In Europa rumgeschoben: gestern Juden, heute Muslime

Knut Mellenthin

In Europa rumgeschoben

Der derzeitige Umgang europäischer Staaten mit Tausenden von Flüchtlingen weckt Erinnerungen an Vorgänge des Jahres 1938.

Am 31. März 1938 gab die polnische Regierung den Erlaß eines Gesetzes bekannt, das die Möglichkeiten zur Ausbürgerung polnischer Staatsangehöriger erweiterte. Betroffen waren vor allem Personen, die während der letzten fünf Jahre keine Verbindung mit Polen mehr gehabt hatten, die also längerfristig oder sogar dauerhaft im Ausland lebten. Nicht zuletzt waren damit die schätzungsweise 30.000 Juden polnischer Herkunft in Deutschland gemeint. Die meisten aus der ersten Generation dieser Menschen lebten schon vor dem Weltkrieg 1914-1918 in Deutschland oder waren kurz danach zugewandert, teilweise aus den früheren Ostgebieten des Reichs, die nach dem verlorenen Krieg Teil des polnischen Staates geworden waren. Die zweite Generation dieser „polnischen“ Juden war bereits in Deutschland geboren worden. Freiwillig hätte unter normalen Umständen vermutlich kaum jemand von ihnen den Wunsch gehabt, seinen Wohnsitz nach Polen zu verlegen. Sogar angesichts des zunehmenden Drucks in Deutschland seit der Regierungsübernahme durch Hitler am 30. Januar 1933 war Polen nicht gerade ein bevorzugtes Ziel.

Was war Zweck und Anlass des polnischen Gesetzes vom 31. März 1938? Bis Ende 1937 hatte nur etwa ein Fünftel der deutschen Juden, 120.000 von insgesamt rund 500.000 Menschen, das Reichsgebiet verlassen. Sie waren ungefähr zu gleichen Teilen nach Palästina, nach Übersee (vor allem in die USA) und in europäische Nachbarländer ausgewandert. Es gab aber seit Ende 1937/Anfang 1938 klare Anzeichen, dass die deutsche „Judenpolitik“ erheblich verschärft und die Massenvertreibung ausgeweitet und beschleunigt werden sollte.

Ein wichtiges Warnsignal in diesem Sinn war die Anordnung des Polizeichefs Heinrich Himmler vom 5. Januar 1938, alle Juden sowjetischer Staatsangehörigkeit (mit Ausnahme der Inhaber von Diplomatenpässen) innerhalb von zehn Tagen aus Deutschland auszuweisen. Wer der Aufforderung zur Ausreise nicht „freiwillig“ nachkam, sollte abgeschoben werden – möglichst mit Einverständnis der UdSSR, anderenfalls aber auch einfach irgendwo „über die grüne Grenze“ in eines der Nachbarländer. (Eine gemeinsame Grenze zwischen Deutschland und der Sowjetunion gab es nicht.) Mitte Februar erweiterte Himmler die Frist auf bis zu sechs Wochen, und Anfang Mai 1938 ordnete er eine nochmalige Verlängerung an.

Die deutsche Regierung hatte es also zu diesem Zeitpunkt anscheinend noch nicht ganz eilig, und die angedrohte Abschiebung betraf auch nur eine kleine Zahl von Menschen. Polen hatte aber allen Grund, das deutsche Vorgehen gegen die jüdischen Sowjetbürger als Einstieg und Probe für Maßnahmen gegen die größte Gruppe „ausländischer“ Juden in Deutschland, eben die „polnischen“ Juden, zu verstehen. Nun war aber auch in Polen das gesellschaftliche Klima vom Antisemitismus geprägt, und die polnische Regierung war bereits seit einiger Zeit bemüht, im Ausland Verständnis und Unterstützung für ihren Wunsch nach „Entlastung“ von einem Teil ihrer jüdischen „Überbevölkerung“ (insgesamt etwa 3,3 Millionen Menschen) zu finden.

 

Konkurrenz der Antisemiten

Weitere Konkurrenten auf dem weitgehend blockierten „Markt“ für jüdische Auswanderer bzw. Flüchtlinge und Vertriebene waren Ungarn und Rumänien mit zusammen rund 1,5 Millionen jüdischen Einwohnern. Im Januar 1938 hatte die Ende Dezember 1937 gebildete rumänische Regierung unter dem Antisemiten Octavian Goga ein Gesetz über die Überprüfung der Staatsbürgerschaft bekannt gegeben, das auch dort eine erhebliche Verschärfung der judenfeindlichen Politik signalisierte. Im Ergebnis lief es darauf hinaus, daß ungefähr ein Drittel der rumänischen Juden, rund 250.000 Menschen, ihre Staatsbürgerschaft verlieren und damit voraussehbar über kurz oder lang zum Freiwild für Massenabschiebungen werden würden. Obwohl Goga schon im Februar 1938 vom König wieder abgesetzt wurde, blieb das Gesetz in Kraft. Anfang Oktober wurde ein Erlass veröffentlicht, der die Betroffenen verpflichtete, ihre Aufenthaltsgenehmigung vierteljährlich neu zu beantragen.

Im ungarischen Parlament wurde seit Anfang 1938 gleichfalls über antijüdische Maßnahmen diskutiert, die Anfang Mai als Gesetz beschlossen wurden. Sie sahen Höchstquoten für Juden in praktisch allen akademischen Berufen und darüber hinaus vor. Anders als in Deutschland verlor zwar dadurch niemand seinen Arbeitsplatz, aber die Zulassung neuer jüdischer Bewerber für diese Berufe sollte blockiert sein, so lange die festgesetzte Quote überschritten war.

Zum Hintergrund des polnisches Gesetzes vom 31. März 1938 gehörte schließlich auch der „Anschluss“ Österreichs, den die deutsche Reichsregierung am 12./13. März des Jahres erzwungen hatte. Dadurch kamen mit einem Schlag 190.000 jüdische Menschen zusätzlich unter nationalsozialistische Herrschaft. Schon aus den allerersten deutschen Maßnahmen wurde deutlich, dass man deren Entrechtung und Vertreibung von vornherein sehr viel systematischer und schneller angehen würde als bisher im Reichsgebiet praktiziert. Julius Streicher triumphierte in seiner Wochenzeitung „Der Stürmer“ (12/38): „Wir gehen herrlichen Zeiten entgegen, einem Großdeutschland ohne Juden“.

Die deutsche Regierung hatte das polnische Gesetz zwar sofort kritisiert und eine Rücknahme-Zusage der Warschauer Regierung für alle „polnischen“ Juden gefordert, aber den Konflikt zunächst nicht zugespitzt. Er wurde erst Anfang Oktober 1938 wieder akut.

Für die Zwischenzeit sind weitere Vorgänge zu erwähnen, die die sich drastisch verschlechternde internationale Situation der Juden kennzeichnen.

Im Juni 1938 wurde den in Deutschland lebenden Juden mit rumänischer Staatsangehörigkeit die Aufenthaltserlaubnis teilweise entzogen oder beschränkt. Vor allem ging es um die Drohung, die Betroffenen künftig bei den geringsten Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, wie etwa gegen das Melderecht, auszuweisen und abzuschieben.

Anfang September 1938 beschloss der italienische Ministerrat, alle Juden, die sich erst nach dem Stichtag 1. Januar 1919 in Italien oder seinen Kolonialgebieten niedergelassen hatten, zu Ausländern zu erklären. Mit gewissen Ausnahmen (beispielsweise für Kriegsteilnehmer und „verdiente“ Faschisten samt Familienangehörigen) waren sie verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten das Land zu verlassen; anderenfalls drohte ihnen die Ausweisung.

Es zeigte sich später, daß die italienischen Behörden diesen Erlass kaum in die Praxis umsetzten. Dennoch verschärfte er zunächst einmal das internationale Klima zu Ungunsten der Juden und wurde deutscherseits als Bestätigung und Ermutigung aufgefasst.

 

Das große rote „J“

Wichtig für die weitere Entwicklung war vor allem der Konflikt Deutschlands mit der Schweizer Regierung. Am 24. Juni 1938 teilte die Schweiz mit, daß für alle Reisenden aus Österreich der Visumzwang eingeführt sei, „um die Schweiz vor dem ungeheuren Zustrom von Juden aus Wien zu sichern“. Diese Maßnahme brachte aber nicht die gewünschte Wirkung, weil die deutschen Stellen vielen betroffenen Juden neue Reisepässe ausstellten, aus denen ihre österreichische Herkunft nicht mehr hervorging. Selbst vor direkter Unterstützung der illegalen Einreise von Juden in die Schweiz schreckten die deutschen Stellen zum Ärger der Schweizer Behörden nicht zurück.

Anfang August teilte die Schweiz deshalb auf diplomatischem Weg mit, dass sie weitergehende Maßnahmen erwäge. Darunter war an erster Stelle die Einführung eines allgemeinen Visumzwangs für alle Reichsdeutschen. Mit dem deutschen Versprechen, die Einreise von Juden aus Österreich in die Schweiz künftig zu verhindern, wollte man sich nicht mehr zufrieden geben.

Am 31. August teilte die Schweizer Regierung ihre Absicht mit, das Pass- und Visumabkommen mit Deutschland zu kündigen. Gleichzeitig gab der Schweizer Polizeichef Rothmund dem deutschen Gesandten aber am 2. September zu verstehen, dass man den Visumzwang auf Juden beschränken könnte, sofern aus den Pässen klar ersichtlich würde, ob die betreffenden deutschen Staatsangehörigen Juden sind.

Verhandlungen, die vom 27. bis 29. September 1938 in Berlin stattfanden, führten zum gewünschten Ergebnis: Deutschland sagte zu, alle Pässe reichsdeutscher Juden möglichst schnell mit einem besonderen Kennzeichen zu versehen. Zu diesem Zweck wurden am 5. Oktober alle Reisepässe deutscher Juden für ungültig erklärt. Sie mussten innerhalb von zwei Wochen bei der Passbehörde eingereicht werden, um durch Hineinstempeln eines großen roten „J“ wieder gültig zu werden. Selbstverständlich war das ein Schritt, der der deutschen Seite auch ohne den Schweizer Druck äußerst zweckmäßig erschien.

An diesem Punkt kam nun wieder die polnische Regierung ins Spiel: Am 6. Oktober 1938, einen Tag nach Bekanntgabe der deutschen Maßnahme, erließ sie ein Dekret, wonach die Pässe der im Ausland lebenden polnischen Staatsangehörigen nur noch in Verbindung mit einem konsularischen Prüfungsvermerk, also praktisch einem Visum, zur Einreise nach Polen berechtigen sollten. Dieser Vermerk sei insbesondere denjenigen zu verweigern, auf die das Gesetz vom 31. März 1938 sich bezog, also den seit Jahren im Ausland lebenden Personen und ihren Nachkommen. Stichtag für das Inkrafttreten dieser Regelung war der 29. Oktober.

Zur Begründung erklärte die polnische Regierung später, sie wolle vermeiden, „dass größere Mengen von Besitzern polnischer Pässe, die durch die Anordnungen der Deutschen Regierung ihres Vermögens verlustig gegangen und in einen Zustand völliger Proletarisierung gebracht worden sind, massenweise nach Polen zurückkehren“.

 

Vertreibung ins „Niemandsland“

Als diese Maßnahme mit Verzögerung am 15. Oktober bekannt gegeben wurde, antwortete die deutsche Seite mit der Drohung, alle „polnischen“ Juden abzuschieben, falls das Warschauer Dekret nicht umgehend annulliert würde. Am 26. Oktober wiederholte die Reichsregierung ihre Forderung in ultimativer Form. Nach der polnischen Ablehnung am folgenden Tag lief sofort die schon vorbereitete Maschinerie der ersten großen Deportation an. Himmler verfügte gegen alle „polnischen“ Juden ein Aufenthaltsverbot, verbunden mit der Aufforderung, Deutschland bis spätestens am 29. Oktober zu verlassen.

Tatsächlich ließ man den Betroffenen nicht einmal einen minimalen zeitlichen Spielraum, dieser Aufforderung selbst nachzukommen: Gleichzeitig mit der formalen Zustellung des Aufenthaltsverbots wurden sie in Abschiebehaft genommen und in Sammeltransporte getrieben. Insbesondere war man bemüht, die männlichen Juden möglichst vollständig bei dieser Aktion zu „erfassen“, weil man davon ausging, dass ihren Angehörigen anschließend sowieso nichts anderes übrigen bleiben würde, als ihnen nachzufolgen. In vielen Fällen wurden aber auch ganze Familien in die Züge gezwungen.

Nach offiziellen deutschen Angaben wurden am 28. und 29. Oktober 1938 rund 17.000 jüdische Menschen an die Grenze geschafft, von denen 12.000 abgeschoben wurden. Teilweise waren die polnischen Behörden im ersten Moment so überrumpelt, dass sie die Einreise zuließen. Später war das aber nicht mehr der Fall, und die Deutschen jagten Tausende von Deportierten bei spätherbstlichen Temperaturen und Witterungsverhältnissen einfach ins „Niemandsland“, wo sie mit primitivsten Hilfsmitteln campieren mussten – bis schließlich die polnische Seite sich erbarmte und sie aufnahm.

Der erste Reflex der polnischen Regierung war, sich für das deutsche Vorgehen zu rächen. Sie gab deshalb Anweisung, eine gleiche Zahl deutscher Staatsangehöriger aus den früheren Ostgebieten des Reichs auszuweisen. Zur Vorbereitung wurden vielen von ihnen die Pässe abgenommen, einige kamen gleich in „Abschiebehaft“. Polen entschied sich dann jedoch, den Konflikt mit dem mächtigen Nachbarn nicht weiter zuzuspitzen. Es wurden also Verhandlungen aufgenommen, zunächst mit dem Ergebnis, dass die Reichsregierung die Deportationen erst einmal abstoppte und einen Teil der noch an der Grenze Stehenden in ihre Wohnungen zurückkehren ließ. Dafür verzichtete Polen auf die angedrohten Maßnahmen gegen deutsche Staatsangehörige.

 

Das November-Pogrom

Am 3. November 1938 erhielt der bei Verwandten in Paris lebende, in Hannover geborene 17jährige Herschel Grynszpan eine Postkarte von seiner Schwester, die ihm die Abschiebung ihrer aus Polen stammenden Familie aus Deutschland schilderte. Vier Tage später betrat Grynszpan mit einer Pistole in der Tasche die deutsche Botschaft in der französischen Hauptstadt und verlangte, einen leitenden Beamten zu sprechen, angeblich um diesem ein wichtiges Dokument zu übergeben. Der junge Mann wurde von Legationssekretär Ernst von Rath empfangen und schoss auf diesen.

Am Nachmittag des 9. November 1938 starb der schwer Verletzte in Paris. Am Abend des selben Tages begannen im ganzen Reich organisierte Gewalttaten gegen die jüdische Bevölkerung. Sie dauerten mit örtlichen Unterschieden bis zum Vormittag des 10. November, bevor sie durch eine offizielle Anordnung abgebrochen wurden.

Mindestens 91 Juden, vermutlich mehr als 100, wurden im unmittelbaren Zusammenhang mit dem November-Pogrom ermordet, Hunderte zusammengeschlagen und teilweise schwer verletzt. 7500 Geschäfte und 270 Synagogen, ebenso wie ungezählte Wohnungen wurden verwüstet und zerstört. 30.000 jüdische Männer und männliche Jugendliche wurden festgenommen und in Konzentrationslager gebracht.

 

Das Nachspiel

Am 24. Januar 1939 wurde eine deutsch-polnische Vereinbarung geschlossen, die den Streit um die im Reich lebenden „polnischen“ Juden beenden sollte. Einerseits verpflichtete sie Polen, die Familienangehörigen der im Oktober 1938 Abgeschobenen – etwa 5-6000 Menschen – aufzunehmen. Sie gestattete es andererseits den Abgeschobenen, befristet noch einmal nach Deutschland zurückzukehren, um ihre Angelegenheiten zu regeln, ihren Besitz zu verkaufen usw. Die Frage, was mit dem Erlös aus solchen Verkäufen geschehen sollte, wurde allerdings nicht abschließend geklärt. In der Vereinbarung war die Rede von der Einrichtung besonderer Konten bei einer deutschen Devisenbank, über deren weitere Behandlung sich die beiden Staaten später noch verständigen sollten.

Ungeklärt blieb auch, was mit den übrigen etwa 7-8000 noch in Deutschland lebenden „polnischen“ Juden geschehen sollte. Polen wollte sich zu deren Übernahme nicht verpflichten. Reinhard Heydrich, Chef der Sicherheitspolizei, gab daraufhin am 8. Mai 1939 Anweisung, „ihre Abschiebung nach Polen unter Anwendung polizeilicher Zwangsmittel vorzunehmen“. Das sollte aber nicht wieder durch eine Massendeportation gemacht werden, sondern in weniger auffälligen Formen. „Es muss erreicht werden, dass bis zum 31. Juli 1939 die erwähnten polnischen Juden das Reich verlassen haben oder zum Vollzug der Abschiebungshaft in ein Konzentrationslager eingewiesen worden sind. (…) Die Grenzpolizeibehörden (…) werden angewiesen, mit allen polizeilichen Mitteln die Abschiebung (…) über die grüne Grenze nach Polen zu erzwingen.“

Aus einer Anweisung von Heydrichs Stellvertreter Werner Best vom 8. Juli 1939 geht hervor, dass die polnische Seite sich gegen dieses Vorgehen der Deutschen schließlich durch eine verschärfte Grenzüberwachung zur Wehr setzte. Heydrichs Anweisung vom 8. Mai wurde deshalb dahingehend abgeändert, zwar möglichst alle bereits ins Grenzgebiet geschafften Juden bis Ende des Monats über die „grüne Grenze“ auf polnisches Gebiet zu jagen, aber weitere Deportationen nur noch dann vorzunehmen, „wenn eine Mitteilung einer Grenzpolizeidienststelle vorliegt, dass die Abschiebung in ihrem Grenzabschnitt möglich ist“.

Erst der deutsche Überfall auf Polen, der am frühen Morgen des 1. September 1939 begann, beendete das deutsch-polnische Tauziehen um die entrechteten, beiderseits „unerwünschten“ Juden. Von nun an waren sie nur noch der Willkür der Deutschen ausgeliefert.

 

K.M.

HaBE-Anschlussbemerkung: Der Umgang mit Flüchtlingen von 1945 bis 1953/56,  ihre Konzentration in umfunktionierten Arbeitslagern, KZ-Außenstellen, in Gestapo-Zuchhäusern (wie dem in Eckartshausen-Marienborn in der Nähe von EZBankfurt) und ihre minutiöse Durchleuchtung durch die Militärregierungen und die folgenden deutschen Behörden, ihr Einsatz als Lohndrücker, Streikbrecher, gelbe Gewerkschaftsgründer und gelbe Betriebsräte, ihr Einsatz als Ersatz für Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge, ihre politisch gezielte Ansiedlung in sozialdemokratisch.kommunistischen Hochburgen, dies alles müsste wesentlich präziser aufgearbeitet werden… und wenn der Präsident des Deutschen Industrie und Handelstages und der Herr Zetsche von Mercedes Benz schon dafür plädieren, für die syrischen Flüchtlinge den Mindestlohn zu senken, dann spricht das doxch Bände und arbeitet den Faschisten direkt in die Hände, die sich dann auch noch als „Anti-Bonzen- Anti-Oligarchen-Helden“ auf- und um so besser Rattenfänger spielen können!    Es war eben icht nur das faschistische BHE (Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten) -Reservoir für rotbraune Koalitionen wie in Hessen ab 1953 mit dem Ex NSDAPler Gustav Hacker als Landwirtschaftsminister und „rot“-braunen Kameraden in der SPD wie der Rüsselsheimer OB Köbele , der Rechten Hand von Georg-Auguast Zinn ….

HaBE noch weitere „Flüchtlingsartikel“:

http://www.barth-engelbart.de/?p=61207

Wenn Kriegsverbrecher die Flüchtlinge begrüßen, …

http://www.barth-engelbart.de/?p=60406

Über die Dialektik der Neuen Frankfurter Schule in der Flüchtlingsfrage

http://www.barth-engelbart.de/?p=60273

Kein Platz für Flüchtlinge ? Warum Hessen nicht teilweise neu besiedeln ?

http://www.barth-engelbart.de/?p=62594

Mit dem Flüchtlings-Holocaust Richtung Weltherrschaft

http://www.barth-engelbart.de/?p=62691

Die “Flüchtlings-(Natur-)katastrophe” & das Verschweigen der Fluchtursachen

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

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