Mein Cottbus, lass diesen Kelch an uns vorübergehen

Eines der harmloseren Bilder aus der Sammlung des Cottbuser Stadt-Museums: die ausgebrannte Lutherkirche

Cottbus und „Defender“

Der  Cottbuser Oberbürgermeister, Holger Kelch „Mayor for peace“ ließ Angehörige der Friedensbewegung über seinen Adjutanten wissen, dass er gegen Defender nichts unternehmen werde:  Der Schwerpunkt der „mayors for peace“  sei der Einsatz gegen Atomwaffen. Außerdem, dass man in Sachen Katastrophenschutz mit der Bundeswehr zusammenarbeite.

Cottbus hat ein großes Bahndrehkreuz Richtung Frankfurt/Oder, Görlitz/Neiße, Forst/Neiße, Berlin, Leipzig, Dresden – dort hatten sich in den letzten Jahren bereits Militärkonvois aneinandergereiht

Dasselbe Bahndrehkreuz war bereits vor 75 Jahren Zielscheibe von alliierten Bomberverbänden, die aufgrund von Sichtbehinderungen aber den Stadtteil unterhalb des Bahnhofs mit zerbombt haben – und die Flüchtlinge auf dem Bahnhof, die aus der zerbombten Stadt Dresden angelandet waren. Wir begehen mit einem Sternmarsch jedes Jahr am 15.02. den Gedenktag für die Opfer dieses Bombardements und werden wie immer die Flyer für den Ostermarsch dabei verteilen.

Die „Mayors for Peace“ und „Defender“

Durch die Beendigung des INF-Vertrages ist es den USA wieder möglich Pershings zu installieren [2][12].

GENAUE TYPNAMEN SIEHE [2]

 Was sie sehr wahrscheinlich alsbald tun werden:

„Wie schnell die Amerikaner ein neues Mittelstreckensystem entwickeln und stationieren könnten, wird öffentlich nicht gesagt. Die Pläne für die Ankündigung an diesem Freitag lassen aber durchaus erkennen, dass man sich nicht allzu viel Zeit lassen will.“ [12]

Es ist überdies sehr gut möglich, dass nukleare Geschosse zum sog. Raketenschirm transportiert werden, der auch offensive Nutzung ermöglicht [7].  Gerade das Mehraufkommen von Militär ist eine äußerst gute Möglichkeit, um die völkerrechtswidrige nukleare Fracht in der Menge zu verstecken. Potentiell wird diese Cottbus als Hauptdrehkreuz dann passieren. Wie wir es gewohnt sind, wird so ein pikantes Detail der Bevölkerung und wahrscheinlich den Bürgermeistern verheimlicht werden, um ungestört vorgehen zu können.

Insgesamt ist eine Militarisierung der sich stetig ausdehnenden NATO-Ostgrenze und Bedrohung unseres Nachbarn Russland, der Abschaffung der Atombomben nicht nur abträglich, sie führte bis jetzt sogar zu einer weiteren Aufrüstung (!) und schlimmer noch: macht ihre Nutzung wahrscheinlicher (!), denn die Militarisierung und militärische Bedrohung erhöht die Gefahr einer Eskalation signifikant.[3][13]

Als böses Omen gilt da die medial weit verbreitete wiederholte Dämonisierung Russlands. Jeder halbwegs wachsame Bürger wird mit der Dämonisierung eines vermeintlichen Feindes als Vorbereitung zu einem Krieg bereits bestens vertraut sein, hat dieses Vorgehen doch unsere jüngere Weltgeschichte einschneidend geprägt: Irak: Sadam Hussein, Afghanistan: Bin Laden, Libyen: Gaddafi usw. und so fort…im Ergebnis wird dann auch die zu rettende Bevölkerung der Länder extralegal mit Bomben und dergl. hingerichtet und durch Sanktionen ausgehungert.

Das sind unsere „Verbündeten“, Kriegsverbecher, mit denen nun vorerst mindestens 5500 Bundeswehrsoldaten Richtung Russland ziehen werden [11].

Da die Wehrpflicht effektiv nicht aufgehoben wurde, kann nachfolgend jeder, der nicht bei drei auf den Bäumen ist ab dem 17.Lebensjahr, eingezogen werden und wird sich bei dem nächsten „Karrierecenter der Bundeswehr (KarrCBw)“ melden müssen, das jetzt nicht nur bei einem „Spannungs- UND Verteidigungsfall“, sondern jetzt bei einem „Spannungs- ODER Verteidigungsfall“ Zivilisten zu Soldaten macht[9].

Erschwerend kommt hinzu, dass die amerikanische Militärdoktrin [4] den Erstschlag als legitim ansieht, sowie die Nutzung von nuklearen Waffen und einen Atomkrieg für begrenzbar hält.

Es müssen wohl skrupellose Geister dort im Pentagon wirken, sonst wären nicht in Afghanistan allein im Oktober letzten Jahres 797 Luftangriffe geflogen worden. Das sind 26 Angriffe pro Tag [5]! Wäre nicht eine sog. „Mother of all Bombs“ geworfen worden, die immernoch Opfer fordert. „Dies ist der afghanische Alltag, und zwar seit nun achtzehn Jahren.“  Also quasi ein zeitlich ungebundenes, tötliches Silvester, finanziert durch die ignorierte Allgemeinheit.

Das sind unsere „Verbündeten“, die durch Wirtschaftskrieg gegen Deutschland gezeigt haben, das sein Verlust zu verschmerzen wäre.

Diese „Verbündeten“ üben nun mit Defender Schlachtfeldlogistik für den Krieg in Europa, welches Lt. Gen. Christopher Cavoli als „Machtprojektion in einem größeren Maßstab“ begreift [8].

Man muss schon von allen guten Geistern verlassen worden sein, verblendet, naiv, getäuscht, diese Kriegsspiele, die sich trotz Leugnung und indirekter Bekenntnis, gegen Russland als Wirtschafts-und Nuklearmacht richten, als vollkommen ungefährlich und gerechtfertigt einzustufen.

Aber auch die eigene Exekutive wirft dunkle Schatten: Es wurde bereits mehrfach das Beladen und Abwerfen von völkerrechtswidriger nuklearer Munition durch deutsche Tornados geübt. Ihr Einsatz in einem Atomkrieg ist also angedacht.[6][7]

Als könnte die Nutzung verbotener Massenvernichtungsmittel jemals als gerechtfertigt angesehen werden.

Da das Ganze nicht im luftleeren Raum stattfindet, wird sich zusätzlich der nukleare Fallout nicht begrenzen lassen. Der Fakt, dass unsere Bundeswehr die Nutzung jener Massenvernichtungswaffen unter gegebenen Umständen für legitim hält, macht es auch wahrscheinlich, dass sie die nukleare Bestückung des Raketenschirms oder allgemein an der sich stetig ausdehnenden Ostgrenze des NATO-Territoriums unterstützen werden.

„Es gibt Kooperationen mit der Bundeswehr im Rahmen des Katastrophenschutzes“

Gehört dazu auch eine breite Aufklärung was Schulen und Kindergärten im Falle eines Luftalarmes oder noch Schlimmeres tun müssen? Sollen die Eltern alle zu Kindergärten und Schulen eilen, um ihre Kinder abzuholen? Dabei im Stau vieler besorgter Eltern stecken bleiben? Und dabei in eine tödliche Falle geraten? Sollen sie die Kinder im Falle lebensbedrohlicher Strahlung für 3 Tage in den Einrichtungen belassen?

Werden diese Einrichtungen ausreichenden Schutz gewährleisten können? Werden sie über genug Wasservorräte verfügen? Sollte die nukleare Bestückung über Defender erfolgen, die durch die erzwungene Beendigung des INF-Vertrages ermöglicht wurde, werden wir alle in sehr viel gefährlicheren Zeiten leben.

Zum Glück gibt es aber den „Mayor for Peace“, Bürgermeister Holger Kelch, der sich selbstverständlich dagegen engagieren wird, denn sein Bekenntnis zum Frieden, zum Grundgesetz und zu einer atomwaffenfreien Welt ist nicht nur bloßes Lippenbekenntnis und Schmuck.

Es stellt sich nun die Frage: Welche Optionen hat Bürgermeister Holger Kelch, sich der Gewaltenteilung durch Föderalismus wohl bewusst, verbunden mit dem Mandat seiner Wähler und ihr Vertrauen in ihrem Sinne und im Sinne des Grundgesetzes gegen Vorbereitungen eines Angriffskrieges vorzugehen?

Was könnte er tun, wenn er wirklich wöllte?

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[1] https://www.youtube.com/watch?v=7yPBu_3wpMo

[2] https://nationalinterest.org/feature/death-inf-treaty-has-given-birth-new-missile-possibilities-81546

[3] https://www.antidef20.de/wp-content/uploads/2020/01/ND20190319_Bahngewerkschafter_gegen_R%C3%BCstungstransporte.pdf

[4] https://www.theguardian.com/world/2019/jun/19/nuclear-weapons-pentagon-us-military-doctrin

[5] https://www.nachdenkseiten.de/?p=57414

[6] https://www.rubikon.news/artikel/die-weltkriegs-probe

[7] https://www.dw.com/de/bundeswehr-trainiert-f%C3%BCr-m%C3%B6glichen-atomkrieg/a-50881517

[8] https://defence-blog.com/army/u-s-army-reveals-details-of-largest-deployment-to-europe-in-25-years.html

[9] https://www.buzer.de/4_BwEinsatzBerStG.htm

[10] https://www.buzer.de/gesetz/9706/a171042.htm?m=a075713a

[11] https://www.reservistenverband.de/wp-content/uploads/2020/02/20200117-US-DEFENDER-Europe-2020-Grundlageninfo.pdf

[12] https://www.tagesspiegel.de/politik/abruestungsabkommen-mit-den-usa-merkel-russland-hat-den-inf-vertrag-verletzt/23936550.html

[13] https://www.antidef20.de/wp-content/uploads/2020/01/KaltenKriegStoppen-Flugblatt.pdf

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Aus [9]

Bundeswehr-Einsatzbereitschafts-stärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)

Änderung des Wehrpflichtgesetzes:

§ 48 wird wie folgt gefasst:

„§ 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall (1) Sind Wehrübungen als Bereitschaftsdienst nach § 6 Absatz 6 angeordnet worden,

1.

können Zurückstellungen nach § 12 Absatz 2 und 4 widerrufen werden, es sei denn, dass die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde;

2.

können nach § 13b bisher nicht zum Wehrdienst herangezogene Wehrpflichtige gemustert und einberufen werden;

3.

hat der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid keine aufschiebende Wirkung;

4.

ist bei der Einberufung Wehrpflichtiger, die bereits in den Streitkräften gedient haben, § 23 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; als Untersuchung gilt die Einstellungsuntersuchung;

5.

haben männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, auf Anordnung der Bundesregierung

a)

Vorsorge dafür zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen, auch wenn sie der Wehrüberwachung nicht unterliegen,

b)

die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen,

c)

unverzüglich zurückzukehren, wenn sie sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und sich beim zuständigen oder nächsten Karrierecenter der Bundeswehr zu melden.

(2) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 und folgende Vorschriften:

1.

die Meldebehörden übermitteln dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Vorbereitung von Einberufungen und Heranziehungen die Daten nach § 15 Absatz 3;

2.

die Meldung nach § 24 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 ist innerhalb von 48 Stunden zu erstatten; § 24 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz ist nicht anzuwenden;

3.

ein Wehrpflichtiger, der seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hat, kann zum Zivildienst einberufen werden, bevor über den Antrag entschieden worden ist;

4.

eine Zurückstellung nach § 12 Absatz 2, 4, 5 oder 7 wird unwirksam; eine erneute Zurückstellung nach § 12 Absatz 4 ist zulässig, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde;

5.

ein Wehrpflichtiger, der nach § 12 Absatz 2 vom Wehrdienst zurückgestellt worden ist, wird auf Antrag zum Sanitätsdienst einberufen;

6.

ein Wehrpflichtiger, der sich zum freiwilligen Eintritt in die Bundeswehr meldet, kann von einem Bataillonskommandeur oder einem Offizier in entsprechender Dienststellung als Soldat, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, mit dem untersten Mannschaftsdienstgrad oder mit seinem letzten in der Bundeswehr erreichten Dienstgrad eingestellt werden, wenn die Einberufung durch das Karrierecenter der Bundeswehr nicht möglich ist.“

8.

In § 3 Absatz 2 Satz 1 und § 13a Absatz 1 Satz 4 wird jeweils das Wort „Kreiswehrersatzamtes“ durch die Wörter „Karrierecenters der Bundeswehr“ ersetzt.

9.

In § 3 Absatz 5, § 4 Absatz 1 Nummer 7, § 6a Absatz 3 Satz 4 und § 13 Absatz 1 werden jeweils die Wörter „Spannungs- und Verteidigungsfall“ durch die Wörter „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ ersetzt.

Soldatengesetz [10]:

4. § 59 wird wie folgt geändert:

 a)

In Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „und nach Zustimmung durch das Bundesministerium der Verteidigung“ gestrichen.

b)

Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen können auf Grund freiwilliger schriftlicher Verpflichtung bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, zu den in § 60 genannten Dienstleistungen herangezogen werden. § 9 Absatz 2 gilt entsprechend. Personen, denen auf Grund einer Wehrdienstleistung ein höherer Dienstgrad nicht nur für die Dauer der Verwendung verliehen worden ist, können auch ohne freiwillige Verpflichtung bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, herangezogen werden

1.

zum unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall und

2.

zu Übungen (§ 61), wenn dies aus Gründen der Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte erforderlich ist; für Personen, die einen Mannschaftsdienstgrad führen, gilt dies jedoch nur bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 45. Lebensjahr vollenden.“

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Defender gefährdet Deutschland und die ganze Welt.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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