Antwort auf die Presseerklärung der Kasseler GEW zur Ablehnung der
Petitionen an den Hessischen Landtag (PE im Wortlaut ganz am Ende):
Liebe KollegINNen,
meine Ent-Täuschung angesichts dieser Ablehnung hält sich auch deshalb in Grenzen, weil ich mich bei der Einschätzung der Herrschenden und ihrer geschäftsführenden & geschwätzführenden Ausschüsse seit über 50 Jahren nicht getäuscht habe und mich auch bei der Übergabe der Petition nicht habe täuschen lassen. Leider bringt mir das aber nur eine ideelle und keine materielle Entschädigung. Die bräuchte ich jedoch dringend zur Unterstützung meiner abgeschobenen Ex-Grundschülerin Rema und ihres kleinen Nasser und zur weiteren Unterstützung eines in den Petitionen nicht erwähnten Frankfurter Berufsverbotsopfers. Beides kann ich nur mit euren Spenden leisten.
Spenden über den gelben PayPal-Spendenknopf hier rechts oben (dabei werden aber Gebühren abgezogen). Deshalb besser auf mein Konto bei der VR-Bank Büdingen-Main-Kinzig / IBAN: DE66 5066 1639 0001 1400 86 / unter dem Kennwort: „Rema„
Die Notlage der im Slum von Kampala lebenden alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind ist um Einiges krasser als die der meisten Berufsverbotsopfer, auch derer in Altersarmut.
Wer mir (von besonders den KollegINNen im Großraum Frankfurt, Rödelheim, Gallus, Frankfuter Berg, Maintal, Bruchköbel, Hanau-Freigerichtviertel und -LAMBOY bei der Suche nach u.a. folgenden Ex-Grundschul-Kindern helfen kann, soll sich bitte melden: Hülya (Türkei/Kurdistan), Mahmoud (Palästina), Hassan, Alia & ihr kleiner Bruder (Jemen), Aisha & Sarah (Elfenbeinküste), Maria & Willi (Odessa), Rasim (Bosnien), Katja (Kasachstan), Khasan (Afghanistan), Arta (Sarajewo), …. ((im Überlebensfall müssten sie fast alle zwischen 2o und 45 Jahre alt sein))
Sind Sie noch zu retten? Diese Frage wird mir oft gestellt.
Ehrlich gesagt, ich weiß es nicht, wenn ich gemeint sein sollte. Auch bei Sonne, Mond und Sterne weiß ich‘s nicht. Und obwohl ich‘s bei der Welt ebenfalls nicht weiß, versuch ich‘s doch tagtäglich analog wie digital, allerdings mit schwindender, zumindest schwankender Hoffnung. Der gut gemeinte Rat, ich solle doch Mal loslassen, kommt mir so vor wie die Aufforderung an einen Bergführer beim Gruppen-Aufstieg zur Zugspitze. Bei hessischen Grundschülern würde das Felsenmeer auch schon reichen.
Dieses Bild hat mir mein Nachfolger 35 Jahre nach meinem Berufsverbot geschickt: als er in den Klassenraum kam, hing dieses Plakat an der Tafel. Es habe sehr viel Mühe gekostet, den Kindern zu erklären, dass er nicht daran schuld sei, dass ich nicht mehr ihr Lehrer sei.
Mit solidarischen Grüßen
Hartmut Barth-Engelbart
Fliegt Rema mit Kind zur Feier des Weltfrauentages aus ihrer Hütte in die Kloake? Ohne Spenden wird’s so enden!
Der Weltfrauentag ist zwar vorbei, aber die Kündigung droht weiter, das Schulgeld ist noch nicht bezahlt …
Friede den Hütten!? Die Hütte brennt!
Noch nicht. Dauert aber nicht mehr lange, denn Rema kann den Strom und das Gas nicht bezahlen und muss auf (verbotenem) offenem Holz- & Kohlefeuer kochen. Der Kühlschrank ist zum Trockenfutterschrank geworden. Die Hütte ist NOCH nicht abgesoffen. Die Haupt-Regenzeit beginnt jetzt erst. Aber die offenen Abwasserkanäle sind jetzt schon voll. Die Vermieterin der Hütte setzt Rema und Nasser vor die Tür ins Kloakenwasser, wenn sie keine Miete zahlen. Und die Vermieterin ist keine Miet-Haifrau, die muss auch für ihre Kinder sorgen und wer sich in den Slums auskennt, kennt dieses Elend selbst der HüttenbesitzerINNEN, der sogenannten Landlords und Landladys. Da reichen die Mieteinahmen aus einer Hütte nicht Mal für das Schulgeld.
Mit den letzten Spenden konnte Rema Arznei und “Trockenfutter” kaufen. Für Miete und Schulgeld reicht es nicht. Wenn nicht gaaanz schnell einige Spenden zusammenkommen, wird Rema mit ihrem Kind zur Feier des Weltfrauentages obdachlos.
In den nächsten Wochen oder Monaten ist ihre Ausbildung zur Fotografin beendet und sie wünscht sich eine Kamera für ihre Arbeit als selbständige Fotografin, um mit eigenem Einkommen unabhängig von Spenden zu werden. Die Kamera kostet gebraucht in Uganda 1.500,-€. Dafür sammle ich zusätzlich Geld.
Doch dieser Schritt zur Unabhängigkeit droht jetzt zu scheitern, denn Essen und Obdach gehen vor, wie Schulgeld und Medizin.
Spenden über den gelben PayPal-Spendenknopf hier rechts oben (dabei werden aber Gebühren abgezogen). Deshalb besser auf mein Konto bei der VR-Bank Büdingen-Main-Kinzig / IBAN: DE66 5066 1639 0001 1400 86 / unter dem Kennwort: „Remas Kamera“ oder nur “Rema”
oder man kann mich zu einer enGAGEierten Lesung mit oder ohne Musik einladen h.barth-engelbart@gmx.de
Spenden über den gelben PayPal-Spendenknopf hier rechts oben (dabei werden aber Gebühren abgezogen). Besser auf mein Konto bei der VR-Bank Büdingen-Main-Kinzig / IBAN: DE66 5066 1639 0001 1400 86 Kennwort: „Rema“
Warum „Trocken-Futter“?
Rema kann weder Gas noch Strom bezahlen, der Kühlschrank wird zum Trockenfutter-Vorratsschrank, Kochen geht nur wieder auf (verbotenem) offenem Holz-& Kohlefeuer. Jetzt droht die Kündigung der Hütte wegen wiederholt zu später Mietzahlung & das Schulgeld ist fällig. Rema, meine mit 14 Jahren 2013 alleine, mittellos aus Hanau abgeschobene Schülerin hat geschrieben: …
FORTSETZUNG https://www.barth-engelbart.de/?p=250387
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Der Eintritt ist frei. Gegen Klingelbeutel-Gabe zwischen 15 & 20,-€ ist nichts einzuwenden. Es darf auch mehr sein. Die Spendengage geht zur Hälfte nach Uganda an die aus Hanau in die Slums von Kampala abgeschobene Rema & ihr Kind & in die “Missing Links”-Postkarten-Produktion der Poselt-HaBEschen „Antikriegsfibel“.
HaBE zu danken: dem Aufbau-Verlag, dem Luchterhand-Verlag, dem Aufbau-Luchter-“Händler” Jürgen Jahn & dem Lyriker Hans-Cäsar Schneider, der schrieb, HaBE schriebe wie Albert Ehrenstein, dessen Bücher als Erste verbrannt wurden & den die Faschisten “Asphalt-Literat” & “Asphalt-Poet” schimpften.
Es soll mir eine Ehre sein
Auch so genannt wie Ehrenstein
„Asphalt-Poet“ zu werden
Wenn ich in Kneipen & auf Straßen
Nicht in der Haute-Cuture-Kultur
von & mit den Leuten schreibe
Statt im Walhallhimmel bleibe
Ich lieber doch auf Erden
mitten unter den Leuten
Dem richtigen Leben
Auf der Spur
HaBE 06.11.23.
Der Titel “Asphalt-Literat” wurde auch mir verliehen, über 70 Jahre später auf Kuba bei der Buchmesse 2006/7 in Havanna.
Der Vergleich mit Albert Ehrenstein, der 4 Tage vor meinem dritten Geburtstag am 8. April 1950 dreiundsechzigjährig, nach tagelangem bewusstlosem Dahindämmern im Armenspital der Stadt New York, dem Charity Hospital auf Welfare Island im East River starb, ist aber eher der zwischen einem Giganten & einem Zwerg.
Das Nachwort Jürgen Jahns 1967 zu Ehrensteins “Stimme über Barbaropa”, die wegen ihrer Aktualität sofort neu aufgelegt werden muss, beginnt mit dem Ehrenstein-Gedicht:
“Ich habe gelebt und gelitten
Und habe mir nichts erstritten.
Wer weiß es, wer weiß es
Nach hundert Jahren?”
Ich schlage die ”Stimme über Barbaropa” auf mit Hans-Cäsar Schneiders Widmung & erstarre: ich sehe mich schreiben & kann nicht glauben, was Ehrenstein alles schon ab 1904 & dann bis in die 1930er & im Exil bis in die 1950er geschrieben hat. Spätestens jetzt wird mir klar, warum die “Stimme über BARBAROPA”nicht wieder aufgelegt wurde.
Lange bevor Bertolt Brecht “Das große Kathargo” geschrieben hat, hatte der erste von den Faschisten verbrannte “Asphalt-Poet” Albert Ehrenstein schon 1904 seine “Stimme über Barbaropa” verfasst & war deshalb Europa-weit verhasst. Er hat alle europäischen Kolonialmächte angegriffen & sie als Räuber gebrandmarkt & ihre Kriege untereinander als Raubkriege um die Beute.
Bei meinen Recherchen zum Lesungsprogramm „zart-bitter-böse“ HaBE ich mich in umgekehrter Reihenfolge Albert Ehrenstein angenähert & über BÖSE und BITTER seine ZÄRTLICHKEIT noch nicht gefühlt. Es mag daran liegen, dass die Gesamtausgabe seiner Werke nicht mehr aufgelegt wurde. Ich werde weiter suchen ….
Warum Ehrenstein in der ZEITENWENDE bei geforderter und geförderter KRIEGSFÄHIGKEIT nicht wieder aufgelegt wird, kann seiner Bio- und Bibliografie entnommen werden. …
FORTSETZUNG „Das große Barbaropa …“: https://www.barth-engelbart.de/?p=250361
Presseerklärung zu den abgelehnten Petitionen an den Hess. Landtag
Berufsverbote-AG der Kasseler GEW | Presseerklärung zu den abgelehnten Petitionen an den Hess. Landtag | GEW Kreisverband Kassel-Stadt |
Rehabilitierung für fünf Kasseler vom Berufsverbot betroffene Lehrerinnen und Lehrer vom Hessischen Landtag abgelehnt
Fünf Lehrerinnen und Lehrer im Ruhestand aus Kassel, die in den 1970er Jahren auf Grundlage des „Radikalenerlasses“ nicht in den hessischen Schuldienst eingestellt bzw. aus dem Dienst entlassen wurden, hatten im Januar 2022 Petitionen an den Hessischen Landtag gerichtet, um ihre Rehabilitierung und materielle Entschädigung zu erreichen.
Obwohl ihnen in den 70er Jahren keinerlei Fehlverhalten vorgehalten werden konnte, sie sich klar und positiv zum Grundgesetz und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekannten und danach handelten, wurde ihnen „Verfassungsfeindlichkeit“ aufgrund von Mitgliedschaft in linken Organisationen und Parteien unterstellt.
In Folge des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.01.1972 unter Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt, auch als „Radikalenerlass“ bekannt, wurden Millionen von Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst vom „Verfassungsschutz“ überprüft, Verhören und Disziplinarverfahren unterzogen, die zu zahlreichen Ablehnungen bzw. Entlassungen führten. Ein Klima der Angst und Einschüchterung war die Folge, demokratisches Engagement sollte zum persönlichen Wagnis werden.
Nur durch den öffentlichen Druck einer breiten Protestbewegung im In- und Ausland gegen diese dem Grundgesetz widersprechende Praxis der Berufsverbote konnte teilweise die Einstellung vieler Betroffener errungen werden.
Nach z.T. jahrelanger beruflicher Ungewissheit und trotz erkämpfter bzw. erfolgter (Wieder-) Einstellung wirken die Folgen für die Betroffenen bis heute nach. Sie wurden als „Verfassungsfeinde“ stigmatisiert und hatten und haben bis ins hohe Renten bzw. Pensionsalter erhebliche finanzielle Einbußen.
Im Januar dieses Jahres wurde nun den fünf betroffenen Kasseler Lehrerinnen und Lehrer durch die Hessische Landesregierung mitgeteilt, dass ihrer Forderung nach Rehabilitierung und materieller Entschädigung nicht entsprochen werden könne. Zuvor hatten sich der Petitionsausschuss sowie der Hessische Landtag ihrer Verantwortung als Organe der Legislative entledigt und der Landtag hatte auf seiner Sitzung vom 05.12.2023, allein bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke, beschlossen, dass die Landesregierung die Petentinnen und Petenten über die „Sach- und Rechtslage“ unterrichten solle.
Die auf diese Weise mitgeteilten Ablehnungen verfuhren pauschal, ohne Bewertung des jeweils individuellen Falls. Sie wurden damit begründet, dass man nicht gegen abgewiesene Klagen (einige Betroffene hatten erfolglos gegen das Land Hessen geklagt) vorgehen könne oder aber damit, dass man gegen die Nichtberufung in das Beamtenverhältnis keine Rechtsmittel eingelegt habe.
Diese pauschale Zurückweisung der Petitionsanliegen steht im Widerspruch zu Bekundungen der Sprecher der FDP und der Partei der Grünen in der Plenarsitzung des Hessischen Landtags zum Thema ‚50 Jahre Radikalenerlass‘ am 03.02.2022.
Die Anträge von SPD und der Partei Die Linke und die darin formulierte Kritik am sog. Radikalenerlass sowie die Forderung nach Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale der von den hessischen Berufsverboten betroffenen Personen wurden damals von
der Koalitionsmehrheit und der oppositionellen FDP mit dem Argument zurückgewiesen, „der Respekt vor jeder einzelnen Petition“ gebiete es, „diese Petitionen zunächst zu behandeln und sich in jedem einzelnen Fall genau anzuschauen“, so Daniel May für Bündnis 90/Die Grünen. Ebenso hatte der damalige Vize-Präsident des Hess. Landtags Jens-Uwe Hahn für die FDP auf den Weg des Petitionsrechtes verwiesen und eine wohlwollende Prüfung der Petitionen in Aussicht gestellt.
Genau diesen Blick „auf jeden einzelnen Fall“ lassen die Schreiben der Exekutive an die Petentinnen und Petenten nicht erkennen.
Deren absurde, sich widersprechende Begründungsversuche empören die Betroffenen.
Trotz Willy Brandts Eingeständnis, der den „Radikalenerlass“ Ende der 70er Jahre als „Irrtum“ bezeichnete, der der Demokratie mehr Schaden als Nutzen gebracht habe, trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das 1975 diese Praxis als Unrecht verurteilte, ließen die Mehrheit des Hessischen Landtags und die Landesregierung keinen politischen Willen erkennen, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Insgesamt ignorierten alle beteiligten Institutionen des Landes den Sinn von Petitionen bzw. des Petitionsrechts, öffentliches Handeln bzw. eine unrechtmäßige Entscheidung einer Behörde einzelfallbezogen zu überprüfen.
Die fünf Betroffenen aus Kassel werden vermutlich mit der Ablehnung ihrer Petitionen das Stigma des „Verfassungsfeindes“ mit ins Grab nehmen müssen. Sie erinnern in diesem Zusammenhang an die Debatte in der o.g. Plenarsitzung des Hessischen Landtags. Dort hatte die damalige innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und heutige hessische Landesministerin Heike Hofmann den „Radikalenerlass“ und seine Folgen „eines der dunkelsten Kapitel der hessischen und bundesrepublikanischen Geschichte“ genannt und sah in den vom Berufsverbot Betroffenen „Vorbilder für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie“.
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Kassel, im Februar 2024
Wolfgang Artelt, Silvia Gingold, Dr. Thea Holleck, Dr. Otto Rösser, Günther Waldeck