If you are a social scientist in or from Germany and would like to sign this statement, please contact Christine Binzel (christine.binzel@fau.de) or Macartan Humphreys (macartan.humphreys@wzb.eu).
Deutschlands Reaktionen auf den Israel-Gaza Krieg entsprechen nicht seinen eigenen Prinzipien
26. März 2024
In den letzten Monaten ist Deutschland zum Zeugen, wenn nicht sogar zum Mitschuldigen dessen geworden, was nach Einschätzung vieler auf Kriegsverbrechen gegen die palästinensische Bevölkerung in Gaza hinausläuft. Dabei hat Deutschland Maßnahmen ergriffen, die internationale Institutionen zu schwächen drohen. Es hat eine Strategie unterstützt, die für seine erklärten Ziele kontraproduktiv erscheint. Und es hat dies in einem Umfeld getan, in dem kritische Stimmen zu dieser Strategie marginalisiert wurden.
Die deutsche Bundesregierung hat zurecht die brutalen Angriffe durch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen am 7. Oktober verurteilt. Die Hamas hat abscheuliche Angriffe auf Zivilisten verübt und hält weiterhin zivile Geiseln, darunter auch Kinder, fest. Diese und andere Handlungen verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht.
Die schrecklichen Angriffe am 7. Oktober und die Notwendigkeit, die Sicherheit israelischer Bürger zu gewährleisten, tragen womöglich dazu bei, Israels Reaktion und Deutschlands weitestgehend vorbehaltlose politische und militärische Unterstützung für diese Reaktion zu erklären. Sie rechtfertigen es jedoch nicht.
Die Strategie der bedingungslosen Unterstützung Israels ist gescheitert, und es ist höchste Zeit, den Kurs zu ändern.
Zeuge von Kriegsverbrechen. Die Lage in Gaza ist katastrophal: Nach Angaben der WHO wurden fast 2 Millionen Menschen vertrieben, und schätzungsweise 100.000 Menschen sind tot, verletzt oder vermisst, die meisten von ihnen Kinder und Frauen. Ein großer Teil der zivilen Infrastruktur, einschließlich vieler Gesundheits- und Kultureinrichtungen, wurde angegriffen und an vielen Orten buchstäblich dem Erdboden gleichgemacht. Als Wissenschaftler*innen sind wir auch bestürzt über die Zerstörung von Hochschuleinrichtungen in Gaza und die Ermordung von Akademiker*innen. Eine ganze Generation von Kindern ist wahrscheinlich traumatisiert. Hilfslieferungen werden weiterhin blockiert, und Gaza steht vor einer Hungersnot und einem gesellschaftlichen Zusammenbruch.1 Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte hat das Vorgehen Israels, wie auch das der Hamas, als Kriegsverbrechen eingestuft. Zwar räumt die Bundesregierung ein, dass die Lage katastrophal ist. Sie scheint aber nicht anzuerkennen, dass diese Katastrophe ein von Menschen verursachtes Ereignis ist, und kein unvermeidbares oder unvorhersehbares Ereignis. Israel hat das Grauen in Gaza einkalkuliert; es folgt notwendigerweise aus der von Deutschland unterstützten Strategie der israelischen Regierung.2 Belege für Kriegsverbrechen seit Beginn der israelischen Offensive wurden nicht nur detailliert von internationalen Beobachtern dokumentiert.3 Auch israelische Soldaten und sogar die israelischen Streitkräfte (IDF) selbst dokumentieren Kriegsverbrechen in zahlreichen Videos und Bildern, die sie auf TikTok, Instagram und anderen soziale Medien verbreiten. Trotz der zahlreichen Belege für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht hat die Bundesregierung diese Verstöße selten, wenn überhaupt, verurteilt. So hat beispielsweise der Bundeskanzler die Möglichkeit bestritten, dass Israel Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begehen könnte. Und während die Außenministerin Israel wiederholt aufgefordert hat, sich an das Völkerrecht zu halten, hat sie es vermieden zu sagen, dass Israel dies nicht tut.
Wir stellen die Bedeutung, für die Sicherheit Israels zu sorgen, nicht in Frage. Die umfassende Zerstörung einer Gesellschaft, wie sie sich nun vor unseren Augen abspielt, sehen wir jedoch als nicht vereinbar mit deutschen Nachkriegswerten an. In Anbetracht der eindeutigen Belege für Kriegsverbrechen und der dramatischen Not in Gaza kann es nicht darum gehen, wegzuschauen, zu legitimieren oder demütig Bitten zu äußern. Vielmehr erfordert die Situation eine klare Benennung und Verurteilung der unrechtmäßigen Gewalt und Zerstörung und die Bereitschaft, Maßnahmen zu ergreifen, die weitere Völkerrechtsverstöße sanktionieren und idealerweise verhindern.
Schwächung internationaler Institutionen. Deutschlands internationales Engagement in der Nachkriegszeit ist von der Verpflichtung geprägt, die internationale Rechtsstaatlichkeit zu stärken, indem internationale Institutionen unterstützt und konsequent gegen Angriffe verteidigt werden. Die fortwährenden Angriffe Israels auf internationale Institutionen stehen im Widerspruch zu dieser Politik. Im Rahmen der israelischen Offensive wurden UN-Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) getötet; die Weltgesundheitsorganisation wurde beschuldigt, mit der Hamas zu kollaborieren, der UNO-Generalsekretär wurde der Blutverleumdung („blood libel”) beschuldigt, und die UNRWA, das UN-Hilfswerk für die palästinensischen Flüchtlinge, wird als Feind behandelt, der zerstört werden muss.4 Diese Angriffe wurden zumeist nicht von offizieller deutscher Seite verurteilt. Gleichzeitig hat sich Deutschland dafür eingesetzt, Israel vor Kritik durch internationale Gerichte zu schützen. Die Stellungnahme der Bundesregierung zur Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) erklärte noch vor Vorlage von Beweisen, der Vorwurf “entbehrt jeder Grundlage”. Obwohl Deutschland nach der vorläufigen Entscheidung des IGH seine Unterstützung für den IGH bekräftigte, widersprechen die Handlungen der Bundesregierung dieser Aussage. Am 26. Januar, nach dem IGH-Urteil, kündigte Deutschland an, es werde „sofortige Maßnahmen ergreifen, um die Bereitstellung weiterer humanitärer Hilfe für den Gazastreifen zu ermöglichen“. Doch am 27. Januar gab es bekannt, es werde keine weiteren Mittel für UNRWA bewilligen, nachdem Israel ohne vorliegende Beweise einige wenige UNRWA-Mitarbeiter der Zusammenarbeit mit Hamas beschuldigt hatte. Und dies, obwohl eine gemeinsame Erklärung der UN-Organisationen die wesentliche Rolle der UNRWA bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe in Gaza unterstrichen hat. Instrumente, die die internationale Gemeinschaft in anderen Konflikten einsetzt, wie Sanktionen, Interventionen oder Friedensförderung, werden in diesem Fall nicht in Betracht gezogen, wahrscheinlich aus Rücksicht auf die ablehnende Haltung Israels gegenüber diesen Instrumenten. Die Frage für Deutschland lautet: Welchen Preis ist es bereit, den internationalen Institutionen aufzuerlegen, die es in der Vergangenheit so sehr unterstützt hat, um Israel vor Kritik zu schützen?
Zweck und Mittel. Es wird oft argumentiert, dass die hohe Zahl ziviler Opfer zwar bedauerlich, aber angesichts des Ziels, die Hamas zu zerstören, und der militärischen Optionen, die aufgrund der Taktik der Hamas zur Verfügung stehen, vertretbar sei. Unabhängig von der rechtlichen und moralischen Gültigkeit dieses Arguments—oder seiner Relevanz für Maßnahmen, die eher gegen die Zivilbevölkerung gerichtet zu sein scheinen, wie die Blockade von humanitärer Hilfe—gibt es kaum Hinweise aus der sozialwissenschaftlichen Forschung, die darauf hindeuten, dass militärische Kampagnen dieser Art die Sicherheit Israels mittel- bis langfristig erhöhen werden. Im Gegenteil: diese Art von Angriffen auf die Zivilbevölkerung, ob sie nun als gezielte oder „nur“ als Kollateralschäden verstanden werden, können zu einer Verschärfung von Feindseligkeiten und zu weiterer Radikalisierung führen. Wissenschaftliche Studien über Nordirland, Vietnam und den Irak stützen diese These.5 Darüber hinaus besteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen Deutschlands Vision für Frieden in der Region—basierend auf der Zwei-Staaten-Lösung—und der Position der derzeitigen israelischen Regierung, die diese klar ablehnt. Deutschland unterstützt also eine Regierung, mit deren grundlegenden Zielen es nicht einverstanden ist. Durch die Unterstützung von Strategien, die nicht im Einklang mit den eigenen Zielen stehen, wird Deutschland seiner historischen Verantwortung—sowohl seinen besonderen Verpflichtungen gegenüber den jüdischen Bevölkerungsgruppen als auch seiner allgemeinen Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte—nicht gerecht.
Schwächung der öffentlichen Diskussion. Deutschlands Unterstützung für Israel, die sich in einer bedingungslosen Unterstützung der jeweiligen amtierenden Regierung äußert, geht mit einer deutlichen Verengung der Diskussion in Deutschland einher, die deutsche Politiker und die deutsche Öffentlichkeit wirksam davon abhält, sich kritischen Stimmen auszusetzen, und das zu einem Zeitpunkt, an dem dies am dringendsten notwendig wäre.6 Auffallend viele jüdische Stimmen, die sich kritisch zur deutschen Politik äußern, werden marginalisiert.7 Versuche, die Geschichte und den Kontext zu verstehen, werden als Versuche der Relativierung abgetan. Kritik an der israelischen Regierung wird zu Israelhass oder Antisemitismus umgedeutet. Kritische Stimmen werden diskreditiert und israelkritische Wissenschaftler werden entlassen.8 Das wichtige Ziel, Antisemitismus zu bekämpfen, wird in einer Weise verfolgt, die verkennt, was Antisemitismus tatsächlich ist, und wie er wirksam bekämpft werden kann. Die IHRA-Arbeitsdefinition, die die deutsche Regierung übernommen hat, trägt hierzu vermutlich bei, da sie keine klare Definition von Antisemitismus bietet, sondern vielmehr Handlungen aufzählt, die Antisemitismus implizieren können, aber keineswegs müssen. Ein nennenswertes Beispiel ist die Reaktion auf die Berlinale, auf der ein gemeinsames israelisch-palästinensisches Team den Begriff Apartheid benutzte und ein anderes Team auf Völkermord verwies. Führende Politiker aus dem gesamten politischen Spektrum, darunter viele Regierungsvertreter, prangerten die Berlinale wegen angeblichem Antisemitismus und Israelhass an und brachten damit auch die Redner in Gefahr.9 Ein solch leichtfertiger Umgang mit dem Begriff erschwert jedoch den wichtigen Kampf gegen Antisemitismus (und auch den Kampf gegen Rechtsextremismus) und vermeidet eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Themen.
Deutsche Politiker verstehen die Sicherheit Israels als Teil der deutschen Staatsräson und haben dies zum Teil so interpretiert, dass Deutschland den israelischen Staat auch dann unterstützen muss, wenn es mit dessen Vorgehen nicht einverstanden ist. Wie sich zeigt, ist dies keine effektive Strategie. Sie hat die deutsche Mitschuld bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht riskiert, mit wenig bis gar keinen Aussichten auf eine mittel- bis langfristige Verbesserung der Sicherheit Israels. Sie bietet außerdem wenig Orientierung in einem Umfeld, in dem Deutschland sowohl eine historische Verantwortung für den Schutz jüdischer Bevölkerungsgruppen als auch eine Verantwortung für den Schutz palästinensischer Bevölkerungsgruppen trägt, die trotz seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen offensichtlich nicht von Israel geschützt werden. Wie Deutschland erst kürzlich erklärte, ist die universelle Schutzverantwortung der „Eckpfeiler unserer individuellen und kollektiven Verpflichtung, die abscheulichsten internationalen Verbrechen zu verhindern und darauf zu reagieren„. Dieser Eckpfeiler ist bedroht.
Es ist allerhöchste Zeit, dass sich die Bundesregierung vehement für die universelle Anwendung des Völkerrechts und den Schutz der Menschenrechte einsetzt, auch wenn dies bedeuten sollte, das Verhalten der aktuellen israelischen Regierung zu verurteilen und zu sanktionieren. Sie sollte entschlossen Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Gaza ergreifen und sie sollte für diejenigen auf beiden Seiten eintreten, die sich bisher für Frieden, Gleichheit und Würde eingesetzt haben und dies weiterhin tun.
Unterschriften
1. Prof. Christine Binzel, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
2. Prof. Macartan Humphreys, WZB, Humboldt Universität, and TCD
3. Prof. Steffen Huck, WZB and UCL
4. Prof. Tarik Abou-Chadi, University of Oxford
5. Prof. Yasemin Soysal, WZB and Freie Universität Berlin
6. Dr. Benjamin Braun, Max Planck Institute for the Study of Societies
7. Torsten Menge, Assistant Professor, Northwestern University in Qatar
8. Prof. Doris Bühler-Niederberger, Bergische Universität Wuppertal
9. Prof. Toman Barsbai, University of Bristol
10. Prof. Andreas Krieg, King’s College London
11. Dr. Moritz Schmoll, University Mohammed VI Polytechnic
12. Prof. Jana Krause, University of Oslo
13. Dr. Florian Foos, London School of Economics and Political Science
14. Prof. Erik Hornung, Universität zu Köln
15. Prof. Kai Koddenbrock, Bard College Berlin
16. Prof. Manfred Liebel, Fachhochschule Potsdam
17. Prof. Robin Celikates, Freie Universität Berlin
18. Prof. Dr. Schirin Amir-Moazami, Freie Universität Berlin
19. Prof. Laura Horn, Roskilde University
20. Dr. David Kampmann, University of Oxford
21. Dr. Hannes Baumann, University of Liverpool
22. Dr. Jannis Julien Grimm, Freie Universität Berlin
23. Dr. Kristina Kolbe, Erasmus University Rotterdam
24. Prof. Daniel Loick, University of Amsterdam
25. Prof. Valentin Jeutner, Lund University and Oxford University
26. Prof. Dr. Lizzie Richardson, Goethe-Universität Frankfurt
27. Prof. Christine Graebsch, Fachhochschule Dortmund
28. Dr. Katharina Grüneisl, University of Nottingham
29. Dr. Christian Ambrosius, Freie Universität Berlin
30. Dr. Sönke Hendrik Matthewes, Utrecht University School of Economics
31. Lucas Scheel, University of Adelaide
32. Dr. Irene Weipert-Fenner, Leibniz-Institut für Friedens-und Konfliktforschung (PRIF)
33. Prof. Max Koch, Lund University
34. Dr. Dörthe Engelcke, Max Planck Institute for Comparative and International Private Law
35. Dr. Franziska Cooiman, Humboldt-Universität zu Berlin
36. Prof. Marcela Ibanez, Universität Göttingen
37. Prof. Natalia Danzer, Freie Universität Berlin
38. Prof. Alexander Danzer, KU Eichstätt-Ingolstadt
39. Dr. Andreas T. Hirblinger, Geneva Graduate Institute, Switzerland
40. Felix Diefenhardt, WU Wien
41. Dr. René Wildangel, International Hellenic University, Thessaloniki
42. Prof. Jens Wissel, Frankfurt University of Applied Sciences
43. Christopher Olk, Freie Universität Berlin
44. Prof. Kevin Koehler, Sant’Anna School of Advanced Studies
45. Juri Kilian, Universität Kassel
46. Prof. Reinhart Kößler, Universität Freiburg
47. Prof. Sibylle Lehmann-Hasemeyer, Universität Hohenheim
48. Prof. Henning Melber, Nordic Africa Institute, Uppsala
49. Dr. Benjamin Schuetze, Arnold-Bergstraesser-Institut (ABI) Freiburg
50. Prof. Dr. Paul Mecheril, Universität Bielefeld
51. Dr. Roy Karadag, Universität Bremen
52. Dr. Tripodi, Hertie School of Governance
53. Dr. Tim Glawion, Arnold-Bergstraesser-Institut (ABI) & University of Freiburg
54. Prof. Martin Höpner, Max Planck Institute for the Study of Societies, Köln
55. Dr. Franzisca Zanker, Arnold Bergstraesser Institut (ABI) Freiburg
56. Dr Francisco Mazzola, King’s College London
57. Prof. Helge Jörgens, Iscte-University Institute of Lisbon
58. Dr. Sophia Hoffmann, Universität Erfurt
59. Prof. Lucio Baccaro, Max Planck Institute for the Study of Societies
60. Prof. Hanna Pfeifer, Goethe-Universität Frankfurt
61. Moritz Raykowski, Max Planck Institute for the Study of Societies
62. Prof. Donatella Della Porta, Scuola Normale Superiore
63. Tobias Arbogast, Max Planck Institute for the Study of Societies
64. Prof. Dr. CIlja Harders, Freie Universität Berlin
65. Max Willems, Max Planck Institute for the Study of Societies
66. Dr. Joana Lilli Hofstetter, Scuola Normale Superiore
67. Dr. Christine Andrä, University of Groningen
68. Alice Beazer, TU München
69. Prof. Anke Hoeffler, Universität Konstanz
70. Dr. Michael Pröpper, Universität Hamburg
71. Dr. Jessica Kim, WZB
72. Dr. Isabell Scheele, Universität Lille
73. PD Dr. Susanne Schultz, Goethe-Universität Frankfurt
74. Prof. Tobias Heidland, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Kiel Institut für Weltwirtschaft
75. Dr. Philipp Lottholz, Philipps-Universität Marburg
76. Prof. Silke Roth, University of Southampton
77. Daniel R. Quiroga-Villamarín, Geneva Graduate Institute & Max Planck Institute for Social Anthropology
78. Prof. Daniel Bendix, Theologische Hochschule Friedensau
79. Bruno Schmidt-Feuerheerd, University of Cambridge
80. Prof. Heidrun Friese, TU Chemnitz
81. Ilyas Saliba, Humboldt University Berlin
82. Prof. Wolfgang Streeck, Max Planck Institute for the Study of Societies
83. Prof. Dr. Sabine Zinn, German Institute for Economic Research and Humboldt University Berlin
84. Prof. Dr. Naika Foroutan, Humboldt-Universität zu Berlin
85. Prof. Dr. Talja Blokland, Humboldt-Universität zu Berlin
86. Prof. Dr. Stefan Ouma, Universität Bayreuth
87. Dr. Christoph Vogel, University of Zurich
88. Dr. Sophie Hinger, Universität Osnabrück
89. Dr. Alexander Vorbrugg, Universität Bern
90. Dr. Fabian Namberger, HafenCity Universität Hamburg
91. Dr. Tobias C. M. Marschall, Geneva Graduate Institute
92. Irina Redkina, Universität Hamburg
93. Dr. Tilmann Heil, Universität zu Köln
94. Prof. Michael Klundt, Hochschule Magdeburg-Stendal
95. Dr. Laura Stielike, Universität Osnabrück
96. Dr. René Kreichauf, Vrije Universiteit Brussel
97. Dr. André Bank, German Institute for Global and Area Studies (GIGA)
98. Tom Meyer, Ruhr-Universität Bochum
99. Prof. Manuela De Allegri, University of Heidelberg
100. Dr. Özgür Özvatan, Humboldt-Universität zu Berlin
101. Prof. Sevasti Trubeta, Hochschule Magdeburg-Stendal
102. Prof. Martin Beck, Philipps-Universität Marburg
103. Prof. Frieder Otto Wolf, Freie Universität Berlin
104. Prof. Helga Baumgarten, Birzeit University
105. Prof. Heidemarie Winkel, Universität Bielefeld
106. Dr. Zerrin Salikutluk, Humboldt-Universität zu Berlin
107. Dr. Maria Josua, German Institute for Global and Area Studies (GIGA)
108. Dr. Alke Jenss, Arnold-Bergstraesser-Institut (ABI) Freiburg
109. PD Dr. Manfred Sing, IEG Mainz und Universität Basel
110. Karim Zafer, Universität zu Köln
111. Prof. Sönke Hundt, Hochschule Bremen
Verweise:
- Es gibt ernstzunehmende Hinweise, dass Israel Hunger als Kriegswaffe einsetzt – zum Beispiel, indem es die Lieferung humanitärer Hilfe behindert (Amnesty International), die Lieferung von Hilfsgütern nicht sicher macht (UN-Sonderberichterstatter) und die Erteilung von Visa für internationale Mitarbeiter humanitärer Organisationen stoppt (laut David Cameron, siehe auch Erklärungen von Human Rights Watch, Amnesty International und 12 prominenten israelischen Menschenrechtsgruppen). ↩︎
- Am 9. Dezember 2023 warnten Experten vor den Risiken eines möglichen Völkermords. Anfang Januar warfen israelische Wissenschaftler den Justizbehörden ihres Landes vor, Aufrufe von einflussreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu Völkermord und ethnischer Säuberung zu ignorieren. ↩︎
- Beispiele hierfür sind unter anderem Oxfam, das vor den Gefahren der Belagerung warnt, Amnesty, das auf unverhältnismäßige Gewalt gegen Zivilisten hinweist, CNN, das Verstöße gegen die Genfer Konventionen aufzeigt, und der Guardian, der über ungerechtfertigte Angriffe auf medizinische Zentren und die weit verbreitete Misshandlung palästinensischer Gefangener in israelischen Haftanstalten berichtet. ↩︎
- Israel hat sich auch geweigert, mit internationalen Untersuchungen zusammenzuarbeiten, auch bei der Untersuchung der Ereignisse vom 7. Oktober, und hat ausländischen Medien den Zugang zum Gazastreifen verwehrt. Gleichzeitig tötete Israel eine noch nie dagewesene Anzahl palästinensischer Journalisten und ihrer Familien. ↩︎
- Siehe Meta-Analysen zu den Beziehungen zwischen Bedrohung und Bedürftigkeit und der Beteiligung an Gewalt, Studien zu den kontraproduktiven Auswirkungen willkürlicher Gewalt und insbesondere zwei Studien zu Gewalt in Vietnam (Kocher et al. und Dell und Querubin), Studien zur Gewalt in Nordirland und im Irak sowie zur Polarisierung in Israel. Wir verweisen auf eine wichtige Studie aus Tschetschenien, die darauf hindeutet, dass in diesem Kontext willkürliche Gewalt zu einer Reduzierung aufständischer Angriffe führte. Allerdings betrachtet diese Studie einen kurzen Beobachtungszeitraum von nur 100 Tagen. ↩︎
- Diese Bedenken wurden bereits vor den jüngsten Ereignissen geäußert, zum Beispiel von dem Historiker Ilan Pappé. ↩︎
- Bereits im Oktober 2023 schrieb eine Gruppe jüdischer Künstler, Schriftsteller und Wissenschaftler einen offenen Brief, in dem sie Deutschland unter anderem aufforderte, „seine eigenen Verpflichtungen zur freien Meinungsäußerung einzuhalten“ (deutsche Fassung hier). Gleichzeitig werden Stimmen, die offen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht (z. B. kollektive Bestrafung) unterstützen, routinemäßig toleriert und verstärkt (beispielsweise verbreiteten verschiedene Personen des öffentlichen Lebens ein Interview, in dem behauptet wird, dass alle Palästinenser für den 7. Oktober verantwortlich sind). ↩︎
- Ein prominentes Beispiel ist die Absage der Zeremonie zur Verleihung des Hannah-Arendt-Preises an Masha Gessen, weil diese Vergleiche zwischen Gaza und den jüdischen Ghettos unter der Naziherrschaft gezogen hatte. Vor kurzem hat die Max-Planck-Gesellschaft Prof. Ghassan Hage gekündigt, offenbar wegen seiner Kritik an Israel und weil er Vergleiche zwischen dem Verhalten der israelischen Armee und Nazi-Misshandlungen gezogen hat. ↩︎
- Dazu gehören die Minister für Justiz, Kultur und Bildung sowie der Bürgermeister von Berlin. ↩︎