Landminen im „DEFENDER 2020“-Gepäck ?

Apropos gefährliches Gepäck:

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An:         leserbrief@fr-online.de

Berichte in der FR, u.a. am 3.2.2020, S.2/3 und S. 9, 11

Sehr geeehrte Frau Vates, sehr geehrter Herr Decker, sehr geehrte Damen und Herren!

Trump gibt den Einsatz von Anti-Personenminen wieder frei, um seinen Streitkräften „Flexibilität und die nötigen Kapzitäten zum Siegen“ zu geben. Für US-Kriegsminister Esper sind „Landminen ein wichtiges Werkzeug, das unseren Kommandeuren auf dem Schlachtfeld zur Verfügung stehen muss.“

Das Schlachtfeld, auf das sich die USA mit dem Manöver Defender 2020 derzeit einschießen, liegt in Europa mit Deutschland als wichtigster Drehscheibe. Bei dem Manöver wird eine „schnelle und hoch intensive Antwort“ auf eine Krise geübt. Im Klartext: Der Kampf wird geübt, und jetzt wieder mit Anti-Personenminen. Oder glaubt jemand, die anrückenden GIs hätten diese geächtete Waffe nicht im Marschgepäck?

HaBE 1966 eine Anzeigenkampagne des „Deutschen Schuh-Institutes“ etwas variiert

Schließlich ist nach Esper ihre Verfügbarkeit ein „Muss“. Glaubt jemand, sie würden den am Manöver beteiligten 17 Staaten nicht vorgeführt, um siegtrunkenen Manöverbeobachtern den Einsatz dieser „Werkzeuge“ trotz des Ottowa-Protokolls schmackhaft zu machen und den Absatz wieder anzukurbeln?

Julien Assange hat vergangene Verbrechen der US-Army ans Licht gebracht; er sitzt derzeit unter Lebensgefahr in Isolationshaft; die USA wollen ihn haben und wegen dieser Offenlegung verurteilen können. Wer die Offenlegung eigener Verbrechen derart bekämpft, hat neue vor. Bei Defender 2020 können sie geübt werden, wenn die US-Army Anti-Peronenminen ausprobiert, und zwar auf dem Terrain von Deutschland, Polen und den baltischen Staaten, die das Ottawa-Protokoll unterzeichnet haben.

Beste Landmine zum bösen Spiel:

Official portrait of President Donald J. Trump, Friday, October 6, 2017. (Official White House photo by Shealah Craighead)

Die Bundesregierung muss aus Trumps und Espers Ankündigungen die Konsequenzen ziehen: Als mindestes darf sie keine US-Transporte zulassen, solange nicht zweifelsfrei erwiesen ist, dass keine Anti-Personenminen dabei sind; andernfalls würde sie den Ottawa-Vertrag brechen. Wenn die Bundesregierung die Transporte nicht filzen lässt, dann muss es die Friedensbewegung tun. Sie hat das Völkerrecht, nämlich den Ottawa-Vertrag als Ausdruck des Rechts auf Leben auf ihrer Seite.

Mit freundlichen Grüßen

OB die Frankfurter Rundschau diesen Leserbrief veröffentlicht hat?

Wer ihn gefunden hat, soll sich mailden!

Eine Mitleserin meines Blogs hat zumindest herausgefunden, wer diesen Brief geschrieben hat: der Diplom-Mathematiker Wolf Göhring. Er arbeitet seit 48 Jahren in der Grundlagenfordschung in der GMD, der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung. Über 30 Jahre davon war er Betriebsratsmitglied. Sein erster Job war aber in der FhG, der Fraunhofer Gesellschaft. Damals dort vom Verteidigungsministerium bezahlt, machte er sich mit dem Dialog am Bildschirm und »dual use« vertraut.

Zur Jahrtausendwende hat er vehement gegen die Zwangsfusion der GMD mit der FhG gekämpft, weil er zu recht die Militarisierung der Grundlangenforschung befürchtete. Eine Entwicklung, die jetzt auch in Hanau Platz greift, wo auf dem Gelände der Nuklearfirmen Nukem. Alkem, RBU usw.. und der US-Army ein wunderschöner neuer Fraunhofer-Standort entstanden ist. Die strahlenden Hanauer dürfen sich jetzt zwar darüber freuen, dass sie kein zweites Atommüll-Lager bekommen, dafür kriegen sie aber den würdigen Nachfolger von Adolf Hitlers Atom-Bombenwerkstatt in Hanau-Wolfgang klammheimlich installiert. Wer denkt schon Böses bei dem Namen Fraunhofer-Institut. Klingt zunächst für Emma-Normal-ARD-ZDF-Verbraucherinnen, aber auch für Menschen zwischen arte und rtl wie ein Feminismus-Forschungs-Institut, oder eines für Frauenleiden. Da trifft es schon eher: hier werden Grundlagen erforscht zur Herstellung von Kriegsweisen & Kriegswaisen

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„Lasst diesen Kelch an uns vorübergehen!“

Fromme Bitte Cottbuser Kirchgängerinnen an das NATO-Oberkommando und den Cottbuser Oberbürgermeister, die damit jedoch nicht den Durchmarsch nach Osten herbeibeten wollten, sondern den Rückzug der US-& anderer NATO-Truppen.

Cottbus und „Defender 2020“

Der  Cottbuser Oberbürgermeister, Holger Kelch „Mayor for peace“ ließ Angehörige der Friedensbewegung über seinen Adjudanten wissen, dass er gegen Defender nichts unternehmen werde:  Der Schwerpunkt der „mayors for peace“  sei der Einsatz gegen Atomwaffen.

Außerdem, dass man in Sachen Katastrophenschutz mit der Bundeswehr zusammenarbeite.

Cottbus hat ein großes Bahndrehkreuz Richtung Frankfurt/Oder, Görlitz/Neiße, Forst/Neiße, Berlin, Leipzig, Dresden – dort hatten sich in den letzten Jahren bereits Militärkonvois aneinandergereiht Dasselbe Bahndrehkreuz war bereits vor 75 Jahren Zielscheibe von allierten Bombenverbänden, die aufgrund von Sichtbehinderungen aber den Stadtteil unterhalb des Bahnhofs mitzerbombt haben – und die Flüchtlinge auf dem Bahnhof, die aus der zerbombten Stadt Dresden angelandet waren.

Wir begehen mit einem Sternmarsch jedes Jahr am 15.02. den Gedenktag für die Opfer dieses Bombardement und werden wie immer die Flyer für den Ostermarsch dabei verteilen.

Die „Mayors for Peace“ und „Defender“

Durch die Beendigung des INF-Vertrages ist es den USA wieder möglich Pershings zu installieren [2][12].

GENAUE TYPNAMEN SIEHE [2]

Was sie sehr wahrscheinlich alsbald tun werden. „Wie schnell die Amerikaner ein neues Mittelstreckensystem entwickeln und stationieren könnten, wird öffentlich nicht gesagt. Die Pläne für die Ankündigung an diesem Freitag lassen aber durchaus erkennen, dass man sich nicht allzu viel Zeit lassen will.“ [12]

Es ist überdies sehr gut möglich, dass nukleare Geschosse zum sog. Raketenschirm transportiert werden, der auch offensive Nutzung ermöglicht [7].  Gerade das Mehraufkommen von Militär ist eine äußerst gute Möglichkeit, um die völkerrechtswidrige nukleare Fracht in der Menge zu verstecken. Potentiell wird diese Cottbus als Hauptdrehkreuz dann passieren. Wie wir es gewohnt sind, wird so ein pikantes Detail der Bevölkerung und wahrscheinlich den Bürgermeistern verheimlicht werden, um ungestört vorgehen zu können.

Insgesamt ist eine Militarisierung der sich stetig ausdehnenden NATO-Ostgrenze und Bedrohung unseres Nachbarn Russland, der Abschaffung der Atombomben nicht nur abträglich, sie führte bis jetzt sogar zu einer weiteren Aufrüstung (!) und schlimmer noch: macht ihre Nutzung wahrscheinlicher (!), denn die Militarisierung und militärische Bedrohung erhöht die Gefahr einer Eskalation signifikant.[3][13]

Als böses Omen gilt da die medial weit verbreitete wiederholte Dämonisierung Russlands. Jeder halbwegs wachsame Bürger wird mit der Dämonisierung eines vermeintlichen Feindes als Vorbereitung zu einem Krieg bereits bestens vertraut sein, hat dieses Vorgehen doch unsere jüngere Weltgeschichte einschneidend

geprägt: Irak: Sadam Hussein, Afghanistan: Bin Laden, Lybien: Gadhafi usw. und so fort…im Ergebnis wird dann auch die zu rettende Bevölkerung der Länder extralegal mit Bomben und dergl. hingerichtet und durch Sanktionen ausgehungert.

Das sind unsere „Verbündeten“, Kriegsverbecher mit denen nun vorerst mindestens 5500 Bundeswehrsoldaten Richtung Russland ziehen werden [11].

Da die Wehrpflicht effektiv nicht aufgehoben wurde, kann nachfolgend jeder, der nicht bei drei auf den Bäumen ist ab dem 17.Lebensjahr, eingezogen werden und wird sich bei dem nächsten „Karrierecenter der Bundeswehr (KarrCBw)“ melden müssen, das jetzt nicht nur bei einem

„Spannungs- UND Verteidigungsfall“, sondern jetzt bei einem „Spannungs- ODER Verteidigungsfall“ Zivilisten zu Soldaten macht[9].

Erschwerend kommt hinzu, dass die amerikanische Militärdoktrin [4] den Erstschlag als legitim ansieht, sowie die Nutzung von nuklaren Waffen und einen Atomkrieg für begrenzbar hält.

Es müssen wohl skrupellose Geister dort im Pentagon wirken, sonst wären nicht in Afghanistan allein im Oktober letzten Jahres 797 Luftangriffe geflogen worden. Das sind 26 Angriffe pro Tag [5]! Wäre nicht eine sog.

„Mother of all Bombs“ geworfen worden, die immernoch Opfer fordert.

„Dies ist der afghanische Alltag, und zwar seit nun achtzehn Jahren.“

Also quasi ein zeitlich ungebundenes, tötliches Silvester, finanziert durch die ignorierte Allgemeinheit.

Das sind unsere „Verbündeten“, die durch Wirtschaftskrieg gegen Deutschland gezeigt haben, das sein Verlust zu verschmerzen wäre.

Diese „Verbündeten“ üben nun mit Defender Schlachtfeldlogistik für den Krieg in Europa, welches Lt. Gen. Christopher Cavoli als „Machtprojektion in einem größeren Maßstab“ begreift [8].

Man muss schon von allen guten Geistern verlassen worden sein, verblendet, naiv, getäuscht, diese Kriegsspiele, die sich trotz Leugnung und indirekter Bekenntnis, gegen Russland als Wirtschafts-und Nuklearmacht richten, als vollkommen ungefährlich und gerechtfertigt einzustufen.

Aber auch die eigene Exekutive wirft dunkle Schatten: Es wurde bereits mehrfach das Beladen und Abwerfen von völkerrechtswidriger nuklarer Munition durch deutsche Tornados geübt. Ihr Einsatz in einem Atomkrieg ist also angedacht.[6][7]

Als könnte die Nutzung verbotener Mittel – Massenvernichtungsmassen- jemals als gerechtfertigt angesehen werden. Da das Ganze nicht im luftleeren Raum stattfindet, wird sich zusätzlich der nukleare Fallout nicht begrenzen lassen. Der Fakt, dass unsere Bundeswehr die Nutzung jener Massenvernichtungswaffen unter gegebenen Umständen für legitim hält, macht es auch wahrscheinlich, dass sie die nukleare Bestückung des Raketenschirms oder allgemein an der sich stetig ausdehnenden Ostgrenze des NATO-Territoriums unterstützen werden.

„Es gibt Kooperationen mit der Bundeswehr im Rahmen des Katastrophenschutzes“

Gehört dazu auch eine breite Aufklärung was Schulen und Kindergärten im Falle eines Luftalarmes oder noch Schlimmeres tun müssen? Sollen die Eltern alle zu Kindergärten und Schulen eilen, um ihre Kinder abzuholen?

Dabei im Stau vieler besorgter Eltern stecken bleiben?

Und dabei in eine tödliche Falle geraten? Sollen sie die Kinder im Falle lebensbedrohlicher Strahlung für 3 Tage in den Einrichtungen belassen?

Werden diese Einrichtungen ausreichenden Schutz gewährleisten können?

Werden sie über genug Wasservorräte verfügen?

Sollte die nukleare Bestückung über Defender erfolgen, die durch die erzwungene Beendigung des INF-Vertrages ermöglicht wurde, werden wir alle in sehr viel gefährlicheren Zeiten leben. Zum Glück gibt es aber den „Mayor for Peace“, Bürgermeister Holger Kelch, der sich selbstverständlich dagegen engagieren wird, denn sein Bekenntnis zum Frieden, zum Grundgesetz und zu einer atomwaffenfreien Welt ist nicht nur bloßes Lippenbekenntnis und Schmuck.

Es stellt sich nun die Frage:

Welche Optionen hat Bürgermeister Holger Kelch, sich der Gewaltenteilung durch Förderalismus wohl bewusst, verbunden mit dem Mandat seiner Wähler und ihr Vertrauen in ihrem Sinne und im Sinne des Grundgesetzes gegen Vorbereitungen eines Angriffskrieges vorzugehen?

Was könnte er tun, wenn er wirklich wöllte?

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[1] https://www.youtube.com/watch?v=7yPBu_3wpMo

[2]

https://nationalinterest.org/feature/death-inf-treaty-has-given-birth-new-missile-possibilities-81546

[3]

https://www.antidef20.de/wp-content/uploads/2020/01/ND20190319_Bahngewerkschafter_gegen_R%C3%BCstungstransporte.pdf

[4]

https://www.theguardian.com/world/2019/jun/19/nuclear-weapons-pentagon-us-military-doctrin

[5] https://www.nachdenkseiten.de/?p=57414

[6] https://www.rubikon.news/artikel/die-weltkriegs-probe

[7]

https://www.dw.com/de/bundeswehr-trainiert-f%C3%BCr-m%C3%B6glichen-atomkrieg/a-50881517

[8]

[9] https://www.buzer.de/4_BwEinsatzBerStG.htm

[10] https://www.buzer.de/gesetz/9706/a171042.htm?m=a075713a

[11]

https://www.reservistenverband.de/wp-content/uploads/2020/02/20200117-US-DEFENDER-Europe-2020-Grundlageninfo.pdf

[12]

https://www.tagesspiegel.de/politik/abruestungsabkommen-mit-den-usa-merkel-russland-hat-den-inf-vertrag-verletzt/23936550.html

[13]

https://www.antidef20.de/wp-content/uploads/2020/01/KaltenKriegStoppen-Flugblatt.pdf

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Aus [9]

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) Änderung des Wehrpflichtgesetzes

§ 48 wird wie folgt gefasst:

„§ 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall

(1) Sind Wehrübungen als Bereitschaftsdienst nach § 6 Absatz 6 angeordnet worden, 1.

können Zurückstellungen nach § 12 Absatz 2 und 4 widerrufen werden, es sei denn, dass die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde; 2.

können nach § 13b bisher nicht zum Wehrdienst herangezogene Wehrpflichtige gemustert und einberufen werden; 3.

hat der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid keine aufschiebende Wirkung; 4.

ist bei der Einberufung Wehrpflichtiger, die bereits in den Streitkräften gedient haben, § 23 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; als Untersuchung gilt die Einstellungsuntersuchung; 5.

haben männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, auf Anordnung der Bundesregierung

a)

Vorsorge dafür zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen, auch wenn sie der Wehrüberwachung nicht unterliegen,

b)

die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen,

c)

unverzüglich zurückzukehren, wenn sie sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und sich beim zuständigen oder nächsten Karrierecenter der Bundeswehr zu melden.

(2) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 und folgende Vorschriften:

1.

die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Vorbereitung von Einberufungen und Heranziehungen die Daten nach § 15 Absatz 3; 2.

die Meldung nach § 24 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 ist innerhalb von 48 Stunden zu erstatten; § 24 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz ist nicht anzuwenden; 3.

ein Wehrpflichtiger, der seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hat, kann zum Zivildienst einberufen werden, bevor über den Antrag entschieden worden ist; 4.

eine Zurückstellung nach § 12 Absatz 2, 4, 5 oder 7 wird unwirksam; eine erneute Zurückstellung nach § 12 Absatz 4 ist zulässig, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde; 5.

ein Wehrpflichtiger, der nach § 12 Absatz 2 vom Wehrdienst zurückgestellt worden ist, wird auf Antrag zum Sanitätsdienst einberufen; 6.

ein Wehrpflichtiger, der sich zum freiwilligen Eintritt in die Bundeswehr meldet, kann von einem Bataillonskommandeur oder einem Offizier in entsprechender Dienststellung als Soldat, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, mit dem untersten Mannschaftsdienstgrad oder mit seinem letzten in der Bundeswehr erreichten Dienstgrad eingestellt werden, wenn die Einberufung durch das Karrierecenter der Bundeswehr nicht möglich ist.“

8.

In § 3 Absatz 2 Satz 1 und § 13a Absatz 1 Satz 4 wird jeweils das Wort „Kreiswehrersatzamtes“ durch die Wörter „Karrierecenters der Bundeswehr“

ersetzt.

9.

In § 3 Absatz 5, § 4 Absatz 1 Nummer 7, § 6a Absatz 3 Satz 4 und § 13 Absatz 1 werden jeweils die Wörter „Spannungs- und Verteidigungsfall“

durch die Wörter „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ ersetzt.

Soldatengesetz [10]:

4. § 59 wird wie folgt geändert:

 a)

In Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „und nach Zustimmung durch das Bundesministerium der Verteidigung“ gestrichen.

b)

Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen können auf Grund freiwilliger schriftlicher Verpflichtung bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, zu den in § 60 genannten Dienstleistungen herangezogen werden. § 9 Absatz 2 gilt entsprechend. Personen, denen auf Grund einer Wehrdienstleistung ein höherer Dienstgrad nicht nur für die Dauer der Verwendung verliehen worden ist, können auch ohne freiwillige Verpflichtung bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, herangezogen werden 1.

zum unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall und 2.

zu Übungen (§ 61), wenn dies aus Gründen der Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte erforderlich ist; für Personen, die einen Mannschaftsdienstgrad führen, gilt dies jedoch nur bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 45. Lebensjahr vollenden.“

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Aus Soldatengesetz [10]:

4. § 59 wird wie folgt geändert:

 a)

In Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „und nach Zustimmung durch das Bundesministerium der Verteidigung“ gestrichen.

b)

Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen können auf Grund freiwilliger schriftlicher Verpflichtung bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, zu den in § 60 genannten Dienstleistungen herangezogen werden. § 9 Absatz 2 gilt entsprechend. Personen, denen auf Grund einer Wehrdienstleistung ein höherer Dienstgrad nicht nur für die Dauer der Verwendung verliehen worden ist, können auch ohne freiwillige Verpflichtung bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, herangezogen werden 1.

zum unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall und 2.

zu Übungen (§ 61), wenn dies aus Gründen der Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte erforderlich ist; für Personen, die einen Mannschaftsdienstgrad führen, gilt dies jedoch nur bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 45. Lebensjahr vollenden.“

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Defender gefährdet Deutschland und die ganze Welt.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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