Hexenjagd auf einen Corona-Kritiker. Rechtsanwalt Holger Fischer (Hanau) antwortet Journalisten von HR, FAZ, HA, FR, OP, Radio Primavera, …

Das Ganze erinnert mich sehr stark an die Situation 1978 in Hanau, als der Magistrat mit allen Mitteln versuchte, mich mundtot zu machen und mich mit Hilfe von gekauften Zeugen ins Gefängnis zu bringen, als ich mit Infotafeln und Artikeln, Flugblättern, Liedern und Graffitis Wochenende für Wochenende die Magistratspolitik angriff und öffentliche Massendiskussionen organisierte. Mein Berufsverbot reichte den Herrschaften noch nicht.

22 Jahre später hat der Hanauer Magistrat die Fußgängerzone „Hammerstraße“ gegen meine Widerstandslesungen „vermummt“ und „verdummt“. Eine bis zur Festnahme meiner Gedichte sehr lustige Geschichte, die dazu führte, dass das Polizeipräsidium Südhessen meine Texte herausgeben und das Land Hessen die Produktion meines Gedichtbandes „unterschlagzeilen“ bezahlen musste . Ich schreibe sie hier später mal rein. Vorab nur so viel: wieder kam es zu Massendebatten rund um meine Texte, die ich öffentlich schrieb. Das war dem Magistrat wiedr lästig: er engagierte als Konkurrenz einen Hanauer Kabarettisten von den „Brennnesseln“, Frank Mumme, der dann Herz-Schmerz-Gedichtchen vortrug und sammelte. Es wurde trotz guter Bezahlung ein kompletter reinfall: nach drei Wochen war die Hammerstraße wieder „Vermummungs-frei“

Hier eine Massendiskussion über die Fahrpreiserhöhungen bei der Hanauer Straßenbahn mit dem Hanauer SPDler und Polizisten Thiel gegen den ich argumentiere. Mit diesem Bild wird auch klar, warum mir die Hanauer Polizei wörtlich! den „megaphonartigen Einsatz meiner Stimme“ verbieten wollte. Dieses Verbot hat mir die Polizei trotz mehrfacher Bitten nie schriftlich erteilt. Ich hätte mir das gerne übers Bett gehängt.

Sehr geehrte Frau/ sehr geehrter Herr


ich antworte Ihnen, weil Sie mir die Frage neutral gestellt haben. Das unterscheidet Sie von dem stets provokanten Unterton des Herrn Siefert vom Hessischen Rundfunk, der auf mich aufmerksam wurde, weil er sich zunächst für Schulgründungsinitiativen interessierte, die auf meinen Aufruf hin erfolgten. Ihm ging es von Anfang an darum, rechtes Gedankengut zu finden, bei Eltern, danach eben bei mir. Neutrale Fragen mir gegenüber hat er nicht formuliert, provokante, über Monate verteilt, eben immer wieder. Zu neutralen Formulierungen ist er wohl auch nicht in der Lage.


Daneben sollten wir aber auch einmal einen Telefontermin vereinbaren.
Ich stelle Ihnen vor allem einmal die Rechtslage dar.


Vorab teile ich Ihnen bereits mit:
Offenbar wurden personenbezogene Daten vom Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises, Betreuungsbehörde, über mich an den Hessischen Rundfunk
herausgegeben. Anders ist nicht zu erklären, wie hier Daten über meine jährliche Pflichtmeldung nach § 10 VBVG über die Anzahl der in einem Kalenderjahr geführten Betreuungen (keineswegs durchgängig) und über Details aus zwei Betreuungen überhaupt an den Hessischen Rundfunk gelangen konnten. Dies ist zunächst einmal eine Straftat und ich bin erschüttert, dass man so freimütig Äußerungen macht. Ich muss diese Sache nun weiterverfolgen, schon von Amts wegen.


Inhaltlich versteht dann so ein Journalist leider nicht die Rechtslage:
„Verweigert“ habe ich keinem Betreuten die Impfung. Ein betreuter Mensch willigt grundsätzlich selbst in ärztliche Behandlungen ein, und wenn kein sog.
Einwilligungsvorbehalt zu einem bestimmten Aufgabenbereich durch das Gericht angeordnet ist, entscheidet eine betreute Person frei. Es gilt darüber hinaus der natürliche Wille des jeweiligen Betroffenen. Ist dieser nicht gegeben, so ist der mutmaßliche Wille des Betreuten zu ermitteln, etwa anhand von Zeugenaussagen über Äußerungen, die der Betreffende vor Eintritt einer kognitiven Beeinträchtigung gemacht hat.

Daneben sind Patientenverfügungen zu beachten. Nur wenn diese
ganzen Voraussetzungen nicht erfüllt und erfüllbar sind, entscheidet der gesetzliche Betreuer bzw. ist gezwungen zu entscheiden. Problematisch ist, dass Familiengerichte wie auch Betreuungsgerichte hier einzig der StIKo-Empfehlung folgen, die übrigens – für Erwachsene – auf die längst abgelaufene Periode der epidemischen Lage von nationaler Tragweite begrenzt gewesen ist. Diese Feststellung durch den Deutschen Bundestag gemäß § 5 Abs. 1 IfSG endete
bekanntlich am 26.11.2021. Wir haben insoweit keine gültige Impfempfehlung
gegenwärtig, und das schon seit über zwei Monaten (vgl. Bulletin des RKI Nr.
33/2021, Seite 1).


Sodann: Leider hat der im Filmbericht zu Wort gekommene Angehörige nicht
mitgeteilt, dass es grundsätzlich keine Einwände gibt, wenn ein Angehöriger, hier ein Bruder, die Betreuung für die betreute Person übernimmt. Dem habe ich mich noch nie widersetzt, auch in jenem Fall nicht. Fraglich wäre, ob er nicht auch mitteilen hat können, warum er die Betreuung in den Jahren davor nicht schon übernommen hat – hätte er jedenfalls können.


Allerdings habe ich im Dezember 2020 erst einmal allen Impfungen widersprochen, bei denen ich am 23.12.2020 hektische E-Mails bekam (einen Tag vor Heiligabend) und wo gegen jede Regel der ärztlichen Kunst Impfteams in die Heime kamen, noch bevor der Hausarzt konsultiert werden konnte (die in der Regel um die Feiertage auch keinen Praxisbetrieb hatten). Insbesondere wurde an die Betreuer in mehrfachen Fällen herangetragen, blanko, ohne Aufklärungsgespräch, zu unterschreiben.

Das tue ich bei Einwilligungserklärungen seit 24 Jahren nicht und darf es nicht tun. So war es auch im hier vorliegenden Fall, wo direkt nach Weihnachten geimpft werden sollte. Ohne aus Datenschutzgründen darauf näher eingehen zu wollen oder zu können: Es gab auch die Erwägung einer Kontraindikation.


Wenn eine betreute Person mich in dieser Zeit gebeten hätte, hätte ich mich ihrem Wunsch nicht widersetzt.

Dementsprechend haben alle von mir betreuten Personen sich impfen lassen, wenn sie das wollten, damals wie später.


Welches der zweite Fall gewesen sein soll, weiß ich nicht. Ich habe mehrfach
versucht, Bemerkungen zu machen, etwa, wenn Betreute direkt nach der Impfung Schäden erlitten oder wenn eine Patientin bei direkt hintereinander liegenden Psychiatrie-Aufenthalten im Abstand weniger Wochen nach der Erst-Impfung mit dem 1-Mal-Dosis-Impfstoff von Johnson & Johnson Monate vor Fristablauf bereits die Boosterung bekam.

Immer, ohne mich zu fragen, was zwar nicht erforderlich war, aber man sieht daran, wie es in der Praxis ablief.


Wie Sie wissen, haben die Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung, ihre Sicherheit wird erst im Rahmen der laufenden Impfkampagne und unter Erfassung der Daten der bereits geimpften Patienten ermittelt. Darum etwa wurde das Aufklärungsmerkblatt des RKI seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2021 schon mehrfach geändert und um neu bekannt gewordene Nebenwirkungen ergänzt.

Das heißt:

Wer heute aufgeklärt wird, wird vollständiger aufgeklärt als bei der vorherigen
Version des Aufklärungsmerkblatts, dieses war vollständiger als das vorletzte usw.


Kein Arzt kann so im Rahmen einer rechtlich immer erforderlichen sog. „informierten Einwilligung“ (informed consent) vollständig aufklären und wird es nicht können, bis alle unerwünschten Nebenwirkungen vollständig erfasst und bekannt sind. Das wird erst in einigen Jahren der Fall sein. Auch über die Wirksamkeit der Impfung – wichtig im Rahmen der Nutzen-Risiken-Abwägung – kann nicht vollständig aufgeklärt werden, so lange ein großer Teil der Risiken nicht bekannt ist und im Rahmen des sog. rolling review erst anhand der Daten der bereits Geimpften erfasst werden können.

Bitte beachten Sie, dass das RKI den Effekt der Impfung nun bereits zweimal „nach unten“ korrigiert hat. Von einem vollständigen Impfschutz wird seit
langem nicht mehr gesprochen, allenfalls soll es – die Daten sprechen nicht dafür – zu weniger häufigen Fällen von schweren Krankheitsverläufen nach der Impfung kommen.


Welcher Impfarzt klärt über das Vorgenannte, über die Lückenhaftigkeit seiner
Aufklärung auf?


Übrigens wurden noch bis in den Februar 2021 bei Patienten ein Vorentwurf des
Aufklärungsmerkblatts (Stand: 09.12.2020) verwendet, in dem nicht einmal der
Impfstoff konkret bezeichnet war. Da gab es auf der Webseite bereits ein
aktualisiertes Formular, Stand 22.12.2020, aber es wurde eben nicht in Umlauf
gebracht.

Ein Skandal, eine Schlamperei, aber es hat niemanden interessiert.

Mich schon.


Nun zum „Völkermord“:

Grundsätzlich kennt das Römische Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs neben dem Tatbestand des Völkermords auch die Auslöschung oder Ausrottung, nämlich immer dann, wenn nicht spezifisch eine bestimmte ethnische Gruppe ermordet wird, sondern unspezifische Gruppen.

Wahrscheinlich würde dann die Hexenjagd gegen mich noch mehr betrieben.
Ich habe mir das nicht etwa selbst ausgedacht. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, selbst zu recherchieren über die Anzeigen, die mittlerweile beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht wurden und die, die noch vorbereitet werden. Vielleicht ist Ihnen auch die beim EuGH eingereichte Klage auf Nichtzulassung des BioNTech-Impfstoffs gegen die EMA bekannt.


Das Spikeprotein erfüllt, ebenso wie das SARS-CoV-2-Virus, darüber hinaus alle Kriterien einer Biowaffe. Genau dieses gefährliche Virus und sein toxisches Spike, gegen das wir allerlei Hygienemaßnahmen ergreifen, soll unser Körper dann aber millionen- und milliardenfach produzieren, indem man diesen Bauplan mittels Vektor oder Lipidhüllen injiziert, damit unsere Zellen diese Spikes ausbilden. All diese Abermillionen von Zellen, gegen deren Oberflächen dann Antikörper gebildet werden, muss unser Körper dann mittels Fresszellen wieder abbauen. Die körpereigene Immunabwehr muss also die eigenen Zellen töten, in großer Zahl. Dies bleibt nicht ohne Folgen, und mit jeder Boosterung werden die Folgen mehr.


Die erworbene und die angeborene Immunabwehr werden durch die Impfung
verändert, umprogrammiert. Die Impfspikes werden, wie mittlerweile erwiesen, auch in den Lymphknoten gebildet.

Was bedeutet das für die Lymphknoten und unsere Immunabwehr?

Warum steigt die Zahl von Krebs, von schnellwachsenden Tumoren so rapide an?


Junge Menschen erleiden Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen, Schlaganfälle, Herzinfarkte. Sie erleiden unheilbare Immunkrankheiten. Bei Älteren treten zusätzlich Demenzschübe auf.


Wieviele sollen noch krank werden und sterben?

Wer erkennt schon sechs Monate nach der Impfung den Zusammenhang einer Erkrankung mit der Impfung, wenn er doch darüber nicht aufgeklärt worden ist?

Die Spikes aber bilden sich weiter aus, die mRNA ist noch im Körper. Auch das wurde mittlerweile nachgewiesen.


Ich arbeite selbst einem völkerrechtlichen Verfahren zu. Auch darüber könnten Sie berichten, über Impfgeschädigte, die sich nun zuhauf melden und denen oft nicht oder nicht ausreichend geholfen wird. Wir stehen mit den Therapien und der Diagnostik noch ganz am Anfang. Nicht wenigen Geschädigten wird unterstellt, sie simulierten.
Die nationalen Impfschadensregister, auch das europäische, sprechen hier eine sehr deutliche Sprache. Auch die weltweite Übersterblichkeit, die nicht mit Covid-Fällen zusammenhängt, wurde mittlerweile wissenschaftlich ausgewertet, und sie steigt nicht etwa mit Beginn der Pandemie, sondern setzt immer direkt nach dem jeweiligen Beginn der Impfkampagne an. In Deutschland gab es eine nicht durch Covid erklärliche Übersterblichkeit im November und Dezember 2021 von 16.000 und 18.000 Fällen.
Zu den Impfschäden und -folgen im einzelnen sei auf www.pathologie-konferenz.de verwiesen. Ich habe selbst mit auf den Weg gebracht, dass wenigstens einige Obduktionen nach der Impfung auf den Weg gebracht werden konnten und nun die pathologisch-histologischen Untersuchungen stattfinden. Wir haben damit in Deutschland eine Vorreiterrolle übernommen.


Ich stelle Ihnen gern Daten und Dokumente jeglicher Art zur Verfügung. Dazu sollte auch die u. a. von dem ehemaligen Pfizer-Vize-Chef Yeadon auf den Weg gebrachte Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof gehören. Denn ich erwarte nicht, dass Sie mir glauben. Das müssen Sie auch nicht. Ich würde mir aber erwarten, dass Sie wenigstens verstehen, dass es mir um die Menschen geht.
Die Zulassung für die Impfungen hätte längst ausgesetzt oder widerrufen werden müssen, wenn man die Impfschäden zugrunde legt.

Bitte beachten Sie, dass in Deutschland leider nur sehr wenige Fälle erfasst werden. Andere Länder, Norwegen, Großbritannien, selbst die USA, führen hier verlässlichere Register. Auf die auffälligen Unterschiede stößt man bereits, wenn man die Erfassung der EU-Staaten unter adr-reports aufruft und miteinander vergleicht.

Wenn es laut den VAERS-Daten zu mehr als 50-mal häufigeren Nebenwirkungen kommt als bei allen anderen Impfstoffen und Medikamenten:

Warum wird die Impfung nicht ausgesetzt?

Warum wird die Zwangsimpfung, die Impfpflicht gefordert?

Sie ist nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Zwangsmedikationen und auch nicht mit Völkerrecht vereinbar, mit der dazu ergangenen Resolution des Europarats, mit dem Nürnberger Kodex.

Das ist völkerrechtswidrig!

Und jeder, der sich dafür einsetzt oder sie beschließt und umsetzt, begeht ein Verbrechen oder mehrere Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


Impfzwang beginnt nicht erst mit der gesetzlichen Impfpflicht. Alles, was an einer freien, unbeeinflussten Entscheidung des Patienten hindert, ist Zwang – so nachzulesen in einer Vielzahl von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.


Es tut mir leid, für die armen Kinder, die Alten und Behinderten, für alles, was diese Menschen durch die Maßnahmen erleiden mussten und durch die schädigenden Wirkungen der „Impfstoffe“ erlitten haben oder noch erleiden werden.

Ich kann dazu nicht schweigen, sonst müsste ich mich selbst verleugnen und könnte mich irgendwann im Spiegel nicht mehr betrachten. Zu all den Opfern, lebend oder verstorben, seit März 2020, könnten Sie mit mir noch einmal Rücksprache halten, um diesen Menschen ihre Würde zurückzugeben, dafür zu sorgen, dass wir sie im Gedächtnis behalten.


Meine Betreuten durfte ich nicht gegen ihren Willen retten, sie durften selbst
entscheiden, das haben sie getan, wenn sie wollten und konnten. Trotzdem gelte ich nun als „böse“, als jemand, der die Impfung jemandem „verweigert“ hätte.

Wenn so ein Journalist wüsste, wie begrenzt die Möglichkeiten eines gesetzlichen Betreuers sind.


Abschließend:
Ich möchte allen Menschen helfen.

Die, die gesund werden, will ich vor der Krankheit schützen, die die krank sind, sollen therapiert und geheilt werden, die die impfgeschädigt sind, sollen ebenfalls therapiert werden.

Ich bin nicht dafür, dass viele unserer Grundrechte seit beinahe zwei Jahren in einem mit wechselnder Begründung und auf wechselnden rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen verhängten Ausnahmezustand massiv eingeschränkt sind. Dies hat Opfer über Opfer gekostet.


Ich habe meine Betreuten gut durch diese Zeit gebracht. Viele sind geimpft, bei
einigen haben sich Schäden gezeigt.


Was in dieser Zeit aber zählt, einzig zählt, ist die Gesinnung:

Bist Du für den staatlich verordneten Kurs oder dagegen?

Oder inzwischen noch banaler: Bist Du für die Impfung?

Ansonsten bist Du rechtsradikal, rechtsextrem, Covidiot, Ausländerhasser,
Antisemit, Wissenschaftsleugner, Reichsbürger – man kann die Liste sicher noch eine Weile fortsetzen.

Ich bin das alles angeblich seit bald zwei Jahren. Es widert mich an (Pardon für die Ausdrucksweise), auch, wenn mir meine Volksvertreter, Spitzenbeamte, auch unser Staatsoberhaupt) mit solchen Worten begegnen.


Ich betrachte mich als Vertreter eines aufgeklärten Zeitalters, als Verfechter der
Verfassung, auf die ich als Organ der Rechtspflege einen Eid geschworen habe, der Menschenrechte und der Nächstenliebe. Ich bin tief geprägt davon, dass sich ein 1933-1945 und ein DDR-Regime nicht wiederholen dürfen, dass Machtausübung an sich immer hinterfragt werden muss. Wir aber leben in einer Zeit der Massenpsychose, der Hexenjagd und einseitigen Staatsgläubigkeit, gestützt auf einige bundeseigene oder dem Bund nahestehende Institute und Wissenschaftler.


Ihnen wird blind gefolgt.

Die Welt aber geht nun teilweise wieder andere Wege, die Spreu trennt sich vom Weizen. Wir in Deutschland erkennen indes wieder einmal nicht, wo der Totalitarismus beginnt.


Hannah Arendts „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ sowie Ernst Fraenkels „Der Doppelstaat“ sind aktueller denn je.


Sie können meinen Text vollständig abdrucken. Das wäre gut. Ich habe ihn schnell heruntergeschrieben, da ich erst vor ca. einer Stunde bemerkte, dass Sie eine Anfrage an mich gerichtet und bis 14.00 Uhr eine Antwort darauf erwartet hatten.
Wenn ich auf „Senden“ drücke, fällt mir wahrscheinlich schon wieder ein, was ich noch hätte hinzufügen können.
„Wer nur einen einzigen Menschen rettet, der rettet die Welt.“ „Ich hätte so viel mehr tun können.“ – Zwei Zitate vom Ende des Films „Schindlers Liste“. Wie oft habe ich in dieser ganzen Zeit daran gedacht. Jetzt ist die Stunde, und jeder muss sein Gewissen befragen, wo er steht und ob und wie er handelt.


Mit freundlichen Grüßen

Holger Fischer

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

Ein Gedanke zu „Hexenjagd auf einen Corona-Kritiker. Rechtsanwalt Holger Fischer (Hanau) antwortet Journalisten von HR, FAZ, HA, FR, OP, Radio Primavera, …“

  1. Hohle Erde, flache Erde, Pandemie. Nichts ist unmöglich. Doch wir sollen ja tolerant sein mit der revolutionären Gewalt des wiedergängerischen ewigen Credos des „Der Pastor hat gesagt…“.

    Re-volution = Zurück-Wälzung. Da bemüht sich die ordinäre Vernunft vergebens; Zitat Rechtsanwalt Fischer: „Von einem vollständigen Impfschutz wird seit
    langem nicht mehr gesprochen, allenfalls soll es – die Daten sprechen nicht dafür – zu weniger häufigen Fällen von schweren Krankheitsverläufen nach der Impfung kommen.“

    Das prophylaktische Argument – „Trink Milch, und du lebst länger“ – wird zum Betrug, so es praktisch unmöglich ist, ausreichend prägnant diskriminierende statistische Daten zu gewinnen. Es steht und fällt der Betrug mit der richterlichen Entscheidungsgewalt über den Begriff „ausreichend prägnant“.

    Leider jedoch erschließt sich dies nur solchen, die in der säkularen Einbildung leben, es sei den Denkgesetzen zu folgen. Historischer Nachfolger der Kirchenkanzel, ist auch die mediale Kanzel des modernen Staats von dieser Einbildung ganz frei.

    Daß mit «Der Wille zur Macht» Autorenfälschung vorliegt, dürfte 50 Jahre nach Mazzino Montinaris Entdeckung nun hinlänglich bekannt sein. Doch weithin unbekannt geblieben ist bis heute hin Nietzsches tatsächliche These von dem das christliche Abendland tragenden Credo: Wille zur Ohnmacht. Ein Unwille zur Erkenntnis des unmittelbar Evidenten. Um so mehr ein Hoch auf das Recht! Zerrt es jenen Willen doch vor aller Augen aus der Deckung.

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