Ein „BIO“-begaster Gründauer Gülleschnüffler hat sich internet-öffentlich gegen den „BIO“-Gas-Segen zur Wehr gesetzt, jetzt schwingt der Gülle-Gas-Goliath gegen den armen Nitrat-Schlucker die Abmahnkeule.
Ob der folgende Offene Brief dagegen etwas nützt, wird sich zeigen. Vorsorglich bittet der Betroffene schon mal um Spenden zur Finanzierung der Abmahnforderungen und der angedrohten Prozesse:
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Wer HaBE in den drohenden Verfahren Schneider ./. Barth-Engelbart unterstützen will, darf das ruhig tun : unter dem Stichwort „Aus dem Schneider“ kann frau/man hier die EUROS auf mein Konto einzahlen: Kto-Nr 1140086 bei der VR-Bank Main-Kinzig-Büdingen e.G. BLZ 506 616 39
Der Gründauer Bürgerinitiative BISS empfehle ich für alle laufenden und kommenden ähnlichen Verfahren gegen sie und ihre Mitglieder einen Rechtshilfe Fonds einzurichten. Alles, was an Spenden zur Unterstützung des drohenden Verfahrens Schneider./. Barth-Engelbart eingezahlt und nicht dafür ge- und verbraucht wird, wird dann dem Rechtshilfe-Fonds der BISS überwiesen.
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Liebe „BIO“-Begaste, Methan-Sniff-Fans, Nitrat-Schlucker, Anti“BIO“tika-Gesättigte, ver-GÜLLte, Monokultur–Be-MAIS-te, erodiert verSCHLAMM-LAWINierte, hinter Schall-Schutz- auch noch Gestanks-Schutz-Befensterte,
kurz:
Liebe Nachbarn und weitere „ BIO“-Gülle-Gas-Gesegnete in Nah und Fern,
der „BIO“-Gülle-Gas-Energie- und Milch-Unternehmer und Präsident des Hessischen Bauernverbandes, der Niedergründauer Agrar-Industrielle und CDU-Vorstandsmitglied Friedhelm Schneider (mit dem volkstümlich verharmlosenden Kosenamen „Schlawiner“, einer Kurzform von „Schlamm-Lawiner“) hat sich an einer Passage meines Artikels über den Segen der „BIO“-Gülle-Gas-Produktion und ihrer Neben– und Nachwirkungen auf unsere Gesundheit und die unserer Kinder gestoßen:
Er ließ mir über seinen Rechtsanwalt mitteilen:
Sehr geehrter Herr Barth-Engelbart,
von mir werden die Interessen von Herrn Friedhelm Schneider, Friedrichshof, 63584 Gründau, wahrgenommen.
In Ihrem auf www.barth-engelbart.de publizierten Block haben Sie unter dem 03.09.2013 einen Artikel unter der Überschrift
„BIO-Gas“, Antibiotikaresistenz & Baby-Blau sucht – Hühnerkot in Gründauer Biogasanlage? Schwere Vorwürfe gegen Hessischen Bauernpräsidenten Friedhelm Schneider.“
veröffentlicht. U.a. haben Sie in diesem Artikel ausgeführt:
„Die Vergoldung dieses hochgradig mit Pharmaka angereicherten Sondermülls bereichert bei der üblichen Ausbringung des Reststoffes als Dünger auf die Schneiderschen Felder und Gründau-Auwiesen unser Grund- und Oberflächenwasser mit Antibiotika satt.“
Ihre Ausführungen sind sachlich falsch. Der Hühnerkot war nicht mit Pharmaka angereicherter Sondermüll und – nach Verarbeitung – auf Feldern ausgebracht wurde das Grund- und Ober- flächenwasser auch nicht mit Antibiotika versetzt. Im Hinblick auf diese fehlerhafte Darstellung habe ich Sie auf zu fordern, bis zum 09.12.2013
nachfolgende strafbewehrte Unterlassungserklärung eingehend bei mir abzugeben:
1. Hier mit verpflichte ich mich, es künftig hin zu unterlassen, zu behaupten, daß es sich bei dem von Herrn Friedhelm Schneider verwandten holländischen Hühnerkot oder Hühnermist um hochgradig mit Pharmaka an gereicherten Sondermüll handelt und/oder daß ausgebracht auf den Feldern und Gründau-Auwiesen das Grund- und Oberflächenwasser mit Antibiotika versetzt oder gesättigt würde.
2. Ferner verpflichte ich mich in dem Artikel „BIO-Gas„, Antibiotikaresistenz & Baby-Blausucht – Hühnerkot in Gründauer Biogasanlage? Schwere Vorwürfe gegen hessischen Bauernpräsidenten Friedhelm Schneider.“ vom 03.09.2013 auf meinem unter www.barth-engelbart.de publizierten Block den Satz „Die Vergoldung dieses hochgradig mit Pharmaka angereicherten Sondermülls bereichert bei der üblichen Ausbringung des Reststoffes als Dünger auf die Schneiderschen Felder und Gründau-Auwiesen unser Grund- und Oberflächenwasser mit Antibiotika satt.“ zu löschen.
3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1. und/oder 2. zahle ich unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs an Herrn Friedhelm Schneider, Friedrichshof, 63584 Gründau, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.500,00.
4. Die Kosten dieser Abmahnung werden von mir übernommen und in Höhe von EUR 887,03 bis zum 09.12.2013 auf das Konto des anwaltlichen Bevollmächtigten RA XXX des Herrn Friedhelm Schneider gezahlt. ….
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Der Gründauer Bürgerinitiative BISS empfehle ich für alle laufenden und kommenden ähnlichen Verfahren gegen sie und ihre Mitglieder einen Rechtshilfe Fonds einzurichten. Alles, was an Spenden zur Unterstützung des drohenden Verfahrens Schneider./. Barth-Engelbart eingezahlt und nicht dafür ge- und verbraucht wird, wird dann dem Rechtshilfe-Fonds der BISS überwiesen.
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……Vorsorglich weise ich ausdrücklich darauf hin, daß alleine die Verpflichtung der künftigen Unterlassung nicht ausreichend ist, die Wiederholungsgefahr zu bannen. Vor diesem Hintergrund sind Sie verpflichte, die vorgenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte dies nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, habe ich Herrn Schneider angeraten, unverzüglich seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Ausdrücklich bleibt vorbehalten, Schadensersatz wegen der durch Sie vorsätzlich, jedenfalls grob fahrlässig verursachten Rufschädigung zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Rechtsanwalt …
Nun wäre Herr Friedhelm Schneider gut beraten gewesen, wenn er außer dem Artikel zunächst im Impressum meines Blogs den folgenden Passus gelesen und sich direkt mit mir in Verbindung gesetzt hätte:
„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Sofern der Eindruck entsteht, dass auf dieser Webseite möglicherweise Schutzrechte z.B. fremde Marken- oder Urheberrechte verletzt oder falsche Tatsachenbehauptungen veröffentlicht werden, werden Sie gebeten, mir dies umgehend per E-Mail mitzuteilen. Ich werde dann nach Prüfung die beanstandete Passage löschen oder abändern.
Eine anwaltliche Abmahnung zur Beanstandung der Schutzrechtsverletzung, zur Korrektur/Streichung falscher Tatsachenbehauptungen ist nicht notwendig und die damit verbundenen Kosten werden nicht erstattet.
Auf Grund der zuvor gemachten Zusage besteht keine Veranlassung, mit Hilfe eines Anwalts die Verletzung fremder Rechte zu rügen. Es fehlt an einem entsprechenden Rechtsschutzbedürfnis.
Sollte dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme eine anwaltliche Abmahnung erfolgen, haben Sie die damit verbundenen Kosten allein zu tragen.“
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Und nun zu den beanstandeten Passagen im HaBE-Artikel:
Diese habe ich gelöscht und, weil mir keine Messwerte unabhängiger Prüfstellen (Gesundheitsamt/ TÜV, Gewerbeaufsichtsamt usw.) aus den Rückhalte-Proben der holländischen Lieferung an das Schneider’sche Unternehmen vorliegen, als Wahrscheinlich- und Möglichkeits-Fall neu geschrieben:
„Zugegeben hat der Energie-Unternehmer und Massen-Milchvieh-Halter Friedhelm Schneider -der Präsident des Hessischen Bauernverbandes und prominentes CDU-Mitglied- wenigstens eine Lieferung von holländischem Hühnermist für seine sogenannte “Bio-Gas-Anlage”. Die Vergoldung dieses wahrscheinlich mit Pharmaka angereicherten Hühnerkots (der so von vielen Betroffenen auch als “Sondermüll” bezeichnet werden könnte) würde bei der üblichen Ausbringung des Reststoffes aus den “BIO”-Gas-Reaktoren als Dünger auf Felder und Gründau-Auwiesen unser Grund- und Oberflächenwasser zusätzlich zum Nitrat mit Antibiotika satt “bereichern”. Diese wanderten dann kombiniert mit den Herbi- , Pesti- und Fungizid-Resten -je nach Beschickung der Reaktoren über die Nahrungskette oder direkt nicht nur letztlich ins Trinkwasser und damit zum Beispiel auch in die Babynahrung – sondern sie wanderten auch über Frosch und Lurch und Hamster und Maus in die Mägen unserer Greifvögel und in die der Störche — so was könnte man dann mit (politisch passend eingefärbt) schwarzem Humor: maßgeschneiderten Vogelschutz nach Gründauer-Art nennen….“
Sicher haben sowohl der Unternehmer Schneider als auch die zuständigen Kreis- und Landesbehörden von unabhängigen Prüfern genommene Rückhalte-Proben vorliegen, die den Verdacht der Antibiotika-Kontaminierung des holländischen Hühnermists ausräumen können.
Andernfalls ist auch hier eher den Berichten, Gutachten, Untersuchungen von BUND, GREENPEACE, NABU und anderen fachlich kompetenten Institutionen und Organisationen zu glauben, die schreiben, dass der aus der Massentierhaltung stammende Hühner-“Mist“ in der Regel eine hohe Konzentration der dort verabreichten Antibiotika, reichlich tote Jungtiere und Tier-Teile enthält.
Hier möchte ich Herrn Friedhelm Schneider und seinen Anwälten die Lektüre des Portals der „Initiativen mit Weitblick“ empfehlen, das wiederum mit Umweltverbänden und deren Untersuchungen zum Thema verlinkt. http://www.initiativen-mit-weitblick.de/2.html
(nebenbei bemerkt: die Schneider’schen Anwälte hätten mich ruhig wegen eines viel schlimmeren Fehlers in meinem Artikel kritisieren können:
Unerwähnt blieb in meinem Artikel nämlich, dass es sich bei den „BIO“-Gas-Reaktoren mit den dort herrschenden und für die optimale Vergärung notwendigen Temperaturen um wahre Brutstätten für Krankheitserreger handelt. Salmonellen, Bakterien jeglicher Art, Viren … vermehren sich dort im „Affenzahn“ und gelangen mit dem Reststoff als Dünger auf die Felder mit Futter- und Energiemais, Raps, usw… und dann wieder in Teilen in den Nahrungskreislauf, in die Oberflächengewässer, in die Auwiesen und ins Grund- und Trinkwasser.
Interessant für den Niedergründauer Agrar-Energie-Industriellen sind bei dem Portal „Initiativen mit Weitblick“ die Ausführungen schon im Vorwort:
„Die Bezeichnung „Biogasanlage“ werden Sie auf dieser Seite eher selten finden. „Biogas“ hat nichts mit „Bio“ zu tun, wie Sie es als Qualitätssiegel z.B. bei Lebensmitteln kennen.
Durch Vergärung, also durch Mikroorganismen, entsteht u.a. Methangas. Dies ist für sich betrachtet ein natürlicher Vorgang wie er z.B. auch bei Deponiegas und Faulgas vorkommt. Wenn nun also in diesen Anlagen pflanzliche und tierische Roh- und Abfallstoffe vergoren werden (sogen. Biomasse), muss man sich darüber klar sein, dass dann darin alles enthalten ist, was bei der Erzeugung eingesetzt oder freigesetzt wurde: Düngemittel, Herbizide, Insektizide, Antibiotika, Salmonellen, Chlostridien, …
Mit dem Ausbringen der Gärreste als „Dünger“ gelangen dann alle diese Stoffe und Organismen, da sie nicht in Gas umgesetzt werden, wieder in unsere Umwelt. Sie sehen selbst: das hat nichts mit „Bio“ zu tun.
Die korrekte Bezeichnung wäre also: Anlage zur Methanherstellung auf der Basis pflanzlicher und tierischer Roh- und Abfallstoffe. Dann wäre allerdings jedem sofort klar, dass in diesen Anlagen nicht nur Mais und Gülle, sondern auch Geflügelmist und Schlachtabfälle, ja mit besonderen Auflagen sogar Rückstände aus der Lebensmittelverarbeitung, altes Fett etc., vergoren werden können.
Standortwahl
Die Geruchs- und Lärmimmissionen von Anlagen in der Nähe von Wohnbebauung führen zu Problemen. Außerdem ist vielfach mit erheblicher Zunahme von Schwerlastverkehr zu rechnen, wenn Substrate angeliefert und Gärreste abgefahren werden müssen. Dabei kommt es nicht nur zu weiteren Lärm- und Feinstaubbelastungen, sondern auch zu vermehrten Straßenschäden und einem erhöhten Unfallrisiko….“
Und noch interessanter für die Firma Schneider & ihre Anwälte folgende Links aus dem WEITBLICK-Portal:
http://www.umweltbundesamt.de/uba
http://www.initiativen-mit-weitblick.de/resources/UBA+Emissionsbilanz+3761-1.pdf
„Climate Change 12/2009: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger /Durch Einsatz erneuerbarer Energien vermiedene Emissionen im Jahr 2007“
http://www.initiativen-mit-weitblick.de/resources/UBA+zu+Biomasse-Nutzung+2012-10+4321.pdf
http://www.initiativen-mit-weitblick.de/resources/FS_Pestizide_Umwelt_08_2010_final.odt__2_.pdf
http://www.initiativen-mit-weitblick.de/resources/Agrogasanlagen-nabu-gutachten.pdf
http://www.wwf.de/die-verlierer-des-biogas-pokers/
http://www.initiativen-mit-weitblick.de/resources/2011+Sondergutachten+SRU.pdf
http://www.itas.kit.edu/num_ap_leib09_tgnr.php
HIER WIRD’S FÜR DIE SCHNEIDER-JURISTEN NOCH SPANNENDER: DER WEITBLICK-ORDNER MIT URTEILEN in „BIO“-Gas-Gerichtsverfahren
z.B.: http://openjur.de/u/639533.html
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Der Gründauer Bürgerinitiative BISS empfehle ich für alle laufenden und kommenden ähnlichen Verfahren gegen sie und ihre Mitglieder einen Rechtshilfe Fonds einzurichten. Alles, was an Spenden zur Unterstützung des drohenden Verfahrens Schneider./. Barth-Engelbart eingezahlt und nicht dafür ge- und verbraucht wird, wird dann dem Rechtshilfe-Fonds der BISS überwiesen.
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ABSCHLIESSEND die Liste der WEITBLICK-Forderungen zum Thema „BIO“-Gas:
Viele Argumente haben wir bereits vorgestellt, manche ergeben sich erst durch die Praxis (z.B. die Botulismus-Gefahr). Letztlich ist die Situation heute so, dass sich Bürger den finanziellen Risiken eines Prozesses stellen müssen, um das zu erreichen, was eigentlich der Gesetzgeber längst hätte regeln müssen.
Wir richten deshalb an die Politiker aller Ebenen Forderungen, damit die Rahmenbedingungen verändert werden.
Sie finden an dieser Stelle noch den Begriff Biogasanlage, weil dieser so in den einschlägigen Vorschriften steht. Wir haben schon an anderer Stelle ausgeführt, dass die Bezeichnung Methangasanlagen ehrlicher wäre.
1. Stopp: Ein sofortiges Moratorium für die Genehmigung aller Biogasanlagen, die auf Basis nachwachsender Rohstoffe (Nawaro) betrieben werden sollen.
2. Faire Wettbewerbsbedingungen: Dringende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Bestimmender Faktor für die Unterstützung erneuerbarer Energien muss deren Effekt auf die Treibhausgasminderung sein.
3. Schutz der Gemeinden und Dörfer und ihrer Bürgerinnen und Bürger: Reform der Planungsgesetze, um effektiver vor Verkehr, Geruch, Lärm, Störfallfolgen und negativer Veränderung des Landschaftsbildes durch Biogasanlagen zu schützen.
4. Nur nachhaltige Bioenergie: Die Ausdehnung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung – Biokraft-NachV) auf alle Arten von Bioenergie , die in Deutschland Verwendung finden. Diese Verordnung muss die direkten und indirekten Emissionen von Böden und Änderungen der Landnutzung berücksichtigen, ebenso wie die Effekte jeglicher Methangasaustritte aus Biogasanlagen.
5. Restaurierung: Erstellung eines Programms zur Stilllegung von Biogasanlagen, die mit Rohmaterial versorgt werden, welches von Flächen mit hohem Kohlenstoffspeicher, z.B. Dauergrünland oder moorigen Böden stammt, oder in starker Konkurrenz zu Nahrungsmitteln steht. Der ursprüngliche Zustand dieser Flächen muss wiederhergestellt werden, um Kohlenstoffverluste zu reduzieren. Das sollte finanziert werden aus einer Abgabe für existierende NawaRo Biogasanlagen oder durch die Biogaslobby (nach dem Verursacherprinzip).
Erläuterungen:
Die Produktion von Biogas aus einjährigen Ackerpflanzen (insbesondere Mais) geht in Deutschland einher mit hohen wirtschaftlichen, sozialen und Umweltkosten. Selbst wenn man nur die direkten Effekte berücksichtigt, handelt es sich hierbei um eine ineffiziente erneuerbare Energie und eine ineffiziente Treibhausgas(THG)-Minderungstechnologie. Die Verwendung wird in Deutschland nur durch die hohen Subventionen auf Biogas aus Nahrungsmittelpflanzen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Die Höhe der Zahlungen steht in keinem Verhältnis zum wirklichen oder potentiellen Nutzen für die Gesellschaft. Gleichzeitig entstehen Fehlallokationen von Ressourcen und hohe Opportunitätskosten für die Gesellschaft, sowie hohe Kosten für die Stromverbraucher. Die hoch subventionierte Maisproduktion für Biogas verdrängt die Nahrungsmittelproduktion und fördert die Umwandlung von Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt (wie z.B. Grünland) zu Ackerflächen. Das führt zu einem signifikanten Verlust von Kohlenstoff, direkt durch die geänderte Landnutzung, aber auch indirekt, denn durch die globalen Zusammenhänge der Lebensmittelproduktion führt der Flächenverlust zu Waldrodung.
Subventioniertes Biogas aus Nahrungsmitteln untergräbt die marktorientierte Nahrungsmittelproduktion, ruiniert landwirtschaftliche Pachtbetriebe, vernichtet Arbeitsplätze und zerstört das Gemeindeleben. Die erhöhte Produktion von Mais hat tiefgreifende und bisher nicht in vollem Umfang verstandene Effekte auf die Ökosysteme. Das Rahmenkonzept zur Planung berücksichtigt diese Effekte von Biogasanlagen nicht und schützt die Gemeinden nicht ausreichend. Der privilegierte Status von Anlagen bis 0,500 MW nimmt den Gemeinden ihren Einfluss auf signifikante Veränderungen, während die Nutzung von Sonderindustriegebieten für größere Anlagen die generelle Raumordnungsplanung unterminiert. Vor dem Hintergrund dieses schwachen Planungsrahmens werden unter Parteidruck, der durch die Biogaslobby angefacht wird, Entscheidungen in den Stadträten durchgedrückt.
Das gegenwärtige System stellt eine Form von Planwirtschaft dar, und jeder Politiker müsste aufgrund der Verschwendung von Ressourcen in Sorge sein. Insbesondere muss die Politik die Opportunitätskosten erkennen: Während wir Geld verschwenden, um Biogas aus Nahrungsmitteln zu subventionieren, verlieren wir Chancen und Zeit, in effektive Klimaschutz- und Energiesicherheitsmaßnahmen zu investieren, die so dringend vonnöten sind.
Zusammenfassend ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Form ökologischer Planwirtschaft mit den einer Planwirtschaft entsprechenden Ergebnissen: wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ruin. Politiker verwenden unser Geld, um eine Technologie auf dem Markt voranzutreiben, ohne die Verantwortung für die Konsequenzen zu übernehmen. Wir brauchen ein sofortiges Moratorium für die Genehmigung aller Biogasanlagen, die auf Basis nachwachsender Rohstoffe betrieben werden sollen. Dies ist sehr dringend, denn jeder Monat bringt mehr zugelassene Biogasanlagen mit einer zwanzigjährigen Subventionsbelastung für alle. Das EEG muss reformiert werden – wir brauchen eine Politik, die alle Arten von Klimaschutz und Energiesicherheit gleichwertig unterstützt, keine von Lobbyisten gepuschten Gesetze, die auf Kosten der Allgemeinheit die Gier einiger weniger befriedigt.
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Der Gründauer Bürgerinitiative BISS empfehle ich für alle laufenden und kommenden ähnlichen Verfahren gegen sie und ihre Mitglieder einen Rechtshilfe Fonds einzurichten. Alles, was an Spenden zur Unterstützung des drohenden Verfahrens Schneider./. Barth-Engelbart eingezahlt und nicht dafür ge- und verbraucht wird, wird dann dem Rechtshilfe-Fonds der BISS überwiesen.
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Gratuliere, Herr Barth-Engelbart,
dass sie sich trauen, und den „Schlawiner“ mal eins auswischen.
Wird auch höchste Zeit !. Das erinnert mich an den Fall des Bauern Georg Heitlinger, der als einzelner Bauer gegen den CMA (i.V.Präs. G.Sonnleitner)
CentralMarketingArgentur), des DeutschenBauernverbandes bis zum EuGH durchgeklagt hat und letzlich gewonnen hat.
http://www.welt.de/wirtschaft/article3138017/Bauern-Marketing-CMA-steht-vor-dem-Aus.html
Auf seiner Seite: http://www.absatzfonds-abschaffen.de hat er ein Gewinnspiel ausgelobt, wer den kreativsten Beitrag bei spontanen Namensänderungen
von Kürzel einsendet: Gewinner:
„GÜLLE“= Geld-Übertragung an Lebensmittelkonzerne, Landwirtschaftsfunktionäre und Ernährungsindustrielle
Sie sollten sich mal bei Herrn Heitlinger melden, ich glaube, es gäbe viel zu lachen mit ihm.
Weniger zum Lachen ist mir, bei der Kampagne des illustren Herrn Schneider.
Wie der auf seiner bereits wieder gelöschten Seite gegen Bio herzieht, wäre eher was zum Verklagen. Ich bin selber seit 1984 Biobetrieb mit 3o Ha in Niederbayern, Simbach am Inn und muß sagen, seine Ausführungen sind diletantisch und faktisch durch nichts belegt, dagegen gibt es genug unabhängige Belege und Fakten, dass Bio seine Vorteile hat, ob beim Geschmack, weniger Schadstoffe, besser fürs Wasser und Klima. Interessante Studien hat dazu Alberta Velimirov vom Boltzman-Institut in Wien angefertigt: Bekannteste: „Ratten würden Bio kaufen“
http://www.greenpeace-magazin.de/…/5…/ratten-wuerden-oeko-kaufen/
Publikationsliste Alberta Velimirov : http://orgprints.org/9032/ pdf.
Ich bin sonst schon für erneuerbare Energien, allerdings nicht für Biogas, wie es heute üblicherweise gemacht wird. Wenn ich die Gärsubstate aus der Fläche gewinnen muß, dann über einen Motor mit ca. 35% Ausbeute in Strom und 65% Abwärme , dann über Stromleitungen an den Endverbrauer liefere, kommen höchtstens 25% aus der Ursprungsquelle an.
DAs ist schlechter als bei der Atomkraft. Eine Steinzeittechnologie !!!
Das geht nur, weil das 3-fach gefördert wird: Durch die EU-Flächenprämie,
pro ha etwa 300-400 €, durch die Gasölrückerstattung, die sogen. Dieselbeihilfe, und dann noch über die Einspeisevergütung ! macht zusammen ca. 2000€ pro ha. Das ist die Zahl, die unser Direktor vom Landwirtschaftsamt Pfarrkirchen Herr. Eichenseer öffentlich bei einem Vortrag genannt hat. Das macht alle anderen Betriebszweige platt.
Für ihren Einsatz und ihren Mut und Zivilcourage möchte ich mich ausdrücklich bedanken und möchte sie mit 2oo € einwenig unterstützen.
adventliche und unterstützende Grüsse
konrad Schützeneder
Winklham 11
84359 Simbach am Inn
tel. 08571-2238
schuetzeneder_konrad@yahoo.de