Trotz „Dankesurkunden“ Kürzung der Pension -Berufsverbotsopfer bis zum Tod









*PRESSEMITTEILUNG*
*Niedersächsische Staatskanzlei lehnt „Antrag auf erneute Überprüfung" des 
Berufsverboteverfahrens u. a. wegen vernichteter Akten ab*
*Zwei Dankesurkunden für hannoverschen Lehrer Matthias Wietzer - aber Kürzung des Ruhegehaltes offenbar bis zum Lebensende !*
„Respekt und Anerkennung“ sprach der Niedersächsische Landtag 2016 den 
Betroffenen des sogenannten Radikalenerlasses in einem auch bundesweit viel 
beachteten Beschluss (Drucksache 17/7131) aus. Dass dieses positive verbale 
Bekenntnis nicht gleichzusetzen ist mit der tatsächlichen Beendigung 
fortdauernder Diskriminierung, verdeutlicht auch ein Briefwechsel zwischen dem 
vom Berufsverbot betroffenen Lehrer Matthias Wietzer und dem Niedersächsischen 
Ministerpräsidenten, Stephan Weil (SPD): In diesem wurde Wietzers Anliegen nach 
vollständiger Rehabilitierung (ohne materielle Benachteiligung) mit 
vordergründigen und schwachen Argumenten zurückgewiesen.
Nach über 12-jährigem Berufsverbot, verbunden mit fast fünfjähriger 
Arbeitslosigkeit und insgesamt fünf Gerichtsprozessen, durfte der Grund- und 
Hauptschullehrer Matthias Wietzer (70) aus Hannover-Linden doch noch seinen 
Beruf ausüben. Nach dem Wechsel der Landesregierung konnte der ehemalige 
hannoversche Ratsherr (DKP) ab 1991 über 20 Jahre unbeanstandet im 
Beamtenverhältnis an einer Langenhagener Schule unterrichten – anerkannt u. a. 
auch als Personalratsvorsitzender und Leiter der Fachbereichskonferenz 
Geschichtlich-soziale Weltkunde und Religion.
Versehen mit zwei Dankesurkunden des Landes Niedersachsen („Dank und 
Anerkennung“; „langjährige treue Dienste“) ging er 2014 in den Ruhestand. Von 
der in der Landtagsentschließung bekundeten Verlautbarung „Respekt und 
Anerkennung“ war und ist allerdings beim Blick auf seine Ruhegehaltsabrechnung 
nichts zu erkennen. Im Gegenteil: Bedingt durch die Berufsverbotszeit beträgt 
sein Ruhegehaltssatz lediglich 50,03 Prozent – fast ein Drittel weniger als üblich.
Zwar ist von Seiten des Ministerpräsidenten von einer „aus heutiger Sicht zu 
bedauernden und nach heutigen gesellschaftlichen Maßstäben schwer zu 
rechtfertigenden Vorgehensweise“ die Rede und auch die Feststellung, es seien 
„entsprechende Entschädigungsregelungen natürlich keineswegs ausgeschlossen“, 
wird getroffen. Zudem wird erklärt, dass die Landesregierung nicht gedenke, die 
Thematik durch „ein Aussitzen“ mit „biologischer Erledigung“ lösen zu wollen – 
wobei dieser Verdacht offenbar nahe genug liegt, um dementierend auf ihn 
einzugehen.
Die Zurückweisung des von Matthias Wietzer gestellten „Antrages auf Überprüfung 
einer voll umfassenden Rehabilitierung nach heutigen Maßstäben“ erfolgt im 
Wesentlichen mit drei „Argumenten“.
*1.* fehlende bzw. vernichtete Aktenbestände, die eine Rekonstruktion des 
Verfahrens verhindern;
*2.* alles basiere auf „rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren“ mit 
gerichtlicher Überprüfung;
*3.* es gäbe keine Rechtsgrundlage für Entschädigung bzw. Nachteilsausgleich.
*Zu 1:*Das ist nicht richtig. Sämtliche für ein erneutes Verfahren relevanten 
Akten (siehe Anlage 5) sind im Original bei dem damals abgelehnten Bewerber noch 
vorhanden und können der Landesregierung problemlos für die beantragte erneute 
Überprüfung zur Verfügung gestellt werden.
Aber es war deutlich einfacher, dieses von Matthias Wietzer gemachte Angebot zu 
ignorieren und den gestellten Antrag stillschweigend zu übergehen.
*Zu 2:*Auch der Niedersächsischen Landesregierung sind die beiden 
höchstrichterlichen, bindenden Urteile zu den Berufsverboten bekannt: 
Schließlich wurde sie schon im Jahr 1987 von der Internationalen 
Arbeitsorganisation (ILO) verurteilt, ihre Praxis zu ändern. Ebenso urteilte der 
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 1995, dass die Berufsverbote 
gegen die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit verstoßen. Übrigens 
musste damals auch eine Entschädigung gezahlt werden.
Diametral entgegengesetzt wird aber immer noch die nachweislich unsinnige 
Behauptung aufgestellt, dass es sich bei den Berufsverboteverfahren um 
„rechtsstaatlich einwandfreie Verfahren“ mit gerichtlicher Überprüfung handeln 
würde. Überhaupt nicht wahrgenommen wird dabei die Tatsache, dass ein Großteil 
der bundesrepublikanischen Rechtsprechung zu den Berufsverboten unter aktiver 
Mitwirkung und Prägung von bereits in der Nazi-Zeit aktiven Juristen vorgenommen 
wurde. So wirkte beispielsweise an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum 
„Radikalenerlass“ Dr. Willi Geiger maßgeblich mit, der sich bereits im NS-Staat 
für Berufsverbote gegen Juden, Marxisten und andere „Schädlinge an Volk und 
Staat“ eingesetzt hatte.
*Zu 3:*Selbst wenn es nach dem derzeit geltenden Beamtenrecht keine Grundlage 
für Entschädigung und Nachteilsausgleich geben mag, so gibt es doch zumindest 
bereits jetztdie Möglichkeit, die rechtlichen Grundlagen zu ändern anstatt sie 
auf kommende Legislaturperioden und/oder damit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu 
verschieben. Schneller ginge es da wahrscheinlich mit einer 
öffentlich-rechtlichen Stiftung, die aus ihrem Finanzfond nach zu bestimmenden 
Kriterien Unterstützung leisten könnte. Auch könnte die Landesregierung 
unkompliziert die bereits vorliegenden konstruktiven und realisierbaren 
Vorschläge der Gewerkschaften DGB und GEW umsetzen.
*Matthias Wietze*r: „Ich stehe der Landesregierung nach wie zur „Überprüfung 
einer voll umfassenden Rehabilitierung nach heutigen Maßstäben“ zur Verfügung.
Die jetzt erhaltenen Antworten bedeuten für mich ein starres Festhalten an einer 
lebenslangen Bestrafung und Diskriminierung wegen meiner vor über 40 Jahren 
erfolgten Wahrnehmung demokratischer Rechte.
Bereits in der Antike stellte Mark Aurel fest: ,Oft tut auch der Unrecht, der 
nichts tut ...ʼ“

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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