Der Fall Dettmer – Lebt der Rechtsstaat noch oder ist er bereits untergegangen?

Ein politisch motiviertes Fehlurteil.

Jetzt wird mir erst richtig klar, warum im Bundestag ein Gesetz zum Schutz de Bundesgerichthofes so dringend behandelt und verabschiedet wurde: es ging nicht hauptsächlich darum, die AfD aus diesem Richtergremium herauszuhalten, man muss dieses Gericht vor dem Zorn des Volkes schützen

Gastbeitrag von Johannes S. zum Urteil gegen den Weimarer Richter Christian Dettmer.

Gastbeiträge im opablog:
Ich freue mich über Gastbeiträge und mache meine fleißigen Kommentatoren und Kommentatorinnen erneut darauf aufmerksam, dass ich gern bereit bin, längere Kommentare/komplexe Problembetrachtungen als selbständige Gastbeiträge einzustellen.

„Lebt der Rechtsstaat noch oder ist er bereits untergegangen? Vielleicht endgültig jetzt mit dem Urteil des Bundesgerichtshof im Verfahren gegen Christian Dettmer?“ Dies ist eine Aussage des Netzwerkes von kritischen Richtern und Staatsanwälten KriStA n.e.V. zu dem Fehlurteil gegen den aufrechten Familienrichter Christian Dettmar aus Weimar.
Christian Dettmer hat sich 2021  entsprechend seiner richterlichen Aufgabe und Verantwortung sehr mutig für das Kindeswohl und gegen die Zwangsmaßnahmen in zwei Schulen (Masken, PCR-Test, Abstandsregelung) mit einer richterlichen Verfügung eingesetzt. Sein Standpunkt wurde durch zwei wissenschaftliche Gutachten fundiert bestätigt. Das Sozialministerium hat unter Verletzung der Gewaltenteilung diesen Erlass außer Kraft gesetzt. Statt dies auf sich beruhen zu lassen, hat der von der Regierung weisungsgebundene Staatsanwalt ein Strafverfahren wegen einer angeblichen Rechtsbeugung eingeleitet. Mit einem nicht rechtsstaatlichen, übergriffigen Belastungseifer wurden Hausdurchsuchungen beim Richter Dettmer, den Gutachtern und sogar betroffenen Familien durchgeführt, um eine Rechtfertigung und vorgeschobene Gründe für die Verurteilung zu finden. In einer umfassenden Erklärung weist Christian Dettmer nach, dass alle Anklagen der Staatsanwaltschaft nicht begründet wurden.

Richter Dettmer wurde zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt, vom Richteramt suspendiert und verlor gnaden- und rücksichtslos nach einer verdienstvollen Richtertätigkeit von über 30 Jahren seine Pension. Dieses skandalöse Fehlurteil wurde vom Oberlandesgericht  bestätigt. Mit der konstruierten, rechtsverdrehenden Beschuldigung der Familienrichter Dettmer hätte in diesem Fall „initiativ“ gehandelt und Verfahrensfehler begangen würde er sich einer „Rechtsbeugung“ schuldig gemacht haben. Die Verurteilung wurde entgegen der eigenen höchstrichterlichen Rechtsprechung und völlig abgehoben von der Realität aktuell auch vom Bundesgerichtshof bestätigt. Dieses skandalöse Unrechtsurteil sorgt für Empörung, da zwischenzeitlich offiziell die medizinischen Erkenntnisse bestätigen, dass die Maßnahmen gegen die Schulkinder unverhältnismäßig und nicht notwendig und die Kinder keine „Pandemietreiber“ waren, sondern aus politischen Gründen missbraucht wurden. Dies wurde auch durch die Veröffentlichung der RKI Dokumente nachgewiesen.

Entgegen diesen Tatsachen versteigt sich der BGH im Urteil zu der Aussage, dass die Motive des Angeklagten und die Frage, ob der erlassene Beschluss materiell rechtskonform war, irrelevant seien. Das heißt: Ob es dem Angeklagten darauf ankam, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden oder nicht, ob die Maskenpflicht in der Schule wirksam war oder nicht, ob sie das Kindeswohl gefährdete oder harmlos war, im Ergebnis verhältnismäßig oder verfassungswidrig, soll alles irrelevant für die Frage der elementaren Rechtsverletzung sein.

Dies ist ein schwerwiegendes höchstrichterliches, willkürliches Fehlurteil aus politischen Gründen. Wie der aufrechte, integre Richter Dettmer können Michael Ballweg, Dr. Rainer Fuellmich vom Corona-Ausschuss und viele andere engagierte Ärzte, die der ins totalitäre gehende Regierungspolitik Widerstand leisten als politisch Verfolgte bewertet werden. Gegenwärtig bestimmen in politisch brisanten Verfahren konformistische, durch die Regierung weisungsgebundene Staatsanwälte weitgehend die Rechtsprechung und die Richter folgen meist, wie in diesem Fall sogar in drei Instanzen, dem offensichtlichen politischen Druck durch Anpassung. Es ist die politische Forderung zu stellen, dass die Gewaltenteilung konsequent eingehalten wird, die Staatsanwälte wie in anderen europäischen Ländern nicht der Regierung unterstehen und die Justiz hinsichtlich der Ernennung von Richtern autonom entscheidet. Die Rechtsstaatlichkeit und damit die Demokratie gilt es mutig zu verteidigen.

Sämtliche juristischen Dokumente sind über diesen Link einsehbar.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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