Schlimmer noch als die ARD-Mediatek treibt es die Frankfurter Rest-Rundschau zum Abschied in die FAZ-Abhängigkeit. Selber lesen! hier:
Brand im Reichstag Das Grundgesetz des Dritten Reichs
Von Andreas Mix
Toll, wie Mix hier den schon lange toten „konkret“-Kolumnisten Sebastian Haffner instrumentalisiert für die MIX’sche Tatsachenbehauptungs-Lüge von den Kommunisten als „erklärte Gegner der Republik“. Erst sehr spät, zu spät haben führende Sozialdemoktraten erkannt, dass die Kommunisten , die die Weimarer Republik als unvollendet, zu wenig bürgerlich-demokratisch und republikanisch kritisierten mit ihrer Kritik völlig richtig lagen. Erst 1926 versuchte die SPD mit der KPD zusammen die Versäumnisse/Fehler von 1918/19 zu korrigieren: die Enteignung und damit wesentliche Entmachtung der Kriegtreiber und Kriegsgewinnler, (die mit ihrer Finanzmacht die NAZIS hochzogen), der Verantwortlichen AUCH FÜR DEN VERSAILLER-FRIEDENSVERTRAG, MIT DEM SIE ALLE KRIEGSSCHULDEN DEM VOLK AUFBÜRDETEN, das diesen Krieg nicht erklärt hat, das ihn revolutionär beendete!! ….. Der Versailler Vertrag war eine Aufbauhilfe der Siegermächte für die Faschisten …..die sich als „Dolchstoßgegner“ profilieren konnten.
(siehe auch: http://www.barth-engelbart.de/?p=4018 Nacht über Berlin: Jede Zeit hat ihre Gründgens &andre wohlfeile Liefersanten /// http://www.barth-engelbart.de/?p=4045 Jan Josef Liefers nächster Film: “Serengetis wahre Erben”, der Begleitfilm zu Merkels Chefsache AFRIKA )
Gestrickte Legende
Am 27. Februar 1933 stand der Reichstag in Flammen. 80 Jahre später hält sich die Einzeltäterthese trotz erdrückender gegenteiliger Indizien weiterhin hartnäckig
Einzeltäter? Unmöglich!
In seiner Urteilsbegründung stellte das Reichsgericht 1933 fest: Es »ergibt sich, daß die Darstellung des Angeklagten van der Lubbe von seiner Betätigung bei der Brandstiftung unrichtig ist«. Als »unzweifelhaft widerlegt« erkannte das Gericht »die Angabe van der Lubbes, er habe den Brand im Plenarsaal (…) allein (…) hervorgerufen. (…) Dazu reichte auch die van der Lubbe zur Verfügung stehende Zeit gar nicht aus.« Damit folgte es den Gutachten der Sachverständigen.
Eine im Jahr 1970 unter Prof. Dr. Karl Stephan erstellte Expertise des Instituts für Thermodynamik an der TU Berlin schloß eine Alleintäterschaft van der Lubbes ebenfalls aus. Die Zeitspanne, die van der Lubbe maximal für alle ihm zur Last gelegten Brandlegungen zur Verfügung stand, von seinem angeblichen Einstieg in das Reichstagsgebäude bis zu seiner Verhaftung, ist nach Aktenlage auf maximal 14 bis 15 Minuten anzusetzen. In dieser kurzen Zeit konnte er die festgestellten etwa 30 Brandstellen unmöglich allein angelegt haben, insbesondere nicht diejenigen im Plenarsaal. Allerdings fühlte er sich offenbar durch die Fülle der ihm vorgeworfenen Brandlegungen geschmeichelt und gab diese bedenkenlos zu, wobei er sich allerdings ausgerechnet an die 15 bis 20 Brandstellen im Plenarsaal nicht zu erinnern vermochte. »Über 15 Brandstellen in dem Plenarsaal weiß ich nichts«, äußerte van der Lubbe in einer Vernehmung vom 10. Mai 1933. »Ich habe im Plenarsaal keine 15 bis 20 Brandstellen angelegt, und ich kenne sie auch nicht.«
Van der Lubbe wurde aufgrund eines rückwirkend erlassenen Gesetzes hingerichtet. Alle kommunistischen Mitangeklagten mußten mangels Beweisen freigesprochen werden. Damit blieb 1933 die Frage nach den Tätern der Brandlegung im Plenarsaal offen.
Die 2013 vorliegende Dokumentation der Autoren »Der Reichstagsbrand. Geschichte einer Provokation« weist anhand einer Vielzahl von Indizien nach, daß nur die Nationalsozialisten als Täter infrage kommen. In diese Richtung durfte das Reichsgericht 1933 unter der Hitler-Regierung jedoch nicht ermitteln.
In den letzten Jahren wurden weitere gutachterliche Äußerungen abgegeben, die – übereinstimmend mit dem Urteil des Reichsgerichts – allein aus technischen Gründen eine Alleintäterschaft van der Lubbes ausschließen. Genannt seien:
– 2003 die Stellungnahme von Albrecht Brömme (1992–2006 Leiter der Berliner Feuerwehr),
– 2003 die Stellungnahme des Brandsachverständigen Bernhard Tschöpe,
– 2005 das Gutachten des »Allianz Zentrums für Technik (AZT)«,
– 2007 ein brandtechnisches Experiment im Rahmen der ZDF-Sendung »Abenteuer Wissen«.
Die Täter
Viele Indizien (die hier im Detail nicht dargestellt werden können) überführen als tatsächliche Brandstifter ein Sonderkommando der Berliner SA. Aufgrund von Äußerungen Hermann Görings unmittelbar nach dem Brand besteht der begründete Verdacht, daß der Reichstagspräsident, Minister ohne Geschäftsbereich und kommissarische preußische Innenminister über »Täterwissen« verfügte. Er erklärte öffentlich:
– Es habe sich um einen »wohlvorbereiteten Plan« gehandelt.
– Die Brandstiftung sei »mindestens eine Stunde vorher sorgfältig vorbereitet worden«.
– Drei Personen mit Fackeln seien durch das Reichstagsgebäude gelaufen.
– Es seien insgesamt 6–8 Täter beteiligt gewesen.
– Zur Brandlegung seien »Teerpräparate«, Fackeln, mit Benzin getränkte Tücher sowie Benzinflaschen mit glimmenden Lunten benutzt worden.
– Im Plenarsaal seien 20 Brandherde festgestellt worden.
– Die Täter – außer van der Lubbe – kannten sich sowohl in den Räumlichkeiten des Reichstagsgebäudes als auch mit dem Zeitablauf der Kontrollgänge aus.
– Die Täter entkamen durch den unterirdischen Tunnel, der das Reichstagsgebäude durch den Keller des Reichstagspräsidenten-Palais’ mit dem Kesselhaus verband.
Schnitzlers Vorgabe von 1949 wirkt bis heute nach. Nachdem Ex-Gestapo-Chef Rudolf Diels bereits 1949 im Magazin Der Spiegel (»Die Nacht der langen Messer fand nicht statt«) die Möglichkeit einer Einzeltäterschaft van der Lubbes in Spiel gebracht hatte, veröffentlichte 1959/60 der damalige niedersächsische Verfassungsschutzbeamte Fritz Tobias (1912–2011) in einer 15teiligen Serie des Spiegel seine die Nazis entlastende Sicht der Reichstagsbrandstiftung. Van der Lubbe sei Alleintäter gewesen, dies könne er zweifelsfrei beweisen. Die These von der Täterschaft der Nazis beruhe auf einer systematischen »kommunistischen Geschichtsfälschung«. An der Serie hatte der Naziverbrecher und spätere Spiegel-Mitarbeiter Dr. Paul Karl Schmidt (1911–1997, Pseudonym: Paul Carell), erklärter Judenhasser, ehemaliger SS-Obersturmbannführer und bis 1945 Ministerialdirektor und Pressesprecher im Außenministerium unter dem als Kriegsverbrecher hingerichteten Joachim von Ribbentrop, mitgewirkt. Schmidt hatte bereits zuvor die Alleintäter-Legende vertreten. Tobias selbst fabulierte im Nachwort der Buchfassung seines Manuskripts von 1962 (»Der Reichstagsbrand«) bezüglich der Brandstiftung: »Aus dem zivilen Reichskanzler wurde damals fürwahr in einer Sternstunde der Menschheit im flammenlodernden Symbol des besiegten Weimarer Staates der machtberauschte, sendungsbesessene Diktator Hitler.«
Als Mommsen Tobias besuchte
Im März 1960 vergab das Münchener Institut für Zeitgeschichte (IfZ) an den Historiker und Oberstudienrat Hans Schneider den Auftrag, ein Gutachten zu den Thesen von Tobias zu erarbeiten. 1961 bis 1963 stellte das Institut für Zeitgeschichte den aufstrebenden jungen Historiker Dr. Hans Mommsen als Referenten an. Noch bevor Schneider sein Gutachten beendet hatte und ohne dessen Vorarbeiten zu erwähnen, veröffentlichte Mommsen am 5. Juli 1962 in der Stuttgarter Zeitung eine ganzseitige Rezension der Darstellung des »Kriminalisten« Tobias. Darin äußerte er – in Übereinstimmung mit den Befunden Schneiders – Tobias sei »bei seiner Darstellung bemüht, alle seiner Deutung entgegenstehenden Indizien zu verkleinern oder zu entwerten. (…) Auch sonst erweckt Tobias mitunter den Eindruck, als müsse er gewisse Quellenbefunde ›frisieren‹.« Er kam zu dem Schluß, daß »Tobias’ Interpretation die (…) nationalsozialistischen Ambitionen verharmlost und ihre verbrecherische Politik unfreiwillig subjektiv rechtfertigt.«
2008 erklärte Mommsen in seinem Vorwort zu Kellerhofs Schrift über den Reichstagsbrand dagegen wahrheitswidrig, er habe in seiner Rezension vom 5. Juli 1962 der Alleintäter-These von Tobias »zugestimmt«. Im Herbst 1962 lag ein umfangreiches »Rohmanuskript« Schneiders vor. Im November 1962 wurde Schneider vom IfZ plötzlich der Auftrag entzogen. Mommsen verfaßte Ende Januar 1963 eine Aktennotiz, in der eine Strategie entworfen wurde, Schneider loszuwerden und »die Publikation des Herrn Schneider überhaupt zu verhindern«. Bei einer Fernsehdiskussion 1986 erinnerte sich der alkoholisiert wirkende Mommsen: »Ich hab’ das Buch (von Tobias; Anm. d. Verf.) gelesen, und dann wurde mir deutlich, daß ich das ernst zu nehmen hatte. Und dann habe ich Herrn Tobias etwas später, nachdem die Rezeption noch ein klein bißchen nachgebogen (sic!) war…« Hier brach Mommsen seinen Satz ab. Er fügte dann später an: »Als ich dann Tobias besuchte und er mir sein Material zeigte, war ich nun endgültig überzeugt.«
In diametralem Gegensatz zu seinen eigenen Ausführungen von 1962 präsentierte Mommsen im Juli 1964 in den im Auftrag des IfZ herausgegebenen Vierteljahresheften für Zeitgeschichte der Öffentlichkeit eine Art »Gutachten« zu den Ausführungen von Tobias, denen er sich nun plötzlich anschloß: »Die folgende Untersuchung stützt sich auf die detaillierte Untersuchung von Tobias, die anhand des zurzeit bekannten Materials überprüft wurde und mit der ich bis auf kleine Abweichungen übereinstimme.«
Die Deutung der Reichstagsbrandstiftung als zufällige Tat eines Einzelnen fügte sich nahtlos in Mommsens »neue Sicht« des Nazistaates ein, wonach dessen innen- und außenpolitische Entwicklung durch die Eigengesetzlichkeit unkoordinierter Entscheidungsprozesse zu erklären sei. Und huldigend hieß es: »Ich verdanke Reg.-Dir. Tobias zahlreiche Stücke aus seinem Archiv und eine Fülle von Hinweisen und Ratschlägen (sic!) sowie die Bereitschaft zu jedweder Unterstützung. (…) Ich kann mich (…) nicht der mir unbegreiflichen Ansicht Schneiders anschließen, Tobias habe eine ›objektive Verfälschung des Tatbestandes‹ vorgenommen.«
Die begreifliche Naziprovokation wurde damit zur »unbegreiflichen« Tat eines Einzelnen umgedeutet. Eine Sichtweise, die sich auch Lammert, Schüler Prof. Hans Mommsens und dessen späterer Kollege an der Ruhr Universität Bochum, zu eigen machte. Erst im Jahr 2001 distanzierte sich das IfZ in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte: Mommsens Äußerungen seien »unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten völlig inakzeptabel«.
Der Freund vom Verfassungsschutz
Fritz Tobias war ein Unbekannter, bevor ihm der Spiegel sein Manuskript abkaufte. Doch plötzlich nannte ein einflußreicher Verleger (Augstein) den Verfassungsschutzbeamten seinen »Freund«, und ein renommierter deutscher Universitätsprofessor (Mommsen) titulierte ihn später sogar mit »Kollege« und sogar »Dr. Tobias«, obwohl der weder eine akademische Ausbildung noch ein Abitur vorweisen konnte. Was für eine Karriere!
Tobias verstarb am 1. Januar 2011 im Alter von 98 Jahren. Der Spiegel, FAZ, Springers Welt, der Berliner Tagesspiegel und die Junge Freiheit brachten ehrende Nachrufe, von denen Sven Felix Kellerhoff am 5. Januar 2011 in der Welt den ersten veröffentlichte.
2011 erschien posthum Tobias’ Buch von 1961 in einer die Kritiker der Alleintäter-Legende weiter diffamierenden, gekürzten und »aktualisierten« Neuauflage in dem für seine rechtsextremen Geschichtsklitterungen berüchtigten Tübinger »Grabert Verlag«. Tobias’ Verbindungen ins rechtsradikale Milieu reichen allerdings bis mindestens in die 1990er Jahre zurück, beispielsweise zu dem vorbestraften englischen Nazi-Fan David Irving. 1998 war Tobias Beiträger für die Festschrift »Wagnis Wahrheit. Historiker in Handschellen?« zu Ehren Irvings. Im Juni 2010 besuchte Irving Tobias in Hannover. Nach und nach wurde ein bei Fritz Tobias verankertes, bis heute nicht vollständig aufgedecktes Netzwerk sichtbar, das von rechtsradikalen Seilschaften bis in einflußreichste Kreise des deutschen Journalismus und der bundesrepublikanischen Politik reicht.
Der Mann von Welt
In den 1990er Jahren wurde eine neue, unverbraucht wirkende Galionsfigur der Alleintäter-Legende emporgehievt: Der 1971 geborene Journalist Sven Felix Kellerhoff, Stipendiat des elitären, verschwiegenen und logenähnlichen Vereins »Atlantik-Brücke«, seit 2003 leitender Redakteur für Zeit- und Kulturgeschichte der gemeinsamen Redaktion von Berliner Morgenpost und Die Welt im Axel Springer-Verlag. In seinem 2008 erschienenen Buch über den Reichstagsbrand berichtete er in seiner »Danksagung«: »Ein Spaziergang am Starnberger See lohnt sich immer. Auch dieses Buch verdankt seine Existenz einigen Stunden intensiven Diskutierens an diesem wunderschönen Flecken Bayerns. Prof. Hans Mommsen hat mich auf die Idee gebracht, zum 75. Jahrestag der Brandstiftung eine seriöse Darstellung der Ereignisse rund um den Reichstagsbrand vorzulegen. (…) Als ich Mitte der neunziger Jahre meine ersten Zeitungsartikel zum Reichstagsbrand veröffentlichte, erhielt ich einen freundlichen Brief von Fritz Tobias. Vielfach haben wir seither in Hannover intensiv über den Reichstagsbrand und das NS-Regime diskutiert.«
Kellerhoffs Fazit 2008: »Nach 75 Jahren Streit steht am Ende eine einfache Wahrheit: Marinus van der Lubbe war ein Einzeltäter.« Kellerhoff war nach eigenen Angaben seit Mitte der 1990er Jahre mit Fritz Tobias bekannt, der sein Mentor wurde, und gefällt sich seit 1998 willig in der Pose von dessen Nachbeter. Unter Verletzung seiner gesetzlichen Neutralitätspflicht assistierte Bundestagspräsident Lammert Kellerhoff am 13. Februar 2008 bei dessen Buchpräsentation in der »Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft«, die ihren Sitz im ehemaligen Reichstagspräsidentenpalais hat. Hier äußerte Lammert: »Dem Autor Kellerhoff gilt meine Hochachtung!«
Doch dessen oberflächliche Publikationen enthalten gravierende Fehler. So leugnete Kellerhoff etwa die Tatsache, daß sich van der Lubbe in seinen Aussagen mehrfach widersprochen hatte. Wahrheitswidrig heißt es bei Kellerhoff: »die kriminalistisch überprüfbaren Einzelheiten seiner (van der Lubbes, Anm. d. Verf.) Aussagen erwiesen sich als ungewöhnlich präzise. Im Kern stimmten alle protokollierten Aussagen des mutmaßlichen Täters bei Vernehmungen und Ortsterminen überein«. Seit 2002 hatte Kellerhoff zudem die brandtechnischen Begriffe »Flash over« und »Backdraft« verwechselt, was ihm erst 2008 auffiel – allerdings taugen die beiden modischen Begriffe nicht zur Klärung der Frage nach der Täterschaft. Und noch 2005 war Kellerhoff der Meinung, van der Lubbe sei gehenkt worden; allerdings wurde der enthauptet.
Die aus öffentlichen Mitteln finanzierte »Bundeszentrale für Politische Bildung« (bpb) scheute sich dennoch nicht, 2012 in ihren »Informationen zur politischen Bildung« (Nr. 314) unter dem Titel »Zur Debatte um den Reichstagsbrand« unkommentiert einen langen Auszug aus dem Buch Kellerhoffs von 2008 abzudrucken, nachdem sie bereits 2003 (Nr. 251) einseitig für Tobias’ Alleintäter-Legende Partei ergriffen hatte.
Marcus Giebeler stellte in seiner 2010 erschienenen, detaillierten Darstellung der Reichstagsbrandkontroverse hingegen fest, daß die Alleintäter-Legende als widerlegt gelten muß: »Es bleibt (…) festzustellen, daß die (…) Einzeltäterthese, nicht (wie von ihren Vertretern suggeriert) lediglich ›einzelne Ungereimtheiten, Widersprüche und Lücken‹ (…), ein ›Restquantum‹ an Unerklärlichem und Widersprüchlichen (sic!) (…) oder ein ›paar Fehlerchen‹ (…) enthält, sondern aus wissenschaftlicher Sicht insgesamt auf fehlerhafte Art und Weise zustande gekommen ist. Sie muß daher in ihrer zeitgenössischen Form als widerlegt gelten und ist zur Erklärung des Reichstagsbrandes untauglich.«
Offene Fragen
– Was war der Grund dafür, daß Hans Mommsen zwischen Juli und November 1962 vom Tobias-Kritiker zum Tobias-Gläubigen konvertierte?
– Im Zusammenhang mit der Ausschaltung Schneiders hatte Mommsen im November 1962 notiert, das Institut für Zeitgeschichte habe ein Interesse, die Publikation Schneiders zu verhindern, da »aus allgemeinpolitischen Gründen eine derartige Publikation unerwünscht zu sein scheint«. Was waren diese »allgemeinpolitischen Gründe«, und wer hatte sie vorgebracht? Eine Antwort auf diese Fragen verweigert Mommsen bis heute.
– Auch die Rolle, die der damalige Direktor des IfZ, Helmut Krausnick, bei der »Affäre Mommsen« spielte, ist bis heute nicht geklärt. Fest steht, daß Krausnick zeitlebens starke Vorbehalte gegen die Alleintäter-Legende hegte, auch daß er von Tobias unter Druck gesetzt wurde. Wurde Krausnick gar wegen seiner bis dato unbekannten früheren NSDAP-Mitgliedschaft erpreßt?
– Was geschieht mit dem Archiv, das der Verfassungsschutzbeamte Fritz Tobias, unter anderem auf dem Dienstweg, zum Thema Reichstagsbrand zusammengetragen hat? Dabei handelt es sich offensichtlich zumindest teilweise um Eigentum des Landes Niedersachsen, das Tobias nach seiner Pensionierung in seinen Privatbesitz überführte. Das Archiv, das vermutlich auch die verschwundenen Gesprächsprotokolle mit dem mutmaßlichen Mittäter der Reichstagsbrandstiftung, dem ehemaligen SA-Führer Hans-Georg Gewehr, enthält, befindet sich bis heute im früheren Wohnhaus des 2011 verstorbenen Tobias in Hannover und ist der historischen Forschung nicht zugänglich.
2003 forderte einer der Autoren, Wilfried Kugel, Fritz Tobias auf, sein Archiv zum Thema Reichstagsbrand der Forschung zugänglich zu machen. Der sagte das damals öffentlich zu. Aber erst am 25. Februar 2013 wurde durch einen Beitrag im Berliner Tagesspiegel bekannt: Auf Anfrage habe Martin Tobias, Alleinerbe von Fritz Tobias, erklärt, er »prüfe die Möglichkeit, (…) den von ihm verwahrten Nachlaß seines Vaters dem Deutschen Bundestag zu übergeben. Das entspräche auch dem testamentarisch festgelegten Wunsch seines Vaters.« Es obliegt nun dem Deutschen Bundestag, dieses historisch äußerst wichtige Angebot anzunehmen.
Alexander Bahar und Wilfried Kugel veröffentlichten im Januar 2001 ihre umfassende Dokumentation »Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird« (edition q; Berlin). Im Februar 2013 folgte eine ergänzte und aktualisierte Fassung mit dem Titel »Der Reichstagsbrand. Geschichte einer Provokation« im Kölner PapyRossa Verlag.
…….Wenn man die Schärfe bemerkt, mit der hier das Résistance-Mitglied, Nazi-Opfer, der Buchenwald-befreiend-Überlebende Stéphane Hessel wegen dieses Vergleichs angegriffen wird/wurde, kann man sich in etwa vorstellen, welche Angriffe ich über mich ergehen lassen muss(te), weil ich Gaza mit dem Warschauer Ghetto verglichen HaBE. Besonders nach dem Bombenterror “Gegossenes Blei” 2009. Da machen die Angriffe aus dem LINKEn BAK-Shalom auf mich ihren Sinn, denn dieser Arbeitskreis hatte damals die Fortführung der Bombardierung gefordert. Ich bitte euch/Sie dringend um Unterstützung gegen diese Angriffe:
Da mit höchster Wahrscheinlichkeit auch nach diesem Artikel eine Flut von Abmahnungen über mich hereinbrechen wird (und nicht nur solche vom BAK-Shalom-Mitgründer Mark Seibert) bitte ich um Spenden auf mein Konto Nr. 1140086 VR-Bank Main-Kinzig-Büdingen BLZ 506 616 39 unter dem Stichwort “MARK&PEIN”, um dieses Projekt weiterführen zu können.
“Jagen wir den Kaputt-Baal aus seinem goldnen Sessel!”
HaBEs Nachruf
FÜR STÉFANE HESSEL: