Altersarmut wg. Berufsverbot ist nicht mit Spenden zu beenden
Altersarmut wg. Berufsverbot ist nicht mit Spenden zu beenden
Jedoch könnten Spenden zum Beispiel Wohnungskündigungen abwenden, bevor gewerkschaftliche und staatliche Entscheidungsgremien nach langen notwendigen Beratungen und satzungsgemäßem Vorgehen Rehabilitierungsmaßnahmen ergreifen und Entschädigungszahlungen leisten. Die Berufsverbotsopfer könnten Kleidung kaufen, am kulturellen Leben teilnehmen (In EZBankfurt z.B. wird Berufsverbotsopfern, die auch nur zwei € über der Grundsicherung liegen, der „Frankfurt-Pass“ gestrichen, der verbilligte Museums-, Theater und Konzertbesuche und die verbilligte Nutzung des ÖPNV ermöglicht)
Den Opfern des unter Willi Brandt beschlossenen „Radikalenerlasses“ (als Ergänzung der gerade verabschiedeten Notstandsgesetze, mit denen bekanntlich „mehr Demokratie gewagt“ wurde) steht nach der staatlichen Rechtsbeugung von 1972 neben der öffentlichen Rehabilitierung eine staatliche Entschädigung zu.
Durch Gewerkschaftsausschlüsse wurde vielen Berufsverbotsopfern der Gang vor den europäischen Gerichtshof in Straßburg praktisch versperrt, weil mit dem Gewerkschaftsausschluss auch der gewerkschaftliche Rechtsschutz wegfiel. Der Straßburger Gerichtshof konnte im Einzelfall Berufsverbote nach langen Verfahren zwar aufheben, doch nach Straßburg konnten nur KollegINNen gehen, die nicht wie üblich noch vor dem staatlichen Berufsverbot auch noch aus ihrer Gewerkschaft in der Regel gegen das absolute Mehrheitsvotum der Mitglieder ausgeschlossen wurden.
Die GEW, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft macht zur Zeit zusammen mit der IG-Metall, der vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und verschiedenen Initiativen gegen die Berufsverbote Druck auf die Landesregierungen und den Bund, mit der Forderung u.a. nach finanzieller Entschädigung.
Nur lassen sich Hausbesitzer bei ausstehenden Mietzahlungen nicht mit dem Hinweis auf die Dauer gewerkschaftlich-politischer Entscheidungsprozesse vertrösten. Finanzielle Unterstützung wird deshalb sofort gebraucht.
Zahlungen aus Gewerkschafts-Fonds und -kassen sind auch bei eventuellen dahingehenden Beschlüssen insofern problematisch, als sie offiziell finanzamtlich erfasst geleistet werden müssen und damit staatlich registriert auch von der „Grundsicherung“ der in Not gebrachten Berufsverbotsopfer abgezogen würden (so, wie jetzt jede minimale Rentenerhöhung automatisch das Wohngeld reduziert). Dieses Problem lässt sich vorläufig nur durch direkte Barunterstützung oder private Überweisung von “Geburtstagsgeschenken” usw.. lösen. Und eben nur als eine Übergangsmaßnahme, die ich organisieren möchte.
Hier das Spendenkonto : Konto-Inhaber Hartmut Barth-Engelbart / VR-Bank Main-Kinzig-Büdingen eG. Kennwort “Berufsverbot & Altersnot” BIC: GENODEF1LRS / IBAN: DE66 5066 1639 0001 1400 86
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Der Fraktionsvorsitzende der LINKEn im Hessischen Landtag -Willi van Oyen hat in einem Interview in der Tageszeitung „junge Welt“ am 26.1. die Gewerkschaftsausschlüsse leider nicht erwähnt und damit auch nicht die Verweigerung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes.
Weiter fehlt in diesem jW-Interview der Hinweis, wie Willi Brandt das mit seinem „Irrtum“ gemeint hatte, als er die Berufsverbote als Irrtum bezeichnete. Er war nicht generell gegen die Berufsverbote, sie sollten nur so angewendet werden, dass es weniger Kollateralschäden in den SPD-Kinder- und -Vorgärten dabei gibt. Es sollten Linke geschont werden, „die sich nichts zu Schulden“ hatten kommen lassen – also Linke, die nichts tun. Gemeint waren damit solche Berufsverbotsopfer, die immer betonen, sie hätten doch gar nichts getan! Brandt-Male, exemplarische Berufsverbote für besonders Aktive sollten ausreichen … und dann kam die Brandt-Reform der Berufsverbote: aus allen Regelangefragten wurden die Aktivsten Linken nach dem Regelausschluss aus ihren Gewerkschaften für individuelle Behandlung ausgesucht.
Statt des offenen Berufsverbots kam das systematische Schlechtprüfen, gegen das man auch mit Rechtsschutz in Straßburg nichts unternehmen konnte. Auch die öffentliche Solidarisierung war schwieriger, weil es sich ja offiziell nur um Nichtübernahmen von „zu schlechten“ Kandidatinnen handelte.
Hier ergibt sich eine hohe Dunkelziffer bei den Opfern. Für die Gewerkschaften gibt es allerdings ein gutes Erhellungsmittel für dies Dunkelziffer, ein untrügliches Indiz für das Vorliegen eines solchen „soft-core“-Berufsverbotes. Das war nämlich in der Regel mit dem Gewerkschaftsausschluss kombiniert. In den Archiven der DGB-Gewerkschaften muss man nur die Unterlagen über Ausschlüsse der End60er bis in die 80er heraussuchen, um den Ländern und der Bundesrepublik den Umfang der Entschädigungsforderungen zu unterbreiten.
Es liegen Modellrechnungen am Beispiel von Lehrerinnen vor, die die Verluste durch Berufsverbot mit 300.000 bis 700.000 € pro Kopf beziffern: gevierteltes (oder Null-) Einkommen durch Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung, Hilfsarbeiterjobs usw.. und wegen der geviertelten /halbierten Pension oder Niedrigrente. Psychische und physische Gesundheitsschäden sind dabei noch nicht mitgerechnet.
Bei facebook gibt es jetzt eine Seite, Berufsverbot & Altersnot mit Hilfe von Gewerkschaftsausschluss
Diese Seite wendet sich an vom Berufsverbot Betroffene und (noch) nicht Betroffene. Hier sollen sich die betroffenen KollegINNen melden. Bis unsere Gewerkschaften ihre Archive nach Ausschlüssen durchgesucht haben, werden noch viele Monate vergehen, wenn nicht Jahre. So lange können viele KollegINNen mit Mietzahlungen, Kleidung kaufen usw. nicht warten. Hier sollen deshalb Spenden gesammelt werden für die Unterstützung von durch Gewerkschaftsausschluss und Berufsverbot in Altersarmut gebrachte KollegINNen. Diese Sammlung soll die Zeit überbrücken helfen, bis gewerkschaftliche Beschlüsse gefasst und umgesetzt sind, bis staatliche Wiedergutmachung endlich geleistet wird. Diese Seite soll das Thema präsent halten und gegen schleichende Tendenzen in diese Richtung wie offen wieder praktizierte Berufsverbote mobilisieren. “Drah di net um, der Gutachter geht um !!” Neuerdings werden renitente, gewerkschaftlich zu aktive Berufsanfänger durch permanente Beschlechtachtung mit der soft-core-version von Berufsverbot wegselektiert … die sind dann halt auch wieder wie viele vor 40 Jahren einfach “zu schlecht” für den Beruf!
Hier nochmal das Spendenkonto : Konto-Inhaber Hartmut Barth-Engelbart / VR-Bank Main-Kinzig-Büdingen eG. Kennwort “Berufsverbot & Altersnot” BIC: GENODEF1LRS / IBAN: DE66 5066 1639 0001 1400 86
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GEW-Mitschuld an Berufsverboten- Entschuldigungsbitte reicht nicht!
In einem Offenen Brief an den Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft -GEW- haben zwei Berufsverbots-Betroffene die Beteiligung der GEW an den Berufsverboten thematisiert, bis zu 500.000,- € Pro-Kopf-Verluste errechnet und die daraus folgende Altersarmut geschildert. Die beiden GEW-Mitglieder, der Frankfurter Historiker Dr. Manfred H.W. Köhler und der Schriftsteller & Grundschullehrer i.R. Hartmut Barth-Engelbart (Ex-GEW- & ÖTV-Hessen-Landesvorstands-Mitglied) haben den GEW-Hauptvorstand aufgefordert, jetzt der öffentlichen Bitte um Entschuldigung und den Wiedergutmachungs-Versprechungen des entsprechenden Hauptvorstandsbeschlusses von 2012 endlich Taten folgen zu lassen. Beide GEW-Mitglieder haben zahlreiche Artikel zum Thema geschrieben, Seminare dazu durchgeführt. Trotz Zusage, wurde ihr Grundlagenartikel zur Geschichte der Berufsverbote bisher von der Bundes-GEW nicht veröffentlicht.
“…. So hat der Kollege Thöne, der Vorgänger Marlies Tepes als Bundesvorsitzender der GEW vor mehr als 4 Jahren versprochen, die Opfer von Berufsverbot und Unvereinbarkeitsbeschlüssen – nach seiner Bitte um Entschuldigung- nicht nur verbal sondern auch materiell etwas zu entschädigen: aus dem Rodenstein-Fonds sollten Mittel an Berufsverbotsopfer gezahlt werden. Die Zeitschrift Erziehung und Wissenschaft (E&W) hatte ebenfalls zugesagt, einen Grundsatz-Artikel über die Berufsverbote in diesem Zusammenhang zu veröffentlichen. Auf beides warten die Betroffenen bis heute vergeblich. … ” Siehe dazu auch:
Berufsverbotsopfer: statt warmer Worte endlich materielle Wiedergutmachung!?
12. Oktober 2016
“… der GEW-Bundes-Hauptvorstand hat noch unter dem Kollegen Thöne in Göttingen 2012 nach der löblichen Bitte um Entschuldigung endlich auch praktische Schritte zur materiellen Wiedergutmachung für Berufsverbots- und Unvereinbarkeitsbeschluss- und GEW-(ÖTV/IGM/IGDrupa-IG-Medien) DGB-Ausschluss-Opfer zugesagt aber bisher nicht eingehalten…” (aus:)
Über Aus-& Einflüsse des faschistischen NSLB in & auf die GEWerkschaft Erziehung & Wissenschaft
& siehe auch:
Hessische Staatsverschuldung steigt “über Nacht” um über 2 Milliarden € .
“Plötzlich taucht ein Altschuldenberg auf!” / Bund & andere Länder noch stärker betroffen
(massmedia/upi/drySAT/ire/xPress) Frankfurt: Hessen ist weit höher verschuldet als bisher bekannt. Schuld daran ist nicht nur die CDU/FDP, auch SPD und GRÜNE sind dafür verantwortlich. Die 1,5 Milliarden € Neuverschuldung für 2012 steigen durch jetzt entdeckte Altschulden der “öffentlichen Hände” von bundesweit über 15 Mrd EURO. Von diesem Altschuldenberg hat Hessen mindestens 2 Milliarden € mitverschuldet. Der Rest verteilt sich auf den Bund und weitere 11 Bundesländer mit unterschiedlich großen Anteilen.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Finanzminister Thomas Schäfer verhagelt diese Meldung ihre gerade frisch präsentierte “Aufschwungsrechnung” für 2012 (siehe: FR 26.01.2012 R4 “Schneller aus der Krise als geplant” http://www.fr-online.de/frankfurt-hessen ) …..
Fortsetzung & die Links zu weiteren grundlegenden Artikeln zum Thema folgen nach dem Offenen Brief: