu passende RKI-Text:
ControlCOVID – Strategie-Ergänzung zur Bewältigung der beginnenden pandemischen Welle durch die SARS-CoV-2-Variante Omikron
- Einleitung
(Stand 21.12.2021)
Diese Strategie-Ergänzung baut auf der ControlCOVID-Strategie auf (zuletzt aktualisiert am 22.9.2021), und ergänzt anlässlich der aktuell in Deutschland beginnenden pandemischen Welle mit der SARS-CoV-2-Variante Omikron die aus fachlicher Sicht zu implementierenden Maßnahmen. Auch wenn in Deutschland die Omikron-Welle noch am Anfang steht, zeigt der Blick ins Ausland, dass durch diese Variante mit einer Infektionswelle von bisher noch nicht beobachteter Dynamik gerechnet werden muss. Die Variante Omikron ist sehr leicht übertragbar und führt auch bei vollständig Geimpften und Genesenen häufig zu Infektionen, die weitergegeben werden können. Erste Analysen des Robert Koch-Instituts (RKI) deuten trotz noch vorhandener Unsicherheiten darauf hin, dass Omikron bereits Anfang Januar 2022 die Mehrzahl der Infektionsfälle in Deutschland, und mehrere Zehntausend Infektionsfälle täglich ausmachen kann. Unter den derzeitigen Bedingungen liegt die Verdopplungszeit in Deutschland bei etwa drei Tagen.
Aktuell sind die Neuerkrankungszahlen der vierten Welle – hervorgerufen durch die Delta-Variante – rückläufig. Dennoch liegen die Hospitalisierungen und die Auslastung der Intensivstationen noch auf sehr hohem Niveau. Sollte die Dynamik der bevorstehenden Omikron-Welle nicht gebremst werden, ist aufgrund der in kurzer Zeit zu erwartenden hohen Fallzahlen mit einer Überlastung der Gesundheitsversorgungsstrukturen in Deutschland zu rechnen. Auch mit einer darüber hinaus- gehenden Beeinträchtigung der kritischen Versorgungsstrukturen (z. B. Transport- und Produktions- ketten, Energie, Polizei, Feuerwehr etc.) muss gerechnet werden.
Der weitere Verlauf der epidemiologischen Situation in den nächsten Wochen hängt vom Verhalten der Bevölkerung an den Festtagen, und der nicht vorhersehbaren Stärke der Zirkulation der Influenza als weiterem Erreger mit epidemischem Potenzial ab. Auch die Ausbreitung der Influenza kann mit den Maßnahmen gegen SARS-CoV-2 reduziert werden.
- Maßnahmen
Aus dieser Situation ergeben sich folgende notwendige Maßnahmen, die sofort begonnen, und bis
zunächst Mitte Januar 2022 beibehalten werden sollten:
- Maximale Kontaktbeschränkungen
- Maximale infektionspräventive Maßnahmen
- Maximale Geschwindigkeit bei der Impfung der Bevölkerung (Erst- und Booster-Impfungen)
- Reduktion von Reisen auf das unbedingt Notwendige
- Intensive Begleitkommunikation zum Verständnis der Maßnahmen
Die größten Effekte auf die Dynamik der Omikron-Welle sind von konsequenten und flächendeckenden Kontaktbeschränkungen und dem Einsatz von infektionspräventiven Maßnahmen zu erwarten. Die maximale Beschleunigung der Geschwindigkeit bei den Impfungen wirkt hierzu (mit einer Verzögerung von 1-2 Wochen) synergistisch. Die Phase der maximierten Kontaktbeschränkungen bis Mitte Januar muss genutzt werden, um die Impfungen und Auffrischimpfungen voranzubringen.
Weitere Maßnahmen sind die Sicherstellung der Verfügbarkeit von kostenlosen Tests in Testzentren, und qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltests zur Selbst-Testung (siehe hier), sowie von medizinischen Masken (FFP2, MNS). Verfügbare Tests sollten entsprechend der Nationalen Teststrategie eingesetzt werden (vgl. hier). Darüber hinaus sollte auch die Beschaffung von an die Omikron-Variante angepasstem Impfstoff für die (Auffrischungs-)Impfung der Bevölkerung bereits jetzt erfolgen, und auch entsprechende Kapazitäten zur Verabreichung dieser Impfstoffe im Frühjahr/Sommer eingeplant werden.
Die Konzepte 2G/3G sollten unter Berücksichtigung der Omikron-Variante geschärft werden, da von einer erheblichen Transmission dieser Variante auch durch Genese und vollständig Geimpfte ohne Auffrischimpfung ausgegangen werden muss. Vorgeschlagen wird, genesenen und vollständig geimpften Personen mit einem zusätzlichen Antigentest den Zugang zu bestimmten Einrichtungen/Veranstaltungen zu ermöglichen (2G+/3G+). Bei Personen mit einer Auffrischimpfung kann dieser zusätzliche Test entfallen; weitere Erläuterungen siehe 2.1.
Das RKI empfiehlt aus fachlicher Sicht, dass folgende Maßnahmen sofort implementiert (d. h.
umgesetzt und auch kontrolliert) werden:
2.1. Generell geltende Infektionsschutz-Maßnahmen
- Kontakte wo immer möglich reduzieren und AHA+L-Regeln konsequent einhalten
- Hygiene- (Schutz-)Konzepte in allen Einrichtungen und Örtlichkeiten konsequent umsetzen
- Generelle Maskenpflicht und kontinuierliches Tragen in Innenräumen ab zwei Personen und im Außenbereich bei Abstand < 1,5 m; dies gilt auch für Geimpfte und Genese und in Schulen
- Für den Zugang zu Einrichtungen, Gottesdiensten, kulturellen Veranstaltungen u. ä.: 2G+ (Testung entfällt für Personen mit Auffrischimpfung); Besonderheiten:
- Bei Kontakt mit Risikogruppen sollten auch vollständig Geimpfte mit Auffrischimpfung immer einen zusätzlichen Test durchführen (für Bewohner u. Personal von Pflege- einrichtungen gelten spezifische Regelungen)
- In Hotels: Bewirtungsbereiche bleiben geschlossen
- Zugang zum Arbeitsplatz mit 3G+ (Antigentest 2-3 x wöchentlich für vollständig Geimpfte und Genesene ohne Auffrischimpfung ausreichend, tgl. Test für Ungeimpfte)
- Zugang zu Ladengeschäften mit 2G, aber mit MNS/FFP2
- Zugang zu Geschäften des tgl. Bedarfs und öffentlichem Personenverkehr mit 3G, aber mit MNS/FFP2
- Home-Office-Pflicht/-Gebot (bereits etabliert)
- Verbot von Großveranstaltungen
- Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken usw.
- Schließung von Sportstätten im Innenbereich (aktiver Sport nur im Außenbereich)
- Schließung von Restaurants, Außer-Haus-Verkauf möglich
- Verbot von Gesang in Innenräumen (z. B. Gemeindegesang im Gottesdienst), außer im eigenen Haushalt
- Grundsätzlich Reduktion der Personenzahl für Zusammenkünfte (auch private) in Innenräumen auf maximal zehn Personen (alle Personen außer vollständig Geimpfte mit Auffrischimpfung zählen mit, hier maximal 15 Personen), Ausnahmen:
- Ladengeschäfte, Gottesdienste, kulturelle Veranstaltungen – Reduktion der Personenzahl im Verhältnis zur Fläche (zur Reduktion der Personendichte)
- Reduktion der Personenzahl für Zusammenkünfte im Außenbereich (auch private) auf maximal 50 Personen (alle Personen außer vollständig Geimpfte mit Auffrischimpfung zählen mit, hier maximal 75 Personen)
- Kitas, Schulen: Weihnachtsferien verlängern und prüfen, ob im Anschluss Präsenzunterricht mit Umsetzung der S3-Leitlinie, Maskenpflicht, Teststrategie, Lüftungs-/Frischluftkonzept oder Distanz-, Hybrid-, oder Wechselunterricht
- Universitäten, Fachhochschulen, Berufsschulen: Distanzveranstaltungen
- Strikte Infektionsschutzkonzepte und Infektionskontrolle in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur
2.2. Maßnahmen zur Steigerung des Impfschutzes
- Schließung der Impflücken (Impfquote so hoch wie möglich)
- Booster-Impfungen entsprechend STIKO-Empfehlungen
- Maximale Erhöhung der Impfkapazitäten unter Einbindung von Impfzentren, mobilen Impfteams, Arztpraxen aller Fachrichtungen, Apotheken, Zahnärzten und Zahnärztinnen, Tierärzten und Tierärztinnen; Impfangebote an Weihnachten und Silvester/Neujahr sowie zwischen den Feiertagen aufrechterhalten
- Ausbau der Angebote für niedrigschwelliges Impfen (z.B. in sozial benachteiligten Regionen und Orten, in der Altersgruppe 12-17 Jahre in Schulen)
Die Option für eine weitere Reduktion von Kontakten, z. B. durch Einschränkung von Mobilität, in Regionen mit besonders hoher Virusaktivität sollte geschaffen werden.
Bei zunehmendem Erkenntnisgewinn über die Omikron-Variante können diese Empfehlungen kurzfristig aktualisiert werden.