Wie ist diese Regierung noch aufzuhalten?
Heute ist der 6. September 2021. Morgen soll im Bundestag, zur Stärkung des Katastrophen- und Hochwasserschutzes sowie Aufbauhilfe, ein Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021, sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021), verabschiedet werden!
Was aber den wenigsten bekannt oder auch bewusst ist: Ganz nebenbei und unerkannt im Aufbauhilfe-Nebel, soll gleichzeitig der Artikel 12 auf Seite 10 in Absatz 3 (Seite 12) den Arbeitgebern ermöglichen Auskunft über den Impfstatus zu erhalten und anschließend über die Art und Weise einer Beschäftigung entscheiden zu können !!!!!! Die Folge ist eine Impfpflicht durch die Hintertür: Das kann den ein oder anderen Job kosten, wenn man dann nicht dem Arbeitgeber-„Wunsch“ entspricht sich impfen zu lassen. Ein Skandal!
4. Artikel 12 wird wie folgt geändert:Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat und soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist, darf der Arbeitgeber in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen und Unternehmen personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“5. In Artikel 13 werden nach den Wörtern „der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes)“ die Wörter „der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes),“ eingefügt.Hier Gesetzesvorlage als PDF, beachtet Seite 12:https://dserver.bundestag.de/btd/19/322/1932275.pdf