Umverteilung von Unten nach Oben wie und wo man es erst nicht vermutet: Hat der Gründauer Alt-Bürgermeister Meyer die Holzrechte Gründaus an die Nachfolger der Büdinger Fürsten verschenkt ?

Der Verzicht vieler Gemeinden auf ihre Holzrechte bringt dem Nachfolger des Ysenburg-Büdinger Fürstenhauses, dem Wiener ILAG-Konzern und seiner Tochter „Constantia-Forst GmbH“ Millionen in die Kasse. Und verarmt die Kommunen weiter. Wie das ?
Holzrechte sind über viele Hundert Jahre  immer wieder erkämpfte soziale Rechte der Kommunen. Rechte, die besonders in den Hungerjahren von 1817 bis 1825 über Leben und Tod entschieden.  Denn Teil der Holzrechte war der Anspruch der „Bedürftigen“ in den Gemeinden auf Brennholz aus den Reichsforsten, wie dem Büdinger Wald .. Und heute ? Die Haushalte, in denen das Geld kaum mehr für Einkäufe beim Discounter reicht, die mit Abfallholz statt mit Öl oder Gas heizen müssen, nehmen zu.  Auch heute, wo es für die Kommunen durch Steuererlässe immer enger wird, drängt die Finanzaufsicht auf die schnelle Versilberung der Holzrechte durch Abfindungszahlungen, auf den Verkauf , die Privatisierung sozialer Einrichtungen der Kommunen. Wie lange wird es dauern, bis die Kommunen gezwungen werden auch noch die Reste ihrer Wälder an Private zu verkaufen? Und damit ihre Naherholungsgebiete und die Wanderwege neben den Holzrechten auch noch zu verlieren.
Die Holzrechte waren wesentlicher Bestandteil der Forderungen bei den Oberhessischen Bauernaufständen 1830 und der 1848er demokratischen Revolution. Der preußische Staat – wie das spätere Kaiserreich- versuchten stetig, den Fürsten die exclusive Nutzung und Vermarktung der Wälder zu sichern: es ging um die Belieferung der fürstlichen Manufakturen und Industrien vom Eisenhammer bis zur Brauerei, von der Steingutmanufaktur bis zu den Glashütten, um die Holzkohleherstellung, es ging um gewaltige Profite beim Bauholz für die expandierenden Städte, Grubenholz, Schwellenholz für den Eisenbahnbau, um die Belieferung der Reichswehr mit Holz für militärische Anlagen jeder Art, für Unterstände, Bunker-, Tunnel- und Straßen-/Brückenbau und es ging um die Durchsetzung des regionalen Monopols auf Brennholzvermarktung. Mit relativ geringen und den Infaltionen ausgelieferten Abfindungszahlungen wurden die Kommunen defakto enteignet.

Der Büdinger Wald und die Holzrechte werden wieder zum Thema beim 10. Erzählabend des Historisch-Demokratischen Vereins Mittel-Gründau von 1848.  Am Donnerstag 3.3.  findet der Erzählabend  ab 18.30 Uhr in der Gaststätte STENGER/HEISS statt. In Mittel-Gründau, in der Haingründauerstraße 10.

Wieviele Millionen werden es sein, die Gründau durch einen unterlassenen Einspruch verloren hat und noch verlieren wird? Oder sind es wieder NUR ein paar läppische Hunderttausender ?
War wieder Mal Fürsten-Geburtstag ? Da hat man doch immer der Obrigkeit ein Geschenk gemacht, um sie gnädig zu stimmen!  Oder war Fürstenhochzeit, wofür dann die Gelnhäuser  1905 Teile der Altstadt niederrissen, damit Kaiser Willem der Zwote möglichst ohne viele Kurven direkt vom extra für ihn erbauten Kaiserbahnhof in die Marienkirche einmarschieren konnte.   Und warum ? Die Gräfin von Büdingen Meerholz heiratete … und der Herzog von Windsor saß in der Marienkirche erst in der dritten Reihe.. Da hätte der Gutti höchstens die Koffer tragen dürfen, aber noch nicht Mal das. Denn man wußte schon damals, dass er über seine “eigenen” Fußnoten stolpert. Und dann hätten des Kaisers neue Kleider im Gelnhäuser Dreck gelegen …  ZUR SACHE !!!  In der Wiener ILAG, der Immobilien- und Gemischtwaren-Konzernmutter der “CONSTANTIA-Forst GMBH” sind neben dem Geld- auch viele Hochadlige versammelt, prozentual fast so viele wie in dem Unternehmen, das die Konkurs/Insolvenzabwicklung der fürstlichen Waldbetriebe betrieben hat. Böse Zungen reden hier davon, dass der Wald von der einen Tasche in die nächste der gleichen Hose gewandert sei.
Oder von der Hose in die Jacke.  Und der Erlös ? Sei net bös, net nervös, sag es war nix!!!  Aber  – so ebenfalls die bösen Zungen aus dem Volksmunde: “Hier ist eh alles Jacke wie Hose!”. In welche Jacke und welche Hose wanderten jetzt die Holzrechte der Gemeinde Gründau und warum konnten sie dahin wandern? Die Holzrechte der Gemeinden schmälern die Profite, die “Constantia” aus dem Wald holen läßt. Es geht um großes Geld. Um Wald und Holz in gigantischen Mengen …. über Generationen und es geht um Raubbau, den ein Konzern auf unrechtmäßig verkauften Gebiet betreibt, wenn man seinen Augen mehr traut als den Beteuerungen der Holzhehler.  Die Wälder sehen zunehmend gerupfter aus. . Der Eichenbestand verschwindet, … Und die Holzrechte verschwinden auch. Holzrechte, aus denen die Gemeinden Sozialleistungen erbringen und finanzieren konnten … aus Beständen, die bei „nachhaltiger“ Bewirtschaftung immer wieder nachwuchsen und ein schier unerschöpflicher direkter und indirekter Quell für die Gemeindekassen waren. Die nachhaltige Bewirtschaftung des Büdinger Waldes ist ebenfalls seit über 800 Jahren  auch für die Fürsten verpflichtend festgelegt. Auch diese Verpflichtung müsste die „Constantia-Forst“ GmbH einhalten. Muss man diese Verpflichtung etwa genauso erst wieder einklagen wie die Wegerechte des Vogelsberg Höhen Clubs ?
Er hätte Bürgermeister Meyer im persönlichen Gespräch darauf hingewiesen, dass er für die Gründauer Holzrechte im Insolvenzverfahren der fürstlichen Waldbetriebe Einspruch einlegen müsse, sagte mir der Historiker Christian Vogel. In seinem Buch über „Die Holzrechte im Büdinger Wald“  von der Zeit Barbarossas bis heute kann man es nachlesen, was die Gründauer entweder schon „verloren“  oder noch zu „verlieren“ haben.. Dieses Buch ist die Pflichtlektüre für alle mit den Holzrechten zur Zeit befassten Richter und Rechtsanwälte. Christian Vogel ist der nicht nur in Hessen allseitig anerkannte „Waldrechts-Experte“ und deshalb auch wissenschaftlicher Berater der Gemeinden, die zur Zeit gerade ihre historischen Waldrechte gegen die Nachfolger der Büdinger Fürsten einklagen. Mit dabei sind Brachttal, Kefenrod und die Stadt Büdingen selbst. Gründau könnte auch dabei sein. Aber hier habe nach ersten Gesprächen mit dem Bürgermeister Meyer niemand mehr Interesse gezeigt. Es sei nichts passiert. „Da habe ich mich dann auch nicht mehr darum gekümmert.“, so Christian Vogel. Bürgermeister Meyer hat offenbar keinen Einspruch eingelegt. Hat etwa der Gemeindevorstand nichts davon gewußt ?
Dabei hat Haingründau in einem spektakulären Prozess vor den Gerichten des Großherzogtums in Giessen und Darmstadt seine Holzrechte erfolgreich gegen die Büdinger von 1818 bis 1821 wieder einklagen können. Auch das wurde von Vogel der Gemeinde nochmals mitgeteilt..Urteile, die heute noch Bestand haben….
Die Holzrechte sind über Generationen mehr als Gold wert. Christian Vogel spricht von Millionen! 
Nach Auskunft des Historikers und Waldrechtsexperten  bestehen -wenn auch geringe, aber nichtsdestotrotz noch Chancen für Gründau, sich den klagenden Kommunen anzuschließen.
Die Zeit drängt. Vor der Wahl wäre besser als nach der Wahl.
Mehr zum Thema beim 10. Erzählabend des Historisch-Demokratischen Vereins Mittel-Gründau von 1848 am 3.3. 2011 um 18.30 Uhr in der Gaststätte STENGER/HEISS Haingründauerstraße 10
zu den Holzrechten weiterer Gründauer Ortsteile – also Mittel-Gründau  und Niedergründau schreibt der Lokalhistoriker Walter Nies in seinem Buch „Der Mark- und Gerichtswald Büdingen“ 
Vor anderthalb Jahren hatte das Gelnhäuser Tageblatt bereits in einem Artikel über die Holzrechte im Büdinger Wald berichet.

Die Holzrechte im Büdinger Wald und ihre Auswirkungen

03.06.2009 – GELNHAUSEN

Autor Christian Vogel referiert auf Einladung des Geschichtsvereins im Romanischen Haus – Ursprünge im Mittelalter – Rodungen ab dem 12. Jahrhundert(fm). Einen informationsreichen, vielseitigen und mit erheiternden Anekdoten gespickten Vortrag über die Holzrechte im Büdinger Wald hielt Christian Vogel auf Einladung des Geschichtsvereins im Romanischen Haus. Er erklärte anschaulich die im Laufe der Zeit sinkende Bedeutung der teilweise schon im hohen Mittelalter an verschiedene Gemeinden verliehenen Holzrechte.Der Begriff „Büdinger Wald“ werde im allgemeinen Sprachgebrauch auf die heute noch existierende Waldfläche reduziert. Tatsächlich sei er aber ein Rechtsgebilde, ein Territorium ähnlich wie beispielsweise der Gerichtsbezirk Gründau. Durch zahlreiche Rodungen ab dem 12. Jahrhundert habe sich die mit Holzrechten belastete Fläche des Büdinger Waldes um einiges vermindert. Im Jahre 1989 gründete die Familie Ysenburg eine „Forstbetrieb Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR“, die 2005 Konkurs ging. Daraufhin wurde der gesamte Büdinger Wald an die „Constantia Forst GmbH“ eines österreichischen Investors verkauft. Losholzrecht Das wichtigste und auch heute noch kommerziell verwertbare Recht sei das Losholzrecht, das „Recht zur Fällung von Holz am Stamm“. Dieses sei ursprünglich nur ein Ergänzungsrecht gewesen, damit die „Deckung der Brandholzbedürfnisse“ der Bevölkerung gewährleistet werden konnte. Die vier Großgemeinden Büdingen, Brachtal und Kefenrod hätten dieses Recht auch heute noch, während es andere Gemeinden wie beispielsweise Gelnhausen nach der Zwangseingliederung in das preußische Reich 1866 gegen Geldzahlungen abgelöst hätten. Die Gemeinde Wächterbach habe diese Holzrechte bis vor kurzem ebenfalls noch besessen, aber sie hat diese durch einen Vertrag mit dem derzeitigen Eigentümer gegen Waldflächen eingetauscht. Problematisch an den noch heute bestehenden Holzrechten sei, dass 1900 Grundbücher angelegt wurden. Dabei sei festgelegt worden, dass vor 1900 entstandene Rechte, zu denen die Holzrechte der Gemeinden zählen, weiter gelten.Die Holzrechte seien demnach zwar nicht im Grundbuch festgeschrieben, aber die Rechtsgrundlage für den Fortbestand dieser Rechte seien die in den Jahren 1879 bis 1889 geschlossenen Rezesse. Neben der Einführung der Grundrechte habe die Auflösung der Fideikomisse in Büdingen und Wächterbach 1931 eine weitere Zäsur für die Rezessrechte gebracht. Ziel der Gemeinden sei es heute, die noch bestehenden Rechte am Büdinger Wald in das Grundbuch eintragen zu lassen. Dies sei aber wohl nur über einen Rechtsstreit mit dem derzeitigen Eigentümer durchzusetzen. 2006 ist es bereits gelungen Widersprüche gegen die Richtigkeit der Grundbücher einzutragen. Streitpunkt sind die Losholzrechte auf einer Fläche des Büdinger Waldes, die insgesamt 500 Hektar beträgt. Der Wert der Holzlieferungen belaufe sich auf einen Millionenbetrag. Christian Vogel, der in verschiedenen Archiven die historischen Grundlagen zusammengesucht und zusammengestellt hat, ist sich sicher, dass der Prozess „unter normalen Umständen nicht verlierbar“ ist. Näher Interessierte können sein Buch „Holzrechte im Büdinger Wald vom hohen Mittelalter bis heute“, das die geschichtliche Grundlage des Prozesses bildet, im Buchhandel erwerben. OB ES GELINGEN WIRD, BEIDE BÜCHER BIS ZUM 3.3. ZU BESORGEN ? Schaumerma!

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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