Soldaten! Verweigert den Syrien-Befehl! Wer seinem Land treu dient, sagt NEIN

Soldaten! Verweigert den Syrien-Befehl!

Wer seinem Land treu dient, sagt NEIN

Autor: U. Gellermann
Datum: 10. Dezember 2015

AN DIE SOLDATEN DES SYRIEN-KOMMANDOS

„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“
(Gelöbnis der Bundeswehr)

Soldaten!

Ihr habt geschworen, der Bundesrepublik treu zu dienen. Jetzt will man Euch in einen Krieg senden, der diesem Schwur widerspricht. Das gilt für die kämpfenden Einheiten ebenso wie für die nachgeordneten Dienste.

Dieses Kommando widerspricht jeder Vernunft, jeder militärischen Einsicht und allen Gesetzen, die Euren Dienst betreffen.

Euer Einsatz wird von der Regierung mit der „Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen“ begründet. Ihr wisst, dass Euer Kommando in Afghanistan die gleiche Begründung hatte. Und Ihr wisst auch, dass nach 14 Jahren dieses Auslandseinsatzes der Terror nicht geringer sondern nur mehr geworden ist.

Auch der von den USA geführte Krieg im Irak wurde mit der Terror-Bekämpfung begründet und hatte doch nur mehr Terror und Terroristen zur Folge.

Euer Schwur mahnt Euch zur Verteidigung unseres Landes. So wie auch das Grundgesetz im Artikel 87 a Euch ausdrücklich nur zur Verteidigung verpflichtet. Was auch immer erzählt wird: Es gibt kein UNO–Mandat für den Einsatz in Syrien.
Hat die syrische Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Krieg erklärt? Sind syrische Truppen auf dem Weg zu unseren Grenzen? Nein. Und doch sollt Ihr Euch in diesem Land an einem Krieg beteiligen.

Klar und deutlich sagt der Artikel 26 des Grundgesetzes unserer Republik: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Wer dem Syrienkommando Folge leistet, greift einen souveränen Staat an. Der nimmt an einem Angriffskrieg teil. Das ist strafbar.

Außerdem sollt Ihr Euch an „vorsätzlichen Angriffen auf die Zivilbevölkerung“ Syriens beteiligen. Wie jeder weiß, sind Luftangriffe gegen Terroristen nie ausschließlich auf militärische Ziele zu begrenzen. Immer sind zivile Opfer zu beklagen. Der Internationale Strafgerichtshof bezeichnet solche Einsätze als Kriegsverbrechen und stellt sie unter Strafe.

Ausdrücklich sagt das Soldatengesetz in seinem § 11, dass ein Befehl nicht befolgt werden darf, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.

Soldaten!

Macht Euch nicht strafbar. Verteidigt die Grundrechte unseres Landes. Verweigert Euch diesem unsinnigen, verbrecherischen Einsatz in Syrien. Dient unserem Land und sagt NEIN.

Uli Gellermann
Gefreiter der Reserve
Raketenartilleriebataillon 12

Harmut Barth-Engelbart
Ex Offiziersanwärter
3.PanzergrenadierBataillon 352 / Mellrichstadt

An alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, an alle Verwandten der Soldaten, an ihre Freude und Bekannten: Gebt der Truppe diesen Aufruf, helft Verbrechen zu verhindern, setzt unser gutes Recht durch.
An alle Medien auch und gerade im Internet, an alle Blogs und Sites: Verbreitet dieses Aufruf.

 

Was ich hiermit getan HaBE:

Harmut Barth-Engelbart

Ex Offiziersanwärter im 3. Panzergrenadier-Bataillon 352 Mellrichstadt, Uffz- Ausbilder und Kriegsdienstverweigerer in der Bundeswehr 1966 (gegen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nach Notstandsgesetzparagrafen und drohende Kombattanten-Einsätze im Vietnam-Krieg)


Kommentare

Folgende Leserbriefe wurden zu diesem Artikel geschrieben:

Am 10. Dezember 2015 schrieb S. Hauptkorn:

Spitze!
Fragt sich nur, wie wir an die E-Mail-Adressen der Soldaten kommen?


Am 10. Dezember 2015 schrieb Markus Schmitz:

@Reinhard Sichert

Herr Sichert, ich war Soldat und ich habe lange mit Überzeugung an das geglaubt was ich tat. Glauben Sie mir, das System zu überblicken, geschweige denn zu durchschauen dauert eine gewisse Zeit und ist auch nicht jedem Soldaten möglich. Sich seine eigene Meinung zu bilden dauert eine weiere gewisse Zeit. Den Mut zu finden, seine Lebensplanung über den Haufen zu werfen und nochmal neu anzufangen ist nur ganz, ganz wenigen gegeben, bzw. möglich. Sie geben als Berufssoldat Ihre Pensionsansprüche auf und stehen mit leeren Händen da. Meist haben Sie aber in dem Alter, in dem Sie nicht mehr als Heissporn gelten, sondern ein bereits gesetzteres Alter erreicht haben, eine Familie zu ernähren. Ich will damit zur Vorsicht raten, was schnelle Urteile über den gemeinen Soldaten betrifft. Die Kriegstreiber, die Heizer und Anstachler sitzen in der Politik, der Rüstungslobby und den Medien! Seien Sie sicher, deren Kinder haben nie gedient, werden nie dienen und wenn Sie dienen, werden sie nicht an die Front geschickt. Gegen Pauschalurteile über Soldaten aber möchte ich mich verwehren! Das ist zu einfach! Schwarz – Weiß, so einfach Herr Sichert funktioniert die Welt eben nicht!


Am 10. Dezember 2015 schrieb Lutz Jahoda:

In diesem Artikel der RATIONALGALERIE sind bereits alle rechtlichen Gründe enthalten, die Ulrich Gellermanns Aufruf rechtfertigen.
Zur Ergänzung sei auf den Beitrag von
Professor Norman Paech hingewiesen. Nachzulesen auf den Themenseiten 12 und 13 der „jungen Welt“ von Donnerstag, dem 10. Dezember 2015. Norman Paech ist Professor für Verfassungs- und Völkerrecht i. R. der Universität Hamburg.
Hier Auszüge aus seiner Zusammenfassung:
„Die von der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist unhaltbar. Es besteht kein Recht auf kollektive Selbstverteidigung, weder gemäß Artikel 51 der UN-Charta noch auf Grund der Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249 (2015).
Ein kollektives Selbstverteidigungsrecht zugunsten Syriens besteht nicht, weil die syrische Regierung nicht zugestimmt hat, ihr auch nicht vorgeworfen werden kann, sie sei unwillig oder unfähig, sich zu verteidigen, wenn man sich weigert, mit ihr zu sprechen und sie sogar beseitigen will.
Zudem hat Russland die Zustimmung und damit die völkerrechtliche Legitimation für seine militärischen Verteidigungsmaß-nahmen von der syrischen Regierung erhalten.
Es besteht auch kein kollektives Verteidigungsrecht zugunsten Frankreichs, denn die Terroranschläge in Paris können nicht dem syrischen Staat zugerechnet werden. Syrien hat dem IS nicht, wie seinerzeit Afghanistan für Al-Qaida, ein Rückzugsgebiet bzw. einen „sicheren Hafen“ geboten und hat auch keine Kontrolle über den IS. Das Völkerrecht besteht nach wie vor darauf, dass ein Staat nur dann angegriffen werden darf, wenn ihm die Terroranschläge, die von seinem Territorium ausgehen, zugerechnet werden können. Dies ist ein Gebot der Souveränität und territorialen Integrität sowie des zwingenden Gewaltverbots; beide können nur mit der Zustimmung Syriens aufgehoben werden.
Frankreich verbleiben alle Möglichkeiten der Verfolgung der Attentäter mit den nationalen Mitteln der Polizei, Grenzkontrollen, Strafverfolgung sowie der Einforderung von Beistand und Unterstützung durch die EU-Mitglieds-staaten gemäß Artikel 222 des EU-Vertrags.
In diesem Rahmen kann auch die Bundesrepublik tätig werden.“
Begreiflich, dass sich Frau von der Leyen um den Begriff „Krieg“ herumzuschummeln versucht. Denn abschließend weist Professor Norman Paech auch noch auf diesen Punkt hin:
„Die militärischen Kämpfe gegen den IS sind in völkerrechtlicher Terminologie ein internationaler Konflikt. Er erstreckt sich über zwei Staaten, Irak und Syrien, an ihm nehmen derzeit 15 Länder teil. Es handelt sich um einen Krieg, der schon lange die Dimensionen eines nichtinternationalen Konflikts (Bürgerkrieg) gesprengt hat, und der auch als Krieg bezeichnet werden muss.“

Der Frühling 1945, der für viele Soldaten meines Jahrgangs 1927 und noch jünger zum ewigen Winter wurde, liegt inzwischen siebzig Jahre und sieben Monate zurück.
Unglaublich, dass eine deutsche Regierung an einer Praktik herumbastelt, die das deutsche Volk und dessen Jugend innerhalb von hundert Jahren nach zwei Weltkatastrophen einem dritten Unheil entgegentreideln möchte.
Friedensfreundinnen und Friedensfreunde, lasst uns die Seile kappen!


Am 10. Dezember 2015 schrieb Reinhard Sichert:

Ich begrüße und unterstütze Ihren Aufruf, denn er spricht mir aus dem Herzen. Trotzdem wage ich zu bezweifeln, dass er bei den Soldatinnen und Soldaten und deren Familien irgendetwas bewirkt. Vor kurzem hörte ich ein Interview mit Bundeswehrangehörigen aus Kundus, die sich anlässlich des Blitzbesuches unserer Kriegsministerin in Afghanistan äußerten. Ich vernahm kein Wort des Zweifels an der Sinnhaftigkeit der Verlängerung ihres Einsatzes, sondern nur Euphorie und ungeteilte Zustimmung. Innerhalb meiner Verwandtschaft gibt es auch einen ehemaligen begeisterten Krieger, der an verschiedenen Auslandseinsätzen der Bundeswehr, u.a. in Kundus, teilnahm und ebenfalls hundertprozentig hinter sinnlosen Befehlen stand. Offenbar basierte seine Lakaientreue auf der festen Überzeugung, ?unser Land am Hindukusch verteidigen zu müssen?. Ob es jedoch wirkliche Überzeugung oder eher der aus Sicht eines Normalsterblichen relativ üppige Sold war, sei dahingestellt.
Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass derzeit keine Antikriegsstimmung herrscht und von den Medien verbreiteten Meinungsumfragen zufolge die schweigende Mehrheit des deutschen Volkes den Syrien-Einsatz und damit einen verbrecherischen Krieg unterstützt.

Antwort von U. Gellermann:

Ob sich jetzt sofort Soldaten finden, die ihren Dienst im Syrien-Krieg verweigern, ist sicher fraglich. Es gehört mehr Mut dazu, zum Verbrechen NEIN zu sagen, als beim Verbrechen mitzumachen. Immerhin haben die erste zehn Sites im Netz den Aufruf übernommen, so macht man Anfänge. Erich Kästner: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“


Am 10. Dezember 2015 schrieb Thomas Nippe:

Ich unterstütze Deinen Aufruf vorbehaltlos!


Am 10. Dezember 2015 schrieb Jutta von Freyberg:

Seit einigen Tagen betreue ich in Berghaupten eine kurdische Flüchtlingsfamilie aus Kobanê, die völlig verzweifelt ist. Ich werde ihr deinen Aufruf übersetzen. Danke


Am 10. Dezember 2015 schrieb Herr Wurzelzwerg:

Die BRD-Regierung beruft sich auf die EU-Beistandsklausel gemäß Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages sowie auf div. Resolutionen des UN-Sicherheitsrats.Der Völkerrechtler Norman Paech, ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht, derzeit Prof. für Verfassungs- und Völkerrecht i. R. an der Universität Hamburg, stellt heute eine verfassungs- und völkerrechtliche Analyse zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Syrien in der heutigen Ausgabe der Jungen Welt vor. Sein Fazit: „Die Entsendung der Bundeswehr wäre ein schwerer Verstoß gegen geltendes Völker- und Verfassungsrecht.“ Damit hat er zweifellos recht, dumm nur, dass sich kein regierender Politiker für seine Analyse interessieren wird.

Ihr Aufruf ist gut gemeint, inhaltlich unterstütze ich ihn voll und ganz, und das nicht, weil ich Pazifist bin, sondern weil es sich eben nicht um einen Verteidigungskrieg handelt, wie die Bundesregierung argumentiert, sondern um einen Angriffskrieg gegen den Staat Syrien.

Der Bundesregierung geht es unübersehbar darum, im Fall der Niederlage der Assad-Regierung in der Region präsent zu sein und ein Stück der Beute zu erhaschen. Der Kampf gegen den mörderischen IS tritt dagegen in den Hintergrund, um nicht zu sagen, er ist nicht das Kriegsziel.


Am 10. Dezember 2015 schrieb Hans Rebell-Ion:

„Jede Kanone, die gebaut wird, jedes Kriegsschiff, das vom Stapel gelassen wird, jede abgefeuerte Rakete bedeutet letztlich einen Diebstahl an denen, die hungern und nichts zu essen bekommen, denen, die frieren und keine Kleidung haben. Eine Welt unter Waffen verpulvert nicht nur Geld allein. Sie verpulvert auch den Schweiß ihrer Arbeiter, den Geist ihrer Wissenschaftler und die Hoffnung ihrer Kinder.“
Dwight D. Eisenhower

„Die Schriftsteller können nicht so schnell schreiben, wie die Regierungen Kriege machen; denn das Schreiben verlangt Denkarbeit.“
Bertolt Brecht

„Der ungerechteste Frieden ist immer noch besser als der gerechteste Krieg.“
Marcus Tullius Cicero

„Soldaten sind Mörder!“
Kurt Tucholsky


Am 10. Dezember 2015 schrieb Uwe Bergholz:

Zwar glaube ich nicht, dass einer der Berufssoldaten den Mumm hat zu verweigern, aber Ihre Initiative ist trotzdem großartig. Denn meist wird die Bundeswehr von den Linken links liegen gelassen, das ist falsch. Auch Ihr Ton liest sich ziemlich echt. Ich fühlte mich an die Ansprache meines Kompanie-Chefs beim Morgen-Appell erinnert. Und natürlich komme ich Sie im Gefängnis besuchen!


Am 10. Dezember 2015 schrieb Torsten Küllig:

Ich bin der Sieg
Mein Vater ist der Krieg
Der Friede ist mein Sohn
Der gleicht meinem Vater schon

Erich Fried


Am 10. Dezember 2015 schrieb Guenther Lachmann:

Lieber Uli Gellermann, was denn nun? – dürfen wir nun da, bei dem Assad, oda wieda der da heißt, Fußball spielen oda nich? Uns hat der Kommandeur gesagt, dass wir Fußball spielen dürfen, weil es ja nichts mit Patriotismus zu tun hat. Abba erst müssenwa da die Fremden vatreiben – du weißt schon, die mit dem Assad oda so sich gegen unsere Geschenke wehren wollen. Un dann noch den Assad, den der will ja nich, das hat uns der Kommandeur auf schönem bunten Papier gezeigt, also, der will ja nich, dass wir da Fußball spielen können. Also diese Terrormacher, die Syrier unso, die meine ich müssen erst mal da weg, deshalb verteidigen wir auch unser Fußballspiel. Das sagt auch der neue Vorsitzende im UN-Menschenrechtsrat, Faisal bin Hassan Trad, aus dem schönen Saudi-Arabien. Die haben von uns ja auch Geschenke gekauft – für das Fußballspiel.
14 Jahre, du schreibst aber komische Sachen; 14 Jahre Afghanistan; nee dass weiß ich besser. Wir sinda nuhin, weilwa die Mohnernte übawachen sollen. Mein Vater war da nämlich aufpassen, dass nur unsere Freunde ausa USA die Mohne bekam, und der sagt, du bist ein Seelenvakäufer, der weiß dass, der hat nämlich alle… (Und so weiter und so fort)
/* — * —*/
Noch einmal; Ein großartiger Aufruf! Und ich hoffe, dass unsere Soldaten diesem Aufruf folgen, ihrem Gelöbnis folgen, und nicht dem Befehl gegen die Menschlichkeit Folge leisten. Freilich wird jedem der betreffenden Soldaten der Gedanke von Befehlsverweigerung durch den Kopf gehen. Einschließlich eines Strafverfahrens, welches auf ihn wartet. Hier trennt sich die Spreu vom stechenden Hafer. – Staatsanwälte (unbedingt und absolut weisungsgebunden) und Richter (ebenso weisungsgebunden durch Parteizugehörigkeit) müssen dann entscheiden, ob aus dem latenten Faschismus, ein potentieller, ein existentieller, Faschismus ausgerufen werden kann. – Darüber muss sich der Soldat bewusst sein.
Es werden nur Freiwillige zum Krieg befohlen. Mit Didaktik und Logik ist aus diesem Umfeld nicht viel zu holen. Die Stimulanz des Abenteuers – endlich einmal so schön schießen zu dürfen, kann dem Soldaten nur genommen werden, wenn ihm bewusst gemacht wird, dass sein befohlener Krieg, auch ein Krieg gegen die eigene Bevölkerung ist. Eine Anordnung von Kreaturen, deren Bestreben es ist das Volk zu vergewaltigen.Die Unterstützung und Beihilfe zum Mord folglich eine Akzeptanz des Mordens in Deutschland führt. Was doch wohl die Bevölkerung, mehrheitlich, ablehnt.


Am 10. Dezember 2015 schrieb Rudolph Bauer:

Ausgezeichnet! Vielen Dank, Riesenapplaus; die Soldatinnen und Soldaten sind die *richtige* Adresse der Friedens- und Antikriegsbewegung. Denn sie bezahlen mit ihrem Leben, ihrer Gesundheit oder ihrer Psyche (Traumata). Tragt den Widerstand in die Truppe! Niemand aus der Politikerkaste (auch nicht die Delegierten des SPD-Parteitags), aus den Chefetagen der Rüstungsindustrie und der Medien, die den Krieg gutheissen, ist im mörderischen Fronteinsatz. Soldatinnen und Soldaten, verweigert die Befolgung verbrecherischer Befehle! Befolgt das Grundgesetz! Erweist Euch als tapfer! Keine Wiederholung der Verbrechen der Wehrmacht!


Am 10. Dezember 2015 schrieb Helene+Ansgar Klein:

Wir helfen, diesen absolut notwendigen Aufruf zu verbreiten.


Am 10. Dezember 2015 schrieb Benny Thomas Olieni:

„Wer dem Syrienkommando Folge leistet, greift einen souveränen Staat an. Der nimmt an einem Angriffskrieg teil. Das ist strafbar.“

Das ist aus gutem Grunde strafbar – es ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vom Völkerrecht ganz zu schweigen!

Lieber Uli Gellermann,

ich danke Ihnen von Herzen für diesen mutigen und dringend notwendigen Aufruf an die „Staatsbürger in Uniform“ und die nachgeordneten Dienste.

Das Berliner Regime hat den Boden des Grundgesetzes, des Völkerrechtes, der demokratischen Grundregeln schrittweise verlassen.

Jede und jeder Einzelne ist jetzt aufgerufen, bei Anordnungen des Regimes genau und gewissenhaft zu prüfen, ob er sie befolgt, oder ob er sich aus Gewissensgründen gezwungen sieht, dies nicht zu tun.

Ihren Aufruf leite ich in meinem Freundes- und Bekanntenkreis weiter.


Am 10. Dezember 2015 schrieb Markus Schmitz:

Aus Sorge um Deutschland, aus Sorge um Kameraden der Bundeswehr!

Dieser Angriffskrieg dient niemandem, weder dem Frieden, noch den Syrern und am allerwenigsten der Verteidigung unseres Vaterlandes! Er soll einer kleinen Machtelite dazu dienen, ihre Macht und ihren Einfluß auszuweiten. Diese Machtelite stellt sich eigenmächtig und rechtswidrig über geltendes, nationales und internationales Gesetz. Sie schert sich einen Dreck um Menschenleben und Menschenrechte und setzt sich so selbst auf gleiche Stufe mit dem schlimmsten Terroristen! Dass eine oberste Justiz und ein Staatsschutz diesen Rechtsbruch nicht strafrechtlich verfolgen, dass Straf- und Staatsrechtler nicht aufschreien, zeigt wie marode unser westliches Werte- und Rechtssystem bereits ist. Man muß die Frage stellen, ob nicht der Artikel 20, Absatz 4 i.V.m. Absatz 3 des Grundgesetzes bereits Anwendung finden muß. Wer reinen Gewissens bleiben will, wer unsere westlichen Werte mit Inhalt füllen will, wer einen gesunden Menschenverstand hat, lässt sich nicht durch unsere Politiker mißbrauchen und verführen. Er hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zum Widerstand und muß sich einem solchen Kriegseinsatz als Staatsbürger in Uniform verweigern!

Markus Schmitz, Stabsfeldwebel a.D.
– diente der BRD mehrfach im Bosnienkrieg
– diente der BRD mehrfach und über mehrere Jahre ununterbrochen im Afghanistankrieg
– schied im Rahmen der Bundeswehrreform auf eigenen Wunsch, freiwillig aus dem aktiven Dienst aus.

Dran bleiben…

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Autor: Hartmut Barth-Engelbart

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