Frankfurter Rundschau vom 28.11.2001
Hanauer Anzeiger vom 15.11.2001
Main-Echo vom 15.12.2001
„Revolution als wichtiger Schritt zur Demokratie“: Vortrag von Dr. Manfred KÖHLER
01.12.07 – MKK – GELNHAUSEN. Einen interessanten Vortrag über die Revolution in 1848 und 1949 gestaltete Dr. Manfred Köhler (Frankfurt) auf Einladung der Ortsgruppe Gelnhausen des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde. Der Pädagoge und Musiker Hartmut Barth–Engelbart umrahmte die detaillierten Ausführungen mit packenden Revolutionsliedern. Vorsitzende Ingrid Raedler bedauerte, dass nur wenige Interessierte den Weg ins Romanische Haus gefunden hatten.
Auf dem Foto zu sehen sind von links: Manfred Köhler, Ingrid Raedler, Hartmut Barth–Engelbart.
Für Begeisterung sorgten die breiten fachwissenschaftlichen Kenntnisse des Referenten. Er bezeichnete die Auseinandersetzungen während der Revolution als äußerst heftig. Schwerpunkte seines Vortrags setzte er auf die Paulskirche in Frankfurt, wo ein Parlament über eine Petition der aufständigen Bevölkerung entscheiden musste. In dem Antrag wurden insbesondere die Art des Wahlrechts und die Konstitution des neu zu schaffenden Parlaments verankert. „So wollte man erneut Privilegien für die herrschenden gesellschaftlichen Gruppen ausschließen und der breiten Bevölkerungsgruppe eine Mitspracherecht ermöglichen“, berichtete der Referent. Die heftigen Auseinandersetzungen verwirrten selbst die Politiker und Fürsten, die ihre Macht durchsetzen wollten und die Revolution mit militärischer Schwermacht zu brechen versuchten.
„Die Revolution war eine der wichtigsten Stationen auf dem Wege zur demokratischen Gesellschaft heute“, so Köhler. Die heftige Auseinandersetzungen forderten mit Getöten und Verletzten einen traurigen Höhepunkt. Später fanden Veränderungen in den Parlamenten statt und es wurden Verfassungen mit Grundrechten formuliert. Die Frankfurter Nationalversammlung, die vom 18. Mai 1848 bis zum 31. Mai 1849 in der Frankfurter Paulskirche tagte, war das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland. Ihr Zustandekommen war Bestandteil und Ergebnis der Märzrevolution in den Staaten des Deutschen Bundes.
Die Versammlung erarbeitete in langen und kontrovers geführten Debatten die auf Prinzipien der parlamentarischen Demokratie beruhende so genannte Paulskirchenverfassung. Diese Verfassung erfüllte wesentliche Forderungen der seit 1815 zum metternichschen System der Restauration in Opposition stehenden liberalen und nationalstaatlichen Bewegung aus der Zeit des Vormärz. Sie sah unter anderem einen Grundrechtekatalog vor sowie eine konstitutionelle Monarchie mit einem Erbkaiser an der Spitze. Die Nationalversammlung und die von ihr ausgearbeitete Verfassung scheiterte an der Weigerung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., die ihm angetragene Kaiserwürde anzunehmen. 1871 gründete sich schließlich das Deutsche Kaiserreich unter der Führung Preussens. Wesentliche Teile des Verfassungswerkes wurden jedoch im 20. Jahrhundert zum Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949. (dbo) (Foto: Bortz) +++
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