Bundesinnenminister de Maizière verbietet die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH)

„Das geradezu zynische Verhalten der IHH kommt schon in der Vereinsbezeichnung „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“ zum Ausdruck. Sie missbraucht die Hilfsbereitschaft gutgläubiger Spender, um mit dem für vermeintlich gute Zwecke gespendeten Geld im Ergebnis eine terroristische Organisation zu unterstützen.

Organisationen, die sich unmittelbar oder mittelbar von deutschem Boden aus gegen das Existenzrecht des Staates Israel richten, haben ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit verwirkt.“ (aus der Verbotsbegründung des Bundesinnenministers)
Das kann noch spannend werden: sollte sich zum Beispiel die LINKE -was eher unwahrscheinlich ist – oder eine andere linke Organisation gegen das Existenzrecht eines zionistischen Gottesstaates namens Israel  aussprechen, weil in ihm Nichtjuden nur Bürger zweiter oder dritter Klasse sind, muss sie nach dem oben Gesagten mit ihrem Verbot rechnen. Wer die Zerstörung palästinensischer Dörfer, die Planierung arabischer Stadtteile, die Zerstörung historischer arabischer Friedhöfe, den Raub von Wasser und landwirtschaftlichem Boden, die „ethnische Säuberung“ des mittlerweile größten Teils Palästinas als zumindest präfaschistische Praktiken bezeichnet und dem das oragnisierenden Staat die Existenzberechtigung wegen seiner permanenten systematischen Verletzung von Menschen- und Völkerrecht abspricht,muss wohl in Zukunft auch mit seiner Verfolgung durch den Innenminister rechnen.

Wenn hier irgend etwas zynisch ist, dann die Handlungen des Innenministers, der der gezielten Hinrichtung von 9 Zivilisten,  Aktivisten der IHH durch das israelische Militär jetzt das Verbot ihrer Organisation hinzufügt. Hier folgt jetzt der Artikel von Peter Nowack bei Heise
http://www.heise.de/tp/blogs/8/148006

Verbot für Hamas-Unterstützer in Deutschland

Bundesinnenminister de Maizière verbietet die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH)

Heute hat das Bundesinnenministerium den Verein „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“ (IHH) mit der Begründung verboten, die Tätigkeit der IHH sei gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet. Damit verstoße sie gegen Artikel 9 Abs. 2 GG / § 3 Abs. 1 des Vereinsgesetzes.

Als Begründung führte Bundesinnenminister Thomas de Maizière an, dass die IHH unter dem Deckmantel der Humanität Unterstützungsarbeit für Sozialorganisationen leiste, die der im Gazastreifen regierenden islamistischen Hamas unterstehen. „Die Hamas übt Gewalttaten gegenüber Israel und israelischen Staatsbürgern aus und beeinträchtigt dadurch die friedliche Verständigung des israelischen und palästinensischen Volkes“, heißt es in der Erklärung des BMI.

Der IHH wird vorgeworfen, durch Zuwendungen an die Sozialorganisationen „in Wahrheit die Terrororganisation Hamas als Ganzes“ zu unterstützen. In der Verbotsbegründung heißt es:

„Dadurch trägt die IHH zum einen dazu bei, den Einfluss der Hamas wegen ihres vermeintlichen sozialen Engagements weiter zu steigern. Zum anderen wird das Gesamtbudget der Hamas entlastet, so dass ihr mehr Mittel für terroristische Aktivitäten zur Verfügung stehen. Damit leistet die IHH dem Terror und der Gewalt in den palästinensischen Gebieten Vorschub.“

Ob diese Einschätzung einer späteren juristischen Prüfung standhalten wird, muss sich zeigen, hat aber keine aufschiebende Wirkung. Das Verbot wurde sofort vollzogen.

In Hessen, Hamburg und NRW wurden Büros der IHH durchsucht; ihre Website wurde abgeschaltet. Es ist sicher kein Zufall, dass das Verbot nur wenige Wochen nach einer der spektakulärsten von IHH-Organisationen gesponserten Aktionen erfolgte. Die von israelischen Militärs gestoppte sogenannte Gaza-Solidaritätsflotte war wesentlich vom türkischen Zweig der IHH organisiert. Die dortige Organisation hat auch gute Kontakte zur gegenwärtigen türkischen Regierung.

Der Bundesinnenminister ließ selber keinen Zweifel, dass das IHH-Verbot mit dem Nahostkonflikt im Zusammenhang steht:

„Das geradezu zynische Verhalten der IHH kommt schon in der Vereinsbezeichnung „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation“ zum Ausdruck. Sie missbraucht die Hilfsbereitschaft gutgläubiger Spender, um mit dem für vermeintlich gute Zwecke gespendeten Geld im Ergebnis eine terroristische Organisation zu unterstützen.

Organisationen, die sich unmittelbar oder mittelbar von deutschem Boden aus gegen das Existenzrecht des Staates Israel richten, haben ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit verwirkt.“

Peter Nowak12.07.2010Das kann noch spannend werden: sollte sich zum Beispiel die LINKE -was eher unwahrscheinlich ist – oder eine andere linke Organisation gegen das Existenzrecht eines zionistischen Gottesstaates namens Israel  aussprechen, weil in ihm Nichtjuden nur Bürger zweiter oder dritter Klasse sind, muss sie nach dem oben Gesagten mit ihrem Verbot rechnen. Wer die Zerstörung palästinensischer Dörfer, die Planierung arabischer Stadtteile, die Zerstörung historischer arabischer Friedhöfe, den Raub von Wasser und landwirtschaftlichem Boden, die „ethnische Säuberung“ des mittlerweile größten Teils Palästinas als zumindest präfaschistische Praktiken bezeichnet und dem das oragnisierenden Staat die Existenzberechtigung wegen seiner permanenten systematischen Verletzung von Menschen- und Völkerrecht abspricht,muss wohl in Zukunft auch mit seiner Verfolgung durch den Innenminister rechnen.

Wenn hier irgend etwas zynisch ist, dann die Handlungen des Innenministers, der der gezielten Hinrichtung von 9 Zivilisten,  Aktivisten der IHH durch das israelische Militär jetzt das Verbot ihrer Organisation hinzufügt.

Autor: Hartmut Barth-Engelbart

Autor von barth-engelbart.de

4 Gedanken zu „Bundesinnenminister de Maizière verbietet die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH)“

  1. Genau um die Machthörigkeit eines Herren wie De Mazière gegenüber den westlichen „Verbündeten“ und der Israellobby unter Kontrolle zu halten, gab es einmal die DDR

  2. In der FR steht, dass dies eine andere IHH ist, die nichts mit der IHH aus der Türkei und dem Hilfskonvoi der Rachel Corrie zu tun hat.

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