Dass Bilfinger & Berger bei der Start-& Landebahn FRAPORT-MORD-Nord dicke im Geschäft ist und es schon lange war, noch bevor Roland Koch dort die Führung übernahm, das ist so klar wie die Verbindungen zwischen Volker Bouffier & Boris Rhein & der Führung des hessischen Verfassungsschutzes. .
Da war Roland Koch noch Hessischer LandesPatePaterNosterVater und oberster VerFührer zum Nachtflugterror und bester VorFührer der hessischen LärmschutzKommission. Alles klar soweit.?
Erfreulicher Weise schiessen beim anhaltendem Niedergang der CDU die AntiFluglärm-Initiativen wie Pilze aus dem Boden und bieten der Mutter der Startbahn-West jetzt jede Menge Profilierungs-Chancen. Gut so, wenn es nicht wieder damit endet, dass die nächste Wahl eine SPD an die Landesspitze bringt, die dann im Sattel und an den Trögen nach einer kurzen Trauerfrist und Schonzeit auf unseren Interessen herumtrampelt. Das hatten wir schon ein paar Mal.
Egal wer oben sitzt, die Macht hat nun einmal auch dann das Kapital. Und das braucht und hat seine Verhältnisse und die läßt es tanzen, egal ob Verhältnisse mit und Beziehungen zu Ministerpräsidenten, BundeskanzlerINNEn, EU-KommissarINNen , Landräte, Ober- oder Dorfbürgermeister(innen) oder Abgeordnete sind. Die müssen noch nicht Mal Beraterverträge haben wie Joschka Fischer oder Hans Eichel, von Peer Steinbrück will ich gar nix erzählen….
Aber jetzt gehts echt los: in Gründau
(das war früher Mal Möbel-Walther-A66-Abfahrt Lieblos- Witte-Würfl, die drei goldenen W / heute ist es Möbel-Höfner/Bauhaus/media-markt/ AushubSchneider) -also in Gründau Rothenbergen treffen sich die Lärm-Terrorisierten am 28.11.im dortigen Bürgerhaus, dem verschandelten Rest des ehemaligen historischen Weinbauern-Hofes Fass, mit seinen längst abgerissenen Arkaden, dem von der Volksbank bestezten Gasthaus, wo Napoleon nächtigte und wo ihm seine Kriegskasse von den ausgeplünderten Bauern geklaut wurde. Jetzt hat jemand (obs die Volksbank war aus Angst vor geschichtsbewussten Bankräubern ?) den historischen Kellereingang zu Napoleons KriegskassenTresorraum zuasphaltiert und damit einen zusätzlichen halben Kundenparkplatz geschaffen, SUPER!! Ach so, zur Geschichte des vor drei Tagen abgebrannten ältesten Haus freier Bauern in Mittel-Gründau werde ich hier später schreiben. Nur jetzt schon der Apell an die Gemeinde, das Haus wieder aufzubauen. Es war die historische Grenzbebauung westlich des alten Dorfplatzes, des Dorfangers um den zentralen Dorfbrunnen. Und wenn schon der feuer-entdachte Fachwerkbau aus dem Jahre 1782 im Inspirierten-Baustil des Hanauer Landes mit seinen KrüppelWalmdächern abgerissen werden sollte, dann bitte nur unter Aufsicht unbestochener Archäologen und Historiker!!):
(das war früher Mal Möbel-Walther-A66-Abfahrt Lieblos- Witte-Würfl, die drei goldenen W / heute ist es Möbel-Höfner/Bauhaus/media-markt/ AushubSchneider) -also in Gründau Rothenbergen treffen sich die Lärm-Terrorisierten am 28.11.im dortigen Bürgerhaus, dem verschandelten Rest des ehemaligen historischen Weinbauern-Hofes Fass, mit seinen längst abgerissenen Arkaden, dem von der Volksbank bestezten Gasthaus, wo Napoleon nächtigte und wo ihm seine Kriegskasse von den ausgeplünderten Bauern geklaut wurde. Jetzt hat jemand (obs die Volksbank war aus Angst vor geschichtsbewussten Bankräubern ?) den historischen Kellereingang zu Napoleons KriegskassenTresorraum zuasphaltiert und damit einen zusätzlichen halben Kundenparkplatz geschaffen, SUPER!! Ach so, zur Geschichte des vor drei Tagen abgebrannten ältesten Haus freier Bauern in Mittel-Gründau werde ich hier später schreiben. Nur jetzt schon der Apell an die Gemeinde, das Haus wieder aufzubauen. Es war die historische Grenzbebauung westlich des alten Dorfplatzes, des Dorfangers um den zentralen Dorfbrunnen. Und wenn schon der feuer-entdachte Fachwerkbau aus dem Jahre 1782 im Inspirierten-Baustil des Hanauer Landes mit seinen KrüppelWalmdächern abgerissen werden sollte, dann bitte nur unter Aufsicht unbestochener Archäologen und Historiker!!):
Jetzt gehts aber wirklich looooos:
SPD Gründau macht mobil – Fluglärm macht nicht vor den Toren Gründaus halt. Seit März dieses Jahres sind wir in Gründau ebenso wie die Einwohner in den Nachbargemeinden erhöhter Lärmbelästigung durch tief fliegende Flugzeuge und veränderte Anflugrouten ausgesetzt. Eine Situation, die für uns so nicht hinnehmbar ist, vor allem, da es alternative Anflugmöglichkeiten gibt, die weniger Lärm verursachen und obendrein auch energiesparender wären.
Daher rufen wir alle Bürger zu einer „Aktion gegen Fluglärm“ am Montag, 28.11.2011, ab 20:15 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Rothenbergen auf.
In einer Podiumsdiskussion werden u. a. Landrat Erich Pipa, der Vorsitzender der IG Fluglärm Eric Ludwig, Rechtsanwalt Mathias Möller-Meinecke und Bürgermeister Heiko Merz über die aktuelle Situation informieren, über das vor kurzem stattgefundene Gespräch im Berliner Verkehrsministerium berichten und die Alternativen aufzeigen.
Daher rufen wir alle Bürger zu einer „Aktion gegen Fluglärm“ am Montag, 28.11.2011, ab 20:15 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Rothenbergen auf.
In einer Podiumsdiskussion werden u. a. Landrat Erich Pipa, der Vorsitzender der IG Fluglärm Eric Ludwig, Rechtsanwalt Mathias Möller-Meinecke und Bürgermeister Heiko Merz über die aktuelle Situation informieren, über das vor kurzem stattgefundene Gespräch im Berliner Verkehrsministerium berichten und die Alternativen aufzeigen.
Gerne mit dabei, wogegen wir schon seit über 30 Jahren arbeiten von der Startbahn-WEST-PEST-REST- zur Startbahn-Mord.
Nur bei allem Jubel des außer- und innerparlamentarischen Widerstandes gegen die Nachtflug-, Tiefflug-Terroristen und FRAPORT-und Lufthansa-Wachstums-Fundamentalisten und Profit-Radikalen, wie schauts dann aus nach den kommenden Wahlen ?
Wie man Vogelschützer kauft, hat der Arbeitsdirektor der FRAPORT, der SPDler und Ex ÖTV-Chef Herbert Mai bei zahlreichen TV-Auftritten mit dem NABU deutlich demonstriert. Dementsprechend kleinlaut bzw stillschweigend-duldend verhält sich dieser Verband gegenüber dem Anflugrouten- & Nachtflug-Terror der FRAPORT und der privatisierten Deutschen FlugSicherung (DFS-AG). Da sind sie Kranichflugrouten der Lufthansa eben wichtige als die tatsächlichen Kraniche, deren Flurouten durchkreuzt werden.. Dementsprechend verhalten sich auch regionale „Vogelschützer“, die dann FRAPORT gesponsort ihre Natur -Leerpfade super beschildern können. Wenn die Flugrouten der Lufthansa-„Kraniche“ die Flugrouten der wirklichen Kraniche zerschneiden, dann stürzen nicht nur Vögel ab!.
Wir hatten ja Wahlen in Gründau.
Die eine Bauschutt- resp. Erdaushubdeponie, die andere und noch eine sind wenigstens etwas be- und verhindert worden. Noch ist der Streit nicht vorbei! Aber jetzt fahren die Schwertransporte nicht mehr durch die widerspenstigsten Orte sondern an denen vorbei… und die mittlerweile fünf „BIO“-Gas-Reaktoren müssen ja auch was zu fressen bekommen, denn mehr Gülle geht nicht, bei dieser Technologie.
Jetzt werden wir erpresst: wer den Atomaustieg will, muss weiter Gülle schlucken, muss mehr für den Strom bezahlen während die Großindustrie entlastet wird. Wer „grünen“ Strom will, muss die Schwertransporte mit importiertem Energie-Mais erdulden und die Scheiß-Gülle-Mais-monokultur vor der Haustüre ebenfalls….
Was hatten wir schon lange vor der Bürgermeister(Ab-)Wahl gefordert: die Gründau-Auen müssen MAIS-FREI werden!
Doch im Moment werden gerade die Kibitznistplätze vernichtet.
Die Gewässer-Randstreifen-Bestimmungen des Landes Hessen werden nicht eingehalten, die noch unter Georg Meier rückgewonnenen Auwiesen bis in die Gründau und die Steinbach für EnergieMais zerpflügt.
Historische Grenzsteine werden zerstört (allein an der Steinbach ein gutes halbes Duzend, wie mir Spaziergänger, Naturschützer, Lokalhistoriker berichteten, sollen es Großmaschinen gewesen sein beim Ausbuschen der Böschung ((die dann ja keine mehr ist)) und beim Mähen, Pflügen und beim Ausbaggern der Bachgräben zwecks Entwässerung der angrenzenden Maisfelder))..
Die Wiesen werden überdüngt und die Artenvielfalt zugusten von TurboGras-Sorten eliminiert.
Die übergüllt-überdüngte, herbi- und pestizid-vergiftete Gründau bietet dem Eisvogel kein Futter mehr, der Bahnmühlgraben am Mittel-Gündauer Bahnhof ist so zugejaucht, dass auch da kein Eisvogel mehr landen will, (hier hatte ich die Gemeinde gebeten, die Abwasserentsorgung der Bahnhofssiedlung zu prüfen . Die Jauche fließt aber immer noch in den Graben).
Die Störche sind zwar wieder da, vergiften sich aber wie die weiß gewordenen GrauReiher auf Dauer mit kontaminiert-verreckenden Kleintieren, die ebenfalls aussterben, bzw aus diesen gülle-monokulturierten „Wiesen“ auswandern in Richtung Breitenborn. Wir sollten nicht abwarten, bis man nur noch in Breitenborn ein Naturmuseum übrig hat, weil sonst alles platt gemacht wurde..
Die Baumfällaktionen an der Gründau (durch den Gründauer Bauhof ) erweisen sich jetzt im Nachhinein defakto als Vorbereitung zur grenzenlosen Beackerung der Gründau-Auen..
Unser Grundwasser wird so ab Orstsrandlage Haingründau extrem gefährdet und die Trinkwasserversorgung kann nur durch Beimischung noch nicht so hoch belasteten Wassers aus anderen Brunnen (das wir bei den großen Wasser-Räubern im Gettenbacher Wald zurückkaufen müssen) unter den Grenzwerten gehalten werden……. Es ist schon so, dass wir von allen Seiten terrorisiert werden:
von Oben (nicht nur durch den Fluglärm, die Feinstäube und Abgase), von unten (durch kontaminiertes Wasser), von links, rechts und rundherum durch illegale Aushubdeponien, Zuschüttung von Senken und Kleintälern, von zahlreichen „Gründen“, die Gründau seinen Namen gaben. Die ungebremste Vernichtung von Feldholzinseln und Wegrainen & -böschungen, die Mais-Mono“kulturen“(Raps- und Zuckerrüben wären auch nicht viel besser) und damit verursachte Umweltzerstörung ist kaum noch zu ertragen.
Die Baumfällaktionen an der Gründau (durch den Gründauer Bauhof ) erweisen sich jetzt im Nachhinein defakto als Vorbereitung zur grenzenlosen Beackerung der Gründau-Auen..
Unser Grundwasser wird so ab Orstsrandlage Haingründau extrem gefährdet und die Trinkwasserversorgung kann nur durch Beimischung noch nicht so hoch belasteten Wassers aus anderen Brunnen (das wir bei den großen Wasser-Räubern im Gettenbacher Wald zurückkaufen müssen) unter den Grenzwerten gehalten werden……. Es ist schon so, dass wir von allen Seiten terrorisiert werden:
von Oben (nicht nur durch den Fluglärm, die Feinstäube und Abgase), von unten (durch kontaminiertes Wasser), von links, rechts und rundherum durch illegale Aushubdeponien, Zuschüttung von Senken und Kleintälern, von zahlreichen „Gründen“, die Gründau seinen Namen gaben. Die ungebremste Vernichtung von Feldholzinseln und Wegrainen & -böschungen, die Mais-Mono“kulturen“(Raps- und Zuckerrüben wären auch nicht viel besser) und damit verursachte Umweltzerstörung ist kaum noch zu ertragen.
Die von Mietern und kleinen Einfamilienhausbesitzern erhoffte und noch erlebte Lebensqualität in Gründau wird in rasantem Tempo zerstört und es kommt zu drastischen Wertminderungen der Immobilien..
Unterhalb der Alibi-Storchennestdenkmäler zwischen Langenselbold und Haingründau geht übertönt vom Jubel über zeitweise zurückgekehrte StorchenPaare die Artenvielfalt jämmerlich zugehüllt zugrunde… und dannn werden auch die Störche wieder abziehen. Sie kamen zurück, weil für einige Jahre die Auwiesen größer wurden, jetzt werden sie wie im Zeitraffer wieder verkleinert und vergiftet.
Nach wie vor werden wir durch Aushub-Schwertransporte für nicht nur Schneider-Deponien „erschüttert“, für Mais-Importe zur Auslastung der „BIO“-Gasanlagen drohen jetzt schon weitere „Erschütterungen“ .
Die Straße von den Aussiedlerhöfen (dem Pferdehof zwischen Langenselbold und Niedergründau) Richtung Hüttengesäß/Ronneburg wird von der hessischen Landesregierung mit Sicherheit hauptsächlich deshalb so breit erneuert, um langfristig die Aushubschwertransporte zur Auffüllung des Ronneburger Hügellandes an den Augen der Einwohner und den engen Ortsdurchfahrten vorbei in die profitablen Deponien zu lenken, an denen u.a. der hessische Bauernverbands-Chef Schneider und CDU MdL auch beteiligt ist. Hier schlägt er jetzt nicht nur zwei, sondern gleich mehrere Fliegen mit seiner Klappe: das tapfere Schneiderlein kassiert als Deponiebetreiber, umfährt den Widerstand der Bürger, die erst merken, was passiert, wenn es bereits zu spät ist, schafft sich eine großtechnologisch bestens bearbeitbare Ronneburger Gülle-Energie-Mais-Hochebene, die die „BIO“-Gasanlage mit kurzen Wegen optimal befüllen und die Güllen, die nicht in die Anlage passen schlucken kann. Wenn er dabei auch noch -wie bereits geschehen und im Internet einzusehen und jetzt auf Interverntion von Frau Aigner wieder aus dem Internet entfernt- EU-Subventionen für die sogenannte „Verbesserung typischer kleinstrukturierter landwirtschaftlicher Flächen“ erhält, wäre das dabei nur noch das berüchtigte Sahnehäubchen.
Naherholungsräume werden durch Privatisierung defakto und auch de jure unzugänglich, naturschutz-orientierte Forstwirtschaft und mit ihr die Artenvielfalt durch Profit-Raubbau verdrängt, unsere Wälder vernichtet…
So musste der Vogelsberg Höhen Club (VHC) das Nutzungsrecht für die Wanderwege erst gerichtlich gegen den CONSTANTIA-Forst- und Holzindustriebetrieb (der Tochter des österreichischen Großkonzerns ILAG und Nachfolger der fürstlichen Walddräuber Isenburg-Büdingen)) wieder einklagen. Die großtechnologische Holzindustrie zerstört nicht nur den Waldboden durch extreme Verdichtung……
Zur Frage der Verstöße gegen geltendes EU-, Bundes- und Landes-Recht und Vorschriften bei GewässerRandstreifen und Wasserschutzzonen werde ich hier einige Verordnungstexte ins Internet stellen. Sie müssen auch dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter, wie auch dem Landrat und dem hessischen Amt für Bodenmanagement bekannt sein. Wenn ich mich hier irre, dann sollen unsere Gemeindevertreter und der Magistrat und der Landrat mich korrigieren. Ansonsten müssen wir uns Mittel und Wege ausdenken, wie wir der fortschreitenden Zerstörung unserer Heimat, unserer Umwelt entgegenwirken können. §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
Hier einige Texte zur Gesetzeslage und zu Forderungen des Deutschen Städtetages und des NABU:
§§ 68 ff. HWG
Ausmaß des geschützten Bereiches: Außenbereich 10 Meter Breite
Ausmaß des geschützten Bereiches: Außenbereich 10 Meter Breite
Hessischer Städtetag fordert Gewässerrandstreifen im Innenbereich
Montag, 29. November 2010
Montag, 29. November 2010
Im Rahmen der Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz hat der Hessische Städtetag die Festlegung eines Gewässerrandstreifens auch im Innenbereich gefordert.Der Hessische Städtetag hat im Rahmen der Landtagsanhörung zum Entwurf der Landesregierung für ein Hessisches Wassergesetz die Festlegung eines mindestens fünf Meter breiten Gewässerrandstreifens auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gefordert.
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Gewässerrandstreifen allein im Außenbereich geregelt. Dieser soll – in Abweichung zum Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und entsprechend dem bisherigen Hessischen Wassergesetz – zehn Meter betragen. Die Beibehaltung der Regelbreite der Gewässerrandstreifen von zehn Metern ist aus Sicht des Hessischen Städtetages positiv zu bewerten. Zur flächenhaften Entwicklung von Retentionsbereichen und zur Förderung der Gewässerdynamik wäre allerdings auch im Innenbereich ein geschützter Gewässerrandstreifen erforderlich.
Die Stellungnahme (093-2010) vom 4.11.2010 finden Sie auf unserer Internetseite.
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Gewässerrandstreifen allein im Außenbereich geregelt. Dieser soll – in Abweichung zum Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und entsprechend dem bisherigen Hessischen Wassergesetz – zehn Meter betragen. Die Beibehaltung der Regelbreite der Gewässerrandstreifen von zehn Metern ist aus Sicht des Hessischen Städtetages positiv zu bewerten. Zur flächenhaften Entwicklung von Retentionsbereichen und zur Förderung der Gewässerdynamik wäre allerdings auch im Innenbereich ein geschützter Gewässerrandstreifen erforderlich.
Die Stellungnahme (093-2010) vom 4.11.2010 finden Sie auf unserer Internetseite.
Hessische Flussauen besser schützen
NABU fordert Änderungen des Wassergesetzes
Wetzlar/Wiesbaden. Der NABU Hessen fordert einen besseren Schutz der Flussauen in Hessen. Bei der Beratung zum Hessischen Wassergesetz am 11. November im Umweltausschuss des Hessischen Landtags sollte, so Mark Harthun, stellv. Geschäftsführer des NABU Hessen, die Ausnahmeregelung zur Ausweisung neuer Baugebiete in Gewässerrandstreifen vollständig gestrichen werden. „Sowohl der Arten- als auch der Hochwasserschutz gebieten es, die Flussauen in Hessen nicht weiter zuzubauen“, fordert Harthun die Parteien zur Änderung der Gesetzesregelung auf.
Flussauen gehörten zu den „Hot Spots“ der heimischen Artenvielfalt. Deshalb müssten zumindest die zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen an Flüssen und Bächen von jeglicher Bebauung frei gehalten werden. Auch das Angrenzen an bestehende Baugebiete dürfe kein Grund für eine Ausnahmeregelung sein. „Für den Schutz der biologischen Vielfalt sollten die meisten Gewässerrandstreifen ganz aus der Nutzung herausgenommen werden“, wirbt Harthun für einen nachhaltigen Umgang mit den hessischen Fließgewässern. Vögel wie Eisvogel, Uferschwalbe, Wasseramsel oder Flussregenpfeifer seien auf die Dynamik von Gewässern angewiesen, die immer wieder kleine Steilwände und Kiesbänke entstehen lasse. Auch der Biber benötige nutzungsfreie Uferstreifen als Lebensraum.
Der NABU Hessen fordert zudem, die freien Gewässerrandstreifen auf den Siedlungsbereich auszudehnen. „Grünflächen im Siedlungsbereich sind mittlerweile wichtige Rückzugsräume für viele Tier- und Pflanzenarten, die in der ausgeräumten Agrarlandschaft keine Heimat mehr finden“, so Harthun. Ohne freie Uferstreifen stellen Siedlungen Barrieren für die Ausbreitung von Arten dar. Ungenutzte Uferstreifen in Städten und Dörfern seien eine wichtige Lebensraum-Ergänzung zu naturnahen Gärten, Parks und Wiesen.
Auch für die Erholung und das Naturerleben seien unbebaute Gewässerufer von großer Bedeutung. An Bächen und Flüssen, so Harthun, lasse sich die Artenvielfalt besonders gut erleben und beobachten. Freie Gewässerrandstreifen könnten deshalb einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Menschen für den Schutz von Natur und Umwelt zu sensibilisieren. In den Ballungszentren spiele dieser Aspekt eine besonders große Rolle.
Für Rückfragen:
Mark Harthun
Stellv. Geschäftsführer
Tel. 06441-67904-16
Flussauen gehörten zu den „Hot Spots“ der heimischen Artenvielfalt. Deshalb müssten zumindest die zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen an Flüssen und Bächen von jeglicher Bebauung frei gehalten werden. Auch das Angrenzen an bestehende Baugebiete dürfe kein Grund für eine Ausnahmeregelung sein. „Für den Schutz der biologischen Vielfalt sollten die meisten Gewässerrandstreifen ganz aus der Nutzung herausgenommen werden“, wirbt Harthun für einen nachhaltigen Umgang mit den hessischen Fließgewässern. Vögel wie Eisvogel, Uferschwalbe, Wasseramsel oder Flussregenpfeifer seien auf die Dynamik von Gewässern angewiesen, die immer wieder kleine Steilwände und Kiesbänke entstehen lasse. Auch der Biber benötige nutzungsfreie Uferstreifen als Lebensraum.
Der NABU Hessen fordert zudem, die freien Gewässerrandstreifen auf den Siedlungsbereich auszudehnen. „Grünflächen im Siedlungsbereich sind mittlerweile wichtige Rückzugsräume für viele Tier- und Pflanzenarten, die in der ausgeräumten Agrarlandschaft keine Heimat mehr finden“, so Harthun. Ohne freie Uferstreifen stellen Siedlungen Barrieren für die Ausbreitung von Arten dar. Ungenutzte Uferstreifen in Städten und Dörfern seien eine wichtige Lebensraum-Ergänzung zu naturnahen Gärten, Parks und Wiesen.
Auch für die Erholung und das Naturerleben seien unbebaute Gewässerufer von großer Bedeutung. An Bächen und Flüssen, so Harthun, lasse sich die Artenvielfalt besonders gut erleben und beobachten. Freie Gewässerrandstreifen könnten deshalb einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Menschen für den Schutz von Natur und Umwelt zu sensibilisieren. In den Ballungszentren spiele dieser Aspekt eine besonders große Rolle.
Für Rückfragen:
Mark Harthun
Stellv. Geschäftsführer
Tel. 06441-67904-16
Hessisches Wassergesetz (HWG)1)
Vom 14. Dezember 2010
§ 23
(zu § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes)
Gewässerrandstreifen
(1) Der Gewässerrandstreifen erstreckt sich nur auf Flächen im Außenbereich und ist 10 m breit. Durch Rechtsverordnung kann die Breite des Gewässerrandstreifens einzelner Gewässer insgesamt oder für bestimmte Abschnitte abweichend von Satz 1 festgelegt werden, soweit dies zur Sicherung des Wasserabflusses oder zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers erforderlich oder ausreichend ist. § 38 Abs. 3 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes findet keine Anwendung; im Übrigen bleibt § 38 Abs. 1, 2, 4 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzes unberührt.
(2) In Gewässerrandstreifen dürfen durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden; ausgenommen sind Bauleitpläne für Häfen und Werften.
(3) Die Ausweisung neuer Baugebiete in Gewässerrandstreifen kann ausnahmsweise genehmigt werden, wenn
1. keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können,
2. das neu auszuweisende Gebiet unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt,
3. eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind,
4. der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden,
5. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfangs-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
6. der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird,
7. keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind,
8. die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind,
9. die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei einem Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, keine baulichen Schäden zu erwarten sind, und
10. die Gewässereigenschaft nicht nachteilig beeinflusst wird.
Bedarf der Bauleitplan auch einer Genehmigung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs, entscheidet die hierfür zuständige Behörde im Einvernehmen mit der Wasserbehörde.
(4) Die Errichtung und die Erweiterung einer baulichen Anlage nach den §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuchs einschließlich Mauern und Wällen sowie ähnlicher Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen und das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche in Gewässerrandstreifen bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn im Einzelfall das Vorhaben
1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt,
4. hochwasserangepasst ausgeführt wird und
5. die Gewässereigenschaft nicht nachteilig beeinflusst
oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Auflagen oder Bedingungen ausgeglichen werden können.
(5) Andere behördliche Zulassungen aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes oder dieses Gesetzes schließen die Genehmigung nach Abs. 4 ein. Ist für ein Vorhaben nach Abs. 4 Satz 1 auch eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung erforderlich, entscheidet die hierfür zuständige Behörde im Benehmen mit der Wasserbehörde.
Vom 14. Dezember 2010
§ 23
(zu § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes)
Gewässerrandstreifen
(1) Der Gewässerrandstreifen erstreckt sich nur auf Flächen im Außenbereich und ist 10 m breit. Durch Rechtsverordnung kann die Breite des Gewässerrandstreifens einzelner Gewässer insgesamt oder für bestimmte Abschnitte abweichend von Satz 1 festgelegt werden, soweit dies zur Sicherung des Wasserabflusses oder zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Gewässers erforderlich oder ausreichend ist. § 38 Abs. 3 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes findet keine Anwendung; im Übrigen bleibt § 38 Abs. 1, 2, 4 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzes unberührt.
(2) In Gewässerrandstreifen dürfen durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden; ausgenommen sind Bauleitpläne für Häfen und Werften.
(3) Die Ausweisung neuer Baugebiete in Gewässerrandstreifen kann ausnahmsweise genehmigt werden, wenn
1. keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können,
2. das neu auszuweisende Gebiet unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenzt,
3. eine Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind,
4. der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden,
5. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfangs-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
6. der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird,
7. keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind,
8. die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind,
9. die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei einem Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, keine baulichen Schäden zu erwarten sind, und
10. die Gewässereigenschaft nicht nachteilig beeinflusst wird.
Bedarf der Bauleitplan auch einer Genehmigung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs, entscheidet die hierfür zuständige Behörde im Einvernehmen mit der Wasserbehörde.
(4) Die Errichtung und die Erweiterung einer baulichen Anlage nach den §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuchs einschließlich Mauern und Wällen sowie ähnlicher Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen und das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche in Gewässerrandstreifen bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn im Einzelfall das Vorhaben
1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt,
4. hochwasserangepasst ausgeführt wird und
5. die Gewässereigenschaft nicht nachteilig beeinflusst
oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Auflagen oder Bedingungen ausgeglichen werden können.
(5) Andere behördliche Zulassungen aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes oder dieses Gesetzes schließen die Genehmigung nach Abs. 4 ein. Ist für ein Vorhaben nach Abs. 4 Satz 1 auch eine Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung erforderlich, entscheidet die hierfür zuständige Behörde im Benehmen mit der Wasserbehörde.