Am 07.03 2017 erreichte mich über das Internet ein Hinweis auf die bereits „verschwundenen“ meist über Auktionshäuser verkauften Archivalien aus den Beständen des nach dem Fidei-Kommiss- Gesetz dem Land Hessen gehörenden fürstlich Ysenburg-Büdingen’schen Archivs. Eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Aber Dank der hessischen Regierung wurde der Diebstahl und die Hehlerei im Nachhinein „legalisiert“. Auch das wäre eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Das im hessischen fernsehen gern als selbstlos kulturschützend dargestellte Fürstenhaus, hat sich die Rebnovierung, diee restaurierung des Büdinger Schlosses und der dazugehörigen Außenanlagen aus Steuermitteln finanzieren lasse. Der fürchterliche Plan, den Schlosspark in ein NobelWohnviertel zu verwandeln ist bis auf erhebliche Baumfällungen gescheitert. Der niederkonkursierte Waldbetrieb wurde an den Wiener deutsch-österreichischen Hochadels-Misch-Konzern ILAG verscherbelt, dessen Tochter CONSTANZIA jetzt nicht nur ne Menge Kohle mit dem Holz macht und mit Jagd-Events abkassiert. Sie kassiert erhebliche Pachteinnahmen von den Windpark-Betreibern. Ob das Ysewnburg-Büdingen’sche Fürstenhaus am ILAG beteiligt ist, konnte niopch nicht verifiziert werden, denn sonst hätte man sich ja von der linken in die rechte Brust-Brieftasche „konkursiert“. Bleiben wir aber beim fürstlichen „Kunsthandel“. Hier kann man eine der „Schwund“- Listen bezüglich des fürstlichen Archivs anklicken (im folgenden Artikel gibt es weitere Links):
http://dtm.bbaw.de/HSA/Buedingen_700321040000.html
Ministerin Kühne-Hörmann (CDU) “legalisiert” organisierte Hehlerei mit historischen Dokumenten: sie erklärt Fürstlich Isenburg-Büdinger Archive zu Privateigentum:
Dass Archiv und Bibliothek des Fürstenhauses zu Ysenburg und Büdingen im Schloss Büdingen, lange Jahre betreut von dem inzwischen pensionierten Archivar Dr. Klaus Peter Decker, zu den kulturellen Schätzen in hessischem Adelsbesitz gehören, wird niemand bestreiten können. Dramatische finanzielle Probleme des Fürstenhauses sind seit Jahren in der Region bekannt. Besorgnis muss erregen, dass sich die Lage derzeit anscheinend zuspitzt. Unter den Insolvenzmeldungen der FAZ vom 19.4.2005 war: “Forstbetrieb Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR, Büdingen.” Das Fürstenhaus ist der zweitgrößte private Waldbesitzer Hessens (siehe auch FR 20.1.2005).Ohne grosses Aufsehen hat das Fürstenhaus in den letzten Jahren wertvolles Kulturgut in den privaten Handel gegeben.
|
Während der Historiker Christian Vogel in seinem FR-Interview den Schwerpunkt auf die Öffnung der bis heute verschlossenen Rentkammer-Archive in Meerholz, Wächtersbach und Büdingen setzt (siehe folgenden Artikel) offenbart derHistoriker Dr. Klaus Graf (Archiv der Hochschule Aachen; Lehrauftrag Uni Freiburg), der seit Jahren über gefährdetes Kulturgut in Adelssammlungen recherchiert, dass das Fürstenhaus seit Jahren einen schwunghaften illegalen Handel mit Beständen aus den Archiven betreibt (siehe
Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut am Ende dieses Artikels nach dem FR-Interview
|
“Diese Archive sind kein Privateigentum”
Von Detlef Sundermann
Wetterau. – Die Wirren um die Rentkammerarchive der Ysenburger in Büdingen halten an. Die einen sagen, sie seien privat – andere sehen ein Recht der Öffentlichkeit auf Einsicht. Eine erneute parlamentarische Anfrage der SPD-Abgeordneten Lisa Gnadl beschäftigt derzeit den Landtag.Was hat sich getan, seit 2012 die Diskussion um die Unzugänglichkeit der drei Rentkammerarchive begonnen hat?Eigentlich nichts. Lediglich die Öffentlichkeit ist sensibilisiert worden, und der Kenntnisstand über die drei Archive ist heute etwas besser als noch vor einem Jahr. Inzwischen ist allgemein bewusst, dass es in Büdingen außer dem bekannten „Gesamtarchiv“ noch drei weitere unbekannte Ysenburger Rentkammerarchive aus den Schlössern Büdingen, Meerholz und Wächtersbach gibt.
http://www.fr-online.de/bad-vilbel/wetterau–diese-archive-sind-kein-privateigentum-,1472868,23873272.htmlDas Gespräch führte Detlef Sundermann.
Und das Internet-Portal “Archivalia” meldet
http://archiv.twoday.net/stories/692500/
Dass Archiv und Bibliothek des Fürstenhauses zu Ysenburg und Büdingen im Schloss Büdingen, lange Jahre betreut von dem inzwischen pensionierten Archivar Dr. Klaus Peter Decker, zu den kulturellen Schätzen in hessischem Adelsbesitz gehören, wird niemand bestreiten können.Dramatische finanzielle Probleme des Fürstenhauses sind seit Jahren in der Region bekannt. Besorgnis muss erregen, dass sich die Lage derzeit anscheinend zuspitzt. Unter den Insolvenzmeldungen der FAZ vom 19.4.2005 war: “Forstbetrieb Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR, Büdingen.” Das Fürstenhaus ist der zweitgrößte private Waldbesitzer Hessens (siehe auch FR 20.1.2005).Ohne grosses Aufsehen hat das Fürstenhaus in den letzten Jahren wertvolles Kulturgut in den privaten Handel gegeben.Am 26./27.11.2004 wurde vom Auktionshaus Schloss Ahlden ein kostbares Album aus dem Besitz von Alfred Fürst zu Ysenburg/Schloss Büdingen einer deutschen Bibliothek zugeschlagen:
http://www.schloss-ahlden.de/auktion/pdf/NachberichtAuktion.pdf2004 wurden Münzen versteigert: http://log.netbib.de/index.php?s=ysenburgische 17 Münzen erwarb das Offenbacher Haus der Geschichte (FR 20.8.2004)Wie der derzeitige Stand hinsichtlich des 2003 für 300.000 Euro geplanten Ankaufs der für die Altgermanistik wichtigen “Schönrainer Liederhandschrift” (um 1330), die der Fürst an Jörn Günther (Hamburg) verkauft hatte, durch die Kasseler Bibliothek ist, geht aus Internetquellen nicht hervor. Siehe http://voeb.uibk.ac.at/vm/vm56_34_presseschau.pdf (FR 24.6.2003) http://www.uni-kassel.de/bib/eulensaal/2003/schoenrainer.html http://www.uni-marburg.de/hosting/mr/mr14/mr2482.html (“Büdinger Fragmente” ohne Kennzeichnung der verkauften Stücke, die Frieder Schanze, ‘Schönrainer Handschrift’ (‘Büdinger Fragmente’), in ²VL 11 (2004) Sp. 1384-1388 aufführt) http://docsrv1.digizeitschriften.de/digitools/loader.php?ID=203693 (Crecelius, ZfdA 10, 1856) Siehe auch http://www.uni-marburg.de/hosting/census/hssb.html#BuedingenDie 2003 von Jörn Günther angebotene illuminierte Passionsgeschichte des Johannes von Zazenhausen von 1464 http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2003/0013.html stammt tatsächlich aus Büdingen, wie aus der digitalisierten Archivbeschreibung http://dtm.bbaw.de/HSA/Buedingen_700321040000.html hervorgeht (dort “Verbleib unbekannt”). Sie wird als Teil des Gesamtarchivs bezeichnet, das unter dem Schutz des Kulturgutschutzgesetz des Bundes steht: http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/schutz_des_kulturgutes_teil_b.pdfAuf der Seite des Handschriftenarchivs erfährt man, dass nicht weniger als 155 Beschreibungen (von 1905) aus dem Büdinger deutschsprachigen Handschriftenbestand existieren (davon sind 5 über http://www.manuscripta-mediaevalia.de/ als Registereinträge recherchierbar). An gedruckter Literatur verzeichnet der “Kristeller” nur den alten Aufsatz von Crecelius über die Schönrainer Fragmente (s.o.). Büdinger Bruchstücke der Erlösung wurden ebenfalls in einem alten Aufsatz publiziert: http://www.digizeitschriften.de/dms/resolveppn/?PPN=GDZPPN001671723Es ist nicht bekannt, ob weitere Stücke verkauft wurden. Ein solcher klandestiner Ausverkauf mag zwar legal sein, ist aber kulturpolitisch alles andere als wünschenswert.UpdateZu den Büdinger Archivhandschriften siehe nun auch http://dtm.bbaw.de/HSA/buedingena.html KlausGraf meinte am 2005/07/18 14:31:
Artikel im Kreis-Anzeiger (Gelnhausen)
http://www.kreis-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=1762103&template_id=2634&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133846&_dpa=Auszug:Historiker bekämpfen das “Verscherbeln” von KulturgutAuch das Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen gibt einzigartige Dokumente in den freien Handel
Kurt HoeppeREGION.
Die politische Diskussion um das Erbacher Schloss hat den Umgang mit Kulturgut in Adelsbesitz wieder in öffentliches Interesse gerückt. Dass auch hierzulande hinter bröckligem Schlossgemäuer teils unersetzliche Kostbarkeiten schlummern, ist meist nur Fachleuten bekannt. Aber während die Erbacher Schlossherren sich freuen dürfen über den Ankauf ihres Besitzes durch das Land Hessen, müssen klamme Provinzfürsten sehen, wie sie klarkommen. Wolfgang Ernst zu Ysenburg-Büdingen etwa sieht sich seit Jahren dazu gezwungen, immer mehr Teile seines Besitzes zu veräußern. Immobilien wie die Ronneburg oder Schloss Gettenbach oder Unternehmen wie Fürstliche Keramik und Brauerei machen ebenso Schlagzeilen wie die Vermietung von Renn- und Offroadstrecken im Büdinger Wald. Doch die wirklichen Geschäfte vollziehen sich im Stillen, unbemerkt von der Öffentlichkeit. Da raschelt es nur leise… “Das Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut.” Das behauptet der Historiker Dr. Klaus Graf (Archiv der Hochschule Aachen; Lehrauftrag Uni Freiburg), der seit Jahren über gefährdetes Kulturgut in Adelssammlungen recherchiert. Auf seiner eigenen Internetseite (http://archiv.twoday.net) informiert er darüber, dass das Büdinger Fürstenhaus in den letzten Jahren unbemerkt von der Öffentlichkeit wertvolles Kulturgut in den privaten Handel gegeben hat: Neben einer Münzsammlung mit seltenen Stücken, einer Handschrift der Werke des Humanisten Sebastian Brant (1457-1521) und den “Büdinger Fragmenten (1384-1388) auch einzigartige Dokumente wie Teile der um 1330 entstandenen “Schönrainer Liederhandschrift” und die Passionsgeschichte des Johannes von Zazenhausen (1464). “Ein solcher klandestiner (heimlicher) Ausverkauf mag zwar legal sein, ist aber kulturpolitisch alles andere als wünschenswert,” so Graf, der sowohl das Archiv als auch die Bibliothek des Fürstenhauses zu Ysenburg und Büdingen zu den “kulturellen Schätzen in hessischem Adelsbesitz” rechnet. Tatsächlich ist es gerade die Fülle des Ysenburgischen Kulturbesitzes, die sowohl Erfassung und Sicherung des Bestandes als auch die Bewertung der jetzt öffentlich kritisierten Verkäufe erschwert. So wurde bereits zwischen 1920 und 1940 ein Teil der Bestände der heute nicht mehr existenten Büdinger Gymnasialbibliothek verkauft. Während einige wenige Stücke in das Fürstliche Ysenburgische Gesamtarchiv und das Stadtarchiv wanderten, gingen die Reste in den 60er Jahren an einen holländischen Antiquar. So wundert es nicht, dass viele wertvolle Stücke in den um die Jahrhundertwende angelegten Bestandslisten mittlerweile mit den Zusatzvermerken “Verbleib unbekannt” geführt werden (siehe auch Bericht unten). Dabei unterliegt das bekannte Ysenburgische Archiv mit seinen 6 000 Urkunden der Jahre 947 bis 1908, 1 000 lfm Akten- und Amtsbüchern sowie Münzsammlung nicht nur der alten Rechtsform des Fideikommis (siehe Stichwort), sondern auch dem “Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung”. In der Fürstlichen Bibliothek dagegen darf “gewildert” werden. Die Meinungen darüber, welche Dokumente, Bücher und Sammlungen wo hingehören, gehen angesichts der erstaunlichen Summen, die Sammler dafür bieten, zwangsläufig auseinander…
Die “Schönrainer Liederhandschrift” etwa, eine um 1330 in Hessen entstandene Textsammlung epischer und lyrischer Dichtung in mittelhochdeutscher Sprache mit deutlich “hessischem Einschlag”, wurde schon mit rund 350 000 Euro gehandelt. Das 21 Blatt starke Fragment enthält Teile aus dem Epos “Der Trojanerkrieg” sowie aus der Minnegesangssammlung “Wartburgkrieg,” dem berühmten Sängerwettstreit im 13. Jahrhundert. Fürst Wolfgang Ernst hatte die Liederhandschrift an das Hamburger Antiquariat Dr. Jörn Günther verkauft; das bot die Kostbarkeit auf Pergament der Landesbibliothek in Kassel an, die bereits zwei “Schönrainer” Blätter besitzt. Fideikommiss-Gericht tagte Die Nordhessen freuten sich schon mächtig über die fantastische Bereicherung ihres Hauses, stellten 100 000 Euro bereit und sicherten sich darüber hinaus Zuschüsse der Hessischen Kulturstiftung über 70 000 Euro zu. Der Rest sollte durch Mäzene in der Region aufgebracht werden. Aber noch während der (letztlich vergeblichen) Suche nach Sponsoren kamen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verkaufes auf, wurde das für solche Streitigkeiten zuständige Fideikommis-Auflösungsgericht angerufen, ein Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt mit Sitz in Kassel. Das Urteil: Die “Schönrainer Liederhandschrift” stammt nicht aus dem durch den Fideikommiss geschützten Archiv; der Fürst durfte sie demnach frei verkaufen. Allerdings wurde betont, dass ein Verkauf ins Ausland der nationalen Bedeutung wegen nicht erlaubt sei. Das Gericht hatte sich bei seiner Entscheidung unter anderem darauf berufen, dass die einzelnen Blätter der Handschrift zu dem Zeitpunkt, als die Fideikommis-Auflösung (siehe unten) Rechtswirkung entfaltete, zur Fürstlichen Bibliothek gehörten; in Verkennung ihres Wertes waren die Blätter vor langer Zeit für Aktenumschläge und Deckelverstärker hergenommen worden – und so erst über einen Umweg in das (geschützte) Archiv geraten. Erst zwischen 1850 und 1980 wurde die Handschrift in ihren Originalzustand versetzt. Als Beleg diente dem Gericht unter anderem eine überlieferte Beschreibung der “Büdinger Bruchstücke” von W. Crecelius um 1900, worin es unter anderem heißt: “Die Blätter der Handschrift dienten fast durchgängig zu Umschlägen um die Quartalsrechnungen des Amtes Schönrain, welches zu Ende des 16. Jahrhunderts in den Händen der Grafen zu Ysenburg war.” Während sich Fürst Ysenburg bestätigt sieht (“Ich durfte das verkaufen!”), stößt das Gerichtsurteil bei Historikern und Archivaren nach wie vor auf Unverständnis und Unmut. Unabhängig vom Gerichtsentscheid bedauert Dr. Konrad Wiedemann, der Leiter der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Kassel, den (bislang) gescheiterten Erwerb der Liederhandschrift: “Denn wissenschaftlich betrachtet sind Teile der Liederhandschrift seltener als eine Gutenberg-Bibel.” Davon gebe es 48 Ausgaben, und schon ein Band koste zehn Millionen Euro. Einige Teile der Liederhandschrift dagegen seien einzigartig. Und wenn die Schönrainer Liederhandschrift erst einmal bei einem Sammler daheim im Tresor liege, komme man nicht mehr ohne weiteres dran, sei sie für die Forschung verloren. Das Antiquariat Günther als Zwischenhändler sieht das anders: Auch wenn das Unternehmen einen Gewinn erzielen müsse, bleibe die historische Verantwortung nicht auf der Strecke. Eine “Basisdokumentation” sichere den geschichtlichen Wert. Anfragen von Historikern stehe man stets aufgeschlossen gegenüber, Einsicht werde gerne gewährt. Unserer Zeitung gegenüber gab sich das Antiquariat freilich sehr zurückhaltend, mochte keine Abbildungen der betreffenden Handschriften herausgeben, weil über das Thema zuletzt stets sehr “agitativ” berichtet worden sei. […] KlausGraf antwortete am 2006/04/09 06:29:
Neuer Beitrag März 2006 in der FR
KlausGraf antwortete am 2011/03/05 15:52:
Materialsammlung
|
3 Gedanken zu “Ministerin Kühne-Hörmann (CDU) “legalisiert” organisierte Hehlerei mit historischen Dokumenten: sie erklärt Fürstlich Isenburg-Büdinger Archive zu Privateigentum:”