Von Sebastian Lucenti und Franziska Meyer-Hesselbarth (11.10.2024)
am von amortasawiin Corona-Misere, selected articles, Verfallendes Land
Fazit und Ausblick
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur sektoralen Nachweispflicht des § 20a IfSG a. F. der Justiz – wohl in Erwartung des mittelfristig einstürzenden Kartenhauses – mit den folgenden Ausführungen eine Hintertüre gewiesen:
„Gleichwohl kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen, weil sie durch nachträgliche Erkenntnisse oder Entwicklungen erschüttert werden.“
Die freigeklagten und geleakten RKI-Protokolle zeigen allerdings, dass ein Großteil der in den Jahren 2020 bis 2023 geschaffenen freiheitseinschränkenden Normen von Anfang mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet waren, weil Gesetzgeber und Exekutive in vielen Bereichen über das notwendige Wissen bereits verfügten oder die notwendigen Erkenntnismöglichkeiten nicht gewissenhaft nutzten. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier kritisierte die gerichtliche Überprüfung der Coronaschutzmaßnahmen anlässlich eines Vortrags am 18.09.2023 mit besonderem Blick auf das Bundesverfassungsgericht als „große Rechtsschutzverweigerung der Justiz“. Wie würde sein Urteil angesichts des Inhalts der veröffentlichten RKI-Protokolle und immer neuer Enthüllungen über das Ausmaß der Substanzlosigkeit der vermeintlich wissenschaftlich begründeten staatlichen Maßnahmen wohl heute ausfallen?
Mittlerweile ist die Bilanz der angerichteten und vermeidbaren Schäden in nahezu allen Lebensbereichen ohne Übertreibung als gigantisch zu bezeichnen, wobei die Coronakrise mit ihren Nachwirkungen zunehmend in eine Staats- und Justizkrise überzugehen droht. Bedenkt man, mit welcher Vehemenz die Justiz noch heute Bußgelder wegen der Nichteinhaltung vernunftfreier Maßnahmen (Maskenpflicht im Freien) oder Freiheitsstrafen wegen falscher Gesundheitszeugnisse (Masken- und Impfatteste) und die Verweigerung der soldatischen Duldungspflicht gegenüber Impfungen gegen Covid-19 verfolgt, andererseits aber eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Rechtsverstöße der Exekutive, staatlicher Institutionen und meldepflichtiger Einrichtungen über Jahre sanktionslos hinnimmt, besteht ein inakzeptables rechtsstaatliches Ungleichgewicht.
Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Gierhake trifft in ihrem im Jahr 2023 erschienenen Beitrag „Ist das Recht suspendiert worden?“ mit ihrer abschließenden Feststellung den Nagel auf den Kopf. Sie konstatiert, dass der Rechtsstaat in der Corona-Krise zwar an der Oberfläche kaum sichtbare Erschütterungen zeigte, unterhalb dessen jedoch fundamentale Schäden erlitten hat. Es ist unübersehbar, dass eine allzu rasch folgebereite Richterschaft daran einen gewichtigen Anteil hatte, indem sie Simulationen rechtsstaatlicher Verfahren statt echter Sachverhaltsermittlung betrieb.
Soweit der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gärditz und Autor des im Jahre 2022 veröffentlichten Fachbuches „Gesundheitswissen aus Behördenhand“ in einem FAZ-Artikel vom 17.08.2024 die „gähnende Banalität“ der RKI-Protokolle beklagt und meint, den Gerichten sei nichts anderes übriggeblieben, als auf die Expertise des RKI als Referenz zu vertrauen, so zeigt eine sorgfältige Analyse und rechtliche Einordnung das genaue Gegenteil.
Die deutsche Richterschaft aller Gerichtsbarkeiten hat durch ihre Corona-Rechtsprechung nicht nur Millionen Erwachsene, Kinder und Jugendliche sowie Wirtschaftsunternehmen dieses Landes, sondern zugleich sich selbst gegen evidenzfreie exzessive Maßnahmen des Infektionsschutzes wehrlos gemacht. Diese sind teilweise nicht nur evident verfassungswidrig, sondern haben – wie u. a. die 2G-Regelungen und die sektorale Nachweispflicht des § 20a IfSG a. F. zeigen – die menschenverachtende Schwelle gesetzlichen Unrechts erreicht.
Betrachtet man die gegen die Bevölkerung und die Gerichte eingesetzten manipulativen Mechanismen zur Herstellung einer breiten Folgebereitschaft für die Coronamaßnahmen, die von fast allen Bundestagsfraktionen beabsichtigte Verabschiedung einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht gegen Covid-19 und die bereits im Dezember 2021 ausgeloteten rechtlichen Möglichkeiten zu deren Durchsetzung mittels behördlicher Verwaltungsvollstreckung (einschl. körperlicher Gewaltanwendung), muss sich die deutsche Richterschaft in einer breiten öffentlichen Sachdebatte der Frage stellen, ob und wann sie ihre unübersehbare Folgebereitschaft aufgegeben und den evidenzlosen Übergriffen auf die Bevölkerung ein Ende gesetzt hätte, wäre die allgemeine Impfpflicht nicht im Bundestag knapp gescheitert. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen – Prof. Dr. Heusch – fordert in einem aktuellen Artikel die zur Kontrolle der pandemiebedingten Grundrechtsbeschränkungen befassten Gerichte daher zu Recht auf, in selbstkritischer Rückschau auf die eigene Rechtsprechung zu prüfen, ob sie die Grundrechte angemessen geschützt haben.
Damit allein ist es nun aber nicht mehr getan. Die Justiz der Bundesrepublik Deutschland steht aktuell mit ihrer Kontrolle der millionenfach gesehenen staatlichen Eingriffe in Grund- und Menschenrechte – zu Lasten auch von Kindern und Jugendlichen, Behinderten und Kranken, Gebärenden und Sterbenden – an einem Scheideweg. Nicht etwa das Bundesverfassungsgericht, sondern das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat – ungeachtet vorher eigener anderslautender Entscheidungen – nach endlich ermöglichter Kenntnisnahme der RKI-Protokolle den schwerlich umkehrbaren Anfang einer lange erwarteten juristischen Aufarbeitung der Corona-Krise gemacht.
Einer nun ernsthaft neuen, sachlichen und belastbar faktenbasierten gerichtliche Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht steht somit nichts mehr im Wege. Der zuständige 1. Senat des Gerichtes hat es jetzt in der Hand, durch eine angemessen selbstkritische Verfahrensweise und die geboten überprüfende Neubewertung seiner vorangegangenen Entscheidungen die Standfestigkeit des ganzen Bundesverfassungsgerichtes als Bollwerk der Grund- und Menschenrechte unter Beweis zu stellen. Denn auch wenn das Verwaltungsgericht Osnabrück durch seine vorbildliche Beweisaufnahme die Glaubwürdigkeit des RKI und die Glaubhaftigkeit seiner Verlautbarungen bereits für alle übrigen Gerichte sichtbar entzaubert hat, so steht zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht ihm in dieser Größe, eigene Fehler einzugestehen und zu berichtigen, nicht nachstehen wird.
Dieser Schritt ist unabdingbar, will das Bundesverfassungsgericht bei der juristischen Bewältigung der Corona-Krise noch die zentrale Referenz für eine verlässlich tatsachengestützte Verfassungswahrung darstellen. Ungeachtet dessen liegt der Ball nun zugleich im Spielfeld der vielen Instanzgerichte. Diese müssen sich bewusst sein, dass der Rechtsstaat davon abhängt, das essentielle Vertrauen des Publikums in ihre Funktionsfähigkeit mit jeder ihrer Entscheidungen lebendig zu halten.
Die Pandemie der Unmenschlichkeit und die Folgebereitschaft der Justiz
– Quo vadis, justitia?
Von Sebastian Lucenti und Franziska Meyer-Hesselbarth
11.10.2024
Die Bilanz der angerichteten Schäden der Covid-Politik ist in nahezu allen Lebensbereichen gigantisch. Die RKI-Protokolle zeigen, dass ein Großteil der freiheitseinschränkenden Normen von Anfang an mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet war. Die Justiz muss Konsequenzen ziehen.
Nicht eine der großen Zeitungen, nicht eines der großen Medienhäuser oder die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten, sondern das kleine Onlinemagazin Multipolar war es, das mit erheblichem Aufwand vor dem Verwaltungsgericht Berlin gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Protokolle des RKI für den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021 an das Licht der Öffentlichkeit gebracht hat. Diese Protokolle lagen seit März 2024 in zunächst deutlich geschwärzter Fassung vor. Bereits damals wies der Umfang der Schwärzungen darauf hin, dass der Öffentlichkeit möglichst einige wichtige RKI-Interna verborgen werden sollten. Die RKI-Protokolle wurden – offenbar unter dem Druck des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Berlin – im Mai 2024 dann weitergehend entschwärzt veröffentlicht. Seit Ende Juli 2024 sind nun sämtliche Protokolle des RKI zur Corona-Zeit, nachdem es ein viel beachtetes Leak gegeben hatte, vollständig, ungeschwärzt und mit Zusatzmaterial des Robert-Koch-Instituts (RKI) zugänglich. Die Echtheit der geleakten Dokumente wurde mittlerweile amtlich bestätigt.
Weiterlesen:
Die in diesem Beitrag angeführten Daten gehen zu großen Teilen auf die Recherchen des Datenanalysten Tom Lausen zurück, dem beide Autoren für seine umfangreiche Unterstützung danken.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Cicero.
Den gesamten Text mit sämtlichen Fußnoten und Grafiken finden Sie hier.
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Siehe auch:
Pressesymposium „Medizin nach Corona – Aufarbeitung und Vision“
Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (MWGFD)
veröffentlicht am 22.9.2024, aktualisiert am 29.10.2024
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Weitere Beiträge zum Thema Corona-Misere:
https://afsaneyebahar.com/category/corona-misere
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Patientenorientiert – Heilungsorientiert – Ursachen- und Evidenzbasiert Zur Wiederherstellung der Ethik in der Medizin Liebe Gesundheitsinteressierte, liebe ÄBVHE und NGWFA Mitglieder HEUTE IST REFORMATIONSTAG UND UNSER GESUNDHEITSWESEN BRAUCHT ECHTE REFORMATION! Um echte patientenorientierte Reformen durchzusetzen, ist es notwendig, dass wir uns organisieren und unsere Stimme erheben! Dazu möchten wir heute einen sehr praxisorientierten kräftigen Impuls geben. Bitte mitmachen und verbreiten! Zunächst bitten wir Sie, folgende 2 Petition umgehend, am besten noch heute zu unterstützen, denn es macht sehr viel mehr Eindruck, wenn eine große Welle der öffentlichen Reaktion SCHNELL sichtbar ist. 1. Bitte zeichnen Sie den offenen Brief an Karl Lauterbach mit, in dem die sofortige Freilassung von Alexander Bittner gefordert wird, der wegen Covid-19 Impfbefehls-verweigerung mit nachfolgendem UNRECHTSURTEIL derzeit in Haft sitzt , denn zu Menschenexperimenten und auch genetisch verändernden Injektionen darf niemand gezwungen werden und Soldaten haben darüber hinaus die Pflicht, sinngemäß auf ihre Gesundheit und Fitness noch strenger zu achten: Nichts anderes hat dieser seine Pflichten seit 18 Jahren unbeanstandet erfüllende Berufssoldat getan, der zudem auch als Familienvater Verantwortung trägt. Lauterbach bestritt öffentlich, dass ein Soldat wegen Impfverweigerung in Haft sei im deutschen Bundestag und zeigte damit erneut, dass er die Realitäten nicht kennt oder nicht kennen will. https://free-people.online/freealexander/? 2. Bitte unterstützen Sie darüber hinaus diese extrem wichtige Petition von Citizen Go für eine bundesweite Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, denn ein Untersuchungsausschuss in Sachsen kann das wirkliche Ausmaß der ZENTRALEN Fehlsteuerungen und Falschentscheidungen, Willkürhandlungen und Impfpropaganda mit Falschbehauptungen, die zigtausende Menschen das Leben und Millionen die Gesundheit gekostet haben, die vom Bund und der zentralen Steuerung des Bundes ausgingen. Das allermeiste hat man vorher wissen können und haben die Fachleute inkl. der Gesundheitsminister auch gewusst. Die Impfstoffe hätten auch bedingt nie zugelassen werden dürfen, da bereits bei den Zulassungsstudien manipuliert und betrogen wurde und die Schäden erkennbar größer waren als der Nutzen und viele Experten bereits im Herbst 2020 vor den auch ggf. tödlichen Risiken dieser „Impfungen“, die nie welche waren, gewarnt haben. 🛑 ECHTE CORONA-AUFARBEITUNG JETZT! 🛑 Lassen wir uns nicht mit einem Bürgerrat abspeisen. Es muss Anklagen und Konsequenzen geben. Sonst kann eine solche Panikreaktion mit Ausgangssperren jederzeit wieder vorkomme Bitte alle die Petition mitzeichnen, um eine vollständige, unabhängige Aufarbeitung zu fordern: klicken Sie hier: https://cgo.ac/scz6WX 3. Werden Sie bitte Mitglied im Deutschen Patientenschutzverband Natürlich Gesund Werden Für Alle e.V. , denn der Aufbau einer starken bundesweit agierenden Patientenlobby ist notwendig – damit die dringend notwendigen inhaltlichen Reformen des Gesundheitssystems, der Wissenschaft und der Ausbildungen auch angeschoben werden – die Versicherten mehr Mitspracherechte erhalten u d – überfällige Gesundheitsreformen auch den Versicherten nütz n – und damit der Einfluss der Pharmalobby zurückgedrängt wird – und endlich eine möglichst natürliche, menschliche und möglichst sichere Medizin umgesetzt werden kann Dafür sollten wir uns organisieren, um unsere Forderungen auch gegenüber der Politik und den Medien hörbar und sichtbar zu machen Daher bitte ich Sie alle, sich intensiver mit dem Patientenschutzverband Natürlich Gesund Werden Für Alle e.V. zu befassen und diesen Verband, der von mir seit der Gründung 2007 geleitet wird und eng mit dem ÄBVHE und Wissenschaftlergruppen zusammenarbeitet, bitte auch mit einer Mitgliedschaft für 30€ jährlich zu unterstütze Der Mitgliedsbeitrag von ngwfa e.V., wird für patientenorientierte Öffentlichkeitsarbeit sowie Reformen und Koordination in der Medizin eingesetzt werden, d.h. ist als Investition für diese dringend notwendige Lobbyarbeit für Versicherten- und Patienteninteressen d.h. so etwas wie eine „Patientengewerkschaft“ gut angelegt Anmeldeformular im Anhang zum Anmelden und Verbreiten, man kann auch online eintreten . https://www.natuerlichgesundwerdenfueralle.org/beitrittserklaerun Mit dem Eintritt sind keine weiteren Verpflichtungen verbunden, aber wir freuen uns natürlich, wenn der eine oder andere zu bestimmten Themen gerne mitarbeiten möchte. Eine Mitgliedschaft ist jährlich vor dem jeweils 30.Sept. zum Jahresende kündba Sie erhalten mit einer Mitgliedschaft ONLINE unsere Flyer und Pressemitteilungen „GESUNDHEITSKURIER“ und ab und zu einen Informationsbrie 4. Selbsthilfeangebote für chronisch Kranke und Post-Vac/Long-Covi https://www.natuerlichgesundwerdenfueralle.org/selbsthilfegruppe Viele Menschen mit Postvac- oder Long-Covid finden nicht genügend Hilfe bei Ihren Behandlern und auch viele Patienten mit chronischen Krankheiten erhalten nicht wirklich eine Behandlung, die die Ursachen beseitigt, aber viele Nebenwirkungsrisiken mit sich bringe Ich möchte Sie zusätzlich informieren, dass es jetzt beim deutschen Patientenschutzverband NGWFA die Möglichkeit für Impfgeschädigte und Diabetiker sowie MCS/CFS und Brustkrebs- Patienten sowie Patienten mit Langzeitbeschwerden nach Antibiotika-Behandlungen (v.a. der Fluorchinolongruppe wie z.B. „Ciprofloxazin“ oder „Ofloxacin“ etc.) gibt, sich in Selbsthilfegruppen im gemeinnützigen Deutschen Patientenschutzverband Natürlich Gesund Werden Für Alle e.V. (gegründet 2007) Unterstützung und Hilfen zu holen und die eigenen Erfahrungen und das eigene Wissen mit anderen auszutausche Weitere Selbsthilfegruppen können bei Bedarf schnell gebildet werden, bitte dazu bei der Geschäftsstelle melden: info@natuerlichgesundwerdenfueralle.o Bitte informieren Sie entsprechend betroffene Freunde und Bekannte über dieses interessante neue Angebot, die das interessieren könnte! Danke und mit freundliche Grüßen zum Reformationstag Dr. Sonja Reitz, Sprecherin ÄBV Falls Sie diese Informations- und Kampagnenbriefe nicht mehr erhalten wollen, schreiben Sie bitte eine mail auf. info@aerzte-hippokratischer-eid. |
Mehr als Unmenschlichkeit. Ein Nachweis von Gerontozid ist bereits gegeben mit dieser bereits am 2. Juni 2020 (!!!) publizierten statistischen Analyse des kanadischen Physikers Denis Rancourt.
https://denisrancourt.ca/entries.php?id=9&name=2020_06_02_all_cause_mortality_during_covid_19_no_plague_and_a_likely_signature_of_mass_homicide_by_government_response